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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
Gerade eben schrieb GermanKraut:

 

Welche Schuld trifft denn deiner Meinung nach die Autokäuferin, dass Du sie dermassen abwertend beleidigst?

Weil sie wg solcher Petitesse sofort zu den Offizialen rennt, in der irrigen Annahme jetzt sei was ganz schlimmes, anstatt das Corpus tetrum dem zurückgibt, der es im Wagen vergessen hat. Ganz unprätentiös.

Und dabei selbst eine Straftatbegeht (s.o.), anders als der 22jährige*.

 

*unter der Voraussetzing, dass dieser einen kl.WS besitzt, und/oder der Püster in einem verschlossenen, nicht begehbaren Behältnis aufgefunden wurde.

 

bei Ersterm ist es nur eine Ordnungswidrigkeit (§10 abs4 WaffG)

bei zweitem ist es nix, da gibt’s dann nix zu ermitteln (höchstens gegen die Tussi, die dann das Behältnis widerrechtlich aufgebrochen hat)

 

Ach ja, und wg der offensichtlichen Hoplophobie dieser Trulla. Und ihrer Naivität.

 

Darum!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Weil sie wg solcher Petitesse sofort zu den Offizialen rennt, in der irrigen Annahme jetzt sei was ganz schlimmes, anstatt das Corpus tetrum dem zurückgibt, der es im Wagen vergessen hat. Ganz unprätentiös.

Und dabei selbst eine Straftatbegeht (s.o.), anders als der 22jährige*.

 

*unter der Voraussetzing, dass dieser einen kl.WS besitzt, und/oder der Püster in einem verschlossenen, nicht begehbaren Behältnis aufgefunden wurde.

 

bei Ersterm ist es nur eine Ordnungswidrigkeit (§10 abs4 WaffG)

bei zweitem ist es nix, da gibt’s dann nix zu ermitteln (höchstens gegen die Tussi, die dann das Behältnis widerrechtlich aufgebrochen hat)

 

Ach ja, und wg der offensichtlichen Hoplophobie dieser Trulla. Und ihrer Naivität.

 

Darum!

 

Aha, darum also.

 

Nun ja, also wenn jemand nach einem Autokauf im Auto eine Schußwaffe findet, die ihm nicht gehört, dann sollte diese Person deiner Meinung nach nicht die Polizei rufen?

 

Woher sollte denn jemand wissen, ob es sich in dem Fall um eine scharfe, nicht scharfe, legale oder illegale Schußwaffe handelt?

 

Erstmal hier im Waffenforum nachfragen oder mal kurz im Wald probeschießen?

 

Die Frau hat das einzig richtige getan: Die Polizei informiert, und die ganze Geschichte dann den zuständigen Behörden übergeben.

 

Hat mit Hoplophobie, Naivität oder dergleichen nicht mal ansatzweise was zu tun, sondern einfach mit gesundem Menschenverstand und keinerlei Lust auf jede Menge Ärger.

 

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Aha, darum also.

 

 

Woher sollte denn jemand wissen, ob es sich in dem Fall um eine scharfe, nicht scharfe, legale oder illegale Schußwaffe handelt?

 

in Zeiten des Internet? Nachschauen, welche Bedeutung PTB auf dem Teil hat?

 

Die Frau hat das einzig richtige getan: Die Polizei informiert, und die ganze Geschichte dann den zuständigen Behörden übergeben. 

...und sich dabei strafbar gemacht, Lt.§52 (s.o.). ...alles Und einzig richtig😅 du hast einen sonnigen Humor!

 

Hat mit Hoplophobie nicht mal ansatzweise was zu tun, sondern einfach mit gesundem Menschenverstand.

hat was mit dem Mindset der Tussi zu tun, demnach durchaus Hoplophobie. S.e.d.

Menschenverstand

ja, you already made my day👍😎😁

 

vermute mal, du bist kein LWB.

Bingo?

vor 2 Minuten schrieb GermanKraut:

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb GermanKraut:

 

.....

 

Hat mit Hoplophobie, Naivität oder dergleichen nicht mal ansatzweise was zu tun, sondern einfach mit gesundem Menschenverstand und keinerlei Lust auf jede Menge Ärger.

 

 

 

Nicht?

Ok.. ja, sie hat schon richtig gehandelt. So irgendwie, für sich halt  :icon14: !

Ebenso richtig wäre es aber auch gewesen, den Autoverkäufer zu kontaktieren ?

Ich wette drauf, hätte sie stattdessen einen nicht unerheblichen Geldbetrag in der Karre gefunden, sie hätte mit Sicherheit auch gleich und unverzüglich die Polizei angerufen (um sich möglichen Ärger zu ersparen).... :)


...oder etwa nicht :confused:

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb gipflzipfla:



Ok.. ja, sie hat schon richtig gehandelt. So irgendwie, für sich halt  :icon14: !

 

 

Die Person, die eine Schußwaffe in den Verbandskasten seines damaligen Autos gepackt hat und sie dann VOR dem Verkauf seines Autos nicht entfernt hat, hat auch "irgendwie so für sich halt" gehandelt.

 

Wenn das allerdings seit neuestem die rechtskonforme und typische Aufbewahrung für Schußwaffen ist, dann sollte man das vielleicht öfters mal so kommunizieren, damit auch wirklich jeder in der Bevölkerung weiß, dass das rechtlich in Ordnung ist.

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb GermanKraut:

 

Die Person, die eine Schußwaffe in den Verbandskasten seines damaligen Autos gepackt hat und sie dann VOR dem Verkauf seines Autos nicht entfernt hat, hat auch "irgendwie so für sich halt" gehandelt.

 

....

Dann lag die Schreckschuss-Knarre aber immer noch in einem verschlossenem Behältnis.

Vergessen ist menschlich.... aber das zählt gilt im heutigen besten aller Buntländer nur für Euren Bundeskanzler :)

Feilich nicht korrekt, diese schiefe Optik, die dadurch entsteht

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

Dann lag die Schreckschuss-Knarre aber immer noch in einem verschlossenem Behältnis.

 

rechtlich gesehen eben nicht!

es war höchstens "geschlossen"!

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb HangMan69:

 

rechtlich gesehen eben nicht!

es war höchstens "geschlossen"!

Als ein geschlossenes Behältnis erarte ich als einen Topf mit Deckel drauf.. Meinetwegen a u c h eine Schachtel mit Scharnierdeckel.

Jeder Verbandskasten hat stabile Haken, die den Deckel fest verschlossen halten.
Da brauchts schon etwas Krauftaufwand, um den, diesen, Verschluss zu öffnen.

Ja, ich weiß, Mann kann sich auch auf einen Schlüssel mit Schloss kaprizieren. Bestes Buntland aller Buntländer halt ;)

Geschrieben

Jedenfalls zeugt ein Püster im Erste-Hilfekasten von einer grundlegend pessimistischen Einstellung bez. Erste Hilfe.

Oder von einem sehr schrägen sehr schwarzen Humor.😈

Ja, hat was.😎👍

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb gipflzipfla:

Als ein geschlossenes Behältnis erarte ich als einen Topf mit Deckel drauf.. Meinetwegen a u c h eine Schachtel mit Scharnierdeckel.

Jeder Verbandskasten hat stabile Haken, die den Deckel fest verschlossen halten.
Da brauchts schon etwas Krauftaufwand, um den, diesen, Verschluss zu öffnen.

Ja, ich weiß, Mann kann sich auch auf einen Schlüssel mit Schloss kaprizieren. Bestes Buntland aller Buntländer halt ;)

Tja, in Buntlant ist geschlossen nicht verschlossen.

Aber einmal Tesaband drumrum, oder Kabelbinder reichen auch.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:



Jeder Verbandskasten hat stabile Haken, die den Deckel fest verschlossen halten.
Da brauchts schon etwas Krauftaufwand, um den, diesen, Verschluss zu öffnen.
 

 

In etwa so viel Kraftaufwand wie das Öffnen handelsüblicher Frischhaltedosen mit Deckel.

 

 

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Jedenfalls zeugt ein Püster im Erste-Hilfekasten von einer grundlegend pessimistischen Einstellung bez. Erste Hilfe.

Oder von einem sehr schrägen sehr schwarzen Humor.😈

Ja, hat was.😎👍

 

Es wäre interessant zu wissen, ob bei dieser "Verbandskasten-Waffenaufbewahrung" auch die Zuverlässigkeit bei möglicherweise bislang vorhandenen erlaubnispflichtigen Schußwaffen angezweifelt wird.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb HillbillyNRW:

Jedenfalls zeugt ein Püster im Erste-Hilfekasten von einer grundlegend pessimistischen Einstellung bez. Erste Hilfe.

Es kann aber auch ein Freund des Reitsport gewesen sein "Nur Pferden gibt man den Gnadenschuss" so gaaanz traditionell.

In meiner Erste Hilfe Aktentasche habe ich auch einen Klappspaten und eine Kappsäge neben der Anleitung wie eine Amputation unter Gefechtsbedingungen (Ausgabe von 1917) vorgenommen wird.

Immer wieder Lustig wenn nach den "Kofferraum öffne dich" Spiel gefragt wird.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Es wäre interessant zu wissen, ob bei dieser "Verbandskasten-Waffenaufbewahrung" auch die Zuverlässigkeit bei möglicherweise bislang vorhandenen erlaubnispflichtigen Schußwaffen angezweifelt wird.

Wenn verschlossen kannste auch eine Hello-Kitty-Dose nehmen.

Auch ein transparentes Behältnis wäre erlaubt.

Oder auch einen Verbandskasten.

(der muss dann nicht mal vom DSB sein, oder vom BDMP)

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Wenn verschlossen kannste auch eine Hello-Kitty-Dose nehmen.

Auch ein transparentes Behältnis wäre erlaubt.

Oder auch einen Verbandskasten.

(der muss dann nicht mal vom DSB sein, oder vom BDMP)

 

In dem Fall war das Behältnis aber geschlossen und nicht verschlossen.

Geschrieben

 

Zitat

Eine Frau hat nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens in Schwaben eine Schreckschusswaffe statt eines Erste-Hilfe-Kastens gefunden.

So wie ich das verstehe, war die SSW in überhaupt keinem Behältnis, also auch weder in einem verschlossenen/geschlossenen noch in einem offenen Verbandskasten.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich gebe Euch was Neues ...

(geht ja eigentlich nur um das Aha oder auch mal schmunzeln, soll aber keine Diskussion über Verbandskästen auslösen)

 

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

01.02.2024 – 07:51
Bundespolizei stellt 46-Jährigen mit Anscheinswaffen und Springmesser

 

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5704478

 

Zitat:

 

...

vor dem Esser Hauptbahnhof

...

Dieser trug eine Tasche bei sich, aus der der Lauf einer Langwaffe herausragte.

...

Bearbeitet von Elo
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb GermanKraut:

 

In dem Fall war das Behältnis aber geschlossen und nicht verschlossen.

Das spielt nicht zwangsläufig eine Rolle. Das verschlossene Behältnis ist nur beispielhaft im Waffenrecht genannt. Es kommt zur Differenzierung vom (erlaubnispflichtigem?) Führen zum Transport auf die Möglichkeit des unmittelbaren Zugriffs an, ob man eine Waffe mit wenigen Handgriffen in den Anschlag bringen kann. Das verschlossene Behältnis ist meistens das einfachste und auch eindeutigste Mittel, um das sicherzustellen. Man muss das auch deutlich zur (sicheren) Verwahrung abgrenzen. Das ist aber ein anderes Thema, was man aber gesetzeskonform damit koppeln kann.

Bearbeitet von Floppyk
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Andor:

Schreckschusswaffe, die stahlgefüllte Gummikugeln verschießen kann. In D natürlich nicht frei.

Dann muesste ja der Lauf frei sein. Sowas gibts?

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