Ich werde jetzt auch ungefragt einen Tipp im Umgang mit Behörden abgeben. Sachlich und besonnen vorgehen, die Emotionen bleiben zu Hause.
Auf jedes Schreiben der Behörde, sollte es es sich um eine Aufforderung oder Änderung einer erteilten Genehmigung handeln so hat der betroffene Bürger eine bestimmt Frist dagegen Einspruch/Widerspruch zu erheben, kostet im Normalfall ein paar Euro. Die untere Behörde gibt den Fall an die nächst höhere Stelle weiter. Kann eine Weile dauern bis bescheid von ihnen kommt.
In dieser Zeit bleibt alles beim alten. Und, es mag dem einen oder anderen nicht gefallen, hier etwas abgekürzt: Eine erteilte Genehmigung oder ein Bescheid kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt das die ausstellende Behörde einen Fehler gemacht hat, zurückgenommen werden. Daran ändert auch kein Anwalt etwas. Alles am eigenen Leib erfahren, es ging bei mir um eine Sammlerkarte. Die ca, 10.000,00 DM für den Anwalt waren für die Katz, er war sogar Fachanwalt für Waffenrecht aber ohne Moral und Anstand.
Um es Abzukürzen, meine Behörde hat den Akt dann in Absprache mit mir dahin gehend bereinigt, meine Sammlerkarte etwas einzuschränken, was nicht weh tat.
Vielleicht kann der eine oder andere aus meiner Erfahrung nutzen ziehen.