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IGNORED

Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...


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Geschrieben

Ehrlich gesagt kann ich nicht so ganz nachvollziehen, warum hier so intensiv über den Erwerb diskutiert wird.

 

Der Finder nimmt die Waffe nach § 37c WaffG in Besitz.

 

Seine Pflicht ist dann, dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. [§ 37 c (1)]

 

Die Behörde kann dann sicherstellen oder Anordnungen treffen. [§ 37 c (2)]

 

Das Problem lag doch eher in der unzulässigen Form des Transports und der nicht sachgerecht durchgeführten Sicherheitsüberprüfung.

Wobei sich - wie schon ein Vorredner erwähnt hat - die Frage stellt, ob die zustandsbedingt überhaupt möglich war.

 

Seht Ihr das anders?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb goodoldrebel:

Was soll das Geheule? Der fährt mit geladenen Waffen durch die Gegend. Wenn da eine losgeht, und dann?

 

Unabhängig davon, dass die Rechtslage klar ist und man eine solche Fundwaffe ohne schriftliche Aufforderung nicht anfasst (zumindest nicht nachweislich) bzw. komplett ignoriert (oder ohne Zeugen verschwinden lässt) und der ordentliche Umgang mit Schusswaffen in diesem Fall anscheinend auch Raum für Verbesserungen bietet:

 

Ich kenne da einige Menschen, die mit einer geladenen Waffe ständig oder zumindest ab un zu in der Öffentlichkeit durch die Gegend fahren/laufen. Und diese Waffen gehen nicht regelmässig "los". Beispiesweise, weil sie unterladen sind, weil sie eine Transferbar haben, weil sie nicht gespannt sind, weil sie gesichert sind und einiges mehr. Wenn ihr solche Angst davor habt, dass eine geladene Waffe "losgeht", dann empfehle ich dringen darauf zu drängen, dass diverse Behördenvertreter nicht mehr ständig mit geladenen Waffen (die eventuell "losgehen") in der Öffentlichkeit herumrennen und harmlose Bürger gefährden. In BW hat man ja auch gesehen, dass diese Waffen den Beamten sowieso nur von (glücklicherweise bisher harmlosen) "Rambos" abgenommen werden.

 

Soll übersetzt heissen: Diese Angst vor geladenen Waffen ist auch ein Ausdruck der ständigen Gehirnwäsche. Weder Behördenwaffen noch die (Concealed/Open) Carry Waffen (wo es erlaubt ist) gehen ständig los bzw. gefährden die Öffentlichkeit.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb drummer:

Beispiesweise, weil sie unterladen sind, weil sie eine Transferbar haben, weil sie nicht gespannt sind, weil sie gesichert sind und einiges mehr.

Und dies trifft auf die im Artikel und im Urteil erwähnten Waffen zu?

Topglaskugel, Respekt.

Ebenso können die betreffenden Waffen durchgeladen, gespannt und entsichert gewesen sein- und je nach Alter ohne weitere Sicherung.

Offensichtlich war der Transporteur trotz Sachkunde nicht in der Lage einen sicheren Zustand,  und / oder eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen......

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

In meinem Bekanntenkreis schon passiert:

 

Beim Umbau eines geerbten alten Hauses wird im stillgelegten Kamin eine Maschinenpistole in erbärmlichem Zustand gefunden. Anruf bei der Polizei, gerade hat niemand Zeit, bitte vorbei bringen. Resultat: Anzeige wegen Besitzes einer illegalen Kriegswaffe.

 

Also auch die Aufforderung der Polizei ist nichts wert.

Wurde die Aufforderung seitens der Polizei im Verfahren bestritten?

Wie ist es ausgegangen?

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb goodoldrebel:

Klar, das gibt es auch, aber es ist trotzdem ein anderer Umstand, als wenn gerade gefundene Waffen, nicht sachgemäß behandelt und unerlaubterweise geführt wurden.

 

Das hatte ich auch so geschrieben. Mein Punkt bezog sich auf die generelle Panik die bezüglich des führens von geladenen Waffen in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht wurde. Wer sowas ernst meint muss eben alle Fälle anschauen und darf nicht bestimmte Personengruppen/Umstände ignorieren.

 

In diesem speziellen Fall hatte der Jäger ohne Frage ziemliche Defizite beim Umgang mit Waffen - die ja jetzt vom Amt ziemlich hart abgestellt wurden. In diesem Fall ist jetzt keiner geschädigt worden. Würde in Fällen wo ein echter Schaden entsteht noch härter durchgegriffen, dann wäre das zumindest verhältnismässig (im Politik Forum gibt es da regelmässig Fälle bei denen nicht wenige Menschen tatsächlichund und nachhaltig geschädigt werden).

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb karlyman:

Was lernen ein Baumitarbeiter, seine Kollegen, seine Firma nun aus einem solchen Vorfall bzw. dem Vorgehen der Exekutive? Das nächste Mal in einem solchen (zugegeben raren) Fall schmeißen sie die Knallstöcke wohl in die nächste Baugrube dort und kippen Zement, Bauschutt, Erdaushub darüber...

Ich glaube, deren Fazit wird ein anderes sein...

Geschrieben

Wer den Beschluß mal selbst nachlesen will:

 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-3142?hl=true

 

Das ist übrigens noch keine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht, es ging nur um den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des WBK-Inhabers.

 

Der macht beispielsweise geltend, daß die LW in Textilien eingewickelt waren und der Transport der KW in einer Kiste im Kofferraum erfolgte.

Die KW hätten sich in einem desolaten Zustand befunden, seien nicht funktionsfähig und wären auch nicht zu entladen gewesen.

 

Randziffer 28 der Entscheidung:

 

(Zitat)

Das Verwaltungsgericht wird im Hauptsacheverfahren zu prüfen haben, ob der Bescheid rechtmäßig ist, da das zuständige Landratsamt keine Ausführungen dazu gemacht hat, ob eine Ausnahme von der Regelvermutung vorliegt. Zur Klärung, ob ein Ausnahmefall vorliegen könnte, kommt im Hauptsacheverfahren z.B. die Einvernahme des Zeugen A., der eine auf den 22. Juni 2021 datierte eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wie der Fund und der Transport der Waffen aus seiner Sicht stattfanden, in Betracht.
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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb drummer:

 

Das hatte ich auch so geschrieben. Mein Punkt bezog sich auf die generelle Panik die bezüglich des führens von geladenen Waffen in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht wurde. Wer sowas ernst meint muss eben alle Fälle anschauen und darf nicht bestimmte Personengruppen/Umstände ignorieren.

 

In diesem speziellen Fall hatte der Jäger ohne Frage ziemliche Defizite beim Umgang mit Waffen - die ja jetzt vom Amt ziemlich hart abgestellt wurden. In diesem Fall ist jetzt keiner geschädigt worden. Würde in Fällen wo ein echter Schaden entsteht noch härter durchgegriffen, dann wäre das zumindest verhältnismässig (im Politik Forum gibt es da regelmässig Fälle bei denen nicht wenige Menschen tatsächlichund und nachhaltig geschädigt werden).

 

 

Ja, ist wirklich hart. Soweit ich gesehen habe, hat man ihm nur eine Frist von drei Wochen gegeben, um die Waffen Berechtigten zu überlassen. Das kommt mir schon sehr kurz vor und lässt die Vermutung aufkommen, dass da wohl ein schwieriges Verhältnis vorherrschen könnte.

Letztendlich tut es mir leid, wie das gelaufen ist. Vielleicht ist der Jäger davon ausgegangen, dass die Polizisten ihn aufgrund Wildunfällen kennen und so der "kleine Dienstweg" beschritten werden könnte?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Mittelalter:

 

Und du bist also der Meinung, eine geladene Waffe auf dem Rücksitz ist genau so gefährlich für unbeteiligte und die metzelt im Zweifel auch die Kindergarten Gruppe beim Spaziergang um? 

 

Das der Kerl ein Depp war und es hätte wissen müssen ist ja unbestritten. 

Die Konsequenzen sind trotzdem nicht verhältnismäßig, meiner Meinung nach... 

 

Für 1,8 Promille gibt es im übrigen kein lebenslanges Fahrverbot.... 

 

Ich sage nicht, daß das eine gefährlich ist , u d das andere nicht .

Ich will damit sagen , wer wer einen Führerschein  besitzt , der muss wissen wie schnell er fahren darf . Der muss wissen wie viel Alkohol sich mit Autofahren verträgt.

Wer Jäger ist , oder sonst in einer Richtung eine Sachkunde hat , der muss wissen , wie er sich bei einem Waffenfund verhält. 

Wie er Waffen zu transportieren hat .

Das er keine  geladene u d zugriffsbereite Waffen führen darf. 

Genau wie der Autofahrer , der Gesetze missachtet,  wird der Jäger / Sachkundige , auch bestraft.

Beim Autofahrer gibt es auch kein "Auge zudrücken " 

Das die Staatsanwaltschaft ein Auge zugedrückt hat , ist schon ei  Glücksfall für ihn. 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb micky123:

"Unsachgemäß durch die Gegend zu fahren."

Ihr müsst euch selbst mal zuhören. Der Mann hat die Waffen zur Polizei gebracht, auf Anordnung seines Chefs. Wie gesagt er hat sie dorthin gebracht, er hat also bewiesen das er zuverlässig ist.

 

Das was da geschehen ist am Verwaltungsgericht nennt man "die pervertierung des Rechts".

Hinter jedem Gesetz steht ein Sinn, ein Ziel, das Schusswaffen entladen und verschlossen transportiert werden sollen hat seinen Sinn, aber bestimmt nicht den Sinn daraus einem Bauarbeiter einen Strick zu drehen. Das sind Ausnahmetatbestände.

 

Und dann dieses "er hat sie erworben".

Und?

Ich hab schon mal größere Mengen Koks in Deutschland erworben, den Verkäufer dabei heimlich gefilmt, das Zeug transportiert (bestimmt nicht gemäß den amtlichen Vorschriften) und weitergeleitet.

Und das als Nichtbehördenmitarbeiter.

Das hatte doch nichts mit meiner zuverlassigkeit und den waffenrechtlichen Erlaubnissen zu tun.  Stichpunkt "erworben" oder "unsachgemäßer Transport"

 

 

 

Dann kannst du ja jetzt endlich deinen Bus mieten,  und die zahlenden Insassen dann nach Deutschalnd fahren , um ihnen die hier wohnenden Freaks ( = Deutsche ) zu zeigen . 

Hast du dann doch  noch eine passende Geschichte zum erzählen. 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb chapmen:

Bei einem Jäger setze ich Wissen zum Transport von Waffen voraus.

Das stimmt und ist das einzige, was dem Jäger anzulasten wäre. Aber in der Urteilsbegründung heißt es: 

Zitat

Sein Handeln habe eine gravierende Sicherheitsgefährdung bedeutet, da „die Waffen mit schnellen und wenigen Handgriffen in Besitz genommen werden“ könnten

und das ist schlicht Blödsinn. Inwiefern ist da eine andere Sicherheitslage entstanden, als wenn der Mann zur Jagd fährt? Ich weiß, Gesetz und so....aber spätestens die zweite Instanz hätte hier was wieder gerade ziehen müssen. War nicht richtig, du hättest die Dinger einpacken müssen oder dick mit Geschenkpapier umwickeln, nächstes mal machst du es besser! Hier auf Unzuverlässigkeit zu schließen ist reine Willkür, denn das Verhalten den Jägers war, wenn auch nicht richtig, aber auf jeden Fall zur Wahrung des Rechts geeignet.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Elo:

...Klage des WBK-Inhabers.

 

Der macht beispielsweise geltend, daß die LW in Textilien eingewickelt waren und der Transport der KW in einer Kiste im Kofferraum erfolgte.

Die KW hätten sich in einem desolaten Zustand befunden, seien nicht funktionsfähig und wären auch nicht zu entladen gewesen.

 

 

Diese Details sind interessant. Liest sich zumindest anders als (von einigen hier vermutet), die Waffen seien "einfach so auf den Rücksitz geworfen worden". 

 

Was die Abgrenzung Transport/Beförderung, ggf. davon ausgelöste abstrakte Gefährdung einer Entwendung, angeht, wird das Gericht dann in der Hauptsache zu entscheiden haben

(nachdem dies hier offenbar nur das Eilverfahren, vermutlich § 80 Abs. 5 VwGO, war).

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb vaquero357:

Du stehst auf einer Baustelle und findest sieben Waffen.

Du bleibst am Fundort, zückst dein Handy und rufst 110.

Natürlich wäre so der richtige Weg. Fundwaffen würde ich nicht mal berühren, hab ja keine Ahnung wofür die Dinger vorher benutzt wurden. Trotzdem hätte man da nicht auf Unzuverlässigkeit schließen müssen. Denn was er gemacht hat war zwar dumm, aber es ist keine "Gefährdung" entstanden, wie das Gericht in der UB konstruiert hat. Und das Ziel war die Dinger unbürokratisch und schnell bei der Polizei abzugeben. Der Transport war natürlich bekloppt.

Geschrieben

Wie der Tiitel dieses Freds schon sagt...

Ein Polizist ist NIE dein Freund!

Die werden schon so hergezüchtet, das sie immer und überall versuchen dir am Zeuge zu flicken!

Sieht man schon im Sprachgebrauch der Herren.

Für die bist du nicht "Mensch" oder "Bürger".

Du wirst in internen Berichten als "polizeiliches Gegenüber" bezeichnet!

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Fyodor:

Beim Umbau eines geerbten alten Hauses wird im stillgelegten Kamin eine Maschinenpistole in erbärmlichem Zustand gefunden

Ist zwar schon ~20 Jahre her, aber da kann ich mich noch an etliche Tauchbasen erinnern, wo die gefundenen WKII-Schätze einfach in den Aufenthaltsraum gehängt wurden. 

Was muss da damals für eine gefährliche Welt gewesen sein...

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb PetMan:

gehe ich auch fast davon aus das da vorher schon mehr war

Pure Spekulation.

 

Es gibt mehr als genug Behörden, die ihren Auftrag "so wenig Waffen wie möglich und Volk" sehr ernst nehmen.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb vaquero357:

Erwerb von sieben Schusswaffen

die hätte er sogar mit nach Hause nehmen könne und dann  melden (verpackt und ungeladen)

 

vor 14 Stunden schrieb vaquero357:

Verstoß gegen "nicht geladen/ nicht zugriffsbereit" - die "Jäger-Ausnahme" für LW hätte hier vermutlich nicht gegriffen, außer er hätte die Polizeistation als sein Revier angesehen. Für die KW sowieso nicht.

geladen geht natürlich nicht. Ansonsten gilt die Jägerausnahme nur bei der Jagdausübung, dann allerdings auch auf dem Weg ins Revier und selbstverständlich auch für KW.

 

vor 14 Stunden schrieb vaquero357:

Das erlaubnisfreie Führen/Transport hätte hier selbst bei ordentlicher Verwahrung ggf. auch nicht gegriffen, denn: stehen die Waffen in seiner WBK oder gibt es ein Überlassungsdokument?

Hat damit nichts zu tun, wenn du eine Waffe erwirbst, steht di auch nicht in der WBK und ein fehlendes Überlassungsdokument/ Kaufvertrag etc. führt nicht zum WBK Entzug. Bei Fund hast du das ja sowieso nicht. Und auch da reicht unverzügliches Anzeigen (§37c)

vor 14 Stunden schrieb vaquero357:

Da einzelne Waffen geladen waren: ggf. Erwerb von Munition, die nicht durch seinen Jagdschein/WBK abgedeckt ist.

geladen wird hier wohl der Stein des Anstoßes gewesen sein, das stand bei W&H so allerdings nicht. Ob die Mun von der WKB gedeckt war wissen wir nicht.

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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb kommandant:

 

Ein Polizist ist NIE dein Freund!

Die werden schon so hergezüchtet, das sie immer und überall versuchen dir am Zeuge zu flicken!

 

 

Oft werden die spürbaren Folgen für den Betroffenen aber im Nachhinein erzeugt, nicht vom Pol.vollzugsdienst...

Ich erinnere mich z.B. an den veröffentlichten Fall des Jägers mit erlegtem Rehbock im Kofferraum auf dem Rückweg vom Revier; bei dem bei einer Polizeikontrolle festgestellt wurde, dass er zwar noch seine Fahrfähigkeit, aber auch etwas Alkohol im Blut hatte.

Da wurde m.W. auch durch die Polizeibeamten mitgeteilt, man müsse das zwar aufnehmen, aber da werde absehbar nichts großes folgen...

 

Ist es aber. Die Behörde hat dann in der Folge (nach Monaten) richtig "ausgeholt". JS weg, WBK weg.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb micky123:

Einfach liegen lassen, zur Polizei fahren und dort anzeigen das dort Waffen gefunden wurden. Und wenn die da eintreffen sind die dann halt nicht mehr da.

Womöglich wird sich der eine oder andere den Umweg über die Polizei sparen...... gibt dem nächsten Finder die Chance

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb joker_ch:

Es ist offensichtlich besser die Knarren auf dem Schwarzmarkt zu verticken als der Polizei zu bringen.

Das könnte für den einen oder anderen die Lehre daraus sein. Oder eben, einfach den Feldwebel Schulz machen.

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb goodoldrebel:

Als Sachkundiger musst du dringend wissen, dass du das nicht einfach machen kannst. Er hätte einfach sein Schlaufon zücken und die Polizei über den Fund unterrichten müssen. Ist doch viel weniger Aufwand als die Dinger unsachgemäß durch die Gegend zu fahren.

Sicher die "richtigste" Möglichkeit. Das Gesetz hätte noch andere Möglichkeiten gelassen. Es geht aber nicht darum, dass hier Fehler gemacht wurden, seitens des Jägers, sondern darum, dass die Gerichte hier völlig überzogen haben. Der Mann hatte vor die Sachen zur Polizei zu bringen, hat regelwidrig, aber ohne Gefährdung transportiert- das wars. Eine Belehrung hätte ausgereicht und auch in Anbetracht der Wirkung auf andere LWB viel mehr Sinn gemacht. Denn statt getreu dem Motto Mao´s "bestrafe einen, erziehe hundert", anderen LWB zu richtigem Transport bzw. Polizei rufen zu bewegen, werden durchaus auch andere Handlungsoptionen angeregt. Siehst du ja.

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Elo:

Das ist übrigens noch keine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht, es ging nur um den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des WBK-Inhabers.

 

Der macht beispielsweise geltend, daß die LW in Textilien eingewickelt waren und der Transport der KW in einer Kiste im Kofferraum erfolgte.

Die KW hätten sich in einem desolaten Zustand befunden, seien nicht funktionsfähig und wären auch nicht zu entladen gewesen.

Ist nochmal ne andere Lage. Die Entscheidung der sofortigen Einziehung ist dadurch aber noch weniger nachvollziehbar.

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