Jump to content
IGNORED

Munitionserwerbsberechtigung für BAM-PM II: Bedürfnisnachweis?


Andor

Recommended Posts

Ich möchte eine Munitionserwerbsberechtigung für BAM-PM II Munition ("Vogelschreck") beantragen.

Sachkunde habe ich bereits (Sportschütze).

Aufbewahrung ist auch kein Problem.

Jetzt frage ich mich, ob als Bedürfnisnachweis ein Grundbuchauszug eines meiner Obstgrundstücke ausreicht.

 

Hat jemand hier schon mal so was beantragt und kann mir von seinen Erfahrungen berichten?

 

 

Link to comment
Share on other sites

Laut Wikipedia: Waffenrechtliche Bedürfnisse für einen Munitionserwerbsschein für diese pyrotechnische Munition werden in Deutschland bei Obstbauern zur Vogelvertreibung, Sportveranstaltern zur Startsignalgebung, Rettungskräften und Pyrotechnikern anerkannt

https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelschreck

 

Wenn Du das halbwegs professionell betreibst und offiziell (Gewerbe o.ä.) als Obstbauer gilst, nimm Kontakt mit Deiner Waffenbehörde auf und besprich das. Sollte das laut dem Text eigentlich keine große Hürde sein

Link to comment
Share on other sites

Hallo,

es gibt noch einen Weg für den Erwerb von "Vogelschreck".

Mache einen Böllerschein und beantrage nicht nur das Böllerpulver als solches sondern auch die "Luftböller", sind sogar um einiges effektiver als die "Vogelschreck".

Sind allerdings nicht in den Lauf bzw. Abschußbecher zu stecken, die haben eine Zündschnur und werden von einem Abschußgestell gezündet, fliegen gute 50 bis 70 Meter hoch und sind sehr laut.

Gruß Colt S.

  • Like 1
  • Important 1
Link to comment
Share on other sites

vor 3 Stunden schrieb HangMan69:

schon mal bei deiner behörde gefragt

Angemailt ja, ober bis jetzt noch keine Antwort gekommen (chronisch überlastet). Ich werde wohl nächste Woche mal anrufen.

 

vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

"Luftböller"

Das geht dann aber mit der Zeit wohl ganz schön ins Geld. Zudem müsste ich jedes mal vorher das Böllern bei den Behörden anzeigen.

Link to comment
Share on other sites

Hallo Andor,

mag sein das dieses "ganz schön ins Geld geht".

Wollte nur einen Weg aufzeichnen falls es mit den "normalen" Starenschreck nicht klappen sollte.

Außerdem wäre das Böllern mit Böllerpulver auch eine Möglichkeit, die geht aber nicht so ins Geld.

Gruß Colt S.

Link to comment
Share on other sites

vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Die reicht schon mal nicht, da pyrotechnische Munition, wofür es spezielle Kurse gibt.

 

Bedürfnis für Obstplantage sollte klappen.

 

Reicht die Sachkunde wirklich nicht?

Also rechtlich gesehen! Dass sie es in der Praxis nicht tut, ist schon klar :).

 

Es gab doch mal in Bezug auf die Waffensachkunde für Sammler ein "Grundsatzurteil" dazu, dass es rechtlich nur "eine Waffensachkunde" gibt (z.B. vom 09.10.2002 BVerwG 6 C 9.02). Dementsprechend reicht eine Sachkunde als Sportschütze (sofern nicht inhaltlich "komisch" begrenzt) oder eine bestandene Jägerprüfung grundsätzlich auch als Sachkunde für Sammler.

 

Wenn nun also Max Mustermann mit seiner Sportschützen-Waffensachkunde beschließt Munitionssammler zu werden, reicht seine Sachkunde für den "Munitionserwerbsschein für Munition aller Art" aus. Mit diesem MES könnte er dann auch Pyro-Munition erwerben.

 

Will Max Mustermann nun aber doch nicht Munitionssammler werden, sondern Vögel von seiner Obstplantage verjagen, dann reicht die Sachkunde plötzlich nicht mehr!?

 

Die Einschlägigen Rechtsnormen nach § 7 WaffG i.V.m. § 1ff AWaffV sprechen jedenfalls immer nur allgemein von "Munition"...

Link to comment
Share on other sites

Am 18.3.2022 um 17:52 schrieb Andor:

Ich möchte eine Munitionserwerbsberechtigung für BAM-PM II Munition ("Vogelschreck") beantragen.

Sachkunde habe ich bereits (Sportschütze).

Aufbewahrung ist auch kein Problem.

Jetzt frage ich mich, ob als Bedürfnisnachweis ein Grundbuchauszug eines meiner Obstgrundstücke ausreicht.

 

 

Betreibst du Obstanbau im 

 

a) angemeldeten Haupt- oder Nebengewerbe

oder

b) privat ?

 

wenn a) Ja , es kann Bedürfnis / wirtschaftliches Interesse vorliegen, man frage die Behörde und nehme huldvoll die Entscheidung entgegen 😉

wenn b) Njet. Egal, ob WSK/WBK, 27er, Mondflugerlaubnis, Freischwimmer o.ä.

 

Böllerschein, also ein 27er? Njet. "Interesse" hinsichtlich Böllern ist "Brauchtumspflege", nicht: Krach machen, nicht: Vögel verscheuchen, nicht: Ernte sichern etc.

(abgesehen davon: wegen ein paar Krähen den Budenzauber vom 27er zu machen, mit Vorschriften hinsichtlich Lagerung, Arbeitsbereiche, Besuch vom Amt für Arbeitsschutz etc.... vergiss es)

 

 

Link to comment
Share on other sites

vor 44 Minuten schrieb vaquero357:

wenn b) Njet. Egal, ob WSK/WBK, 27er, Mondflugerlaubnis, Freischwimmer o.ä.

Ich behaupte: Wenn du einen 27er mit dem Eintrag für Feuerwerk der Klasse IV hast, sollte die Erweiterung auf PM II durchaus mit dem SB verhandelbar sein... 

Link to comment
Share on other sites

vor 2 Minuten schrieb Mittelalter:

Ich behaupte: Wenn du einen 27er mit dem Eintrag für Feuerwerk der Klasse IV hast, sollte die Erweiterung auf PM II durchaus mit dem SB verhandelbar sein... 

 

Der 27er hat eh F3. F4 ist für die "großen Feuerwerker", und hier mal außen vor.

Der PMII Vogelschreck ist dieselbe F2 Kategorie, die jeder (außer bei Corona) vor Silvester kaufen und zu Silvester knallen kann.. Kanonenschlag, Chinaböller etc.

Um F2 zwischen 2.1. und 31.12. knallen zu dürfen, also eine "Schießerlaubnis", braucht's ein fucking BEDÜRFNIS. 

Wenn du das Bedürfnis hast, brauchst du auch nicht "verhandeln". 

Theoretisch könnte man dir eine MEB spendieren, die aber natürlich keine Schießerlaubnis inkludiert.

 

Die Frage aller Fragen ist: Hat unser geschätzter Freund der lauten Knalls ein BEDÜRFNIS, ein professionelles wirtschaftliches Interesse, seiner Umgebung auch außerhalb von Silvester mit lautstarkem Geballer auf den Senkel zu gehen? Für seinen Obstanbau-Betrieb - ja! Für Muttis Kirschkuchen - nein!

Link to comment
Share on other sites

vor einer Stunde schrieb vaquero357:

F3. F4 ist für die "großen Feuerwerker", und hier mal außen vor.

Ach plötzlich? Vorhin schrubst Du noch, dass 27er keinesfalls geht... 

 

vor einer Stunde schrieb vaquero357:

PMII Vogelschreck ist dieselbe F2 Kategorie

Falsch... Ganz andere Gesetzesgrundlage. 

Einmal SprengG und einmal WaffG

 

vor einer Stunde schrieb vaquero357:

Um F2 zwischen 2.1. und 31.12. knallen zu dürfen, also eine "Schießerlaubnis", braucht's ein fucking BEDÜRFNIS. 

 

Fucking falsch, um bei deinen Worten zu bleiben. Es braucht nur eine Erlaubnis oder Befähigung nach SprengG... Zb ein 27er Heftchen... 

Keine Schießerlaubnis und kein Bedürfnis. Beide Begriffe sind mir aus dem SprengG nicht geläufig. 

 

vor einer Stunde schrieb vaquero357:

Hat unser geschätzter Freund der lauten Knalls ein BEDÜRFNIS, ein professionelles wirtschaftliches Interesse, seiner Umgebung auch außerhalb von Silvester mit lautstarkem Geballer auf den Senkel zu gehen?

Nochmal: es braucht kein Bedürfnis. Es reicht eine Befähigung nach SprengG. 

 

Vielleicht können wir uns mal wieder darauf einigen, in der Kategorie waffenrecht keine Dinger rauszuhauen, von denen man mehr Meinung als Ahnung hat? 

Vor allem weil das wirklich leicht und schnell nachzulesen gewesen wäre... 

 

Gruß vom großen Feuerwerker :sla:

 

Link to comment
Share on other sites

vor 5 Stunden schrieb tt22:

Wenn nun also Max Mustermann mit seiner Sportschützen-Waffensachkunde beschließt Munitionssammler zu werden, reicht seine Sachkunde für den "Munitionserwerbsschein für Munition aller Art" aus. Mit diesem MES könnte er dann auch Pyro-Munition erwerben.

Sicher, daß da ein MES für "Munition aller Art" ausreicht?

Fallen die Vogelschreck wirklich unter "Munition", so wie normale Patronenmunition?

Link to comment
Share on other sites

vor 7 Stunden schrieb Mittelalter:

Ach plötzlich? Vorhin schrubst Du noch, dass 27er keinesfalls geht... 

 

Falsch... Ganz andere Gesetzesgrundlage. 

Einmal SprengG und einmal WaffG

 

 

Fucking falsch, um bei deinen Worten zu bleiben. Es braucht nur eine Erlaubnis oder Befähigung nach SprengG... Zb ein 27er Heftchen... 

Keine Schießerlaubnis und kein Bedürfnis. Beide Begriffe sind mir aus dem SprengG nicht geläufig. 

 

Nochmal: es braucht kein Bedürfnis. Es reicht eine Befähigung nach SprengG. 

 

Vielleicht können wir uns mal wieder darauf einigen, in der Kategorie waffenrecht keine Dinger rauszuhauen, von denen man mehr Meinung als Ahnung hat? 

Vor allem weil das wirklich leicht und schnell nachzulesen gewesen wäre... 

 

Gruß vom großen Feuerwerker :sla:

 

 

Du hast 100% Recht - denn ich hatte ein Sache vergessen zu erwähnen bzw. sie erst zu spät erwähnt:

 

Den Weg über den 27er bzw. SprengG hatte ich ausgeschlossen, da das doch völlig unrealistisch ist bei jemandem, der seine Kirschbäume vor den Krähen schützen will.

 

Also, gemeint war: Wie kann er die Krähen vergrämen, OHNE sich den Akt mit dem 27er anzutun?

Link to comment
Share on other sites

Also, wenn es jetzt nicht wirklich um die Vogelschreck-Munition sondern um das Verschrecken von Vögel geht, wären Knallschreckgeräte das Mittel der Wahl.

Knallschreckgeräte funktionieren mit Butan- oder Propangas. Durch die Zündung des Gases wird ein lauter Knall erzeugt, von denen Vögel, Wildschwein, Rotwild und andere Tiere, die landwirtschaftliche Kulturen schädigen könnten, verscheucht werden. Da der Mensch hier nicht sichtbar ist, wird auch keine Verknüpfung im Vogelgehirn erzeugt. Zwischen der Knallabgabe können Zeitintervalle von 3 Minute bis 30 Minuten festgelegt werden, je nach Gaszulauf. Die Lautstärke ist meist regulierbar, sodass sie von 80 bis 120 Dezibel betragen kann. 

Edited by Tatonka
Link to comment
Share on other sites

vor 8 Stunden schrieb thomas.h:

Sicher, daß da ein MES für "Munition aller Art" ausreicht?

Fallen die Vogelschreck wirklich unter "Munition", so wie normale Patronenmunition?

 

Natürlich! Wie Colt S. schon geschrieben hat, die fallen unter "Pyro-Munition".

 

Das WaffG kennt ja nach Anlage 1 

 

Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
1.1
Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),
1.2
Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),
1.3
hülsenlose Munition (Ladung mit oder ohne Geschoss, wobei die Treibladung eine den Innenabmessungen einer Schusswaffe oder eines Gegenstandes nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 angepasste Form hat),
1.4
pyrotechnische Munition (dies sind Gegenstände, die Geschosse mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Stoffgemischen [pyrotechnische Sätze] enthalten, die Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten); hierzu gehört
1.4.1
pyrotechnische Patronenmunition (Patronenmunition, bei der das Geschoss einen pyrotechnischen Satz enthält),
1.4.2
unpatronierte pyrotechnische Munition (Geschosse, die einen pyrotechnischen Satz enthalten),
1.4.3
mit der Antriebsvorrichtung fest verbundene pyrotechnische Munition.

 

dementsprechend sollte ein MES für Munition aller Art ausreichen

Link to comment
Share on other sites

vor 15 Stunden schrieb tt22:

 

Reicht die Sachkunde wirklich nicht?

Also rechtlich gesehen! Dass sie es in der Praxis nicht tut, ist schon klar :).

 

Es gab doch mal in Bezug auf die Waffensachkunde für Sammler ein "Grundsatzurteil" dazu, dass es rechtlich nur "eine Waffensachkunde" gibt (z.B. vom 09.10.2002 BVerwG 6 C 9.02). Dementsprechend reicht eine Sachkunde als Sportschütze (sofern nicht inhaltlich "komisch" begrenzt) oder eine bestandene Jägerprüfung grundsätzlich auch als Sachkunde für Sammler.

 

 

Waffensammler ist eine andere Geschichte, um die es hier nicht geht.

 

Du verkennst, dass Kenntnisse zu pyrotechnischer Munition inclusive Abschuss über Kopf, diesen wegdrehen dabei etc. nicht in der normalen Sportschützensachkunde oder im Jagdkurs vermittelt werden und diese deshalb nicht als gleichwertig anerkannt werden kann. Bei falscher Bedienung kannst Du mit pyrotechnischer Munition einen Dachstuhl leicht in Brand setzen. Genau deshalb gibt es spezielle Schulungen dafür mit staatlich anerkannter Abschlussprüfung. Angeboten werden dürfte dies z.B. von Weinbauverbänden, landwirtschaftlichen Kammern o.ä. oder auch von Privatleuten mit entsprechender staatlicher Anerkennung nach § 3 Abs. 2 AWaffV.

 

Grüßle SBine

Link to comment
Share on other sites

vor 11 Stunden schrieb vaquero357:

 

Der 27er hat eh F3. F4 ist für die "großen Feuerwerker", und hier mal außen vor.

Nein, wie ich gleich darlegen werde.

 

vor 11 Stunden schrieb vaquero357:

Der PMII Vogelschreck ist dieselbe F2 Kategorie, die jeder (außer bei Corona) vor Silvester kaufen und zu Silvester knallen kann.. Kanonenschlag, Chinaböller etc.

 

Nein: PMII ist PMII, unterliegt als Pyrotechnische Munition dem Waffengesetz und darf auch nicht zum Feuerwerken verwendet werden, und auch nicht vom §27er /§7/§20er erworben werden, da Munition.

Als Reaktion darauf wurde z.B. von Zink die "Knallpatronen 15mm" eingeführt, die sind, obwohl gleich aufgebaut wie der Starenschreck/Vogelschreck Klasse F4 und dürfen damit vom F4-§27er für Feuerwerk erworben werden, nicht aber mit PMII-MEB

 




 

 

vor 11 Stunden schrieb vaquero357:

Um F2 zwischen 2.1. und 31.12. knallen zu dürfen, also eine "Schießerlaubnis", braucht's ein fucking BEDÜRFNIS. 

 

Nein. Es braucht eine Erlaubnis nach §27 SprengG oder eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrenne von F2. Hast du den 27er musst du das Feuerwerk lediglich 2 Wochen vorher bei zuständigen Ordnungsamt anmelden. Die betrefende Gemeinde kann das nur in begründeten Fällen untersagen, ggf Beauflagen, z.b. Uhrzeit einschränken, keine Knalleffekte etc. 

 

 

 

  • Important 1
Link to comment
Share on other sites

Am 21.3.2022 um 15:02 schrieb Sachbearbeiter:

Die reicht schon mal nicht, da pyrotechnische Munition, wofür es spezielle Kurse gibt.

Bei meinem Sachkundelehrgang wurde auch BAM-PM II behandelt. Die Bescheinigung ist auch nicht auf Sportschützen eingeschränkt.

 

vor 8 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Du verkennst, dass Kenntnisse zu pyrotechnischer Munition inclusive Abschuss über Kopf, diesen wegdrehen dabei etc. nicht in der normalen Sportschützensachkunde oder im Jagdkurs vermittelt werden und diese deshalb nicht als gleichwertig anerkannt werden kann. Bei falscher Bedienung kannst Du mit pyrotechnischer Munition einen Dachstuhl leicht in Brand setzen. Genau deshalb gibt es spezielle Schulungen dafür mit staatlich anerkannter Abschlussprüfung.

Ich dachte eher, dass diese Kurse eine Art Sachkunde light sind, wie z.B. Sachkunde für SigPi beim Bootsführerschein.

Aktuell darf ich ja auf meinen Grundstücken schon BAM-PM I "Munition", wie z.B. Pfeifgeschosse, ganzjährig ohne Einschränkungen verschießen (mit einer PTB - Waffe).

Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.