Zum Inhalt springen
IGNORED

.22lr Selbstladebüchse U21?


GunsForFun

Empfohlene Beiträge

Bitte beachten, dass du in der Jagdschule mit toten Tieren in Kontakt kommst, diese anfassen und auch aufbrechen (ausweiden) und ggf. zerwirken (zerlegen) musst.

Soll auch immer mal wieder in Prüfungen vorkommen.

Weiß ja nicht in wie weit man diesbezüglich als Vegetarier über seinen Schatten springen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

16 minutes ago, callahan44er said:

...........ich wusste dass das einer bringt..........Mal ehrlich wird der TE wenn er denn überhaupt den JS macht,  das durchdrücken können?

Selbst wenn ich den Jagdschein machen sollte, würde ich mich eher mit Langwaffen als Kurzwaffen begnügen. Kurzwaffen sprechen mich nicht so besonders an, mit einigen Ausnahmen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb GunsForFun:

Art. 3 GG Satz 1: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden"

Die Benachteiligung dürfte sehr schwer nachzuweisen sein, wenn die Fragestellungen alle vorab behandelt wurden.

 

vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Mal ehrlich wird der TE wenn er denn überhaupt den JS macht,  das durchdrücken können?

Naja, wenn man die Jägerprüfung schafft, ist das keine große Hürde (wenn die Behörde das nicht generell ablehnt, macht ja nicht jeder SB).

Ich brauchte nur einen Schrieb von der VJS, dass ich die für die Fallenjagd brauche und schon gabs den Voreintrag.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb GunsForFun:

Art. 3 GG Satz 1: "Niemand (außer legalen Waffenbesitzern) darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden"

Am besten, Du verinnerlichst das schon mal.

Erspart Dir später unangenehme Ernüchterung.

 

vor 7 Stunden schrieb GunsForFun:

[...] Es ist ja gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass man einen Jagdschein nur dann machen darf, wenn man auch beabsichtigt, damit auf die Jagd zu gehen, also braucht man eigentlich auch keinen Rauswurf aus der Jagdschule fürchten. [...]

 

Tja, den Jagdschein machen schon, aber Jagdwaffen ohne zu jagen?

Zitat

(WaffG)
§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

Denk mal darüber nach.

Man könnte natürlich versuchen glaubhaft zu machen, dass man nur auf die Jagd geht, weil das Töten geil ist ...

 

Wird dann aber evtl. damit kollidieren:

Zitat

(WaffG)
§ 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

[...]

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, [...]

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb HangMan69:

es gibt mehrere halbautomaten in .223 und 9mm die zugelassen sind für das sportliche schiessen und UNTER 10 zoll lauflänge besitzen!!!

gibt sogar welche mit nur 7,5 zoll!!!

 

Die dann aber wieder in anderen Aspekten künstlich unpraktisch gemacht worden sind.

 

@GunsForFun Du wirst wohl unter Politikern und Geldgebern der Parteien erheblich mehr "Jäger" als Sportschützen finden. Dementsprechend dürfte klar sein, warum den Jägern weniger Steine in den Weg gelegt werden. Diese werden ja zudem auch in der allgemeinen Bevölkerung nicht als potentielle Bedrohung wahrgenommen, ergo weniger Handlungsdruck (alias "operative [gesetzgeberische] Hektik bei geistiger Windsitille) da regelmäßig populistisch Daumenschrauben anzuziehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 7.9.2022 um 17:03 schrieb GunsForFun:

Art. 3 GG Satz 1: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden"

Es geht ja bei Dir nicht um Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauung sondern um Essgewohnheiten bzw. Deine Ernährungsform und das steht da nicht. 😉 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 6.9.2022 um 23:55 schrieb GunsForFun:

Grundsätzlich ist das ja auch nicht der Weg, den ich bevorzuge. Als "reiner" Sportschütze würde ich mich auf jeden Fall wohler fühlen. Mich ärgert es nur etwas, dass das Gesetz da so sehr zwischen Jäger und Sportschütze unterscheidet, insbesondere in Bezug auf verschiedene Ausführungen von ein und der selben Waffe (verschiede Lauflängen). Ich kann mir bis heute nicht erklären, was ein Jäger mit einem Karabiner anfangen will, was ein Sportschütze nicht genauso können dürfte. Ein Jäger ist ja niemand, der ständig in Bewegung ist und in engen Räumen arbeitet, also macht er im Grunde nichts, wozu kurze Lauflängen bei Langwaffen ja eigentlich vorgesehen sind.

 

Gell , von der Jagd und Jagdausübung , Ansitzeinrichtungen.... hast du wenig , bis sehr wenig Ahnung ?

 

Und wenn es um den Erwerb von Langwaffen geht .... da waren Behörden auch schon anderer Meinung was die Anzahl angeht . Der Jagdschein ist kein Ersatz für die rosa WBK .

Ich löse meinen Jagdschein immer für 3 Jahre . Kostenpunkt so 180€ im Jahr .

Aussetzen ist nicht,  sonst kannst du dir Gedanken um den Verkauf deiner Waffen machen .

Also Jagdschein lösen , bis du sehr alt bist. 

 

Dazu kostet die Schule auch 4 stellig  .

Dazu lernen , lernen und Zeit . 

Ganz so einfach ist das nicht. 

Bearbeitet von raze4711
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 7.9.2022 um 14:56 schrieb HangMan69:

kenne sogar einen, der hat seinerzeit seinen jagdschein gemacht obwohl er "kriegsdienstverweigerer" war mit der begründung "niemals eine waffe anfassen zu wollen/müssen"!

kam im nachhinein nicht wirklich gut bei der jägerschaft an...

 

 

Ich habe auch keinen Kriegsdienst abgelegt , bin Sportschütze und Jäger .

Das hat miteinander absolut nichts zu tun. 

Als Sportschütze und Jäger habe ich gelernt ..... nicht auf Menschen  ziehen und schießen. 

 

Als soldat lerne ich ...... auf Menschen zu Zielen und zu schießen. 

 

Dann dürften Kriegsdienstverweigerer auch kein Auto oder LKW fahren . Die gibt es auch bei der Bundeswehr . 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 7.9.2022 um 17:03 schrieb GunsForFun:

Art. 3 GG Satz 1: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden"

 

Darfst du gerne in der Prüfung erzählen. 

Du wirst ja nicht von den Prüfer vorsätzlich durchgefallen .

Das machst du schon selbst , wenn du ihre Fragen nicht beantworten kannst. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

vor 11 Minuten schrieb raze4711:

Ich habe auch keinen Kriegsdienst abgelegt ,

 

und deine begründung war?:

 

vor 13 Minuten schrieb raze4711:

nicht auf Menschen  ziehen und schießen. 

dann is das ja ok...

 

 

ABER:

das hab ich geschrieben! hast du entweder nicht gelesen oder nicht verstanden!

 

Am 7.9.2022 um 14:56 schrieb HangMan69:

"kriegsdienstverweigerer"... mit der begründung "niemals eine waffe anfassen zu wollen/müssen"!

 

das ist ein kleiner aber entscheidener unterschied!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Laut Hörensagen geht hier auch die 4. relativ gut, ab Nummer 5 braucht man aber wohl Vitamin B.

 

Was bei mir Kopfschütteln verursachte:

Ich habe 3 jagdliche KW und erwäge, KW1 in ein anderes Bedürfnis zu verschieben, um noch eine jagdliche KW kaufen zu können.

Mein SB teilte mir mit, dass ich dann ja schon 2 jagdliche KW habe und daher keinen Voreintrag für eine 3. bekomme.

Auf die Frage, wie das ist, wenn wenn ich KW1 verschiebe, KW3 (.22lfB) verkaufe, eine neue kaufe und dann KW3 wieder zurückkaufe, bekam ich als Antwort "Ja, das geht, kein Problem". 

Typisch deutsche Behörde. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So ist es . Ich habe jagdmich mal günstig eine S&W 6906 geschossen .

Habe auch nachgefragt .

Verkaufen,  die Fallenjagdwaffe verkaufen . Neue KW kaufen . Bedürfnis für Fallenjagdwaffe und dann die wieder kaufen .

 

Ist leider so , weil das Grundkontingent mit 2 Waffen erfüllt ist. Die Fallenjagdwaffe gibt es auch nur 22lfB , 22WMR . Sie rückt dann vor . Für die 3. Kurzwaffe gibt es dann keine Bedürfnis mehr .

Was vielleicht gehen würde , wäre eine 22er für jagdliches Übungsschießen .

Behörde würde sie mir eintragen . Jagdverband stellt mir dafür aber kein Bedürfnis aus. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb raze4711:

Was vielleicht gehen würde , wäre eine 22er für jagdliches Übungsschießen .

Mir wurde gesagt KW4 = 9mm zum jagdsportlichen Schießen (es darf natülich nichts in der Richtung vorhanden sein).

Mir fehlt dazu aber die Zeit, bin ja schon als Sportschütze aktiv.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 7.9.2022 um 16:56 schrieb groucho:

Wenn es die Prüfer juckt, ist es vermutlich fast unmöglich zu bestehen.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Prüfer, wenn der Eindruck entsteht, es ginge nur um den Waffenerwerb, dann einfach sehr schwere Fragen stellen, wodurch jeder Prüfling, der nicht erheblich überdurchschnittlich ist, schnell weg vom Fenster ist.

 

 

So ist es. Wenn ein Veganer nur wegen Waffenerwerb die Jagdprüfung machen will, sollte er beim Jagdkurs darüber besser das Maul halten.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.