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IGNORED

Akteneinsicht bei untere Waffenrechtsbehörde


Colt S.

Empfohlene Beiträge

@Colt S. bei allem Verständnis für deine Probleme - aber hör‘ doch mal auf in gefühlt jedem Thread deine Geschichte breitzutreten… es nervt einfach nur noch !

 

im Übrigen bleibe ich dabei: in deinem Fall müsste man auch mal „die andere Seite“ hören ! 

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vor 17 Stunden schrieb Colt S.:

 

Wartet es ab, ich werde je nach Ausgang der Dienstaufsichtsbeschwerde sehr viel Material veröffentlichen, wenn ihr dieses lest werdet ihr euch fragen ist so was in unserem Staat überhaupt möglich.

 

Kamerad, ich wünsche dir, dass für dich alles gut ausgeht

 

Aber musst du deswegen jetzt hier schon so ein mega Fass aufmachen?

Und wie geht es weiter???

Du gewinnst und wir müssen dich 4 Wochen lang täglich feiern?

Du verlierst und wir hören nie wieder etwas von dir?

 

Mein Vorschlag: kämpfe deinen Kampf. Und wenn der Sieger feststeht, dann einfach sachlich runtergebrochen schreiben, was wirklich los war.

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Grundsätzlich finde ich es gut, wenn man um sein Recht kämpft, allerdings fehlt mir der Glaube, sein Recht zu erlangen. Ich habe schon ein paar Dinge erlebt in der Vergangenheit, ich war auch schon beim Anwalt in einer Waffenrechtsfrage. Dort wurde eine von mir aufgezeigte Ungerechtigkeit ganz schnell in Urteile und Prognosen zerlegt, wonach ein Rechtsstreit für mich nicht mehr in Frage kam. Es könnte so oder so ausgehen, Grundsatzurteile werden regelmäßig vermieden. Aus meiner Selbstständigkeit weiß ich, der ganz große Wurf unserer Judicative sind Vergleiche. Da kommt jemand, der zu 100% im Recht ist nur noch auf max. 50%. Und die sind mit Gebühren und Anwaltskosten schnell aufgewogen. Das nur als Denkansatz.

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vor 6 Stunden schrieb Millett:

Die ca, 10.000,00 DM für den Anwalt waren für die Katz, er war sogar Fachanwalt für Waffenrecht aber ohne Moral und Anstand.

 

vor 6 Stunden schrieb Millett:

Vielleicht kann der eine oder andere aus meiner Erfahrung nutzen ziehen.

Dafür müsste man wissen wer denn der Anwalt war.....

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vor 6 Stunden schrieb Millett:

Eine erteilte Genehmigung oder ein Bescheid kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt das die ausstellende Behörde einen Fehler gemacht hat, zurückgenommen werden.

 

vor 6 Stunden schrieb Millett:

es ging bei mir um eine Sammlerkarte.

 

vor 6 Stunden schrieb Millett:

dahin gehend bereinigt, meine Sammlerkarte etwas einzuschränken

 

vor 6 Stunden schrieb Millett:

Vielleicht kann der eine oder andere aus meiner Erfahrung nutzen ziehen.

Könnte sein- wenn du dann auch mal den Knackpunkt aufzeigen würdest.....

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vor 4 Stunden schrieb chrisatwork:

Kamerad, ich wünsche dir, dass für dich alles gut ausgeht

 

Aber musst du deswegen jetzt hier schon so ein mega Fass aufmachen?

Und wie geht es weiter???

Du gewinnst und wir müssen dich 4 Wochen lang täglich feiern?

Du verlierst und wir hören nie wieder etwas von dir?

 

Mein Vorschlag: kämpfe deinen Kampf. Und wenn der Sieger feststeht, dann einfach sachlich runtergebrochen schreiben, was wirklich los war.

Ich werde euch egal wie dieser Kampf ausgeht Informationen zukommen lassen um zu verhindern das diese Vorgehensweise bei anderen Behörden kreise zieht.

Gruß Colt S.

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vor 8 Stunden schrieb cb01:

@Colt S. bei allem Verständnis für deine Probleme - aber hör‘ doch mal auf in gefühlt jedem Thread deine Geschichte breitzutreten… es nervt einfach nur noch !

 

im Übrigen bleibe ich dabei: in deinem Fall müsste man auch  mal „die andere Seite“ hören ! 

Schon merkwürdig ich habe wie verschiedentlich gefordert einen eigen Thread auf gemacht, Resultat ich sollte auch hier nichts mehr bezüglich meiner Thematik schreiben.

Sorry falls ich dich nerven sollte, ich hoffe nur für dich das es dir nicht irgend wann mal genau so geht wie mir, vielleicht kommst du dann eventuell mal auf andere Gedanken diesbezüglich.

Die andere Seite wirst du schon noch hören bzw. lesen können, es dauert allerdings noch so lange bis die Dienstaufsichtsbeschwerde beschieden wird, also bitte so lange noch Geduld.

Außerdem steht es dir frei, wenn es dich nervt einfach nicht mehr zu lesen oder?

Gruß Colt S.

 

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vor 15 Stunden schrieb chapmen:

 

 

 

Könnte sein- wenn du dann auch mal den Knackpunkt aufzeigen würdest.....

Der Knackpunkt war: meine Sammler-WBK, ausgestellt 1976, wäre zu weit gefasst. Das Thema war: Faustfeuerwaffen aller Art ohne zeitliche Begrenzung.

Der Vergleich war dann: Waffen der Firmen S&W und Colt bis Bj. 1986. Das Datum war das Ausstellungsdatum der neuen WBK. Begründung der Behörde war, Waffen die in Zukunft bebaut werden seien nicht Sammelwürdig. Damit konnte ich leben. Info zum Knackpunkt genug ?  Der Anwalt war eine Niete, den Namen möchte ich nicht nennen, ein Fachanwalt eben den ich mir hätte sparen können.

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vor 29 Minuten schrieb HangMan69:

naja, das "fachgebiet" waffenrecht gibt es gar nicht...

Richtig, gibt es nicht. Aber es gibt Anwälte die sich als- Fachanwalt für Waffenrecht- bezeichnen und damit auch werben oder geworben haben. Mach Dich mal auf die Suche nach ihnen, garantiert wirst Du den einen oder anderen finden, ganz sicher.

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vor 16 Minuten schrieb karlyman:

Ich würde sagen: Fachanwalt für Verwaltungsrecht, mit Vertiefung bzw. Tätigkeitsschwerpunkt Waffenrecht.

Meinetwegen sollen sie sich nennen wie sie mögen. Werde diese  Diskussion nicht weiter verfolgen, soll jeder seine eigenen Erfahrungen machen mit den Behörden. Viel Glück.

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vor 5 Stunden schrieb Millett:

Das Thema war: Faustfeuerwaffen aller Art

Ich habe eine gesehen, die war auf " Waffen aller Art " ausgestellt....................................." früher ging wohl mit " Beziehungen " so einiges ..oder der Sachbearbeiter machte nur Vertretung und war ansonsten in der KFZ Zulassung tätig...............................................

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vor 7 Minuten schrieb PetMan:

Ich habe eine gesehen, die war auf " Waffen aller Art " ausgestellt....................................." früher ging wohl mit " Beziehungen " so einiges ..oder der Sachbearbeiter machte nur Vertretung und war ansonsten in der KFZ Zulassung tätig...............................................

 

 

Gibt es noch immer, aber in der Regel eher Sachverständige als Sammler

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vor 12 Minuten schrieb PetMan:
vor 6 Stunden schrieb Millett:

 

Ich habe eine gesehen, die war auf " Waffen aller Art " ausgestellt....................................." früher ging wohl mit " Beziehungen " so einiges

Geht auch heute mit entspr. Bedürfnis in Form einer WBK gem. §18.......

 

czm war schneller....

Bearbeitet von chapmen
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vor 6 Stunden schrieb Millett:
vor 21 Stunden schrieb chapmen:

 

Der Knackpunkt war: meine Sammler-WBK, ausgestellt 1976, wäre zu weit gefasst. Das Thema war: Faustfeuerwaffen aller Art ohne zeitliche Begrenzung.

Ok, zugestanden, 1976.

Hätte mich ansonsten auch gewundert.

 

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vor 6 Stunden schrieb Millett:

Der Anwalt war eine Niete, den Namen möchte ich nicht nennen, ein Fachanwalt eben den ich mir hätte sparen können.

Weil ein Vergleich rauskam?

Das Gericht hätte auch die rote komplett kassieren können.

 

 

 

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Mir hat der selbe Anwalt bei meinen Problem mit den Magazinen (meine Behörde wollte den Altbestand nicht anerkennen) geholfen. Aber das war auch nicht unbedingt ein schwieriges Thema, und vor Gericht ging es auch nicht. Und obwohl der Anwalt immer wieder empfohlen wird, ist Colt nicht der einzige, der über seine Arbeit nicht glücklich ist.

 

WBKs für Waffen aller Art gab es in den 70ern wohl einige.

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vor 51 Minuten schrieb Fyodor:

Und obwohl der Anwalt immer wieder empfohlen wird, ist Colt nicht der einzige, der über seine Arbeit nicht glücklich ist.

Das Spiel ist doch immer gleich, nicht nur im Waffenrecht. Folgt das Gericht mir und meinem Anwalt und es ergibt das von mir erwünschte Ergebnis ist es ein Super-Duper-Spitzenklasse Anwalt....

Nu ist das Gericht aber nicht meiner Meinung- dann ist natürlich der Anwalt dran schuld.......

Wie so oft- über eigene, subjektive Negativ Erfahrungen wird gern lang und breit berichtet, warum auch positive Erfahrungen teilen.....

 

Ich kenne einige Anwälte im Bereich Waffenrecht- und ich weiss wem ich welches Mandat übertragen würde und wem nicht.

 

 

 

 

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  • 5 Wochen später...

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