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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben

Die Lamprecht hat wenigstens nix getan und wahr politisch vollständig unauffällig.

Geschrieben

Das ist aus dem VDB-Newsletter:

 

https://www.vdb-waffen.de/newsurl/5ge27g6k.html

 

Zitat:

 

Aktualisierung der Verwaltungsvorschriften kommt
Laut Protokoll der 28. Sitzung des Innenausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt (Foto: Landesflagge) gibt es Fortschritte bei der Aktualisierung der Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz. Die länderoffene Arbeitsgruppe habe getagt und ihre Arbeit abgeschlossen. In der letzten Sitzung der Waffenrechtsreferenten des Bundes und der Länder sei vom BMI mitgeteilt worden, dass nun die technische Umsetzung anstehe und beabsichtigt sei, die Änderungen in die nächste Innenministerkonferenz (IMK) einzubringen. Das Land Sachsen-Anhalt will sich dafür einsetzen, noch in diesem Jahr eine Aktualisierung herbeizuführen. Nach Angaben des FDP-Landtagsabgeordneten Guido Kosmehl besteht aufseiten der Bundesregierung ein Interesse daran, eine Aktualisierung vorzunehmen.

 

(Zitat Ende)

 

Wenn man in das verlinkte Dokument (LANDTAG VON SACHSEN‐ANHALT | 01.02.2024 | Niederschrift 8/INN/28 | öffentlich) schaut, findet sich dort ab Seite 50 noch mehr in Form eines "Fachgesprächs" zum Handeln der Waffenbehörden nach dem "Vorfall in Bad Lauchstädt".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Elo:

Wenn man in das verlinkte Dokument (LANDTAG VON SACHSEN‐ANHALT | 01.02.2024 | Niederschrift 8/INN/28 | öffentlich) schaut, findet sich dort ab Seite 50 noch mehr in Form eines "Fachgesprächs" zum Handeln der Waffenbehörden nach dem "Vorfall in Bad Lauchstädt".

Illegaler Waffenbesitz wird wieder überhaupt nicht thematisiert. Es wird über die Bundeskommision berichtet.  Zumindest der Gryne Abg. ist im Land für Gängelung in allen Bereichen bekannt, nicht nur in der Waffen Frage. Selbst strafrechtlich zu 30 Tagessätzen verurteilt worden (Fahrerflucht), ist er zumindest zuverlässig genug, die Geschicke unseres Landes zu regeln. Im Text wird diskutiert, ob ein Rotlichtverstoss ausreichend sein soll, die WaffBehörde zum Entzug der Zuverlässigkeit zu drängen. Einwände kamen hier nur vom AfD‘ler. 

Bearbeitet von whs
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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb karlyman:

Ein (1!) Rotlichtverstoß als Beleg der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit 

 

Mit Verlaub, aber das ist doch krank.

Komplett d'accord. Wäre das bei uns so, hätten ganz viele LWB's bereits die Waffen abgeben müssen. Bei uns kostet es 250 Franken, wenn man bei Rot geblitzt wird.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb karlyman:

Mit Verlaub, aber das ist doch krank.

Nö,

folgt der Agenda.

 

Kannst dir garnixmehr erlauben.

Schau mal was man alles über sich ergehen lassen muss, um ein paar Löcher legal in den Karton zu machen, während andere als Vergewaltiger als freie Individuen den Gerichtssaal verlassen.

 

Das hat mit Waffengesetz und legalen Waffenbesitz gar nichts mehr zu tun.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb karlyman:

Ein (1!) Rotlichtverstoß als Beleg der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (mit all ihren Folgen)...?  

 

Mit Verlaub, aber das ist doch krank.

 

Und kommt nicht mal von links, nicht von grün, sondern von einem CDU-Abgeordneten.

 

Man beachte die Argumentation:

 

Zitat

Das ist bestimmt einfach, weil dann das Technische Polizeiamt mitteilen kann: Der kann sich nicht einmal an die Straßen‐
verkehrsordnung halten. Und dann kann er auch nicht legaler Schusswaffenbesitzer sein.

 

Wenn man gleiche Maßstäbe an Politiker anlegt (Kann sich nicht mal an die StVO halten, wie dann an die Verfassung? Raus aus dem Parlament), könnte ich sogar gewisse Sympathien dafür entwickeln.

Bearbeitet von lrn
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb karlyman:

Rotlichtverstoß

 

Und demnächst das Falschparken? Nicht das GRYNE Lied mitgesungen? Keine WP verbaut? Das wird immer bekloppter. Ich bin dafür, dass man Politiker auf Fehlverhalten überprüft, dann hätte zumindest einer schon mal kein Kanzler werden können, mit der Sache an den Hacken. Zudem sollte jeder Abgeordnete sofort sein Mandat niederlegen, wenn er an verfassungswidrigen Gesetzen mitgewirkt hat.

 

Es ist völlig lebensfremd, dass ein Waffenbesitzer sich nicht den kleinsten Fehltritt erlauben darf. Wie sieht das mit Polizisten aus? Nach einem Disziplinarverfahren keine Waffe mehr tragen und somit den Job los? Da geht das merkwürdigerweise. Und ich denke nicht, dass Polizisten so regelmäßig und tiefgreifend überprüft werden, wie LWB. Und genau das ist der Punkt. In der heutigen Welt hat man schnell mal etwas falsch gemacht, da reicht dann vielleicht schon der Streit in der Nachbarschaft oder innerhalb der Familie, um etwas loszutreten, was über das Ziel hinaus schießt. 

Bearbeitet von Last_Bullet
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Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb lrn:

 

Man beachte die Argumentation:

 

Das ist keine Argumentation, das ist Gefasel aus dem Bauch heraus. 

 

Ohne jeden Maßstab, ohne rechtliche Reflektion, ohne Nachdenken. Im Grunde Stammtischniveau. 

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Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb karlyman:

Das ist keine Argumentation, das ist Gefasel aus dem Bauch heraus. 

 

Heutzutage scheint vieles nur noch nach "Gefühl" zu gehen, bei Gesetzen sollte man sich jedoch an Tatsachen halten. Und hier dürfte es eindeutig um Einzelfälle gehen, so tragisch diese auch enden mögen. Um ganz viele Einzelfälle im Bereich der Messerstechereien und Vergewaltigungen scheint man sich nicht so stringent zu bemühen, wie beim regelmäßig von allen Seiten ausgeleuchteten LWB. Da scheint es für das Nichtbezahlen der GEZ schon mal eher Knast zu geben, als für eine Vergewaltigung. Mein "Gefühl" dabei ist, ohne jeden Fall im Einzelnen zu kennen, dass wir anfangen, uns in eine rechtlich bedenkliche Schieflage zu begeben. Verschwörungstheoretiker sagen bereits, dass wir auf einen chinesischen Sozialscore zuwandern. Davon scheinen die LWB weit weniger entfernt zu sein, als der Normalbürger...

Geschrieben
Am 15.3.2024 um 17:28 schrieb thomas.h:

Nicht nur bei den Langwaffen.

Auch Vorderladerrevolver und mehrschüssige Vorderladerpistolen waren frei verkäuflich, nicht zu vergessen auch alle Kurzwaffen mit max. 7,5 Joule in Kalibern 4 und 6mm.

Munitionserwerb und -besitz waren überhaupt nicht reglementiert.

Und nur der reine Besitz von Waffen war auch nicht strafbar, also z.B. Opas Gewehr oder Pistole aus dem Krieg war legal.

Nichts war registriert, niemand, auch keine Behörde oder der Staat wußte, ob oder wer wie viele Waffen hatte.

Der Jagdschein berechtigte zum unbegrenztem Erweb von Kurzwaffen und galt gleichzeitig auch als Waffenschein.

Die Flinte oder das Flobertgewehr hing geladen bei jedem Bauern am Türstock im Stall, um die Ratten zu dezimieren, da war nichts in Panzerschränken eingeschlossen.

Aber ich komme ins Schwärmen, diese Zeiten kommen leider nie wieder, obwohl damals mit den Waffen weniger passiert ist als heute.

Irgendwie waren die Menschen früher scheinbar vernüftiger.:rolleyes:

Dann kam die RAF und mit ihr das WaffG. Warum dankt niemand der RAF dafür? *sarkasm_off*

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb Zakharias:

Warum dankt niemand der RAF dafür?

 

Die gibt es quasi nicht mehr. Kann das WaffG jetzt weg reformiert werden?

 

Mal abgesehen davon, dass die regelmäßige Kontrolle meines Tresors nicht verhindert hat, dass eine Frau Klette nebst Kumpanen bestens bewaffnet dastehen. Auch das böse Einhandmesserführungsverbot hat dem nicht abgeholfen. Die ganzen Überprüfungen bei allen Behörden und demnächst der Idiotentest (incoming) hat denen keine Schwierigkeiten gemacht. Die schwarze WBK ist schon was Geiles....

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Zakharias:

Wie kriegt man die? Welchen Antrag muss man dafür stellen.

 

Das müsste man Frau Klette mal fragen. So wohl sehr unbürokratisch sein und auch die Unverletzlichkeit der Wohnung ist dabei gegeben...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb Zakharias:

Dann kam die RAF und mit ihr das WaffG.

 

Der erste Entwurf eines Bundeswaffengesetzes (BT-Drucksache IV/2883) datiert vom 29. Dezember 1964

 

https://dserver.bundestag.de/btd/04/028/0402883.pdf

 

Die Anfänge/Auslöser der RAF lagen mehrere Jahre später: z. B. Tod des Studenten Benno Ohnesorg, Notstandsgesetze und Brandanschläge 1968.

 

Die erste Aktion der RAF war wohl die Baader-Befreiung am 14. Mai 1970.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

sueddeutsche.de, 23.03.2024:

 

https://www.sueddeutsche.de/politik/waffen-flensburg-waffenkontrolleure-im-norden-haben-viel-zu-tun-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240323-99-439094

 

Zitat:

 

Waffen - Flensburg:Waffenkontrolleure im Norden haben viel zu tun

...

Nach übereinstimmenden Angaben aus den Kreis- und Rathäusern stehen die Waffenbesitzer den Kontrollen grundsätzlich positiv gegenüber, da sie sich der Gefahren von Schusswaffen bewusst seien - auch wenn sie einige lästig finden.

...

© dpa-infocom, dpa:240323-99-439094/2

Geschrieben

merkur.de, 23.03.2024:

 

https://www.merkur.de/deutschland/mecklenburg-vorpommern/jeder-vierten-waffenkontrolle-in-mv-beanstandung-bei-rund-zr-92901926.html

 

Zitat:

 

Beanstandung bei rund jeder vierten Waffenkontrolle in MV

...

Schwerin - Bei rund jedem vierten kontrollierten Waffenbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern ist zuletzt die Aufbewahrung von Waffen beanstandet worden. 2023 habe es 807 entsprechende Feststellungen gegeben, teile das Schweriner Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach führten die Landkreise und kreisfreien Städte im zurückliegenden Jahr zwar als 7174 Kontrollen durch, trafen aber nur 2960 Menschen auch tatsächlich an. Die Kontrollen finden teils unangekündigt statt.

Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen, etwa scharfen Schusswaffen, Munition oder Waffenteilen müssen diese sicher aufbewahren und etwa vor dem Zugriff Unbefugter schützen. Die Waffenbehörden sind angewiesen, Waffenbesitzer innerhalb von acht Jahren mindestens einmal zu kontrollieren.

...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Elo:

grundsätzlich positiv gegenüber,.... auch wenn sie einige lästig finden.

 

-Lästig -- check

-Teuer -- check

-Einschränkung eines Grundrechts -- check

 

vor 10 Minuten schrieb Elo:

2023 habe es 807 entsprechende Feststellungen gegeben,

 

Welche Probleme wurden denn festgestellt und wieso geben die LWB nicht mehr Acht?

 

vor 10 Minuten schrieb Elo:

Waffenbesitzer innerhalb von acht Jahren mindestens einmal zu kontrollieren.

 

Das wäre schön, es gibt zumindest ein Bundesland, welches das gerne jährlich durchziehen würde...jedoch wohl das Personal fehlt.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Elo:

 

Wenn man in das verlinkte Dokument (LANDTAG VON SACHSEN‐ANHALT | 01.02.2024 | Niederschrift 8/INN/28 | öffentlich) schaut, findet sich dort ab Seite 50 noch mehr in Form eines "Fachgesprächs" zum Handeln der Waffenbehörden nach dem "Vorfall in Bad Lauchstädt".

 

#fight4right wirkt.

Wo ist das BZL? Nächste Äußerung auf der Herbsttagung? 

Screenshot_20240323_202012_X.jpg

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb karlyman:

Wenn man das weiterspinnt, würden dann demnächst WBK und JS wegen "Unzuverlässigkeit" geknipst, wenn ich bei Aldi versehentlich jemand mit dem Einkaufswagen anremple...

Du meinst, wenn Du ein Auto anrempelst und weiter gehst? Afaik (Quelle Polizist und Waidgenosse) passiert da gar nichts weil Privatgrundstück, selbst bei faktischer Öffentlichkeit. 

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