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IGNORED

VGH BW: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsschutzrechtlicher Einstufung einer Person als Rechtsextremist


P22

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Moin, 

 

ein interessanter Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg:

 

Zitat

Leitsätze:
 

1. Allein die Einstufung als Rechtsextremist durch das Landesamt für Verfassungsschutz rechtfertigt nicht die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG.

2. Es bleibt offen, ob die bloße Teilnahme an einer von einer Vereinigung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) WaffG organisierten Veranstaltung bereits eine Unterstützungshandlung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG darstellt. 

 

Hier der Volltext: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=37978

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Toll.

Ein hohes deutsches Gericht entscheidet, dass nach geltendem Waffengesetz auch ein ziemlich nazimäßiger Nazi noch ganz legal mit seinen Wummen herumballern darf, weil er halt nicht so hauptberuflich Nazi ist.

Da kann man schon den Countdown mitzählen, bis eine oder zwei der drei Regierungsparteien zu dem Schluss kommen, dass entgegen aller Beteuerungen der LWB-Verbände das aktuell geltende WaffG nun offenkundig doch nicht verhindert, dass solch braune Geschmeiß mit Knarren ballern darf.

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vor 10 Stunden schrieb vaquero357:

Toll.

Ein hohes deutsches Gericht entscheidet, dass nach geltendem Waffengesetz auch ein ziemlich nazimäßiger Nazi noch ganz legal mit seinen Wummen herumballern darf, weil er halt nicht so hauptberuflich Nazi ist.

  Vielleicht solltest Du mal nachdenken!!!

 

"Es bleibt offen, ob der bloße Besitz von Schusswaffen bereits eine Straftat Sinne des StGB darstellt."

Toll.

Ein hohes deutsches Gericht entscheidet, dass nach geltendem Waffengesetz auch ein "ziemlich strafmäßiger (potentieller) Straftäter noch ganz legal mit seinen Wummen herumballern darf, weil er halt nicht so hauptberuflich Straftäter ist".

Merkste 'was?

 

Da geht jemand zu einer öffentlichen Veranstaltung einer Partei, die nicht verboten ist* oder zu einer anderen Organisation/Verein/..., um sich "aus erster Hand" zu informieren (könnte ja sein, dass "die Medien" nicht völlig objektiv berichten oder auch nur "andere Schwerpunkte setzen") und man möchte ihm deswegen seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen ...

Und Du fändest das richtig, bzw. findest die Entscheidung eines hohen deutschen Gerichtes, dass allein der Besuch so einer Veranstaltung nicht ausreicht falsch.

 

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Das ist ein Grundrecht!

Und DU möchtest also demjenigen seine Grundrechte verfassungswidrig beschneiden, bzw. ihn für die Inanspruchnahme derselben bestrafen.

DU stehst also nicht auf dem Boden der FDGO!

Sollte so jemand, wie DU, dem also offensichtlich das GG "am Arsch vorbei geht", Waffen besitzen dürfen?

Ich meine NEIN!

 

Solltest Du jemals bei der Bw gewesen sein, dann hast Du gelobt oder sogar geschworen "das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen".

An eine Einschränkung "solange ich bei der Bw bin" oder "gegen militärischen Feind von außen" kann ich mich nicht erinnern - die Treue-Verpflichtung gilt also weiter und "universal".

 

Sollte Dir das GG damals schon "am A...", dann hättest Du bereits damals einen Meineid geschworen, mindestens aber hast Du ihn mit Deiner obigen Äußerung verletzt.

Das sollte m. E. strafrechtlich "gewürdigt" werden und bis zum Abschluss des ordentlichen Gerichtsverfahrens deswegen sollten "sicherheitshalber" Deine waffenrechtlichen Erlaubnisse sichergestellt und Deine Waffen behördlicherseits in Verwahrung genommen werden - mit "Sofort-Vollzug", weil sonst so jemand "noch ganz legal mit seinen Wummen herumballern darf, weil er halt nicht so hauptberuflich ...".

 

@all

Ist "ein ziemlich nazimäßiger Nazi" eigentlich eine Beleidigung?

Wäre ja auch noch eine Straftat oder ist das vom "Recht auf Freie Meinungsäußerung" gedeckt?

"Ich halte Sie für ..." wohl schon, "Sie sind ...." auch noch?

 

*)

Entweder eine Partei ist verfassungswidrig, dann ist sie zu verbieten - und JEDER der dafür verantwortlich ist sie zu verbieten und dies unterlässt gehört wegen Unterlassung entsprechend bestraft und aus dem Amt entfernt!

ODER

Eine Partei ist nicht verfassungswidrig (und das ist sie solange, wie dies nicht durch ein ordentliches Gericht festgestellt ist (wir wollen ja ein Rechtsstaat sein)), dann ist sie wie jede andere Partei zu behandeln!

Alles andere wäre undemokratisch!

 

„Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.“ - braucht man von DIR ja wohl kaum zu erwarten.

 

Bearbeitet von TriPlex
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vor 10 Stunden schrieb vaquero357:

Toll.

Ein hohes deutsches Gericht entscheidet, dass nach geltendem Waffengesetz auch ein ziemlich nazimäßiger Nazi noch ganz legal mit seinen Wummen herumballern darf, weil er halt nicht so hauptberuflich Nazi ist.

 

Heute bist du ziemlich schnell "Nazi" oder Delegitimierer (Neusprech incoming). 

 

Kein Bock mehr auf die Energiepolitik der Grünen? Wütend weil du demnächst die Rechnungen für Energie nicht mehr bezahlen kannst? 

 

Dann ab auf die Straße zur friedlichen Demonstration. Es ist dein gutes Recht. 

 

"Diese Demonstration war klar rechtsextrem, haben wir so eingeordnet, ihre WBK können sie abgeben. "

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vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Da geht jemand zu einer öffentlichen Veranstaltung einer Partei, die nicht verboten ist* oder zu einer anderen Organisation/Verein/..., um sich "aus erster Hand" zu informieren (könnte ja sein, dass "die Medien" nicht völlig objektiv berichten oder auch nur "andere Schwerpunkte setzen") und man möchte ihm deswegen seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen ...

Und Du fändest das richtig, bzw. findest die Entscheidung eines hohen deutschen Gerichtes, dass allein der Besuch so einer Veranstaltung nicht ausreicht falsch.

 

 

Interessanter Punkt aber leider steht das Gericht damit eventuell nicht ganz allein...

Bei mir in der Stadt hat die AfD auch mal den Höcke eingeladen für eine Rede bei einer öffentlichen Veranstaltung auf einem öffentlichen Platz. Ich persönlich kann mit diesem Typen ehrlich gesagt nix anfangen, allerdings kenne ich Ihn nur aus den Medien und bin mir nicht so sicher ob er da wirklich "neutral" dargestellt wird. Aus diesem Grunde habe ich mir dann ernsthaft überlegt dort hinzugehen und mir persönlich ein Bild von dem Typen, seiner Rede und damit auch seiner Einstellung zu machen, mich letzten Endes aber doch dagegen entschieden und das nur aus einem Grund:
Ich hatte kein Bock mir von irgendwelchen Antifanten eine aufs Maul hauen zu lassen die mich für den Feind halten nur weil ich mir die Rede eines Mannes angehört habe. Um das zu vermeiden hätte ich mich dann natürlich zu der Gegendemo stellen können, allerdings will ich persönlich mich auch nicht mit denen in der Öffentlichkeit zeigen (dies aus Überzeugung :D ) und hätte dann bestimmt auch nix mehr vom eigentlichen Redner gehört da diese es sich zur Aufgabe machen den zu übertönen damit möglichst niemand den hören kann.

 

Und jetzt macht ein Gericht eventuell genau dasselbe? Nur weil jemand auf einer solchen öffentlichen und ordentlich angemeldeten Veranstaltung ist läuft er Gefahr als unzuverlässig zu gelten? Pauschal und ohne zu hinterfragen was diese Person dort wollte? Muss in Zukunft dann auch der Reporter damit rechnen als unzuverlässig zu gelten wenn er über die Veranstaltung berichtet und deswegen anwesend ist? Oder der Ordnungsbeamte der nur seinen Job macht und ein Zaun aufstellt?

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vor 17 Minuten schrieb BlackFly:

Interessanter Punkt aber leider steht das Gericht damit eventuell nicht ganz allein...

Ich glaube das hast Du falsch verstanden, das Gericht hat ja gerade festgestellt:

Zitat

Leitsätze:
1. Allein die Einstufung als Rechtsextremist durch das Landesamt für Verfassungsschutz rechtfertigt nicht die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne von §5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG.

2. Es bleibt offen, ob die bloße Teilnahme an einer von einer Vereinigung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) WaffG organisierten Veranstaltung bereits eine Unterstützungshandlung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG darstellt. 

 

 

Also:

Der Verfassungsschutz (wer schützt uns eigentlich vor dem UND WER KONTROLLIERT den?) hat also wohl festgestellt, dass jemand unzuverlässig ist, WEIL er so eine Veranstaltung besuchte.

 

Ohne jetzt das Urteil in voller Länge gelesen zu haben:

zu 2.) Da kommt es m. E. auf die Art der Veranstaltung an:

Teilnahme als Zuhörer bei einer Wahlkampfveranstaltung ist etwas anderes (s.o. "Informationsfreiheit" gem. GG), als die (aktive) Teilnahme an einer Demo z.B. "gegen dieses Sch...-System", "Demokratie gehört abgeschafft", ...)

 

zu 1.) Der VGH hat also festgestellt, dass sogar "allein die Einstufung als Rechtsextremist durch den Verfassungsschutz" nicht den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse rechtfertigt.

 

Kam nicht kürzlich die Meldung, dass schon "staatskritische Äußerungen" die Beobachtung durch den VS rechtfertigen würden?

Was genau "staatskritische Äußerungen" sind ist ja wohl "Gummi".

Und darf der VS alleine "die Einstufung als Rechtsextremist" vornehmen oder müsste das nicht von einem ordentlichen Gericht festgestellt werden?

 

 

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vor einer Stunde schrieb TriPlex:

 

 

Ohne jetzt das Urteil in voller Länge gelesen zu haben:

zu 2.) Da kommt es m. E. auf die Art der Veranstaltung an:

Teilnahme als Zuhörer bei einer Wahlkampfveranstaltung ist etwas anderes (s.o. "Informationsfreiheit" gem. GG), als die (aktive) Teilnahme an einer Demo z.B. "gegen dieses Sch...-System", "Demokratie gehört abgeschafft", ...)

Die sellvertretende Bundestagspräsidentin Claudia Roth, sah das anscheinend anders, als sie an einer Demonstration teilnahm, auf der Transparente getragen wurden, mit den Aufschriften " Deutschland Du mieses Stück Scheisse" und "Deutschland verrecke" und dieses auch dort skandiert wurde, so das sie es hören musste.

https://www.bayernkurier.de/inland/8411-claudia-roth-auf-abwegen/

 

Long

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vor 3 Stunden schrieb TriPlex:

  Vielleicht solltest Du mal nachdenken!!!

 

"Es bleibt offen, ob der bloße Besitz von Schusswaffen bereits eine Straftat Sinne des StGB darstellt."

Toll.

Ein hohes deutsches Gericht entscheidet, dass nach geltendem Waffengesetz auch ein "ziemlich strafmäßiger (potentieller) Straftäter noch ganz legal mit seinen Wummen herumballern darf, weil er halt nicht so hauptberuflich Straftäter ist".

Merkste 'was?

 

Da geht jemand zu einer öffentlichen Veranstaltung einer Partei, die nicht verboten ist* oder zu einer anderen Organisation/Verein/..., um sich "aus erster Hand" zu informieren (könnte ja sein, dass "die Medien" nicht völlig objektiv berichten oder auch nur "andere Schwerpunkte setzen") und man möchte ihm deswegen seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen ...

Und Du fändest das richtig, bzw. findest die Entscheidung eines hohen deutschen Gerichtes, dass allein der Besuch so einer Veranstaltung nicht ausreicht falsch.

 

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Das ist ein Grundrecht!

Und DU möchtest also demjenigen seine Grundrechte verfassungswidrig beschneiden, bzw. ihn für die Inanspruchnahme derselben bestrafen.

DU stehst also nicht auf dem Boden der FDGO!

Sollte so jemand, wie DU, dem also offensichtlich das GG "am Arsch vorbei geht", Waffen besitzen dürfen?

Ich meine NEIN!

 

Solltest Du jemals bei der Bw gewesen sein, dann hast Du gelobt oder sogar geschworen "das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen".

An eine Einschränkung "solange ich bei der Bw bin" oder "gegen militärischen Feind von außen" kann ich mich nicht erinnern - die Treue-Verpflichtung gilt also weiter und "universal".

 

Sollte Dir das GG damals schon "am A...", dann hättest Du bereits damals einen Meineid geschworen, mindestens aber hast Du ihn mit Deiner obigen Äußerung verletzt.

Das sollte m. E. strafrechtlich "gewürdigt" werden und bis zum Abschluss des ordentlichen Gerichtsverfahrens deswegen sollten "sicherheitshalber" Deine waffenrechtlichen Erlaubnisse sichergestellt und Deine Waffen behördlicherseits in Verwahrung genommen werden - mit "Sofort-Vollzug", weil sonst so jemand "noch ganz legal mit seinen Wummen herumballern darf, weil er halt nicht so hauptberuflich ...".

 

@all

Ist "ein ziemlich nazimäßiger Nazi" eigentlich eine Beleidigung?

Wäre ja auch noch eine Straftat oder ist das vom "Recht auf Freie Meinungsäußerung" gedeckt?

"Ich halte Sie für ..." wohl schon, "Sie sind ...." auch noch?

 

*)

Entweder eine Partei ist verfassungswidrig, dann ist sie zu verbieten - und JEDER der dafür verantwortlich ist sie zu verbieten und dies unterlässt gehört wegen Unterlassung entsprechend bestraft und aus dem Amt entfernt!

ODER

Eine Partei ist nicht verfassungswidrig (und das ist sie solange, wie dies nicht durch ein ordentliches Gericht festgestellt ist (wir wollen ja ein Rechtsstaat sein)), dann ist sie wie jede andere Partei zu behandeln!

Alles andere wäre undemokratisch!

 

„Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.“ - braucht man von DIR ja wohl kaum zu erwarten.

 

 

Falls du dich von deiner Schnappatmung erholt hast:

Es ging darum, was der Gesetzgeber denken mag, wenn er dieses Urteil liest.

Deine Tiraden werden da auch mit 100 WO-Sternchen nichts daran ändern.

 

Soviel zum Thema Nachdenken.

 

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vor 59 Minuten schrieb vaquero357:

Es ging darum, was der Gesetzgeber denken mag, wenn er dieses Urteil liest.

Nein!

 

Es ging um DEINE Aussage:

vor 14 Stunden schrieb vaquero357:

Toll.

Ein hohes deutsches Gericht entscheidet, dass nach geltendem Waffengesetz auch ein ziemlich nazimäßiger Nazi noch ganz legal mit seinen Wummen herumballern darf, weil er halt nicht so hauptberuflich Nazi ist.

Solltest Du das anders gemeint haben, dann solltest Du das auch so schreiben!

 

vor einer Stunde schrieb vaquero357:

Deine Tiraden werden da auch mit 100 WO-Sternchen nichts daran ändern.

Offensichtlich bin ich da also nicht der einzige, der das so sieht.

Oder ALLE ANDEREN sind nur zu dumm, Dich zu verstehen ...

 

 

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vor 15 Stunden schrieb vaquero357:

h nazimäßiger Nazi 

 dass solch braune Geschmeiß mit Knarren ballern darf.

Hallo vaquero357

 

ich denke, dein Schreiben deutet auf eine extrem Radikalisierte Denkweise hin. 

Also sollte man davon ausgehen, dass dem schreiben evtl. bald Taten folgen und dir schnellstmöglich alle waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen.

Am Besten wäre, Waffenverbot bis zum Lebensende.

 

Steven

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vor 1 Stunde schrieb vaquero357:

 

Es ging darum, was der Gesetzgeber denken mag, wenn er dieses Urteil liest.

 

 

D.h.:

 

1) Der Verwaltungsgerichtshof Ba.-Wü., also das höchste Verwaltungsgericht dieses Bundeslandes, zeigt in seiner Entscheidung eine differenzierte Sichtweise, was die Annahme von Unzuverlässigkeit bei Teilnahme an politischen Veranstaltungen angeht. Es legt den § 5 WaffG diesbezüglich so - eben differenzierend - aus, wie es über lange Jahre auch allgemein Usus war.

 

2) Aus dem Grund bist du besorgt, dass der Gesetzgeber diese geltende gesetzliche Unzuverlässigkeitsregelung als "zu lax" ansieht und verschärfen wird.

 

(  3) Ich kann dich insofern "beruhigen": Der Gesetzgeber bzw. die Regierung/BMI hat ja bereits angekündigt, dass er verschärfend am § 5 WaffG herumschnitzen wird... )

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo vaquero357

 

ich denke, dein Schreiben deutet auf eine extrem Radikalisierte Denkweise hin. 

Also sollte man davon ausgehen, dass dem schreiben evtl. bald Taten folgen und dir schnellstmöglich alle waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen.

Am Besten wäre, Waffenverbot bis zum Lebensende.

 

Steven

 

Na, da hab ich ja wenigstens dir eine Freude machen können.

Allerdings deutet dein Schreiben eher auf eine extrem radikalisierte Orthografie hin 😉

 

 

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vor 2 Stunden schrieb TriPlex:

Nein!

 

Es ging um DEINE Aussage:

Solltest Du das anders gemeint haben, dann solltest Du das auch so schreiben!

 

Offensichtlich bin ich da also nicht der einzige, der das so sieht.

Oder ALLE ANDEREN sind nur zu dumm, Dich zu verstehen ...

 

 

 

Ich werde bestrebt sein, meine künftigen Kommentare in Einfacher Sprache zu verfassen.

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vor 3 Stunden schrieb Josef Maier:

Ich kann Dir ein upgrade auf Deine Fleißkärtchen schreiben: "Herr/Frau/Frl./divers./sonstige  vaquero357 darf seine Sportwaffen behalten weil er >500 etatistisch korrekte Beiträge auf wo veröffentlich hat" Gut so?

 

Wenn ich es mir aussuchen kann, dann bitte Frl. sonstige. 

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vor 3 Stunden schrieb vaquero357:
vor 3 Stunden schrieb vaquero357:

 

Ich werde bestrebt sein, meine künftigen Kommentare in Einfacher Sprache zu verfassen.

 

🤣  🤣 🤣

 

vor 3 Stunden schrieb vaquero357:

Allerdings deutet dein Schreiben eher auf eine extrem radikalisierte Orthografie hin 😉

 

 

  

Ja, wenn man keine Argumente mehr hat, dann kommen von dem Frl. (selbst gewünscht), nur Beleidigungen.

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vor 3 Stunden schrieb vaquero357:

Na, da hab ich ja wenigstens dir eine Freude machen können.

Hallo vaquero357

 

keineswegs hast du mir eine Freude gemacht.

Ich sehe tatsächlich in deinen Postings eine stark extremistische Veranlagung und da sollte der Waffenbesitz sehr kritisch geprüft werden.

Aber, da hier auch der Verfassungsschutz mitliest (kann ich sicher sagen, da einige Passagen aus meiner Akte beim VS, sich auf Postings und meine Mitgliedschaft in der FvLW beziehen), ist die Chance auf ein eingreifen gegeben. Sicherlich wirst du einsehen, dass extremistischen Menschen wie dir keine Waffe gehört.

 

Steven

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vor 4 Minuten schrieb steven:

Aber, da hier auch der Verfassungsschutz mitliest (kann ich sicher sagen, da einige Passagen aus meiner Akte beim VS,

Zumeist kommt dies von dem ein oder anderen U Boot.....man hält ja gern mal ein Pläuschchen mit den Exkollegen....

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