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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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Ich denke nicht, dass es in dieser Legislaturperiode noch ein neues Waffengesetz gibt - es sei denn, die Koalition zerbricht und wir bekommen eine Minderheitsregierung. SPD und Grüne würden sich schnell auf eine Verschärfung einigen und die CDU würde im Bundestag zustimmen. Ob man nun die FDP mag oder nicht - sie ist im Moment unsere letzte Verteidigungslinie. Von daher kann man nur hoffen, dass eine Einigung im Haushaltsstreit erreicht werden kann. 

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vor 2 Stunden schrieb Elo:

 

Dafür könnte man eine Behörde einrichten, eine Art "Messergesetzkonformitätbestätigungsamt", analog zu den Beschußämtern und PTB?

 

Als Stempel ein Lineal mit zwei gekreuzten Paragraphen?

 

Natürlich braucht es dazu eine Verordnung, wie konkret die Länge festzustellen ist, wie sich die Meßpunkte definieren und solche Sachen.

 

Wie sieht es mit Cuttermessern mit auszuschiebender Klinge aus?

 

Müssen die einzelnen Abschnitte der Abbrechklingen einzeln gekennzeichnet werden und wie wird da die Länge festgestellt?

 

Werden Kennzeichnungen durch ausländische Messergesetzkonformitätbestätigungsämter anerkannt?

 

Sind in diesem Fall Zollmaße zulässig?

 

Das Cutter-Messer darf maximal 10 Sollbruchstellen haben (bzw 9) und nicht 30 wie früher ! ;-)

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Individuelle Waffenverbote und Waffenverbotszonen

 

Etwas spät, aber ich habe das erst heute gelesen. Ich glaube Mäusebär hat mich falsch verstanden. 

Um den Vorwurf zu entgehen, man würde racial oder social profiling machen, werden in Verbotszonen auch völlig Unauffällige kontrolliert. Bei meinem Ansatz geht es um die Kombination für bereits bekannte Gewalttäter in solchen Zonen. Da die meist bekannt sind, ist es kein Profiling.

 

Evtl. habt Ihr auch mitbekommen, dass in den neuen Waffenverbotszonen waffenrechtliche Erlaubnisse als "Führerlaubnisse" gewertet werden? D.h. jeder mit KWS oder WBK darf dort weiterhin die nur dort verbotenen Gegenstände mit sich führen. Wenn es 10 oder 20 Mio. KWS gibt, dann hören die Politiker vielleicht auch mal auf, diese verächtlich zu machen.

 

 

Am 26.6.2024 um 12:35 schrieb Mausebaer:

Das haben wir doch schon alles, sogar für Messer.

  1. Waffenbesitzvebote (vgl. Anlage II zum WaffG, § 41 WaffG)
  2. Waffenführverbote (§§ 19, 42, 42a WaffG)
  3. Waffenverbotszonen (§ 42 WaffG)

Verbote sind bei Personen, die sich nicht an die Verbote halten, jedoch wirkungslos. :spiteful:

 

 

Wer in Kombination erwischt wird, ist nicht nur den Gegenstand sofort los, sondern erhält auch eine Anzeige. Mehrere Anzeigen würden in einem Rechtstaat zu Haftstrafen führen, womit sie die beiden nächsten Punkt erfüllen würden: Weg vom Fenster bzw. viel Ärger:

 

Am 27.6.2024 um 01:59 schrieb Mausebaer:

Aber die Möglichkeiten und Aufgaben des StrafR die Begehung von Straftaten zu reduzieren, sind eher gering. Es regelt, vor allem, wie Straftäter zu sanktionieren sind.

 

Die Begehung von Straftaten kann das StrafR in soweit beieinflussen,

  • dass Straftäter während ihres effektiven Freiheitsentzug außerhalb der Anstalten oder Krankenhäuser, in denen sie sich zum Vollzug aufhalten, keine weiteren Taten begehen können, und
  • dass bei geplanten Straftaten mit Kosten-Nutzen-Analyse die Risiko-Kosten beeinflusst werden können

Verhindern oder auch nur erschweren, Straftaten zu begehen, kann das StrafR nicht.

 

Wir wissen alle, dass Gesetze keine Straftaten verhindern können. Die Täter müssten in ihrem Netzwerk geächtet statt gefeiert werden. Die kümmern sich auch nicht um Gefängnisstrafen, wenn ihr Milleu das abfeiert. Während uns ein Strafbefehl extrem belastet (Hobby, Karriere), ist der für andere eine Auszeichnung.

 

Politiker können nicht vernünftig handeln. Die müssen immer was "verkaufen". Mir geht es darum, den Politikern etwas zu anzubieten, was sich gut "verkaufen" lässt, die rechtstreuen Bürger weniger belästigt und bei Kontrollen die schwarzen Schafe trifft und nicht Otto Normalbürger.

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vor 30 Minuten schrieb Katja Triebel:

dass in den neuen Waffenverbotszonen waffenrechtliche Erlaubnisse als "Führerlaubnisse" gewertet werden?

 

Und kaum hat man den Bahnhof dann verlassen - schwupp - kommt POK Eifrig hinterher und man bekommt seine Anzeige wegen Verstoß 42 a WaffG...

 

vor 30 Minuten schrieb Katja Triebel:

Mir geht es darum, den Politikern etwas zu anzubieten, was sich gut "verkaufen" lässt,

 

So sehr ich das nachvollziehen kann, erstmal sträuben sich mir die Nackenhaare, weil das ein wenig wie Kriecherei hinten rein daherkommt. Als Arbeitgeber und Souverän der Politik den etwas "anbieten zu müssen, um weniger belästigt zu werden", ist wie Heulen mit den Wölfen. Natürlich ist es schwierig, Forderungen durchzusetzen, denn im Prinzip sind die LWB eine Minderheit. Das würde sich durch die Vereinnahmung von Armbrust-SRS-Messerbesitzern deutlich ändern, jedoch das organisiert zu bekommen, dürfte sich als sehr aufwendig gestalten.

 

Solange sich Beamte bei den Kontrollen jedoch ein Fleißhäkchen mit einer einfach zu gestalteten Anzeige gegen die Nichtzielgruppe verdienen können, wird man sich anpassen müssen (gerade als LWB).

Bearbeitet von Last_Bullet
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Mir ist es zu früh für "Angebote" an die Politik. Im Moment sollten wir uns darauf konzentrieren, das gesamte Vorhaben der Waffengesetzverschärfung weiterhin abzuwenden. Dazu müssen wir die FDP motivieren Stand zu halten. Neben den Gesprächen auf der Verbandsebene (VDB etc.) sind dazu lautstarke, entschlossene Reaktionen aus unserer Community wichtig. Diese Entschlossenheit ist ein wichtiges Signal an die FDP. "Angebote" (also Kompromissvorschläge) unsererseits könnten die FDP dazu bewegen, auf dieser Basis einem geänderten Referentenentwurf zuzustimmen. Das wäre schlimm, denn dann käme die Verschärfung unausweichlich noch vor dem absehrbaren Ende der "Ampel" im Herbst 25. 

Noch kann die Initiative im Kabinett gestoppt werden. Erst wenn sie im Bundestag gelandet ist beginnt das "Verhandeln" - was in der Vergangenheit ja nun leider stets extrem erfolglos war. JETZT ist die Zeit zu kämpfen und wir sollten keinen Fußbreit nachgeben.  

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vor 35 Minuten schrieb Katja Triebel:

Mehrere Anzeigen würden in einem Rechtstaat zu Haftstrafen führen, womit sie die beiden nächsten Punkt erfüllen würden: Weg vom Fenster bzw. viel Ärger:

 

ernsthaft?

also das "entsprechende klienteel" verschwindet komischerweise nie wirklich im knast, die werden, da ja "so bekannt", direkt wieder freigelassen!!!

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Bevor ich wieder für eine Woche (oder länger) verschwinde.

 

Den Streit untereinander gibt es so lange, wie ich denken kann. Und solche Stänkereien gibt es auch in anderen Branchen.

 

Ich schrieb schon einmal, dass DSB und DJV mit ihren vielen Mitgliedern, der BSSB mit seiner Nähe zur CSU und der JSM (Hersteller) mit seinem Steueraufkommen stärker von der Politik wahrgenommen werden als wir Händler, die GK-Sportschützen und Sammler. Seit den 70er Jahren zählen die Stimmen von Händlern und Sammlern nicht. Da gibt es zu wenig Wähler und zu wenig Einnahmen.

Der BDS hat entgegen DSB und auch DJV die GK Waffen immer verteidigt und es auch geschafft, die Verbände im FWR zur Unterstützung zu bekommen. Ihr kennt alle machen Haltung von DSB Schießstandsleiter zu Black Rifles oder GK-Kurzwaffen. Viel viel schlimmer sind da Politiker.

Und ja, Verbandsvertreter werden von Politikern auch verarscht, siehe Seehofer 2019 und alle Expertenanhörungen seit 2002 im Bundestag. Aber gute Kontakte könnten auch helfen, siehe Schäuble als er das Alter für Jugendliche im Schießsport wieder senken wollte, jedoch von der Messergewaltsdebatte daran gehindert wurde.

Ich bin immer noch der Meinung, es muss auf verschiedenen Wegen ein ähnliches Ziel verfolgt werden: mit Geheimdiplomatie, öffentlich mit Expertisen, sowie laut und schrill per Petition/Social Media/Demonstrationen. 

Ich selber bin müde geworden und daher sehr froh, dass der VDB meine PR-Arbeit übernommen hat und viele Einzelkämpfer auf YT, X, hier, Insta u.a. Plattformen aufklären und auch aufwecken. Ich verstehe es nicht, wo @Friedrich Gepperth die Kraft hernimmt, über 20 Jahre gegen politische Windmühlen zu kämpfen. Ich habe nach 10 Jahren die Schnauze voll und kann die allermeisten Politiker gar nicht mehr ernst nehmen.

Vielleicht ist es gut, dass der VDB eigene, andere Wege geht und dort sich mit Messer-, Werkzeug-, Airsoft- und Paintballvertretern verbündet, die vom FWR/BLZ gar nicht als Partner akzeptiert sind. Vielleicht schaffen wir es in einem oder zwei Jahren, dass der VDB und seine Partner wie der DSB zur Verbändeallianz zählt, wenn es gemeinsame Stellungnahmen gibt. Vielleicht auch nicht. Vielleicht gibt es bald sechsstellige Fördermitgliedzahlen beim VDB und der wird eigenständig wahrgenommen. Wer weiß? 

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@Last_Bullet: "die nur dort verbotenen"

 

36 minutes ago, Katja Triebel said:

Evtl. habt Ihr auch mitbekommen, dass in den neuen Waffenverbotszonen waffenrechtliche Erlaubnisse als "Führerlaubnisse" gewertet werden? D.h. jeder mit KWS oder WBK darf dort weiterhin die nur dort verbotenen Gegenstände mit sich führen. Wenn es 10 oder 20 Mio. KWS gibt, dann hören die Politiker vielleicht auch mal auf, diese verächtlich zu machen.

Mannheim hat in seiner Verordnung (über das WaffG hinaus?) bei den Ausnahmen nur geführte Waffen gemäß Erlaubnis erlaubt, d.h.

- WBKs von Sportschützen stellen im Sinne der Verordnung keine Erlaubnis dar, da sie kein Führen von Waffen erlauben

- der große Waffenscheininhaber darf im Sinne der Verordnung zwar seine 9x19mm dabei haben, aber kein feststehendes Messer mit 11cm Klingenlänge

- die PVBs werden wohl einfach nach der Verordnung gehen und auch beim Sportschützen/Jäger alles abnehmen und hinterher könnte man klagen, dass die Verordnung ja nicht rechtmäßig sei und hoffen, dass man es zurückbekommt, das jedenfalls solange, bis die Verordnung entsprechend geändert wird.

 

https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/verwaltung/aemter-fachbereiche-eigenbetriebe/sicherheit-und-ordnung/waffen-und-messerverbotszone

Dort gibt es den Link zur Verordnungs-PDF

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vor 13 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Und kaum hat man den Bahnhof dann verlassen - schwupp - kommt POK Eifrig hinterher und man bekommt seine Anzeige wegen Verstoß 42 a WaffG...

 

 

So ein Blödsinn: natürlich ist in der Zone nur das erlaubt für waffenrechtliche Erlaubnisinhaber, was auch außerhalb erlaubt ist.

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vor 4 Minuten schrieb s_f:

@Last_Bullet: "die nur dort verbotenen"

 

Mannheim hat in seiner Verordnung (über das WaffG hinaus?) bei den Ausnahmen nur geführte Waffen gemäß Erlaubnis erlaubt, d.h.

- WBKs von Sportschützen stellen im Sinne der Verordnung keine Erlaubnis dar, da sie kein Führen von Waffen erlauben

- der große Waffenscheininhaber darf im Sinne der Verordnung zwar seine 9x19mm dabei haben, aber kein feststehendes Messer mit 11cm Klingenlänge

- die PVBs werden wohl einfach nach der Verordnung gehen und auch beim Sportschützen/Jäger alles abnehmen und hinterher könnte man klagen, dass die Verordnung ja nicht rechtmäßig sei und hoffen, dass man es zurückbekommt, das jedenfalls solange, bis die Verordnung entsprechend geändert wird.

 

https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/verwaltung/aemter-fachbereiche-eigenbetriebe/sicherheit-und-ordnung/waffen-und-messerverbotszone

Dort gibt es den Link zur Verordnungs-PDF

 

Dann verstößt diese 2023 neue eingerichtete Waffenverbotszone gegen das WaffG und ein Erlaubnisinhaber sollte dagegen klagen. Ist ja nicht das erste mal, dass eine Stadt/Behörde/Politiker/Staatsdiener das WaffG nicht kennt.

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vor 5 Minuten schrieb Katja Triebel:

Ist ja nicht das erste mal, dass eine Stadt/Behörde/Politiker/Staatsdiener das WaffG nicht kennt.

 

ich denke schon das die das kennen, is ihnen aber schei§§ egal!!!

die wollen halt ihre ideologie/krude Problemlösung umsetzen!!!

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vor 3 Minuten schrieb Katja Triebel:

und ein Erlaubnisinhaber sollte dagegen klagen.

 

Du selbst schreibst, dass Du "müde geworden bist". Es kann doch nicht sein, dass man oftmals nur noch gegen den Staat und seine merkwürdigen Gesetze sowie der Interpretationen ankämpfen muss, weil irgendein Jupp vor Ort erstmal meint, das sei illegal und einem eine Anzeige verpasst. Dieser ganze schwammige Mist gehört aus dem WaffG komplett entsorgt. Alleine dieser "allgemein anerkannter Zweck", das "berechtigte Interesse", quasi das Bedürfnis light, ist ein Punkt, den jeder in der Verfahrenskette anders bewerten kann. Betroffener-Polizist-Richter....

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Das ist richtig, und wir müssen das auch nicht nur achselzuckend hinnehmen.

 

Allerdings, gerade beim "Messerrecht" ist das wahrhaftig kein exklusiv deutsches Problem... Quer durch Europa ist da sehr vieles schwammig, seltsam bis nicht geregelt, bzw. im polizeilichen Vollzug vieles von einem "Nasenfaktor" abhängig.

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor einer Stunde schrieb Katja Triebel:

 

...

 

 

Wir wissen alle, dass Gesetze keine Straftaten verhindern können. Die Täter müssten in ihrem Netzwerk geächtet statt gefeiert werden. Die kümmern sich auch nicht um Gefängnisstrafen, wenn ihr Milleu das abfeiert. Während uns ein Strafbefehl extrem belastet (Hobby, Karriere), ist der für andere eine Auszeichnung.

 

Selbst das ist noch keine Garantie.

Auch negative Beachtung ist immerhin Beachtung. So manche(r) ist lieber geächet oder gefürchtet, wenn er/sie/es schon nicht geachtet oder geliebt wird.

... und die, die einfach gar nicht oder nicht logisch dachten und denken, gibt es dann ja auch noch. Straftaten müssen den potentiellen Täter bereits vor ihrer Begehung wenig attraktiv erscheinen. I.d.R. dürfte dieses der Fall sein, wenn sie zum einen annehmen, dass sie die Straftaten nicht für sich erfolgreich umsetzen können, und zum anderen beim "annahmebefreiten" Rest, wenn sie sie tatsächlich nicht umsetzen können. 

 

 

vor einer Stunde schrieb Katja Triebel:

Politiker können nicht vernünftig handeln. Die müssen immer was "verkaufen". Mir geht es darum, den Politikern etwas zu anzubieten, was sich gut "verkaufen" lässt, die rechtstreuen Bürger weniger belästigt und bei Kontrollen die schwarzen Schafe trifft und nicht Otto Normalbürger.

 

Nur muss das beides Klappen. Gleichzeitig den Politikern zu erschweren, den Massenmedien und der Masse der Bevölkerung etwas zu verkaufen, das die gesetzestreuen Menschen in Deutschland - egal ob hier lebend oder nur zu Besuch - belastet bzw. weiterhin belastet, erschiene mir als eine sinnvolle Ergänzung der Strategie. :rolleyes:

 

 

Euer

Mausebaer

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vor 10 Minuten schrieb karlyman:

...

Allerdings, gerade beim "Messerrecht" ist das wahrhaftig kein exklusiv deutsches Problem... Quer durch Europa ist da sehr vieles schwammig, seltsam bis nicht geregelt, bzw. im polizeilichen Vollzug vieles von einem "Nasenfaktor" abhängig.

... weshalb wir auch aufpassen müssten, dass da nicht über die beliebte "EU-Bande" gespeilt wird - national verhindert und dann über den EU-Binnenmarkt reingedrückt bekommen. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer

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vor 40 Minuten schrieb Katja Triebel:

 

...  und ein Erlaubnisinhaber sollte dagegen klagen. ...

Hast Du da eine(n) an der Hand der/die in den Massenmedien eine gute Figur machte sowie möglichst alt und mittellos ist (falls es nicht erfolgreich klappte)? :huh:

 

Dein

Mausebaer

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An Bahnhöfen gelten im allgemeinen keine Waffenverbotszonen nach §42 WaffG (Landesregierungen!)  sondern es wird dort im Rahmen von Allgemeinverfügungen und des BPolG gearbeitet. Man könnte dies als einen weiteren Punkt handwerklich schlecht gearbeiteten Waffenrechts anführen.

 

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VDB-Nachrichten, 03.07.2024:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/03072024_innenministerkonferenz_diskutiert_ueber_messerverbotszonen_und_verlaengerte_wohlverhaltensf.html

 

Zitat:

 

Innenministerkonferenz diskutiert über Messerverbotszonen und verlängerte Wohlverhaltensfristen


221. Sitzung der IMK behandelt Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum

 

Bundesweite Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum sowie in Zügen und an Bahnhöfen

 

Unter Tagesordnungspunkt 34 sprachen die Innenminister über „Bundesweite Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum sowie in Zügen und an Bahnhöfen“. Dieses Thema hatte bereits vor einem Jahr auf der Tagesordnung gestanden. Nun nahm die IMK einen Bericht des BMI zum Thema „Bundesweite Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen - Prüfung einer möglichen bundesweit einheitlichen Regelung zu Waffenverboten im öffentlichen Personenverkehr‘“ (Stand: 12.04.24) zur Kenntnis. Wie in waffenrechtlichen Themen üblich wurde dieser Bericht entgegen der Aussage der IMK im Jahr 2000 dass „ihre Beschlüsse und Berichte grundsätzlich öffentlich sind“ nicht freigegeben. Hier zwingen demnach scheinbar „sicherheitspolitische Aufgabenstellungen der Innenressorts [...] dazu, von einer Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse und vor allem der Berichte abzusehen“. Aktuell ist die Klage des VDB nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) noch nicht rechtskräftig in der wir Einsicht in einen solchen nicht freigegebenen Bericht gefordert haben. Obwohl das VG Berlin uns in erster Instanz recht gab, hat das BMI einen Antrag auf Zulassung eines Berufungsverfahrens vor dem OVG Berlin gestellt. Die Entscheidung steht noch aus.

 

Dennoch sind wir in Klärung mit dem betreuenden Anwalt, inwieweit eine Anfrage nach dem IFG an das BMI zu diesem neuen Bericht der laufenden Klage zu- oder abträglich sein könnte.

Über die Maßnahmen in Bezug auf Messer wird vor dem Hintergrund tödlicher Messerangriffe wie in Brokstedt und zuletzt in Mannheim sowie der insgesamt steigenden Fallzahlen von Angriffen mit Messern diskutiert. Sowohl in Brokstedt als auch in Mannheim kamen Messer zum Einsatz, die auch nach der aktuellen Gesetzeslage nicht hätten geführt werden dürfen, da die Klingenlänge über 12 cm betrug (§42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG). Beide Taten belegen, dass Verbote allein nicht zu mehr Sicherheit führen bzw. dass die bestehenden Verbote die Taten nicht verhindern konnten. Denn Kriminelle halten sich nicht an Gesetze. Weitere Maßnahmen in Bezug auf ein Messerverbot halten wir daher nicht für zielführend.

...

Bearbeitet von Elo
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Es kommt immerhin in den Mainstreammedien an, daß der Schwerpunkt falsch gewählt ist. 

Leider hinter der Bezahlschranke.

 

Hat jemand ein passendes Abo, und kann bitte kurz berichten, wie der Tenor des Artikels ist?

 

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252321560/Neue-Gesetze-Faesers-umstrittener-Umgang-mit-dem-Waffenrecht.html

 

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Der Artikel stammt aus der Feder von Lars Winkelsdorf. Ohne den Text zu kennen (Bezahlschranke) wird der Tenor sich sehr deutlich GEGEN die beabsichtigte Gesetzesverschärfung richten und auch den "Generalverdacht der Unzuverlässigkeit" von AfD-Mitgliedern kritisch beleuchten. 

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presseportal.de, 28.06.2024 – 13:40:

 

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6313/5812019

 

Zitat:

 

Polizeidirektion Flensburg
POL-FL: Angeln: Großer Waffenfund nach Wohnungsdurchsuchung

...

Statt einer erwarteten Waffenanzahl im niedrigen zweistelligen Bereich fanden die Durchsuchungskräfte annähernd 120 Waffen, Pistolen, Revolver, Munition, Armbrüste sowie Hieb- und Stichwaffen in dem Haus des Mannes. Eine waffenrechtliche Erlaubnis konnte er lediglich für 13 Waffen vorlegen.

...

(Zitat Ende)

 

Die LW im Vordergrund - überwiegend UHR - scheinen 13 Stück zu sein - ob das die erwähnten 13 Waffen mit Erlaubnis sind?

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