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Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb HBM:

Du beantragst einen Bescheid in dem bestätigt wird, dass genau Deine Waffe in .22lr für Sportschützen erwerbbar / nutzbar ist

Ich hatte beim BKA vorangefragt, ob ein pos. Bescheid zur sportlichen Verwendung des CMMG AR-15 .22 lr-Einstecksystems in einem zur sportlichen Verwendung zugelassenem .223 AR-15 möglich wäre. Antwort: Nein, Antragstellung hat keine Aussicht auf Erfolg.

 

vor 8 Stunden schrieb HBM:

Du hast einen Jagdschein und schießt nicht "sportlich" (vor allem keine Wettkämpfe eines Sportverbandes)

Ein mir bekannter Sportschütze hat mit dem CMMG in seinem Standard OA AR15 (mit 16-Zoll-Lauf, gelochtem Handschutz, Schubschaft) beim BDS LM-Wettkämpfe Fallscheibe inkl. Waffenkontrolle absolviert.

 

Das schreibe ich nur zur Info- ohne Bewertung. Versuche, Logik zu erkennen sind zwar nicht strafbar aber sinnlos. Bin ganz entspannt, da Tippmann-Besitzer 😀

 

Bearbeitet von snarrow
Geschrieben
2 minutes ago, MrCoopa said:

Würde dann die Tippman M4 .22lr empfehlen. Günstige Munition und das Aussehen eines ARs. 

Ein AR in .223 Rem gibts mit 18 sowieso nicht, frühestens mit 21 Jahren.

Genau das Problem habe ich in einem anderen Thread ja bereits erörtert. Die Tippmann habe ich auch jeden Fall im Blick, aber wer weiß, vielleicht sieht die Welt ja in einem Jahr ganz anders aus.

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb snarrow:

Ich hatte beim BKA vorangefragt, ob ein pos. Bescheid zur sportlichen Verwendung des CMMG AR-15 .22 lr-Einstecksystems in einem zur sportlichen Verwendung zugelassenem .223 AR-15 möglich wäre. Antwort: Nein, Antragstellung hat keine Aussicht auf Erfolg.

 

 

 

 

 

ja, und?  Hast du nach nem Sportlich verwendbaren oder einem vom BKA als ANSCHEINSFREI eingestuftem AR gefragt? Zwei paar Schuhe.....

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb sniperd:

Für den Sportler, AK47 in 7,62x39 = böse (Anschein) aber gleiche Waffe in 7,62x51 (.308) = okay (kein Anschein).

wenn ich an der Stelle mal dazwischen drängeln darf... 

 

Gab es da in letzter Zeit irgendwelche Neuerungen? 

Hintergrund der Frage:

ich hatte vor kurzem ne China AK in der Hand.  sah recht ordentlich aus, nich mit Lochschaft oder anderer Kastration. (Details kann ich nicht beurteilen) 

Kaliber war 7,62x39. 

und mir wurde gesagt die wäre sportlich ok. Angeblich neue Vorschrift... irgendwas mit Ausnahme für Baujahr /Konstruktionsjahr.... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Alex90:

 

 

Gab es da in letzter Zeit irgendwelche Neuerungen? 

 

 

Du kanst nen SKS von ner AK unterscheiden?

 

Wenn es ne SKS war...THema erledigt

 

Wenns ne AK war muss die in 7,62x39 ANSCHEINSFREI sein.

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn der böse Gaskolben nicht sichtbar ist und keine der Standard Schulterstützen verbaut ist = Anscheinsfrei

Die SDM ist in der Standardkonfig nicht sportlich zugelassen.

Bearbeitet von sniperd
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb GunsForFun:

Genau das Problem habe ich in einem anderen Thread ja bereits erörtert. Die Tippmann habe ich auch jeden Fall im Blick, aber wer weiß, vielleicht sieht die Welt ja in einem Jahr ganz anders aus.

 

Die Überlegung mit dem Wechselsystem macht in deinem Fall keinen Sinn. In deinem Alter geht wie bereits erläutert eh nur eine Grundwaffe in 22lr 

Für eine Grundwaffe bekommst du bedürfnisfrei aber nur Wechselsysteme Kalibergleich oder kleiner. Also keine 223, auch nicht mit 25 Jahren.

Die Kompatibilität spielt hier also keine Rolle. Also kauf was dir gefällt, wenn es soweit ist, ob nur eine Tippman oder eine Ruger 10/22 ...

 

Geschrieben
2 minutes ago, Ronon79 said:

 

Die Überlegung mit dem Wechselsystem macht in deinem Fall keinen Sinn. In deinem Alter geht wie bereits erläutert eh nur eine Grundwaffe in 22lr

 

Es geht ja auch nicht um den sofortigen Erwerb. Habe das nur vor kurzem mal irgendwo auf YouTube gesehen und fand das recht interessant. Da das Video aber schon einige Jahre alt war, wollte ich mal wissen, wie so der aktuelle Stand des Rechts ist und ob sowas heute noch legal wäre. Dass es erstmal bei einer .22er bleiben muss, ist mir (leider) klar.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb snarrow:

[...] Ein mir bekannter Sportschütze hat mit dem CMMG in seinem Standard OA AR15 (mit 16-Zoll-Lauf, gelochtem Handschutz, Schubschaft) beim BDS LM-Wettkämpfe Fallscheibe inkl. Waffenkontrolle absolviert. [...]

Und ich habe einen Schützen aus dem Wettkampf genommen, der mit G3-Derivat und Uhl Wechselsystem BM schießen wollte.

Beides legal zu erwerben gewesen, aber in der Kombination sportlich ausgeschlossen.

Inklusive der daraus folgenden Diskussion über Sinn des WaffG und meiner angeblich selbstherrlichen Auslegung.

Üble Kombination, mit der man sich keine Freunde macht.

Dabei konnte ich den Schützen sogar verstehen, habe mit 14 selbst noch diese Kombination schießen dürfen.

Der Konflikt um die geänderte Gesetzeslage war aber nicht aufzulösen.

Ich habe ihn fpr diesen Start vom Stand gestellt und angeboten, dass er ja Protest einlegen könne.

Hat er dann nicht gemacht sondern seinen Start komplett gestrichen.

War - auch wenn es aus Zorn passiert ist - vermutlich die beste Lösung.

 

vor 2 Stunden schrieb GunsForFun:

[...] Von meiner kurzen Erfahrung hier kann ich bis jetzt definitiv sagen, dass die Community äußerst freundlich ist und es einfach schade ist, dass man sich mit solchen Vorurteilen rumschlagen muss...

s-handzeichen-schleimer.x63119.gif

 

Nein, passt schon. :smile:

Herzlich willkommen im Forum.

Besser fragen, bevor man mangels Information Dummheiten macht.

Das WaffG ist in großen Teilen irrationales Stückwerk, da verfängt man sich leicht.

Du wirst hier schon die richtige Auskunft bekommen, unter anderem.

Und Du wirst lernen, die richtige Antwort herauszulesen ...

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb snarrow:

1:Ich hatte beim BKA vorangefragt, ob ein pos. Bescheid zur sportlichen Verwendung des CMMG AR-15 .22 lr-Einstecksystems in einem zur sportlichen Verwendung zugelassenem .223 AR-15 möglich wäre. Antwort: Nein, Antragstellung hat keine Aussicht auf Erfolg.

 

2:Ein mir bekannter Sportschütze hat mit dem CMMG in seinem Standard OA AR15 (mit 16-Zoll-Lauf, gelochtem Handschutz, Schubschaft) beim BDS LM-Wettkämpfe Fallscheibe inkl. Waffenkontrolle absolviert.

 

 

 

Zu 1.: Das ist ja auch völlig korrekt - mit den Einschränkungen ,die @CZM52 aufgezeigt hat.

 

Zu 2.: mit solchen Aussagen währe Ich in der Öffentlichkeit extremst vorsichtig...zumal hier "mitgelesen wird" - Du bezeugst gerade, dass Du bei einem verstoß gegen das WaffG anwesend warst und falls ein besonders eifriger Beamter jetzt lange weile hat, darfst du im blödesten Fall bald als Zeuge zu benanntem Verstoß aussagen und den Standbetreiber bzw. Wettkampfausrichter verpetzen, der daraufhin wenns blöde kommt seine Zuverlässigkeit verliert - mit allen Folgen.

 

@GunsForFun:

 

Die Ausschlusskriterien fürs sportliche schießen orientieren sich - wenn ein militärisches Vorbild (AKA Kriegswaffe) an der Optik und dem alten §6:

Anschein dann wenn:

 

Hülsenlänge (unter 40 mm)

Lauflänge

Kühlrippen

frei stehender Pistolengriff

über den Griff herausragendes Magazin

Klapp-/Schubschaft

(Zweibein?)

 

2 der 6 Kriterien dürften Okay sein (also beim Thema KK-AR der Griff und die Hülsenlänge) was auch so mit den existierenden BKA-Bescheiden korreliert.

 

LG

(Ohne Anspruch auf vollkommene Korrektheit 😉 )

 

Geschrieben (bearbeitet)

... und Mündungskomponente

 

Ich habe für meine HERA PCC einen BKA Feststellungsbescheid anfertigen lassen, weil ich einen anderen Schubschaft und zusätzlich ein 2-Bein haben wollte.

War soweit kein Problem - kostet EUR 230.

Es zählt einzig und alleine der dabei entstehende Gesamteindruck. Mittlerweile geht mehr als früher, aber der gelochte Vorderschaft ist z.B. eines der Hauptkriterien

für den dabei entstehenden optischen Eindruck (kriegswaffenähnlich).

Bis auf den geschlossenen Vorderschaft ist da alles dran, was eigentlich böse ist: 9mm Hülsen, 13.5" Lauf, Mündungsbremse, Schubschaft und 2-Bein.

 

Lustigerweise ist die Art der montierten Optik (ZF, RedDot usw.) völlig egal, obwohl diese das Gesamterscheinungsbild auch maßgeblich beeinflussen.

Bearbeitet von geissi
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Steam:

 

 

2 der 6 Kriterien dürften Okay sein (also beim Thema KK-AR der Griff und die Hülsenlänge) was auch so mit den existierenden BKA-Bescheiden korreliert.

 

 

 

 

 

OK ist was das BKA entscheidet, da gibts keine Anzahl an Punkten. Es zählt der "sagenumwogene" Gesamteindruck......

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Steam:

Zu 2.: mit solchen Aussagen währe Ich in der Öffentlichkeit extremst vorsichtig...zumal hier "mitgelesen wird" - Du bezeugst gerade, dass Du bei einem verstoß gegen das WaffG anwesend warst und falls ein besonders eifriger Beamter jetzt lange weile hat, darfst du im blödesten Fall bald als Zeuge zu benanntem Verstoß aussagen und den Standbetreiber bzw. Wettkampfausrichter verpetzen, der daraufhin wenns blöde kommt seine Zuverlässigkeit verliert - mit allen Folgen.

 

Er bezeugt gar nichts.

 

Er hat lediglich geprahlt (oder sich verguckt oder verhört) und wird sich im Fall der Fälle für seine Übertreibung entschuldigen. 😉

Oder noch besser...keine Aussage machen, für den Fall das er sich selbst belasten könnte.

 

In dem Punkt sowas besser nicht öffentlich zu sagen, sind wir uns aber einig.

Bearbeitet von akuji13
Geschrieben
10 minutes ago, CZM52 said:

Wo steht was vom ABZUG ?????

Entschuldige, mir war nicht bewusst dass es ein UHL .22lfB WS fürs G3 gibt.

 

2 minutes ago, CZM52 said:

OK ist was das BKA entscheidet, da gibts keine Anzahl an Punkten. Es zählt der "sagenumwogene" Gesamteindruck......

 

Wie immer Willkür.

 

Das eine System ist mit ausziehbarer Schulterstütze NoGo, ein anderes in gleicher Konfiguration darf es haben.

IdR läuft es immer darauf hinaus, dass der Handschutz ein anderer sein muss ("Kühlrillen/-schlitze" = NoGo), bei alle anderen Kriterien wird gewürfelt ob okay oder nicht.

Geschrieben

Man sieht ja an aktuellen Bescheiden was alles geht. Da treffen zum Teil nur noch offener Handguard und über den Griff ragendes Magazin zu. Selbst Schubschaft in Verbindung mit Mündungsbremse ist möglich. Aber auch das ist kein Freifahrtsschein. Wie eben von CZM52 und so oft von Anderen erwähnt - BKA entscheidet und fertig. Alles andere sind nur Anhaltspunkte was gehen kann. 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb CZM52:

 

 

OK ist was das BKA entscheidet, da gibts keine Anzahl an Punkten. Es zählt der "sagenumwogene" Gesamteindruck......

 

De facto aber Tragegriffvisier und Kühllöcher die beiden Hauptkillerkriterien. Alles andere an der Aufzählung im vom BKA stets zitierten Urteil findet man an Waffen mit FB.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Markus13:

BKA entscheidet und fertig. Alles andere sind nur Anhaltspunkte was gehen kann. 

Genau so...ich hätte es "Anhaltspunkte" nennen können- ist mir aber beim Tippen nicht eingefallen🤪

 

Auch die aktuelle Bewertung der PCC´s und Hera 9ers und Co. passt in "meine Anhaltspunkte" mit rein - nämlich das geänderte Griffstück für die 9mm Magazine,  welches nun (in den Abmessungen) nicht mehr dem Griffstück der Kriegswaffe M16 entspricht deshalb keinen Anschein mehr erweckt und damit bewertungstechnisch die aktuellen Bescheide ermöglicht.

 

LG

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb ASE:

 

De facto aber Tragegriffvisier und Kühllöcher die beiden Hauptkillerkriterien. Alles andere an der Aufzählung im vom BKA stets zitierten Urteil findet man an Waffen mit FB.

Bescheid zur Scorpion EVo …. Also mehr Löcher geht kaum 

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