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IGNORED

Fight4right – für faires Waffenrecht


Elo

Empfohlene Beiträge

vor 21 Minuten schrieb VwGO:

allerdings kann man das der EU-Kommission nicht anlasten.

 

Ich muß verwegschicken, daß ich das nicht selbst recherchiert habe, sondern mich auf Dritte beziehe, ich denke da z. B. an die langjährigen Beiträge von Katja Triebel.

 

Demnach haben die Deutschen im Vorfeld auf EU-Ebene fleißig (maßgeblich?) an der EU-Richtlinie rumgeschrieben.

 

Bei der nationalen Umsetzung wurde das dann so serviert, daß man ja aufgrund EU-Recht gezwungen sei ...

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Online-Veranstaltung "Aktuelle Entwicklungen in Sachen Waffenrecht":

 

für VDB-Fördermitglieder: kostenfrei

 

Termin: Dienstag, 06. Dezember 2022, 18:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr

Referenten: Peter Husen (Political Solutions), Peter Braß

Dauer:  90 Minuten

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/fortbildungsangebote/aktuelle/06122022_online-veranstaltung_aktuelle_entwicklungen_in_sachen_waffenrecht.html

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VDB-Nachrichten 14.11.2022: Fachtag Waffenrecht 2022 in Berlin

 

(interessat die Info bezüglich des Aufwands durch die erzeugten Hinweise aus dem NWR und den dadurch bedingten Aufwand bei den Waffenbehörden)

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14112022_fachtag_waffenrecht_2022_in_berlin.html

 

Zitat:

 

Am 08. November referierte Benia Hüne (NWR-Expertin beim VDB) auf dem vom Kommunalen Bildungswerk jährlich ausgerichteten Fachtag Waffenrecht in Berlin zum Thema „Das Nationale Waffenregister aus Sicht der Hersteller und Händler“. Ziel des Vortrags war es, den anwesenden Sachbearbeitern aus zahlreichen deutschen Waffenbehörden einen Überblick über die Möglichkeiten der gewerblichen Erlaubnisinhaber und insbesondere in deren Meldeablauf zu geben, häufige Probleme im Meldeablauf anzusprechen und Lösungsvorschläge anzubieten. So ging es um nicht vorhandene Leserechte, keinen Einblick in Bestände und keinen Rückfluss von Informationen, wenn die Waffenbehörde etwas im NWR ändert – direkte Kommunikation ist also weiterhin gefragt. Auch Stammdatenblätter und nicht vorhandene NWR-IDs, die aber eben zwingend nötig sind, wurden angesprochen und eine Lanze dafür gebrochen, die IDs möglichst niedrigschwellig weiterzugeben.

 

Ein weiteres Thema waren die ausgewählten Fehler und Hinweise 26, 48 und 22, also abweichende Daten, veraltete Daten im NWR, die Probleme beim Umbau oder Austausch machen sowie gelöschte IDs. Hier stellte Benia Hüne jeweils das Problem vor und zeigte den Waffenbehörden die mögliche Lösung auf.

 

Insgesamt war es ein angenehmer Austausch, der sicher einigen Waffensachbearbeitern die Augen für die Nöte und Probleme der Hersteller und Händler geöffnet hat. Anders herum zeigte sich aber auch, dass durch eine technisch nicht gut gelöste Übermittlung von Hinweisen die Behörden unnötig mit abzuarbeitenden Meldungen geflutet werden. So erhalten die für die jeweiligen Händler zuständigen Waffenbehörden beispielsweise bei jedem Erwerb, jeder Überlassung und jeder Herstellung einen Hinweis auf die Aktion des Händlers – bei der Herstellung einer AR-15 mit fünf verbauten Teilen jedoch nicht nur einen, sondern insgesamt 6! Einen Hinweis über das Anlegen der Waffe und jeweils einen Hinweis für alle verbauten Teile. Hier ist es nur verständlich – je nach Behörde können dies mehrere tausend Hinweise in der Woche sein. Kein Wunder also, dass manche Behörden mit dem Abarbeiten der Hinweise nicht nachkommen. Hier ist dringend eine Verbesserung in der Behördensoftware nötig, damit die Hinweise entsprechend gefiltert und nur die wirklich relevanten der Behörde angezeigt werden, damit diese auch mit der nötigen Sorgfalt und ohne zeitliche Verzögerung abgearbeitet werden können.

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  • 3 Wochen später...
vor 52 Minuten schrieb Schmid9:

Was machen die dann, wenn das Verbot durchkommt?

 

Günstige Mun dürfte z. Zt. problemlos zu verkaufen sein ...

 

Aber Spaß beiseite, bei Einkauf oder der Bevorratung läßt sich als Sportschütze ein irgendwann kommendes Bleiverbot derzeit kaum berücksichtigen.

Ausnahme vielleicht Munition, die unter dem Begriff schadstoffarm (s. u.) beworben wird ?

 

Daß bezüglich Bleiverbot etwas kommen wird, dürfte klar sein.

Aktuell ist aber schwer abzuschätzen, wie dieses Verbot konkret ausgestaltet wird.

 

Jagdlich gibt es in einigen Bereichen ja schon ein "Bleiverbot".

Das wird man m. E. noch ausweiten.

 

Für die Schießstände bleibt abzuwarten, inwieweit die Verbände hier Ausnahmen erreichen können.

Vermutlich wird es einen Unterschied machen, ob es sich um komplett gekapselte (neu-dt. Indoor-) Stände, offene Stände und insbesondere Wurfscheibenstände handelt.

Eventuell wird die Absaugung einen Unterschied machen - ist ja heute schon ein ganz wichtiges Thema.

 

Vielleicht macht es auch einen Unterschied, inwieweit z. B. eingesetzte Bleigeschosse gekapselt sind, gibt es ja schon am Markt.

 

Bleibt aber letztlich Spekulation meinerseits.

 

Hier der Link zum Forderungskatalog der 17 deutschen Verbände:

 

https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/NEWS/NEWS_2022/2022_09_08_Forderungskatalog_Bleihaltige_Munition.pdf

 

Hier eine Internetpräsenz des DSB zum Thema Blei im Schießsport:

 

https://dsb.pageflow.io/blei#348700

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7 hours ago, Schmid9 said:

Aktuell geht das Thema mit dem Bleiverbot weiter........

Ich kenne Schützen, die Muni in größeren Mengen gekauft haben, als die noch günstig war.

Was machen die dann, wenn das Verbot durchkommt?

 

 Das ist meine geringste Sorge. Aktuell ist nur einer der Stände (nämlich der jagdliche) auf denen ich regelmässig schiesse für Solids zugelassen. D.h. die anderen können alle dicht machen. Keiner der Betreibervereine könnte sich einen neuen Stand leisten.

 

Stahldisziplinen sind mit Solids auch immer ein Problem.

 

7 hours ago, Schmid9 said:

Was machen die dann, wenn das Verbot durchkommt?

 

Und zu diesem Thema (wenn alle im Verein mitmachen): Schiessen, schaufeln, schweigen!

 

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VDB-Nachrichten, 06.12.2022:

 

Austausch mit dem Vorsitzenden des EU-Landwirtschaftsausschuss Norbert Lins (CDU)

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/06122022_austausch_mit_dem_vorsitzenden_des_eu-landwirtschaftsausschuss_norbert_lins_cdu.html

 

Zitat:

 

Am Freitag, den 2. Dezember 2022, traf sich der VDB im Müller Schießzentrum in Ulm (MSZU) zum Gespräch mit dem Europaabgeordneten Norbert Lins. Als Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft ist Herr Lins insbesondere mit den jagdrelevanten Themen sehr vertraut. Hierzu gehört auch das EU-Feuerwaffenrecht, das gerade novelliert wird.
Auf Einladung des VDB besuchte Herr Lins uns zu einer ausführlichen Betriebsbesichtigung. Der Abgeordnete zeigte sich beeindruckt von der Größe des Unternehmens – von der 300m-Schießbahn bis zum großen Ladengeschäft.
Ein Schwerpunktthema im anschließenden politischen Austausch war die anstehende Novelle der Europäischen Feuerwaffenverordnung. Hierzu hatte die EU-Kommission Ende Oktober 2022 ihren Entwurf vorgelegt.

 

Besorgnis äußerte unser Interessenvertreter Peter Braß zu mehreren Punkten. Die geplante Einführung eines sogenannten Endnutzerzertifikates, das im internationalen Handel ziviler Feuerwaffen eingeführt werden soll, sei schlichtweg nicht umsetzbar. Auch Kennzeichnungspflichten für in die EU einzuführende Waffen seien häufig erst innerhalb der EU zu erfüllen. Man müsse bedenken, dass nicht alle Länder die gleichen Anforderungen haben.


Norbert Lins zeigte sich aufgeschlossen. Bei der EU-Verordnung sei voraussichtlich der Handelsausschuss im Europa-Parlament zuständig. Jedoch sollten jedwede Änderungen mit Augenmaß erfolgen. Deutschland selbst habe bereits eines der strengsten Waffengesetz, betonte der Europaabgeordnete. Gerne wolle er hierzu innerhalb seiner Fraktion um Verständnis werben.


Erleichtert zeigten sich die Gesprächspartner, dass die aktuelle EU-Kommission wohl auf eine Neufassung der Feuerwaffen-Richtlinie verzichten wolle. Hier stünde erst 2025 (nach den Europawahlen) eine Evaluierung an. Politische Themen gibt es dennoch genug: „Mit der nationalen Waffenrechtsreform und der EU-Feuerwaffenverordnung haben wir gleich zu Beginn des neuen Jahres zwei wichtige Themen, die in die parlamentarischen Beratungen gehen“, erläuterte Peter Braß.

 

(Zitat Ende)

 

Bitte berücksichtigen: Europäische Feuerwaffenverordnung und Feuerwaffen-Richtlinie sind zwei unterschiedliche Dinge, siehe Folgebeitrag.

 

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VDB-Nachrichten, 05.12.2022:

 

VDB erneut zu Gesprächen mit Europapolitikern und Verbänden in Brüssel

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/05122022_vdb_erneut_zu_gespraechen_mit_europapolitikern_und_verbaenden_in_bruessel.html

 

Zitat:

 

Angesichts der politischen Themenfülle war unser Interessenvertreter Peter Braß Anfang Dezember zu politischen Gesprächen in Brüssel. Neben Meetings im Europäischen Parlament lud der Europäische Jagdverband (FACE) zu einem politischen „Christmas Dinner“ in die „Hauptstadt“ der Europäischen Union. Dabei stand die kommende neue EU-Feuerwaffenverordnung im Zentrum des Interesses.

 

Kurz vor Weihnachten herrscht Hochbetrieb im politischen Brüssel. Politische Institutionen und Interessensverbände laden zu verschiedenen Podiumsdiskussionen, Workshops und Parlamentarischen Abenden. So diente auch die Veranstaltung des Europäischen Jagdverbandes am 5. Dezember 2022 dem Austausch zur Neufassung des EU-Feuerwaffenrechts. Hieran nahmen zahllose EU-Abgeordnete und die zuständigen Vertreter der Europäischen Kommission teil. „Kein Verordnungsentwurf geht so aus dem EU-Parlament heraus, wie er hineingekommen ist“, schätze ein Abgeordneter die Lage zur Feuerwaffenverordnung ein. Wenngleich die Vorschläge der Kommission in einigen Fällen wohl auch den Aufwand an Bürokratie für den Handel reduzieren, bleiben Punkte, die verbessert werden müssen. „Die geplante Endverbleibserklärung geht an der Realität vorbei. Viele Lieferanten können im Voraus nicht sagen, wer der schlussendliche Käufer (Endkunde) einer Waffe im Ausland ist, die über andere Händler vertrieben wird“, nannte Peter Braß als Beispiel.

 

Aktuell werden im EU-Parlament gerade die Fachausschüsse und Fachpolitiker benannt, die den Verordnungsentwurf federführend und mitberatend diskutieren werden. Auf Ebene der Mitgliedsstaaten hatte sich bereits eine sog. Ratsarbeitsgruppe Ende November mit dem Dossier befasst. Ab Januar 2023 werden dann die politischen Debatten anlaufen. Deswegen nutzte Peter Braß den Nikolaustag für den Austausch im EU-Parlament.

 

Der VDB führt seit Ende letzten Jahres zu dem Thema politische Gespräche in Brüssel. Auch im kommenden Jahr werden wir uns sehr intensiv für unsere Mitgliedsbetriebe und für praxisnahe Lösungen einsetzen.

 

(Zitat Ende)

 

Hinweis zur Abgrenzung:

Die EU-Feuerwaffenverordnung regelt den Handelsverkehr zwischen EU und Nicht-EU-Staaten (= Drittstaaten).

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie dagegen erfaßt den Handelsverkehr innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

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vor 23 Stunden schrieb Elo:

[...]

Hinweis zur Abgrenzung:

Die EU-Feuerwaffenverordnung regelt den Handelsverkehr zwischen EU und Nicht-EU-Staaten (= Drittstaaten).

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie dagegen erfaßt den Handelsverkehr innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

Natürlich den Handelsverkehr!

Für das Waffenrecht besäße die EU schließlich gar keine Zuständigkeit.

Das Waffenrecht liegt ja in der alleinigen Souveränität der Mitgliedsstaaten.

Scheint, man habe sich bei der EU damit ganz gut eingerichtet ...

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7 hours ago, fa.454 said:

Natürlich den Handelsverkehr!

Für das Waffenrecht besäße die EU schließlich gar keine Zuständigkeit.

 

Man beachte, dass Vereinfachungen des Handels auch auch privaten Verbringens, die tatsächlich in der Zuständigkeit der EU liegen würden, so ziemlich das einzige sind, was nicht geregelt wird. 

 

Ein meines Erachtens durchaus sinnvoller Vorschlag bei den erheblichen Unterschieden im Waffenrecht der Mitgliedsstaaten wäre z.B. folgendes: Wer eine Waffe von einem Mitgliedsstaat in einen anderen verbringt und sie in beiden besitzen darf, der darf ohne weitere Erlaubnisse die Waffe durch Transitländer mitnehmen, sofern sie ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis ist und er einigermaßen zügig reist. Entsprechend darf eine Waffe privat oder gewerblich von einem Mitgliedsstaat in einen anderen verschickt werden, ohne dabei auf die Rechtslage in Transitländern Rücksicht nehmen zu müssen, sofern dieses Verschicken in beiden Ländern erlaubt ist. (Der erste Teil meiner Vorschrift entspricht ungefähr einer bundesrechtlichen Regelung in den Vereinigten Staaten.)

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VDB-Nachrichten, 15.12.2022:

 

Halbautomaten-Verbot und Reichsbürger-Entwaffnung?!    
Bundesinnenministerin Faeser eröffnet offiziell die nächste Runde der Waffenrechtsnovelle

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/15122022_halbautomaten-verbot_und_reichsbuerger-entwaffnung.html

 

Zitat:

 

Marburg/Berlin: Seit Wochen steigert sich die mediale Präsenz zum Thema Waffen. Ob Schreckschusswaffen, Report-Mainz, Kleiner Waffenschein, Extremisten - die Taktung stieg kontinuierlich an, bis zum kürzlichen Höhepunkt, dass Bundesinnenministerin nun Reichsbürger, Staatstreich, Beweislastumkehr bei Beamten und Halbautomaten-Verbot zeitgleich jongliert. Einen kleinen Einblick findet man auf Twitter: https://twitter.com/NancyFaeser/status/1603078680674275335.

 

Dass das Waffenrecht in dieser Legislaturperiode wieder einmal verschärft werden soll, steht ja bereits im Ampel-Koalitionsvertrag auf Seite 108. Die gute Nachricht von dort: "Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzer... ist rechtstreu." Die schlechten Nachrichten - in Verbindung mit der medialen Berichterstattung:

 

SRS-Verkauf nur noch mit KWS


Warum es der Sicherheit dienen soll, dass Käufer zukünftig einen KWS beim Erwerb vorzeigen müssen, erschließt sich den Experten nicht. Einzig der Schwarzhandel (also Kauf ohne KWS im Privatbereich) wird explodieren. Straftaten mit solchen Ideen verhindern? Wohl sicher nicht. Wir sind gespannt, was die Regierung über die geschätzten 10 Mio. bis 20 Mio. SRS Waffen denkt, die sich in Privatbesitz so tummeln (ob funktionsfähig oder nicht)? Altbesitzstandsregel? Registrierung? Sicher ist auf jeden Fall: Leiden werden die Waffenbehörden, die bereits heute oftmals ihrem Tagesgeschäft nicht nachkommen, da chronologisch unterbesetzt!


Verbot halbautmatischer Waffen

 

Ob hier nur Langwaffen oder auch Kurzwaffen gemeint sind? Ob alle Halbautomaten gemeint sind oder nur bestimmte Typen? Wir erinnern uns noch an den uralten ehemaligen Anscheinsparagraphen. Wird es beim Waffenrecht wie in der Mode: Alles kommt irgendwann wieder? Das wäre furchtbar - für Besitzer wie auch Hersteller und Handel. Denn eines wird ein solches - wie auch immer geartetes - Verbot nicht: Straftaten verhindern oder vermeiden.

 

Abfragen von anderen Behörden (bessere Entwaffnung von Extremisten/Reichsbürgern)


Auch hier: Egal welche Behörden die Waffenbehörden zukünftig in Deutschland noch zusätzlich abfragen sollen. Liebe Bundesregierung; bitte kümmert Euch um automatisierte Prozesse, die vor Inkrafttreten bereits funktionieren. Denn die Waffenbehörden können nicht noch mehr händische Prozesse abarbeiten und monitoren! Ihr habt - auch wenn wir mit dem NWR II nicht vollständig zufrieden sind - gezeigt, dass Ihr funktionierende IT-Schnittstellen konzipieren könnt, die vor einem Gesetz entwickelt und getestet werden!

 

Was macht der VDB? Weiterhin Expertengespräche auf nationaler und EU-Ebene führen (Infos dazu findet man immer auf www.vdb-waffen.de). Parallel arbeiten wir an einer Kommunikationsstrategie für die kommende Novelle. Denn ein Halbautomatenverbot wird bedeutende Teile unserer Händler und Hersteller bis ins Mark treffen. Wir kämpfen um die Existenz unserer Mitgliedsunternehmen!

 

Wir stehen für ein sicheres aber auch praxisfähiges Waffenrecht in Deutschland. Als vom TÜV Rheinland QM-zertifizierter Verband schauen wir immer nach Risiken und Chancen, wägen zahlen- und faktenbasiert ab und genau dies erwarten wir von Frau Ministerin Faeser in ihrem kommenden Entwurf und vertrauen zeitgleich auf unsere Parlamentarier, die sich gerne auch aktiv bei unserem Koordinator Interessenvertretung (Peter Braß, interessen@vdb-waffen.de) informieren lassen können. Denn genau dafür stehen wir gegenüber der Politik: mit EXPERTISE.

 

Bitte verzeihen Sie liebe Leser, dass wir uns an dieser Stelle nicht zu einzelnen Standpunkten einzelner Parteien äußern. Dies ist an dieser Stelle alles noch zu frisch, teilweise zu oberflächlich. Sobald wir neue Erkenntniss haben, werden wir dies hier und auf unseren Kommunikationskanälen kommunizieren.

 

Allerdings können wir uns nicht nur auf unsere politischen Gespräche und Netzwerke verlassen. Wir sind im Austausch mit allen anderen Verbänden und werden die gesamte Community informieren und sensiblisieren. Hierbei sprechen wir von gut 11 Mio Menschen. Wenn der Gesetzgeber dann wirklich unsinnige Verschärfungen einführen möchten, die keinerlei Sicherheitsgewinn bringen, Waffenbehörden weiter belasten und den Herstellern/Handel/Handwerk noch mehr Administration aufbürden, dann werden wir sicher ein Feuerwerk an Aktivitäten und Aktionen abfeuern.

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VDB-Newsletter 18.12.2022:

 

Zitat:

 

ein Sondernewsletter am 4ten Advent. Nehmen Sie bitte an der beigefügten Umfrage der Thüringer Allgemeine teil. Teile des Präsidiums sitzen aktuell in Nürnberg zusammen, um über die Waffenrechtsverschärfungspläne in Berlin zu sprechen und Aktivitäten abzuleiten.
Die Erste Aktion ist die Aufforderung zur Teilnahme an der Umfrage - herzlichen Dank für Ihren/Euren Support und einen schönen 4ten Advent.

Grüße aus dem VDB-Krisenzentrum Nürnberg!

Ihr Ingo Meinhard
(VDB Geschäftsführer)

 

AKTION: Mitmachen - Waffenrechtsverschärfung eindämmen!
Die Thüringer Allgemeine hat eine Umfrage zur Verschärfung des Waffenrechts. Stand 18.12.2022 10:50 waren 48,3 % der teilnehmenden für eine Verschärfung. Bis dahin haben 119.000 Menschen an der Befragung teilgenommen - wahrscheinlich alles Menschen, die keinen Waffenbezug haben.

Daher unsere Bitte:

  •     Nehmen Sie selbst an der Umfrage teil
  •     Versenden Sie unseren Newsletter oder den Link zur Umfrage an alle die Sie kennen

Schauen wir mal, wie stark unser Netzwerk ist und wie viel wir an dem Ergebnis verändern können

 

Hier geht es zur Umfrage:

 

https://www.vdb-waffen.de/newsurl/u463742w.html

 

fight4right - Fördermitglied werden!

 

Haben Sie schon bei der Umfrage unter https://civey.com/umfragen/20652/sollte-die-bundesregierung-ihrer-ansicht-nach-das-waffenrecht-in-deutschland-verscharfen mitgemacht?

 

Sind Sie schon Fördermitglied im VDB - dem Schnittstellenverband der Branche? Für nur 3,- € pro Monat können Sie unsere Lobbyarbeit gegen eine unsinnige Waffenrechtsnovelle unterstützen und sind immer vorne dabei, wenn es um gemeinsame Aktionen geht.

Sie haben gerade kein Geld für eine Fördermitgliedschaft? Auch kein Problem - wir halten auch in schwierigen Zeiten zusammen: Abonnieren Sie zumindest unseren Newsletter, um sich mit uns zu vernetzen: https://www.vdb-waffen.de/de/service/newsletter.html

In jedem Fall: Tretet unserer Facebook Gruppe "Faires Waffenrecht" bei

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Info vom VDB zum Fest:

 

Waffenrechtsnovelle


Einige Textpassagen geistern bereits durchs Internet. Vereinzelt wird behauptet, dass der Referentenentwurf vorliegt. Offiziell ist aus Berlin bis heute noch nichts gekommen.

...

Unabhängig davon hat sich der VDB am Mo, 19.12.22 in Nürnberg mit einigen Content Creatoren (früher: Influencer; YouTuber) getroffen, und über die kommende Novelle gesprochen und wie man ihr wann mit welchen Aktivitäten begegnen kann.

 

Über die Feiertage werden wir an den Ergebnissen arbeiten und diese im Januar ausrollen. Dafür brauchen wir jeden Fachhändler, Hersteller, Großhändler und alle Kunden. Denn nur, wenn wir genügend Aufmerksamkeit (Wählerstimmen) genieren, wird Berlin uns zuhören.

Wir informieren im Januar 2023 weiter - ansonsten immer die News auf Facebook, den Fachredaktionen und deren Printausgaben sowie den YouTube-Kanälen, die den VDB supporten. Auch hierfür an alle Beteiligten: Herzlichen Dank im Namen der Gesamtbranche

 

Link zur Kampagne Fight4Right: https://fight4right.de/

 

 

VDB trommelt die Branche zusammen und informiert


Der VDB steht mit allen Branchenverbänden, Redaktionen der Fachzeitschriften, Content Creatoren sowie Herstellern/Großhändlern in Verbindung.

 

Am 21.12.2022 fand die erste Besprechung mit den Herstellern/Importeuren von SRS-Waffen statt.

Einen Tag später haben wir (ziemlich kurzfristig) die gesamte Fachpresse zur Pressekonferenz geladen. 12 Redaktionen/Teilnehmer konnten sich die Zeit nehmen. Große Teile der Fachpresse sagten im Anschluss direkt Unterstützung zu. An dieser Stelle an alle Unterstützer: DANKE.

Zum 10.01.2023 hat der VDB die Hersteller/Importeure von halbautomatischen Langwaffen (die evtl. kriegswaffenähnlich sein könnten) zu einem Treffen eingeladen. Unser Ziel: Informieren, Kommunikationsstrategien abstimmen, Alternativen bzw. Worst/Best Case aufzeigen und um Unterstützung im Kampf gegen die Novelle fragen.

 

Keinesfalls will sich der VDB als Mittelpunkt oder "der eine Verband" positionieren, sondern gut überlegt einfach anfangen, etwas zu tun. Denn Fachhandel, Handwerk, Hersteller & Importeure hängen mit ihrer Existenz an der kommenden Novelle.
Jeder Verband, Verein oder Interessierte ist herzlich eingeladen, sich an die Aktivitäten des VDB dranzuhängen, mitzumachen oder die Ideen auch zu "stibizen" - denn nicht das "Wer", sondern das Gesamtziel ist entscheidend.

 

 

VDB-Wunschzettel - f4r - VDB investiert in 2023 massiv!


Wir spüren bereits, dass die Anzahl der Fördermitglieder steigt - jedoch ist diese Zahl ein wichtiger Indikator für unseren Vernetzungsgrad (wie schnell können wir wie viele Menschen erreichen) und zum anderen werden es die Förderer sein, die mit ihrem Beitrag massiv dazu beitragen werden, dass wir die VDB-Lobbyarbeit bezahlen können.

Denn auch für das Jahr 2023 hat das VDB-Präsidium erneut einen Verlust von 300.000 EUR in den Haushalt eingeplant. Da die kommende Waffenrechtsnovelle so furchtbare Auswirkungen haben könnte, werden die Rücklagen des Verbandes dafür investiert!

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  • 3 Wochen später...

Der VDB hat den Briefgenerator gestartet, bitte macht mit, hier der Link:

 

https://www.briefgenerator.de/

 

Dazu aus den VDB-Nachrichten vom 12.01.2023:

 

NEIN zu Verschärfung des Waffenrechts - VDB startet Briefgenerator

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/12012023_nein_zu_verschaerfung_des_waffenrechts.html

 

Bereits jetzt bietet das Waffengesetz genug Möglichkeiten, um Extremisten, Terroristen und Reichsbürger effektiv zu entwaffnen! Es braucht keine weiteren Verschärfungen, die zu 99,9 % gesetzestreue Bürger treffen! Deshalb sagen wir NEIN zu weiteren Verschärfungen des Waffenrechts, die nur mehr Bürokratie bringen, die Sicherheit in Deutschland aber nicht erhöhen!

Deshalb startet der VDB ab 13.01.2023, 08:00 Uhr eine Briefgeneratoraktion, die sich an Bundesinnenministerin Nancy Faeser sowie die beiden Berichterstatter für das Waffenrecht Carmen Wegge (SPD) und Marcel Emmerich (Grüne) richtet.

  •     Die Pflicht zur Vorlage eines Kleinen Waffenscheins beim Kauf einer Schreckschusswaffe oder Armbrust wird Taten wie zu Silvester z.B. in Berlin nicht verhindern!
  •     Ein Verbot "kriegswaffenähnlicher" halbautomatischer Feuerwaffen erhört nicht die Sicherheit, bedroht aber Existenzen
  •     Ein Medizinisch-Psychologische Gutachten ist immer eine Momentaufnahme und kein geeignetes Mittel, um psychische Erkrankungen zu erkennen
  •     Gastschießen nur mit waffenrechtlicher Erlaubnis oder nach vorheriger Durchleuchtung durch die Waffenbehörde bedroht schießsportliche Vereine, die Jagdausbildung und damit die Nachwuchsgewinnung!

Wir fordern:

  •     Die Waffenrechtsnovellen der letzten Jahre müssen evaluiert werden
  •     Die Polizeiliche Kriminalstatistik muss grundlegend überarbeitet werden, um zahlenbasierte Fakten zu erhalten.
    Insbesondere muss hierin zwischen legalen und illegalen Waffen unterschieden werden
  •     Waffenbehörden müssen technsich und personell so aufgestellt werden, dass sie das bestehende Waffenrecht effektiv umsetzen können.
    Dann ist eine Entwaffnung von Gegnern unserer Verfassung bereits jetzt möglich!
  •     Das Nationale Waffenregister muss so ausgestaltet werden, dass gewerbliche Erlaubnisinhaber Waffenbesitzverbote abrufen können!
  •     Mengenbegrenzungen bei Sportschützen sind zurückzunehmen - es ist nicht die 10. oder 30. Waffe, die eine Gefahr darstellt, sondern immer die erste.
    Wir müssen weg vom Tatmittel und hin zum potentiellen Täter
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VDB-Nachrichten vom 13.01.2023:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/12012023_nein_zu_verschaerfung_des_waffenrechts.html

 

Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab

    
Spitzenvertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern haben gestern getagt. Aktionismus und Symbolpolitik von Bundesinnenministerin Faeser wurde stark kritisiert.


Nicht mit uns! Das war die einstimmige Meinung der Spitzenvertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern, die sich am 11.03.2022 in Kassel trafen. Der VDB sprach sich gemeinsam mit anderen Verbänden entschieden gegen den Aktionismus und die Symbolpolitik von Bundesinnenministerin Faeser aus und positionierte sich gegen Verschärfungen des Waffenrechts!

 

Gemeinsame Meldung: Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab


(Berlin, 12. Januar 2023) Bei einem Spitzengespräch in Kassel haben Vertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern gestern einstimmig gegen Verschärfungen des Waffenrechts positioniert. Vertreten waren Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Deutscher Jagdverband (DJV) und weitere Verbände.

Nicht erst seit dem Anfang der Woche veröffentlichten Meldungen in den Medien zu einem etwaigen aktuellen Referentenentwurf eines neuen Gesetzestextes sind die Verbände auf ein Waffenrechtsverschärfungs-Szenario vorbereitet und haben in den vergangenen Wochen und Monaten Gespräche untereinander und mit der Politik geführt – obwohl bis zum heutigen Tag keine offizielle Information der verantwortlichen Stellen aus Berlin vorliegt.

Die breite Allianz von Schützen, Jägern, Sammlern, Reservisten, Traditionsvereinen, Fachhändlern sowie handwerklichen und industriellen Herstellern haben sich klar dazu bekannt, dass Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen. Das ist allerdings bereits mit den geltenden Gesetzen möglich.

Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts nach 2020 würde legale Waffenbesitzer erneut pauschal vorverurteilen – ohne Gewinn an Sicherheit. Diesen Aktionismus und diese Symbolpolitik lehnt die Verbändeallianz deshalb entschieden ab. Die Verbände fordern die Bundesinnenministerin stattdessen auf, die Vorgaben des Koalitionsvertrages konsequent umzusetzen. Das heißt zunächst, eine Evaluation der jüngsten Waffenrechtsänderungen – die bislang wohl noch nicht einmal begonnen wurde – sowie die Entwaffnung von Terroristen und Extremisten und ein klares Bekenntnis zu legalen, rechtstreuen Waffenbesitzern.

Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „(…) bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus[gestalten].“ Stattdessen hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Alleingang Forderungen öffentlich gemacht, die nicht hinnehmbar sind und keinen Mehrwert für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Die Verbändeallianz versichert, dass sie im gemeinsamen Interesse der 2,2 Millionen Mitglieder bereits aktiv an den aktuellen Entwicklungen im Bereich des Waffenrechts arbeitet. Sobald ein offizieller Gesetzesentwurf zur Kommentierung vorliegt, werden abgestimmte Vorschläge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

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vor 4 Minuten schrieb Elo:

 Ein Medizinisch-Psychologische Gutachten ist immer eine Momentaufnahme und kein geeignetes Mittel, um psychische Erkrankungen zu erkennen

 

Da bin ich anderer Meinung: wenn sich dann doch mal (selten genug) ein LWB zu einer Gewalttat mittels Feuerwaffen verstiegen hat, war es bislang immer so, dass er -volkstümlich ausgedrückt- nicht ganz sauber getickt hat. Sicher ist eine solche Begutachtung kein Allheilmittel, und unfehlbar ist das auch bei weitem nicht, aber vielleicht kann es doch die eine oder andere Knallbirne herausfiltern statt erst hinterher festzustellen, dass sie in die Psychiatrie gehört. Das gäbe bestimmt die eine oder andere Gelegenheit weniger, für eine weitere Waffenrechtsverschärfung zu argumentieren. Es ist eine der wenigen Maßnahmen, die die Gefahren tatsächlich mindern kann, und das, ohne die ernsthaften Schützen, Jäger und Sammler über Gebühr zu drangsalieren.

 

 

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Jedem seine Meinung, ich zitiere ohnehin nur aus den VDB-Nachrichten,

 

aber BITTE macht aus diesem Faden nicht eine weitere "Baustelle", um die Sinnhaftigkeit der Faeser/BMI-Vorschläge zu diskutieren,

 

es laufen dazu ja schon mehrere Threads.

 

Bearbeitet von Elo
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9 hours ago, Beau Riese said:


Da bin ich anderer Meinung: wenn sich dann doch mal (selten genug) ein LWB zu einer Gewalttat mittels Feuerwaffen verstiegen hat, war es bislang immer so, dass er -volkstümlich ausgedrückt- nicht ganz sauber getickt hat. Sicher ist eine solche Begutachtung kein Allheilmittel, und unfehlbar ist das auch bei weitem nicht, aber vielleicht kann es doch die eine oder andere Knallbirne herausfiltern statt erst hinterher festzustellen, dass sie in die Psychiatrie gehört. Das gäbe bestimmt die eine oder andere Gelegenheit weniger, für eine weitere Waffenrechtsverschärfung zu argumentieren. Es ist eine der wenigen Maßnahmen, die die Gefahren tatsächlich mindern kann, und das, ohne die ernsthaften Schützen, Jäger und Sammler über Gebühr zu drangsalieren.

 

Ähm....ließ noch mal ganz genau was Du da geschrieben hast....fällt Dir da was auf?

 

Was glaubst Du, was abgeht, wenn wie Du ja selber schreibst, da jemand durchrutscht? Wie wird das das auf zukünftige Begutachtungen auswirken? Definiere doch mal eine "Knallbirne", die in die Psychiatrie gehört und schau Dich mal in Foren um die die MPU wegen Alkoholmissbrauch thematisieren....öffnet u.U. die Augen wie flexibel so eine MPU zu handhaben ist. Wenn das Teil kommt, dann stehen da die Türen für den Missbrauch dieses Systems sperrangelweit offen, je nach Vorgaben der Politik und Behörden, schließlich schreibst Du ja: ".....ohne die ernsthaften Schützen, Jäger und Sammler über Gebühr zu drangsalieren." Was ist für Dich "ernsthaft"? 

Knackpunkt ist, dass in der MPU es (fast) keine richtigen oder falschen Antworten gibt, sondern aus Antworten Schlüsse, Prognosen gezogen werden und glaub mir, da kannst auch Du wunderbar in eine Falle tappen, ohne dass Dir das bewusst ist, mit anschließenden Konsequenzen. 

 

bj68

 

 

 

 

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9 hours ago, Beau Riese said:

Sicher ist eine solche Begutachtung kein Allheilmittel, und unfehlbar ist das auch bei weitem nicht, aber vielleicht kann es doch die eine oder andere Knallbirne herausfiltern statt erst hinterher festzustellen, dass sie in die Psychiatrie gehört.

 

Eine Prognose kriminellen Verhaltens oder von Geisteskrankheiten im Vorfeld ist nicht nur mit dem Rechtstaat nicht zu vereinbaren, sondern unmöglich. Kein ernstzunehmender Prüfer würde das auch nur versuchen, weswegen die Prüfungen von den nicht ernstzunehmenden gemacht würden.

 

Es ist ja schon bei bekannten Problemen schwer genug, deren Schwere und die Wiederholungsgefahr zu bewerten. Dabei hat man aber den riesigen Informationsvorsprung, dass jemand schon auffällig war und sich -- ehrlich oder nicht -- zu dieser Auffälligkeit äußern kann und wenn er einen positiven Bescheid haben will normal auch muss.

 

Noch schwieriger wird das Problem, weil wir uns ja hoffentlich einig sind, dass demographische Merkmale wie Geschlecht, Einkommen, Einkommen der Eltern, zerrüttete Familie der Eltern, Rasse, ethnische Herkunft usw. für eine solche Bewertung tabu sein müssen, auch wenn es gewisse Korrelationen mit dem Verhalten sicher gibt.

 

Da bleibt am Schluss nicht viel mehr als eine Bewertung von persönlicher Sympathie, Verschrobenheit, usw.

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