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IGNORED

Fight4right – für faires Waffenrecht


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb AmericanDad:

Um mal zu erklären wieso derartige Kampagnen keinen Erfolg haben:

 

Beide Parteien, Gegner sowie Befürworter eines strengen Waffenrechtes, fordern ein Waffenrecht.

 

Ich würde die Kampagne und vorangegangene Versuche nicht als sinnlos bezeichnen.

 

Frei nach dem Bertolt Brecht zugeschriebenen Zitat "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

 

Die Aussage allerdings, daß beide Parteien (im politischen Sinn müßte man wohl "alle" sagen) ein Waffenrecht fordern, wird uns ja seit etlichen Jahrzehnten immer wieder bestätigt.

 

Ging los mit SPD/FDP (1972 und 1976), dann SPD/B90/Grüne (2002), schließlich CDU/CSU/SPD (2008, 2009, 2017 und 2020).

 

Hier ein paar interessante Textpassagen (die Quelle gibts am Ende):

 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit geleistet werden. Die unter Verwendung von Schußwaffen begangenen Straftaten steigen von Jahr zu Jahr in bedrohlichem Ausmaß an. Die vorhandenen statistischen Unterlagen sind zwar unvollständig, stimmen jedoch in diesem Ergebnis überein. So stieg die Zahl der in Baden-Württemberg unter Verwendung von Schußwaffen begangenen Delikte in den Jahren 1969 und 1970 von 300 auf 410. In diesen Zahlen ist eine Zunahme der mit Hilfe von bisher erlaubnisfreien Langwaffen (einschließlich KK-Gewehren) verübten Straftaten von 25 auf 46 enthalten. Die Zahl der dem Schußwaffen-Erkennungsdienst des Bundeskriminalamtes (BKA) gemeldeten Schußwaffenstraftaten erhöhte sich von 768 im Jahr 1967 auf 1740 im Jahre 1971. Im gleichen Zeitraum nahmen die Meldungen über sichergestellte Schußwaffen von 8088 auf 11 304 zu.

 

...

 

Das geltende Waffenrecht läßt den erlaubnisfreien Erwerb von Schußwaffen und scharfer Munition in weitem Umfang zu. Der Ausschuß sah sich daher in Übereinstimmung mit dem Bundesrat veranlaßt, vor allem die folgenden drei Gefahrenquellen schärferen Regelungen zu unterwerfen:

 

Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann zur Zeit Gewehre in beliebiger Zahl frei erwerben. Dies gilt auch für halbautomatische Langwaffen mit rascher Schußfolge und großer Reichweite.

 

Die private Wafferherstellung einschließlich der Bearbeitung unterliegt bisher keinen Rechtsvorschriften. Einzelne Waffenhersteller bieten erwerbscheinfreie Gewehre an, die schon durch ihre Bauart einen Anreiz zur Verkürzung des Schaftes oder des Laufes geben. Auch bei vielen anderen Modellen kann der Waffenerwerber mit wenig Mühe und ohne rechtliches Risiko eine leicht zu verbergende Faustfeuerwaffe herstellen und damit die bisher auf diese Waffen beschränkte Erwerbscheinpflicht umgehen.

 

Die Abgabe scharfer Munition unterliegt nach geltendem Recht keinen behördlichen Kontrollmöglichkeiten.

 

Nach dem Vorschlag des Ausschusses wird künftig der Erwerb von Schußwaffen und Munition nur solchen Personen zugestanden, deren Zuverlässigkeit und Sachkunde von der zuständigen Behörde überprüft worden ist und die außerdem ein Bedürfnis für den Erwerb nachgewiesen haben.

Im Ausschuß bestand Einigkeit über die Einführung strenger Zuverlässigkeits- und Sachkundekontrollen. Hinsichtlich des Bedürfnisnachweises vertraten die meisten Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion die Auffassung, ein solcher Nachweis solle nur dann verlangt werden, wenn der Antragsteller bereits eine Schußwaffe besitzt.

[Anm. Macht so m. E. keinen Sinn, gemeint ist wohl, daß ein solcher Nachweis solle nur dann verlangt werden, wenn der Antragsteller noch keine Schußwaffe besitzt.]

 

Zur Begründung führten sie an, daß von Personen, deren Zuverlässigkeit und Sachkunde behördlich festgestellt sei, keine nennenswerte Gefahr für die innere Sicherheit ausgehe. Demgegenüber war die Mehrheit des Ausschusses der Ansicht, daß die Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung nicht ausreiche, um zu verhindern, daß Waffen in falsche Hände gelangen.

Sie wies darauf hin, daß viele Schußwaffendelikte im Affekt begangen würden, das heißt mit Waffen, die ursprünglich nicht zur Begehung von Straftaten erworben worden seien. Ein weit verbreiteter Besitz von Schußwaffen berge stets die Gefahr eines Mißbrauchs in sich.

 

...

 

Der Ausschuß verkennt nicht, daß es mit diesem Gesetz allein nicht gelingen wird, unerwünschten Waffenbesitz zu verhindern.

Er hat mit Besorgnis davon Kenntnis genommen,daß ein beträchtlicher Teil der in der Bevölkerung befindlichen Waffen aus west- und osteuropäischen Ländern illegal in die Bundesrepublik eingeführt worden ist und daß diese Entwicklung anhält. Nicht weniger besorgniserregend ist die Tatsache, daß der Schwarzmarkt mit Waffen zu einem nicht geringen Teil aus solchen Waffen gespeist wird, die aus Beständen der Bundeswehr und der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik gestohlen worden sind.

Der Ausschuß erwartet, daß die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende unternimmt, um das Zustandekommen eines einheitlichen europäischen Waffenrechts zu fördern sowie Maßnahmen ergreift, um die illegale Waffeneinfuhr und den Waffendiebstahl aus Armeebeständen zu bekämpfen. Der Ausschuß ist davon überzeugt, daß das vorliegende Gesetz zusammen mit den vorstehend genannten Maßnahmen dazu beitragen wird, der zunehmenden Schußwaffenkriminalität in der Bundesrepublik entgegenzuwirken.

 

...

 

Die vorstehenden Textausschnitte datieren vom 20. Juni 1972 und entstammen dem schriftlichen Bericht des Innenausschusses über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Waffengesetzes.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben (bearbeitet)

Was mir bei dem Bericht wieder mal aufgefallen ist:

 

Man hat zwar zwischen 1972 und 2020 wohl 7 x das WaffG gesetzgeberisch angefaßt, es aber (1972: "Die vorhandenen statistischen Unterlagen sind zwar unvollständig ...") über nunmehr 50 Jahre nicht geschafft, eine belastbare Statistik insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung legale/illegale Waffen zu implementieren.

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb AmericanDad:

Im Kern geht es immer darum, dass sich die Regierung in die Belange der Bürger einmischt. In Ihre Märkte, in Ihren Konsum, in ihre Partnerschaft, in jeden einzelnen Bereich des Lebens. Was genau ist die Grundlage dafür, dass eine Regierung, ein Staat das tun darf? Würde man das seinem Nachbarn erlauben? Natürlich nicht. Warum dann aber dem Staat? Und genau hier wird es interessant. Die einen sehen im Staat den Garanten für die Existenz ihrer Gesellschaft. Ohne diesen würde das Leben wie sie es kennen schließlich nicht sein. Das ist richtig, ohne sich einmischenden Staat würde es in Deutschland ganz anders aussehen. Aber wirklich schlechter?

 

Was wenn der Staat bestimmte Macht und Befugnisse gar nicht hätte?

 

 

 

 

Buch von Titus Gebel: ‚Freie Privatstädte‘ - hat nichts mit Waffenrecht zu tun, aber mit viel weniger Staat. Für viele ein Augenöffner.

Geschrieben (bearbeitet)

In Deutschland hat bis heute niemand verstanden, das politischer Größenwahn das größte aller Sicherheitsrisiken ist.

 

Die willkürlichen Corona Maßnahmen haben gezeigt, mit welcher Arroganz die politischen Entscheidunsträger hier wieder schalten und walten können.

 

Es war erschreckend anzusehen, wie einfach man Sicherheitsmechanismen wie Gewaltenteilung, Föderalismus...etc beseitigen konnte, ohne das es nennenswerten Widerstand dagegen gab.

 

In den USA war es nicht möglich, das die Corona Pandemie zu solch weitreichenden Eingriffen geführt hat, wie bei uns...was wiedermal die Wichtigkeit des Second Amendement unterstreicht. Das second Amendment hat in den USA voll funktioniert, so wie es sollte! Es verschaffte den Bürgern respekt.

Bearbeitet von JDHarris
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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb JDHarris:

In den USA war es nicht möglich, das die Corona Pandemie zu solch weitreichenden Eingriffen geführt hat, wie bei uns...was wiedermal die Wichtigkeit des Second Amendement unterstreicht.

Bei den Amis sind ganz andere Sachen möglich als man sich hier vorstellen kann.. Abtreibungsverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Polizeigewalt... und beim Corona-Wahn? War/ist es bei den Amis da wirklich besser als bei uns?

Geschrieben

Ich will hier jetzt nicht das Corona Fass aufmachen...dazu gibt es an anderer Stelle einen Diskussionsthread.

 

Das es auch in den USA "blöde Gesetze " gibt, ist von mir unbestritten.

Das liegt aber eher an dem dort bestehenden Flickenteppich sehr unterschiedlicher regionaler Bestimmungen. Schon an einer einzigen County Grenze - wovon es dort Tausende gibt - können vollkommen gegensätzliche Bestimmungen gelten.

Geschrieben (bearbeitet)
3 hours ago, JDHarris said:

Es war erschreckend anzusehen, wie einfach man Sicherheitsmechanismen wie Gewaltenteilung, Föderalismus...etc beseitigen konnte, ohne das es nennenswerten Widerstand dagegen gab.

 

Es ist auch erschreckend, dass diejenigen (wie ich) die diese Mechanismen aufzeigen und sogar sehr viel Geld in die Hand nehmen um dies anhand von Gerichtsverfahren nachzuweisen in der Folge angefeindet werden.

 

Es ist allerdings nicht verwunderlich, da das Sozialexperiment "The Thrid Wave" / "Die Welle" von Ron Jones genau dies nachgewiesen hat. Im Prinzip wurde so gezeigt, dass alle Menschen die gegen die Freiheit ihrer Mitmenschen agieren oder sich für diese Ziele gewinnen lassen praktisch ohne nachzudenken gerne jedem Diktator dieser Welt nachlaufen. Nur diejenige, die sich strikt an den kategorischen Imperativ als grundlage ihres Handelns halten sind dafür nicht anfällig. Dies ist leider un ein kleiner Teil der Bevölkerung.

 

 

3 hours ago, JDHarris said:

In den USA war es nicht möglich, das die Corona Pandemie zu solch weitreichenden Eingriffen geführt hat, wie bei uns...was wiedermal die Wichtigkeit des Second Amendement unterstreicht. Das second Amendment hat in den USA voll funktioniert, so wie es sollte! Es verschaffte den Bürgern respekt.

 

Leider ist dem nicht so. Das oben geschrieben gilt ebenso für die US Bevölkerung. Daneben war das Second Amendement ursprünglich ein symetrisches Instrument. Die Bürger waren gleich, wenn nicht sogar besser, bewaffnet wie die Behörden. Inzwischen sind die US Behörden auch im Inneren mit Kriegswaffen (Panzer, Hubschrauber, Geschütze - voll bewaffnet aus Militärbeständen) komplett hochgerüstet. Kriegswaffen, deren Erwerb und Besitz der Bevölkerung komplett untersagt wird! Die lächerlichen kleinen und maximal halbautomatischen Handwaffen spielen in dieser asymetrischen Realität keine Rolle mehr, da die Behörden unliebsame Elemente in der Bevölkerung mit übermächtiger Waffengewalt jederzeit eliminieren kann und auch eliminiert (siehe das Vorgehen gegen Whistleblower, die Gesetzesverstösse an die Öffentlichkeit tragen).

Bearbeitet von drummer
Geschrieben (bearbeitet)

Ja...es hat aber nur teilweise die von dir ( durchaus richtig erkannten) genannten Auswirkungen gehabt, weil die meissten Bundesstaaten dagegen interveniert hatten. Das waren die Bundesstaaten, die sich zur "Verteidigung der Verfassung inc. 2. Amendment" zusammengeschlossen hatten.

 

Das hat letztendlich funktioniert und die anderen Bestrebungen wieder neutralisiert. Es war erfrischend, anzusehen, das das 2 Amendement in den USA gebraucht wurde und tatsächlich funktionierte.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

In Deutschland darf ich bald nichtmal mehr Messer und Gabel besitzen, weil die Politik mir möglicherweise " unverantwortliches Verhalten" unterstellt.

 

Sollte ich ihnen mein Wissen geben, falls ich die Lösung aller Energieprobleme entdeckt hätte?

 

Denkt drüber nach. ( Deutschland lebt vor seinen Köpfen..)

Geschrieben
6 hours ago, JDHarris said:

Sollte ich ihnen mein Wissen geben, falls ich die Lösung aller Energieprobleme entdeckt hätte?

 

Das hängt normalerweise weniger von der Unzufriedenheit ab, also von Möglichkeiten, überhaupt diese Lösung von der Idee zu einer praktisch im großen Maßstab umsetzbaren Technologie zu entwickeln. Das Resultat dürfte aber dasselbe sein.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb chapmen:

[...] Know your enemy.

Das ist ganz sicher richtig.

Aus eigener Erfahrung kann ich aber behaupten: fruchtlos.

Jegliche substantielle Diskussion endet im Taubenschach.

Aber trotzdem stimmt es: Man hat sie kennengelernt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Know your enemy.

Zählt dieses Argument eigentlich auch wenn ich z.B. alle radikalen Gruppen die ich finde auf Fratzenbuch like und followe und irgendwann einem Verfassungsschützer dies auffällt (bei mir persönlich kann ich sagen das ich von mindestens 3 Stellen aus beruflichen und privaten Gründen "durchleuchtet" werde)?

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben (bearbeitet)

VDB: Treffen mit dem Waffenberichterstatter der CDU/CSU-Fraktion MdB Marc Henrichmann

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/19102022_treffen_mit_dem_waffenberichterstatter_der_cdu-csu-fraktion_mdb_marc_henrichmann.html

 

Zitat:

...

Dominiert wurde das Gespräch von der geplanten Waffenrechtsnovelle der Bundesregierung. MdB Henrichmann befürchtet, dass eine weitere Waffenrechtsverschärfung den Druck auf die ohnehin schon überlasteten Waffenbehörden weiter erhöht und diese lahmzulegen droht. Das Deutsche Waffenrecht habe ein Vollzugsproblem, welchem es zu begegnen gelte. „Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts führt zu keinem Sicherheitsgewinn, sondern zu einer Mehrbelastung der kommunalen Waffenbehörden, welche dadurch gehemmt werden, sich den konkreten Verdachtsfällen anzunehmen“, so der CDU-Innenpolitiker. Henrichmann schlägt stattdessen vor, die Waffenbehörden durch schlankere Verfahren zu entlasten und die Digitalisierung weiter voranzutreiben. Es könne nicht sein, dass Sportschützen und Jäger immer noch weiter in den Fokus gerückt werden und der illegale Waffenbesitz außer Acht bleibt.

 

Zum zeitlichen Ablauf der Novelle und den möglichen Inhalten konnte der CDU-Waffenrechtsexperte keine weiteren Aussagen machen. Bekannt sei jedoch, dass das Ministerium des Innern seit dem Frühjahr an einer Novelle arbeitet.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
48 minutes ago, Elo said:

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/19102022_treffen_mit_dem_waffenberichterstatter_der_cdu-csu-fraktion_mdb_marc_henrichmann.html

 

Zitat:

Es könne nicht sein, dass Sportschützen und Jäger immer noch weiter in den Fokus gerückt werden und der illegale Waffenbesitz außer Acht bleibt.

 

 

LOL....Knackpunkt ist Sportschützen und Jäger sind für den Staat, den Gesetzgeber und Behörden greifbar während illegaler Waffenbesitz auch schon vor längerer Zeit verboten war und ist und diese Leute nur höchst selten damit auffallen....

 

bj68

Geschrieben

VDB-Nachrichten:

 

Vorschlag für neue EU-Feuerwaffenverordnung liegt vor - Gespräche mit Europapolitikern und Verbänden in Brüssel

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/28102022_vorschlag_fuer_neue_eu-feuerwaffenverordnung_liegt_vor.html

 

Zitat:

 

In dieser Woche war unser Interessenvertreter Peter Braß für mehrere Tage zu politischen Gesprächen in Brüssel. Neben dem Austausch mit Abgeordneten des Europaparlaments stand auch die Mitwirkung an den politischen Aktivitäten befreundeter europäischer Verbände im Vordergrund. Parallel zur Reise wurde am 27. Oktober 2022 der Vorschlag der EU-Kommission für eine neue EU-Feuerwaffenverordnung vorgelegt.

Als Mitglied im europäischen Dachverband European Association of the Civil Commerce of Weapons (AECAC), ist der VDB auch assoziiertes Mitglied im Europäischen Jagdverband FACE (European Federation for Hunting and Conservation). Dieser lud anlässlich seines 45-jährigen Geburtstags zur Generalversammlung nach Brüssel. Neben den rein jagdpolitischen Themen ging es auch um das Verbot bleihaltiger Munition und die geplanten Aktivitäten zum EU-Feuerwaffenrecht.

Keine guten Nachrichten überbrachte David Scallan, FACE-Generalsekretär, in Sachen Bleiverbot: Die Beratungen der Fachgremien unter dem Dach der zuständigen Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) seien so weit fortgeschritten, dass es nahezu nur noch um das „Wann“ und nicht mehr um das „Ob“ gehe. In seinen Gesprächen mit der nationalen Politik nimmt der VDB das Thema Bleiverbot immer mit. Hier heißt es, gute und ggf. auch neue Argumentationspunkte gegen das Bleiverbot zu finden, aber auch bereits für den Fall eines Verbotes schon jetzt für möglichst großzügige Übergangsfristen und Entschädigungsregelungen einzutreten.

 

Eine besondere Ehre waren die Unterredungen mit dem Präsidenten der interfraktionellen Arbeitsgruppe im Europaparlament zur Jagd, MdEP Álvaro Amaro, und seinem Vizepräsidenten, MdEP Alex Saliba. Diese kündigten bereits ihre Bereitschaft an, dem AECAC und dem VDB für vertiefende Gespräche zur Verfügung zu stehen.

Bei den Änderungen zum EU-Feuerwaffenrecht (Richtlinie 2021/555 und Verordnung 258/2012) gab es in den letzten Monaten unterschiedliche Signale: Zwar hat die EU-Kommission in ihrem Arbeitsplan für das kommende Jahr, der Mitte Oktober vorgestellt wurde, die Richtlinie nicht aufgenommen – jedoch ist die Neufassung der EU-Verordnung, die den grenzüberschreitenden Handel und den Transport ziviler Feuerwaffen regelt, nach langer Verzögerung nun publiziert worden.

 

Vorschlag der EU-Kommission zur Novelle der Feuerwaffenverordnung liegt vor
Am 27. Oktober 2022 lag der Vorschlag der EU-Kommission vor. Erste Informationen finden Sie hier (nur Englisch). Wir werden den Vorschlag zeitnah auswerten, mit unseren Partnerverbänden auf nationaler und europäischer Ebene besprechen und Sie auf dem Laufenden halten.

„Brüssel ist in seiner Bedeutung für unsere politische Arbeit und die Interessenvertretung gar nicht zu überschätzen. Das was auf EU-Ebene beraten und entschieden wird, landet früher oder später auch auf den Schreibtischen der nationalen Politik und unserer Mitgliedsunternehmen. Die neue EU-Verordnung wird einer unser Arbeitsschwerpunkte in den kommenden Wochen und Monaten sein“, fasste Peter Braß seine Eindrücke zusammen.

 

Geschrieben

Das klingt für mich eigentlich alles recht vernünftig.

 

Zitat

Why do we facilitate legal trade of firearms?

There are many legitimate reasons for which people may own and trade firearms legally, such as hunting, shooting sports, collecting or for professionals working in the security field such as private security firms. This proposal will facilitate legal trade by creating a level playing field and reducing the administrative burden placed on firearms manufacturers, dealers and users. The digitalisation of the procedure will facilitate the requesting and granting of import and export authorisations. The current, often still paper-based, procedure was clearly identified as burdensome during the public consultation. Having harmonised rules will also prevent firearms manufacturers and dealers from being subject to different rules across the EU. This will facilitate the equal trade for all involved stakeholders.

Even though this proposal is facilitating legal trade, this is balanced with added security measures. For example, only licensed dealers and brokers will be authorised to import semi-finished components of firearms. This, together with the introduction of a certification that the buyer is the final recipient of the goods (end-user certificate), will reduce the risks of diversion in the hands of criminals.

Around 150,000 people are working in the trade and manufacturing of firearms for civilian use in the EU.  Revenue from sale of this kind of firearms, alarm and signal weapons, their parts and components, and ammunition reached over €4.3 billion in 2020. The EU27 is a net exporter of firearms for civilian use, alarm & signal weapons, their parts and components and ammunition to third countries. The total value of exported good reached €1.342 million in 2020, while the value of imported goods was around €462 million. Moreover, the EU is not only a net exporter but is, on aggregate, the first exporter of firearms for civilian use, alarm and signal weapons, parts and components, and ammunition in the world in terms of export value (2020) followed by the USA.

Does the proposal limit the acquisition and possession of firearms for EU citizens?

No, on the contrary, the proposal will facilitate legal importation of firearms for civilian use for EU citizens. It will harmonise the rules among Member States; reduce the time of operations through digitalisation, and simplify procedures in case of temporary importation or exportation for hunters, sport shooters or movements linked to exhibitions, for example, where firearms manufacturers and dealers organise conferences to show their products.

The only limitation will be on the importation of semi-finished firearms and their essential components, which is restricted to dealers and brokers. Sport shooters and hunters will therefore still be able to buy spare parts through licenced firearms dealers in the EU.

The hunters operating in the EU already have to comply with the requirements of the Firearms Directive on control of the acquisition and possession of weapons and hence will not be affected by the new provisions in the Regulation that aim to ensure coherence between the Firearms Regulation and the Firearms Directive. Besides the limitation on the semi-finished firearms and components, there are no extra limitations added.

The new rules will alleviate some of the administrative burdens currently experienced by the hunters, sport shooters and collectors. For example, if a sport shooter has to go outside of the EU for an event or a hunter wants to join a hunt outside of the borders of the EU, they can use the EU firearms Pass, go to the border and fill in the customs declaration, without the need to go through the process of asking for an export authorisation for their firearms, essential components or ammunition. This procedure also facilitates the re-import of these firearms, essential components and ammunition. The current Regulation already had such a provision but it was not applied in a harmonised way in the EU. The proposal will make sure that it is. Furthermore, there was no such simplified procedure for the temporary import of firearms, their essential components and ammunition. The proposal amends this.

 

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb VwGO:

Das klingt für mich eigentlich alles recht vernünftig.

 

Leider muß man aus der letzten Umsetzung (Anpasssung des deutschen Rechts an die im Jahre 2017 geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie) die Erfahrung ziehen, daß D im Bestreben der mustergültigen Umsetzung gerne über das Ziel hinausschießt.

Andere Länder haben damals pragmatischere Lösungen gefunden.

 

Etwas gegen illegale Waffen bzw. deren Handel zu unternehmen ist auch per se keine schlechte Absicht, aber auch hier zeigt sich m. E. daß im Ergebnis überwiegend der legale Waffenbesitz reglementiert wird, weil man an die illegalen letztlich nicht drankommt, aber ja irgend etwas vorweisen will.

 

In den Diskussionen vor dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz war eine gern genutze Aussage von politischer Seite, man wolle die Schützen nicht unter Generalverdacht stellen, ABER ...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Elo:

Leider muß man aus der letzten Umsetzung (Anpasssung des deutschen Rechts an die im Jahre 2017 geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie) die Erfahrung ziehen, daß D im Bestreben der mustergültigen Umsetzung gerne über das Ziel hinausschießt.

Das ist richtig, allerdings kann man das der EU-Kommission nicht anlasten.

Geschrieben (bearbeitet)

Der EU Kommission kann man einiges anlasten. Vor allem ist die EU Feurwaffenrichtlinie eine Harmonisierungsvorschrift - für etwas anderes hat die EU nämlich gar kein Mandat! Lustigerweise ist der grenzüberschreitende Umgang mit Feuerwaffen jetzt schwerer als jemals zuvor. Die EU Kommission hätte allerdings diesen Bereich durchaus harmonisieren können, wenn sie es denn gewollt hätte. Das zeigen Beispiele aus anderen Bereichen. So war/ist die EU Feurwaffenrichtlinie praktisch nur ein Instrument, um über Bande ohne grösseren Widerstand zusätzliche Schikanen durchzusetzen.

 

Die geplante/zugesagte Überprüfung der Richtlinie findet ja wohl auch nicht mehr statt. D.h. bezüglich der Magazine wird sich nichts ändern, obwohl die Richtlinie nachweislich kein Ziel ausser der Schikane erreicht hat. Stattdessen ist die Richtung auf weitere Schikanen bereits fest vorgegeben.

 

Bearbeitet von drummer

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