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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb karlyman:

Der § 5 WaffG (Zuverlässigkeit) ist aber für alle Bedürfnis-Bereiche gleich, d.h. bezieht sich auf diese Bereich gleichermaßen.  

 

Da kann es prinzipiell keine Unterscheidung nach Sport, Jagd, Sammeln geben. 

 

 

Im Fall des verurteilten Frauen-Vergewaltiger und -Mörders schon:

 

Der Jagdschein wurde ihm nach Verbüßung seiner langjährigen Freiheitsstrafe erteilt, weil er den jagdlichen Betrieb seiner Eltern weiterführen musste.

 

Es gab hier also ein konkretes Bedürfnis, legale Schußwaffen jeglicher Art zu besitzen.

 

Ein bloßes "Haben wollen" oder "Sportschießen" hätte da wohl nicht als Begründung ausgereicht.

 

Von daher kann man stolz auf diesen Legalwaffenbesitzer sein, der trotz verurteilter Vergewaltigung und Frauenmordes in der Lage war, den Staat zu überzeugen, ihm wieder Schußwaffen anzuvertrauen und der nun als Jäger seiner Leidenschaft des Jagens und Tötens nachkommen kann.

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb GermanKraut:

Es gab hier also ein konkretes Bedürfnis, legale Schußwaffen jeglicher Art zu besitzen.

Ein bloßes "Haben wollen" oder "Sportschießen" hätte da wohl nicht als Begründung ausgereicht.

 

 

Ein JS-Besitz als solcher oder übliches Ausüben der Jagd wie bei "Otto Normaljäger" hätte aber auch nicht ausgereicht. 

Es gab hier spezielle Gründe des Einzelfalls. 

Die hier genannte Fallkonstellation (eben Fortführung des jagdlichen Betriebs der Eltern, Rot- und Damwildgehege) ist spezifisch. Man kann das somit nicht allgemein auf jagdliches Bedürfnis beziehen. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb karlyman:

 

Ein JS-Besitz als solcher oder übliches Ausüben der Jagd wie bei "Otto Normaljäger" hätte aber auch nicht ausgereicht. 

Es gab hier spezielle Gründe des Einzelfalls. 

Die hier genannte Fallkonstellation (eben Fortführung des jagdlichen Betriebs der Eltern, Rot- und Damwildgehege) ist spezifisch. Man kann das somit nicht allgemein auf jagdliches Bedürfnis beziehen. 

 

 

 

Schau Dir das Urteil nochmal genau an.

 

Nur aus dem jagdlichen Bedürfnis heraus begründet hat der verurteilte Frauenvergewaltiger und Frauenmörder den Jagdschein und damit auch den Erwerb, Besitz und die jagdliche Verwendung von legalen Schußwaffen jeglicher Art erhalten.

 

Ich bezweifle sehr stark, dass bei dem verurteilten Frauenmörder und Frauenvergewaltiger das aktive weiterführen einer bestehenden Waffensammlung der Eltern oder das Fortführen eines kommerziellen Schießstandes den Besitz von Sammel- oder Sportwaffen begründet hätten.

 

Aber wie bereits eingangs erwähnt, es ist doch mit Sicherheit für manche schön zu wissen, dass auch Personen mit "Altlasten aus der Vergangenheit" die Perspektive haben, legale Schußwaffen zu besitzen und diese auch aktiv im Rahmen ihres zugesprochenen Bedürfnisses zu verwenden.

 

Das war ja auch die eigentliche Anführung dieses Urteils, da ja einige von hier von "Perspektivlosigkeit nach Straftaten für einen zukünftigen legalen Waffenbesitz" gesprochen haben.

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb thomas.h:

... Amnestien 1972 und 1976, die Waffen legalisiert und somit behalten werden könnten.

Wie viele der 72/76 angemeldeten Waffen waren denn Amnestie und wie viele legal erworben und dann plötzlich anmeldepflichtig mit kurz befristeter 5 (?) Jahres WBK ? Amnestie oder nachträgliche Beschränkung eines Grundrechts auf Eigentum? :boese040: Meine Glaskugel rät mal 10% ohne WES erworbene KW und 90% Langwaffen, vom Flobert bis zum Ferlacher Vierling. Die Menschen, die ich davon noch kenne, sind (waren) überwiegend honorige Leute vom Chefarzt über den Anwalt zum leitenden Angestellten zum hochdekorierten Polizisten und weiter zum längstjährigen Beständer.

 

Mädels, benutzt bitte nicht die Phraseologie unserer Gegner !!! Danke.

 

Hervorhebung im Zitat durch mich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:

dann plötzlich anmeldepflichtig mit kurz befristeter 5 (?) Jahres WBK ?

Ich habe selbst 1972 Waffen im Rahmen der Amnestie angemeldet. Die damals ausgestellte WBK - die ich nach wie vor besitze - weist keine zeitliche Begrenzung auf.

Das war auch damals Teil der Amnestie, daß man den Anmeldenden zusichterte, sie dürften die Waffen ohne zeitliches Limit weiter besitzen. Voraussetzung, der Besitzer bzw. Anmelder der Waffen sei und bliebe zuverlässig.

Zudem habe die Anmeldung dieser Waffen keinerlei Einfluß auf weitere Bedürfnisse. Das gilt bis heute.

Allerdings war die Ausübung des Waffenrechtes damals Ländersache, es kann also sein, daß es da in verschiedenen Ländern unterschiedliche Regeln gab. Ich kann daher nur die Verhältnisse meines Bundeslandes aufzeigen.

Daraus ergibt sich folgerichtig, für mein Bundesland, daß diese damals amnestierten Waffen auf kein Kontingent angerechnet werden sollten und auch nicht angerechnet wurden und werden.

Ich wurde seit dem Zeitpunkt 1972 allerdings regelmäßig sicherheitsüberprüft und bekam dafür auch regelmäßig eine Rechnung.

Anm.: Bei Waffen, deren genaue Herkunft ich nicht angegeben habe, wurde dann in die Spalte: Erworben von: Mein eigener Name eingetragen,

          sonst halt der, von dem die Waffe erworben wurde.

 

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Pikolomini:

Ich habe selbst 1972 Waffen im Rahmen der Amnestie angemeldet. Die damals ausgestellte WBK -

Vor ein paar Tagen hast Du doch noch in den 60igern angemeldet gehabt! Bin verwirrt.

 

Und: "Im Rahmen der Amnestie..." bedeutet also, Du hattest illegal erworben gehabt? Macht man so was?

 

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben

Im genannten Fall des " Mörders mit Jagdschein" gehe ich davon aus, dass hier auch der in der StpO verankerte Gedanke der " Resozialisierung" zum tragen gekommen ist. Eine " Strafe" als solche gibt es nicht, bei Haftstrafen steht immer die Rückführung des Täters in die Gesellschaft im Vordergrund. Mit Ende der Haft gilt die Strafe als abgegolten, es sei denn das Gericht  hat in seinem Urteil etwas anderes vorbehalten ( z.b. Sicherungsverwahrung) ... und selbst das muss regelmässig neu beurteilt und überprüft werden.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Pikolomini:

Ich habe selbst 1972 Waffen im Rahmen der Amnestie angemeldet. Die damals ausgestellte WBK - die ich nach wie vor besitze - weist keine zeitliche Begrenzung auf.

Das war auch damals Teil der Amnestie, daß man den Anmeldenden zusichterte, sie dürften die Waffen ohne zeitliches Limit weiter besitzen. Voraussetzung, der Besitzer bzw. Anmelder der Waffen sei und bliebe zuverlässig. [...]

Ob das bei Dir so gewesen ist, kann ich nicht beurteilen.

Die Sachlage ist zwar richtig, aber nicht vollständig dargestellt:

Die ausgestellten WBK waren zeitlich nicht begrenzt, richtig.

Aber die dazu erteilte Munitionserwerbsberechtigung ist auf fünf Jahre befristet gewesen.

Und die wurde danach nicht verlängert, wenn man kein Bedürfnis nachgewiesen hat.

jackinboxgif.gif&f=1&nofb=1&ipt=de08dab8

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Josef Maier:

60igern angemeldet gehabt! Bin verwirrt.

Das Eine schliesst das Andere nicht aus. Wenn man damals im Laufe der Amnestie Waffen angemeldet hat, bekam man - in NiederS - grundsätzlich eine neue WBK.

Es wurde angemeldet, was nicht in einer alten WBK stand. Natürlich standen die Waffen und deren Käufer in den Waffenbüchern der Händler, von denen sie damals erworben wurden. Aber das war es dann auch.

Die Ausübung des Waffenrechtes war damals unübersichtlich, da in Händen der Länder. Z.B. gab es bis Anfang 70 in NiederS und Hessen die Möglichkeit nur über die Vorlage es JJ Kurzwaffen zu kaufen. Den Kauf trug dann nur der Händler in sein Waffenbuch ein.

Das wurde in den 70er Jahren in NiederS abgestellt, funktionierte aber in Hessen weiterhin. Was wurde gemacht: Die NiederS Händler eröffneten Briefkasten Filialen in Hessen, man sucht seine Haädler in NiederS auf, suchte sich die Waffen aus, der Händler schickte die Waffen in Hessen an seine Filiale und Gut wars.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb fa.454:

Aber die dazu erteilte Munitionserwerbsberechtigung ist auf fünf Jahre befristet gewesen.

Und die wurde danach nicht verlängert, wenn man kein Bedürfnis nachgewiesen hat.

Ist bei mir nicht befristet.

 

Bei mir steht hinten auf der WBK:

Berechtigt zum Munitionserwerb für unter Lfd.NR. ......

eingetragene Schußwaffen.

 

 

Dienstsiegel und Unterschrift

 

Also ohne zeitliches Limit.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb JDHarris:

Im genannten Fall des " Mörders mit Jagdschein" gehe ich davon aus, dass hier auch der in der StpO verankerte Gedanke der " Resozialisierung" zum tragen gekommen ist. Eine " Strafe" als solche gibt es nicht, bei Haftstrafen steht immer die Rückführung des Täters in die Gesellschaft im Vordergrund. Mit Ende der Haft gilt die Strafe als abgegolten, es sei denn das Gericht  hat in seinem Urteil etwas anderes vorbehalten ( z.b. Sicherungsverwahrung) ... und selbst das muss regelmässig neu beurteilt und überprüft werden.

 

Du warst doch derjenige, der sich darüber beklagt hat, dass es keine Perspektive für Leute geben würde, die ein Waffenverbot haben.

 

Und jetzt hast Du selber festgestellt, dass sogar verurteilte Frauenmörder und Frauenvergewaltiger wieder legale Schußwaffen jeder Art besitzen dürfen.

 

Damit dürfte doch für dich alles wieder in Ordnung sein, oder?

 

Abgesehen davon, und dass mag für Dich vielleicht nicht mal ansatzweise nachvollziehbar sein, bin ich der festen Meinung, dass Personen, die wegen schwerer Straftaten bzw. Kapitalverbrechen wie Kindermißbrauchs, Vergewaltigung und Mord rechtmässig verurteilt worden sind, für den Rest ihres Lebens definitiv keine Möglichkeit zum legalen Schußwaffenbesitz erhalten sollten.

 

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb qwertz:

 

Hier mal ein paar Worte aus der bayrischen Politik.

 

Der Neujahrsempfang des BSSB mit Politikern auf Wahlviehfang.

 

 

Der coole Rapper mit der krassen Cap, der fetten Goldkette und den hochgezogenen weißen Tennissocken rockt den ganzen Laden! :headbang:

 

Seine Homies dahinter sind aber teilweise wirklich schlecht rasiert.

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb MB69:

Du führst fast nur Dinge von Zeiten an, in denen die heutigen Aktiven nicht beteiligt waren - und ein gesellschaftlich ganz anderer Kontext zu vielen Themen herrschte.

Ob eine Partei ihr Wort hält oder ihre Wähler verrät kann man nur an der Historie erkennen. Und die Aktiven von heute waren auch damals schon da, sie waren höchstens nur ein paar Stufen weiter unten, aber oftmals schon bereits im Parlament.

vor 13 Stunden schrieb MB69:

Für mich zählt heute und die Zukunft.

Umso wichtiger ist die Geschichte.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Pikolomini:

Ich habe selbst 1972 Waffen im Rahmen der Amnestie angemeldet. Die damals ausgestellte WBK - die ich nach wie vor besitze - weist keine zeitliche Begrenzung auf.

1972 waren, zumindest in Bayern, die WBKs auf 5 Jahre zeitlich begrenzt. Ob das bundesweit auch so war, weiß ich jetzt nicht.

Später wurden diese ersten WBKs aber nachträglich unbefristet.

Meine erste wurde z.B. am 6.11.1973 erteilt und auch war erst auf 5 Jahre bis zum 5.11.1978 befristet.

Die Befristung wurde aber dann am 4.4.1978 aufgehoben.

 

 

 

 

 

WBK.jpg

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb GermanKraut:

Hier mal ein paar Worte aus der bayrischen Politik.

 

Der Neujahrsempfang des BSSB mit Politikern auf Wahlviehfang.

 

Nur um Vorurteilen und Verallgemeinerungen vorzubeugen: Wir laufen hier nicht alle so rum.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Rohrzange:

Ob eine Partei ihr Wort hält oder ihre Wähler verrät kann man nur an der Historie erkennen.

Wenn es danach ginge, kann man eigentlich nur die LINKE wählen.

Sie haben, als sie die Macht hatten, alles getan, so wie sie es versprochen haben: Deutsche ermordet. Muss nicht jedem gefallen (mir auch nicht).

 

Alle anderen Parteien, die seit 1949 in Regierungsverantwortung waren, haben stets und ständig ihre Wahlversprechen gebrochen und ihre Wähler nach Strich und Faden getäuscht, betrogen und belogen - und ausgeraubt. auch die GRÜNEN, die hoch und heilig versprachen, Frieden zu halten (haha, Herr Turnschuh-Fischer!)  und niemals Waffen in Kriegsgebiete zu liefern. Noch Fragen Kienzle? SPD??? "Wer hat euch verraten - Sozaildemokraten!"  FDP und die Union - Tango Korrupti! Pfui Deibel! Nicht mal mit der Kohlenzange kann man diese kontaminierten Parteien anfassen!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb GermanKraut:

https://openjur.de/u/2326605.html

 

In Deutschland verurteilter Vergewaltiger und Mörder einer Frau bekommt den Jagdschein und darf legal Schußwaffen besitzen.

 

Ist doch eine wirklich sehr großzügige Perspektive, nach "Altlasten aus der Vergangenheit" wieder Waffen zu besitzen.

 

Besser gehts doch gar nicht mehr, oder wie seht ihr das?

Ich habe jetzt nur bis Abschnitt 17 gelesen, da es auch schon recht spät ist. Aber bezüglich deiner Frage. Mich würde hier das Urteil interessieren, wie es dazu kam, dass er des Mordes schuldig gesprochen wurde. Ohne diese Information ist es schwer, auf obiges neue Urteil überhaupt Stellung zu nehmen.

 

Aus dem neuen Urteil geht nur hervor, dass man ihn lediglich anhand von Indizien überführt hätte, er aber die Tat bis heute leugnet und die Leiche hat man auch nie gefunden.

 

Da stellt sich für mich gleich die Frage, was wenn er die Tat nicht begangen hat? Unschuldig verurteilte gibt es genug und wenn er, wie er angibt, unschuldig sein sollte, dann kann er logischerweise nicht wissen, wo die Leiche ist.

 

Dann wird im Urteil noch erwähnt, dass er die Leiche mithilfe seiner Mutter verbrannt und die Asche vergraben haben solle. Um Leichen bis einschließlich der Knochen restlos zu verbrennen sind sehr hohe Temperaturen notwendig, das ist gar nicht so einfach. Aufkommende Fragen wie, hat man die Böden nach Ascheresten untersucht und den vermuteten Ofen untersucht, ob der überhaupt auf eine ausreichende Temperatur kommt, werden in diesem Urteil nicht beantwortet.

 

Sollte er die Tat, wie das Urteil besagt, aber doch begangen haben, dann war die kriminelle Energie und das Wissen zur Spurenbeseitigung erheblich. Dass er nie verraten hat, wo die Leiche liegt, erachte ich als besonders schwerwiegend bezüglich der Frage, ob hier überhaupt ein Vertrauensbasis bestehen kann, ihm eine ausreichende Zuverlässigkeit bezüglich einem Waffenbesitz zuzugestehen. Anderseits schwimmt aber immer auch mit, dass das Mordurteil vielleicht nicht ausreichend war, siehe dazu der vorherige Abschnitt.

 

Bei so einem Fall muss ich also passen. Die Widersprüche oder zumindest das Informationsdefizit über das alte Urteil ist da viel zu groß um da zu einer eindeutigen Meinung zu kommen.

 

Wäre der Fall anders, z.B. dass es eindeutig wäre, dass er den Mord begangen hat, z.B. weil er die Leiche gezeigt hat oder die Tat zugegeben hat, oder es Zeugen gegeben hätte usw. dann würde ich allerdings das neue Urteil vom Richter bezüglich der Zuverlässigkeitsfrage als höchst fragwürdig einstufen. Und dass er ein Dam- und Rotwildgehege zu betreiben hat, würde ich hier auch nicht gelten lassen. Andere Menschen haben wegen viel Geringerem sich von ihren Waffen oder ihrer Arbeit trennen müssen.

Bearbeitet von Rohrzange
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Rohrzange:

Aus dem neuen Urteil geht nur hervor, dass man ihn lediglich anhand von Indizien überführt hätte, er aber die Tat bis heute leugnet und die Leiche hat man auch nie gefunden.

Er wurde verurteilt. Ob das ein Justizirrtum war oder nicht, können wir beide nicht beantworten.

Eine Regelunzuverlässigkeit muss darum zwingend angenommen werden - allerdings nur 10 Jahre seit der Verurteilung plus Frist für Rechtskraft.

Danach kann eine waffenrechtliche Erlaubnis wieder erteilt werden, egal, was man verbrochen hat. (§5 WaffG)

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Sal-Peter:

Wenn es danach ginge, kann man eigentlich nur die LINKE wählen.

Sie haben, als sie die Macht hatten, alles getan, so wie sie es versprochen haben: Deutsche ermordet. Muss nicht jedem gefallen (mir auch nicht).

Es gibt nicht nur die Linke. Und warum sollte man den Nachfolger der SED wählen? Ich sehe darin keinen Grund.

 

vor 16 Minuten schrieb Sal-Peter:

Alle anderen Parteien, die seit 1949 in Regierungsverantwortung waren, haben stets und ständig ihre Wahlversprechen gebrochen

Die in der Regierungsverantwortung waren, eben und die kann man eben nicht mehr wählen und ich mache das auch nicht.

Also keine CDU/CSU, keine SPD, keine Grünen, keine FDP und wenn man die DDR mit einbezieht, auch keine SED Nachfolgerpartei, also auch nicht die Linke.

 

Wer nachgucken will, hier gibt's nochmal eine Übersicht, wer alles in einer Regierungsverantwortung in der BRD war:

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesregierungen

 

Für mich alle unwählbar, ohne Ausnahme. Wenn du hier für dich andere Maßstäbe setzt, dann ist das aus meiner Sicht zwar bedauerlich, immerhin könntest du anderen mal eine Chance geben, aber ändern kann ich das auch nicht, es ist schließlich deine Entscheidung, wenn du diejenigen, die ihr Versprechen dir gegenüber gebrochen haben und die nie dafür gerade standen, noch einmal wählst.

 

Ich mache das nicht.

 

vor 16 Minuten schrieb Sal-Peter:

und ihre Wähler nach Strich und Faden getäuscht, betrogen und belogen - und ausgeraubt. auch die GRÜNEN, die hoch und heilig versprachen, Frieden zu halten (haha, Herr Turnschuh-Fischer!)  und niemals Waffen in Kriegsgebiete zu liefern. Noch Fragen Kienzle? SPD??? "Wer hat euch verraten - Sozaildemokraten!"  FDP und die Union - Tango Korrupti! Pfui Deibel! Nicht mal mit der Kohlenzange kann man diese kontaminierten Parteien anfassen!

Tja, die darf man halt alle nicht wählen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Rohrzange:

Wenn du hier für dich andere Maßstäbe setzt, dann ist das aus meiner Sicht zwar bedauerlich,

Wie soll ich noch schreiben, dass mich der heutige Normalbürger versteht? In Bildern? Einfacher Sprache? Gar nicht?
RTL+ hat den Parteiauftrag zu vollster Zufriedenheit ausgeführt.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb thomas.h:

Meine erste wurde z.B. am 6.11.1973 erteilt und auch war erst auf 5 Jahre bis zum 5.11.1978 befristet.

Das Gleiche, bei mir ohne Befristung. Der durchlaufende Strich stammt vom Knicken.

Noch eine kurze Anmerkung zu den damaligen Erwerbsmöglichkeiten:

War man Jäger, konnte man Lang - und Kurzwaffen nur durch Vorlage des JJ kaufen. Der Händler trug den Inhaber des JJ in sein Waffenbuch ein, mehr nicht. Eine WBK war für JJ Inhaber nicht nötig.

War man Sportschütze, benötigte man eine WBK und einen Voreintrag. Als Jäger und Sportschütze konnte man also als Jäger Waffen ohne WBK besitzen und dazu als Sportschütze eine WBK mit den Sportwaffen.

Das vereinheitlichte sich dann 1972 mit der allgemeinen Amnestie und der Einführung der WBK auch für JJ Inhaber, die nun zwar noch die Waffen ohne Voreintrag kaufen konnten, sie aber dann eintragen lassen mußten.

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