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IGNORED

Tipps für Schiessbuch selber drucken/binden (lassen)?


wilmes

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Wg. der drohenden Beweisführungspflicht, dass man mit seinen eigenen Waffen geschossen hat, möchte ich mir gerne ein Schießbuch selbst entwerfen. Die Vorlagen oder Schiessbücher, die ich bisher gesehen habe, haben mir alle nicht so perfekt gefallen.

Die Vorlagen kann ich mir am Computer machen. Ich frage mich, wie aus dem Design danach am besten ein Buch wird... 

 

Ich kann selbst auf dem Laserdrucker drucken. Aber was für ein Papier kann da empfohlen werden? Dem billigen Kopierpapier traue ich nicht zu, dass das nach einigen Monaten Einsatz noch halbwegs ordentlich aussieht. Gibt es Papiere einfach zu beziehen, die ein bisschen langlebiger und trotzdem unkompliziert beschreibbar sind?

 

Und binden? Die einfachen (Klebe-)Bindungen aus dem Copy-Shop sind ja eher nicht für ständiges Umblättern gedacht. (Hatte früher mal ne ordentliche Buchbinderei um die Ecke, die gibt's aber nicht mehr..) Selbst Heften ist auch schwierig, der Bürohefter ist zu kurz...

Vielleicht mache ich einfach ne Lose-Blatt-Sammlung zu Abheften und schreib Namen etc. oben auf jede Seite.. Das sollte ja auch Ok sein denke ich.

 

Und dann gibt es Online-Druckservices. Beim ersten gefundenen Anbieter bin ich auf einen Preis von unter 8 EUR gekommen bei "Offsetpapier" und Heftung bei einer Einzelanfertigung. Das kann man ja einfach mal ausprobieren, wie man dann insbesondere mit der Papierqualität zufrieden ist...

 

Was meint Ihr zu dem Thema?

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Warum nicht einfach die Blätter in einem Ordner? 

Besseres papier zu bekommen sollte kein Problem sein, ggf ein paar Lochverstärker dazu und gut ist. 

Natürlich kann man es auch so machen das man das lose Blatt in einer Mappe mitnimmt bis es voll ist und dann austauscht gegen ein neues und die vollen daheim abheftet, dann leiden die Blätter auch weniger

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Ich frage mich bei der ganzen Diskussion immer noch, warum die Einträge "Tikka T3x CTR" unglaubwürdig sein sollen aber EInträge mit Seriennummer, NWR-ID, Fingerabdruck und Schlagmichtot etc. plötzlich "beweisen", dass ich tatsächlich mit der eigenen Waffe geschossen habe. Wenn in meinem Schiessbuch eine Waffe ohne besonderen zusätzlichen Vermerk steht, dann war das nunmal ein Termin mit einer meiner eigenen Waffen.

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Ganz brauchbare Vorlage

 

die losen Einlegeblätter vom BDMP waren vor 20 Jahren ganz gut, seitdem keine mehr bestellt

 

A5 Hefter, dann kann man auch nur die Schießnachweise herausgeben, die angefordert wurden,  nicht dein ganzes Schießtechnisches Lebenswerk. Verlieren kann man auch nur die aktuelle Einlegekarte und nicht die Doku für ein ganzes Jahr. 

Bearbeitet von Tatonka
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Gerade eben schrieb drummer:

Ich frage mich bei der ganzen Diskussion immer noch, warum die Einträge "Tikka T3x CTR" 

Das ist Deutschland! Ein Land in dem es nicht nur Geburts- und Todesbescheinigungen, nein auch Lebendbescheinigungen gibt....

Vllt sollte man diesen Thread mal nicht politisch entgleisen lassen? Gefragt war nach praktischen Tipps für diejenigen, die ihre Dokumentation vereinfachen wollen. Du musst sie ja nicht machen....

 

----------------------------------------------------------------------------

 

ich persönlich nutze bei allen Drucksachen "wirmachendruck.de"

 

Überlege zur Zeit auch über die pragmatischte Dokumentation, Sowohl privat als auch für den Verein, der innerhalb der 10-Jahresfrist ja ebenfalls dokumentieren muss. Lezteres haben die Verbände&Vereine teilweise nicht auf dem Schirm...

 

Für Privat wird es  wohl am einfachsten  sein, sich ein Büchlein zu erstellen, in dem vorne oder Hinten ein Schlüsselverzeichnis enthalten ist -> Waffe mit Nr. oder am besten W-ID eintragen und im eigentlichen Schießnachweis nur die Nr. vermerken, spart Schreibarbeit. 

Zudem für jedenTermin noch eine Box zum Ankreuzen ob  Wettkampf damit man darin auch Wettkämpfe abhaken kann. Dies wird bei kalibergleichen Überkontingent-Ersatzwaffen nötig sein. Hat man sowas nicht, dürften die Wettkämpfe für sich selber sprechen.

 

Aber andererseits: Wenn man eh Büchlein führt, kann man es auch gleich eintragen.

 

 

 

 

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Ich würde zunächst mal die grundlegenden Fragen klären!:

  • Muss ein Schießbuch gebunden (geht auch geheftet o. ist das nicht "fälschungssicher") sein (mit durchnummerierten Seiten, so dass man nachträglich weder Seiten entfernen oder einfügen kann) oder geht auch ein Ringbuch/Hefter/...?
  • Gibt es weitere Vorgaben zu Format (Seiten-Format bis hin zu Schriftgrößen, ...) nur einseitig beschreiben oder beidseitig, ...?
  • Welche Angaben zu Waffe (Lw/Kw, Rep. o. SLB/SLF, Hersteller, Modell Waffen-Nr., Kaliber, ...), Verband, Disziplin, Schusszahl, ... muss es zwangsweise enthalten?
  • Reichen manche Angaben nur auf dem Deckblatt oder muss z.B. Name, Adresse, ... auf jeder Seite stehen (damit man z.B. bei Kopien einzelner Seiten den Schützen zuordnen kann)?
  • WER darf Eintragungen vornehmen - auch der Schütze selbst oder nur der Standbetreiber (und da die Aufsicht oder nur ein "Zeichnungsbefugter"), muss irgendein "Siegel" zu jedem Eintrag?
  • ...
     

Erst wenn das geklärt ist würde ich mir Gedanken um weitere Details machen.

 

vor einer Stunde schrieb wilmes:

Ich kann selbst auf dem Laserdrucker drucken. Aber was für ein Papier kann da empfohlen werden?

Es gibt "billigstes", gräuliches (oder greusliches?) Recycling-Papier (Wie sagte doch der Dicher-Fürst "Was Du dunkelgrau auf hellgrau besitzt ..." - oder war es "... schwarz auf weiß ..."?), weißes und "hochweißes" Papier und das in verschiedenen Grammaturen (g/m²) und Oberflächenqualitäten (z.B. "gestrichen" - bitte selbst googeln).

Recycling-Papier ist so rau und "staubig", dass sich die Transportwalzen von Druckern damit zu setzen und dadurch so glatt werden, dass das Papier nicht mehr richtig transportiert wird, "besseres" Papier hat da eine glattere Oberfläche.

Aaaaber ... je glatter die Oberfläche, desto schlechter hält manche Tinte darauf.

 

"Farblaser" sind ganz kritisch, die nutzen ein sog. "Fixieröl" und darauf hält/trocknet Tinte (auch "Kuli") noch schlechter, besonders dann, wenn man meint bestimmte Felder für Einträge farbig schattieren zu müssen (also besser die Schattierungen hinter den gedruckten Text und die Felder "zum reinschreiben" weiß lassen (o. gleich farbiges Papier) nehmen.

 

Das wären so meine ersten, "groben" Überlegungen dazu.

 

P.S.:

Normales "Schreibmaschinenpapier" hat 80 g/m², 100 g/m² fasst sich schon ganz anders an, 120 g/m² geht m. E. auch noch ganz gut. 200 g/m² ist schon "Pappe".

Im gut sortierten Bürobedarf ("vor Ort" - so richtig offline und "mit anfassen") kann man Dir weiterhelfen.

 

Bearbeitet von TriPlex
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@Tatonka nein, zu viel Information

 

vor 15 Minuten schrieb TriPlex:

Ich würde zunächst mal die grundlegenden Fragen klären!:

All das ist nicht geregelt. Die Frage lautet einzig: was will ich dokumentieren?

 

Aus eigener Erfahrung gibt allerdings: Soll das persönliche Schießbuch als Aktivitätsnachweis genutzt werden ist es ratsam nicht selbst zu unterschreiben.

 

In meinem Schießbuch steht:

Datum, Langwaffe LG/KK/GK, Kurzwaffe LP/KK/GK, Unterschrift

Und das ist eigentlich schon zu viel.

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vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

All das ist nicht geregelt.

Das ist einerseits schön, wenn es ohne "Regulierungswahn bis ins Kleinste" geht, öffnet andererseits aber der Behördenwillkür Tür und Tor:

"Ist nicht eindeutig geregelt, deshalb verlange ICH ..." (wäre ja nicht das erste mal ...)

 

vor 4 Minuten schrieb Fyodor:

Die Frage lautet einzig: was will ich dokumentieren?

Eigentlich lautet die Frage: "Was MUSS ich dokumentieren?" - zumindest, wenn es um den Nachweis der Aktivitäten gegenüber der Waffenbehörde zum Erhalt des Bedürfnisses geht.

Ein "Persönlicher Leistungsnachweis" als Sportschütze, der damit ggf. Leistungs-Hochs u. -Tiefs analysieren will ist eine ganz andere Geschichte.

 

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vor 17 Minuten schrieb TriPlex:

Eigentlich lautet die Frage: "Was MUSS ich dokumentieren?" - zumindest, wenn es um den Nachweis der Aktivitäten gegenüber der Waffenbehörde zum Erhalt des Bedürfnisses geht.

Der Waffenbehörde gegenüber muss man erst mal gar nix dokumentieren. Der VEREIN bestätigt bis ende 2025 der Waffenbehörde gegenüber meine Termine, ab dann der Verband. Die Frage sollte also eher lauten, wie dokumentiere ich dem Verein/Verband gegenüber meine Termine???Und das mache ich weiterhin so, wie ich meine Termine für die Bedürfnisse dokumentiert habe. Und wenn mein Verband irgendwann von mir eine besondere Art der Dokumentation verlangt, wie der BDS LV4 ja vor kurzem auf seiner Website schrieb, dann werde ich dann diese Erfüllen. 

Und wenn es um die " eigenen Waffen " geht sollte ein Satz im Schiessbuch ausreichen " Wenn nicht explizit anders Erwähnt wurde mit eigenen Waffen geschossen " 

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vor 49 Minuten schrieb PetMan:

Der Waffenbehörde gegenüber muss man erst mal gar nix dokumentieren. Der VEREIN bestätigt bis ende 2025 der Waffenbehörde gegenüber meine Termine, ab dann der Verband. Die Frage sollte also eher lauten, wie dokumentiere ich dem Verein/Verband gegenüber meine Termine???Und das mache ich weiterhin so, wie ich meine Termine für die Bedürfnisse dokumentiert habe. Und wenn mein Verband irgendwann von mir eine besondere Art der Dokumentation verlangt, wie der BDS LV4 ja vor kurzem auf seiner Website schrieb, dann werde ich dann diese Erfüllen. 

Und wenn es um die " eigenen Waffen " geht sollte ein Satz im Schiessbuch ausreichen " Wenn nicht explizit anders Erwähnt wurde mit eigenen Waffen geschossen " 

Wie sieht das mit Eintragungen aus, wenn man z.B. bei einem fremden Verein ist ?

Ich kann diesen Zirkus langsam nicht mehr nachvollziehen.

 

Was genau soll das bitte bringen ?

 

Könnten wir in diesem Land wichtige Positionen bitte mal wieder mit fähigem Personal besetzen ?

Is ja nich mehr zum Aushalten!

 

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Und wenn es um die " eigenen Waffen " geht sollte ein Satz im Schiessbuch ausreichen " Wenn nicht explizit anders Erwähnt wurde mit eigenen Waffen geschossen " 

 

Nicht gut... 

 

So lange keiner fragt egal.

 

Und genau dann wenn, einer fragt, (Behörde welche Bescheinigung in Frage stellt, Gericht) werden solche Pauschaleintragungen mangels Beweiskraft gerne zurückgewiesen. Da kannst du gleich nichts eintragen, dann hast du wenigstens die Zeit gespart.

 

Sehe auch nicht wo das Problem ist, sich ein Verzeichnis der Waffen ins Schießbuch zu schreiben und das zu referenzieren.

 

 

Bearbeitet von ASE
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Hm,

 

Bei Überkontingent kann eine Buchführung natürlich sinnvoll sein, wenn Art&Kalibergleiche Waffen eingesetzt werden, sonst ergibt es sich ja aus den Wettkampfdisziplinen. Bei 20 ÜK  ist natürlich die Wahrscheinlichkeit groß, das kalibergleiche Waffen nur für verschiedene Disziplinen (offene Visierung, Optik etc etv) eingesetzt wurden. Da legt im Zweifelsfall natürlich ein Schießbuch mit W-Id oder Waffennummer Unterschrift&Stempel  das tatsächlich die Waffe am Wettkampftag verwendet wurde mehr Gewicht in die Waagschale als die bloße Annahme. Spart genaugenommen Diskussionen,  ob man dann nicht Waffe X ohne ZF verwendet hat etc. Ich werde es definitiv so machen, Wettkampfschießbücher zu führen, dann gibt es keine Diskussion.  Bei der Verwendung von WS auch sinnvoll, wenn man eine ÜK-Waffe damit verwendet. +1 wettkampf mit der ÜK-Waffe.

 

Aber wo das ein logistisches Problem sein soll? 

 

Entweder machst du dir ein eigenen Wettkampfbuch für jede ÜK-Waffe.

Oder du machst einen Index vorne im Schießbuch, wo du die Daten der Waffe erfasst und ihr eine Nummer zuweist. Im Schießbuch musst du dann nur die Indexnummer reinschreiben, das geht schneller als Jedesmal die Waffendaten reinpinseln

Oder du Reservierst ganze Seiten im Schießbuch für eine ÜK-Waffe und die Waffendaten werden z.B. oben am Rand erfasst.

 

 

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@ASE alles komplett unnötig, das ist der Punkt.

 

 

vor einer Stunde schrieb ASE:

einer fragt, (Behörde welche Bescheinigung in Frage stellt, Gericht) werden solche Pauschaleintragungen mangels Beweiskraft gerne zurückgewiesen.

 

Beispiele? 

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vor 49 Minuten schrieb ASE:

[...] Sehe auch nicht wo das Problem ist, sich ein Verzeichnis der Waffen ins Schießbuch zu schreiben und das zu referenzieren.

 

Catch 22:

Zitat

WaffG § 6 Persönliche Eignung

[...]

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

[...]

 

Mal eine sehr ernst gemeinte Frage an die Diskutanten:

Woraus leitet ihr die Verpflichtung zur Dokumentation von Waffennummern, et al. ab?

Die Empfehlung des LV4 umfaßt genau die gesetzlichen Erfordernisse.

Sofern beides vorhanden, soll die Dokumentation des Trainings zwischen Kurz- und Langwaffen unterscheiden.

Sonst nichts.

Hat da jemand belastbarere Informationen, wo mehr gefordert wird, bevor hier alle durchdrehen?

 

Zitat

26.10.2022 | Training LW | Stempel | Unterschrift Aufsicht

27.10.2022 | Training KW | Stempel | Unterschrift Aufsicht

reicht.

Meine Frau hat ein DIN A 5 Vokabelheft, ich lose, durchnummerierte Blätter.

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vor einer Stunde schrieb Kanne81:

Beispiele? 


ColtS Urteil....

 

Da wurden auch Pauschal-Bescheinigungen vorgelegt die besagt haben, mit das mit den Waffen Wettkämpfe  geschossen wurden. Dar VGH hat das Verrissen mit dem hinweis das nicht hervorgehen würde, mit welcher Waffe tatsächlich geschossen wurde.

 

 

 

vor einer Stunde schrieb fa.454:

 

Catch 22:

 

Mal eine sehr ernst gemeinte Frage an die Diskutanten:

Woraus leitet ihr die Verpflichtung zur Dokumentation von Waffennummern, et al. ab?

 

§14 Abs. 4:

Zitat

Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

 

§15 Abs 1 Nr 7: 

Zitat

im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

........
 
b)    einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, und
 

 

Es ist unmittelbar aus dem Gesetzestext ersichtlich, das irgendwie der Nachweis erbracht werden muss und das der Verein darüber ebenfalls Buch zu führen hat, das es sich beim jeweiligen Schießtermin um die eigene Waffe handelt. Man kann das natürlich COLTS-BDMP-Style pauschal und auf Grundlage von "Isso" probieren. Davon rate ich ab, das geht schief. Siehe VGH-Urteil.
 

Mit einer Dokumentation der Waffennummer/W-ID für die Schießtermine ist (durch die büroktratische Brille betrachtet) klar, das mit der eigenen Waffe geschossen wurde. Da das Prinzipiell auch in den Vereinsschießbüchern dokumentiert ist, gibt es eine Art waffenrechtlihe Doppelte Buchführung und im Ernstfall ist dann nicht nur eine Zuverlässigkeit beim Teufel. Schießbuchfälschungen sind Urkundenfälschungen und bei von der Aufsicht unterschriebenen Schießbüchern hängen die dann auch mit drin.

 

 

Zitat

(5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

 

Bei Überkontingent dürfte es selbstredend sein, daß die eigene Schusswaffe benutzt werden muss.

 

Aber Reicht die Urkunde? Die sagt nur, dass die Disziplin geschossen wurde, nicht womit. Natürlich kann die Annahme billig sein das es sich dabei um die eigene Waffe gehandelt hat. Aber gerade die Generalopponenten hier sind doch immer der Ansicht, das alles zur Schikane genutzt würde. Das macht dann gerade das Argument für die Dokumentation.  

 

Definitiv Problematisch wird es bei Ersatzwaffen: in BW wollen die Behörden davon nichts wissen, dass die nur für den Fall der Fälle da ist, sondern verlangen, das die auch für Wettkämpfe genutzt werden muss. Hier muss natürlich belegt werden, das es dann auch die Ersatzwaffe war. 

Ähnliches gilt bei Nutzung eines Griffstückes mit WS.

 

Beispiel: Ich besitze 2 CZ75B, stainless gleiches Beschussjahr. Äußerlich nicht zu unterscheiden, bis auf die Seriennummer (und die optik....). Eine wird demnächst durch Verkauf andere Kanonen ins Grundkontingent rutschen, die andere ist die neueste Anschaffung und ist ÜK. Ich nutze die CZs aber auch für KK-Disziplinen beim BDS und für  DSB-Disziplinen, z.B. RWK Sportpistole, mit Kadet WS (demnächst mit Anteg  ZenithS-L). Für die DSB-KK-Disziplinen nehme ich die ÜK-CZ mit WS. Damit mir jetzt keiner blöd kommen kann welche ich tatsächlich verwendet habe, wird natürlich die Dokumentation entsprechend W-ID/Seriennummer der ÜK-CZ enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 12 Minuten schrieb ASE:

[...] Aber Reicht die Urkunde? Die sagt nur, dass die Disziplin geschossen wurde, nicht womit. [...]

Das ist die Bescheinigung des LV4 in dieser Sache:

https://bdslv4.de/waffenrecht/antraege_fortbestand_beduerfnis/2020-09-01_Bestaetigung 4 Abs 4 und 14 Abs 4 Satz 1 und 2_nach 5 Jahren.pdf

Urteile selbst anhand dessen, was der Verband bescheinigt.

 

Ich bin nicht blauäugig was Befürchtungen für die Zukunft betrifft.

Denen wird sicher noch einiger Schwachsinn einfallen.

Vielleicht braucht man irgendwann eine notariell beglaubigte Videodokumentation.

Aber die o.a. Bescheinigung ist der aktuelle Sachstand.

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2 hours ago, ASE said:

 

Nicht gut... 

 

So lange keiner fragt egal.

 

Und genau dann wenn, einer fragt, (Behörde welche Bescheinigung in Frage stellt, Gericht) werden solche Pauschaleintragungen mangels Beweiskraft gerne zurückgewiesen. Da kannst du gleich nichts eintragen, dann hast du wenigstens die Zeit gespart.

 

Sehe auch nicht wo das Problem ist, sich ein Verzeichnis der Waffen ins Schießbuch zu schreiben und das zu referenzieren.

 

Ich sehe ehrlich gesagt fachlich keinen Unterschie, ob ich in jedem Eintrag einen Roman schreibe, einen Index mit Erklärung Schiessbuch schreibe oder auf Wunsch eine getrennte Erklärung dazulege. Da sowieso ich alleine die ganzen Sache ins Schiessbuch oder auch auf einen extra Zettel schreibe, ist die Beweiskraft immer gleich gut bzw. gleich schlecht.

 

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vor 19 Minuten schrieb ASE:

Mit einer Dokumentation der Waffennummer/W-ID für die Schießtermine ist (durch die büroktratische Brille betrachtet) klar, das mit der eigenen Waffe geschossen wurde.

Das kann eine Behörde genauso glauben, oder auch nicht glauben, wie mein Satz" Wenn nicht explizit anders Erwähnt wurde mit eigenen Waffen geschossen " . Ist beides selber eingetragen. und die Schiessbücher auf den Ständen geben was anderes auch nicht her als das Kaliber/die Disziplin . Bei höheren Meisterschaften mag das was anderes sein, aber bisher werden da auch keine Waffennummern oder ID`s vermerkt.

Es wird also immer auf " treu und glauben " hinauslaufen , ausser die Aufzeichnungen auf den Ständen werden komplett geändert, bzw es wird eine genaue Vorschrift geben müssen wie die aus zu sehen hat.

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