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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 20 Minuten schrieb Elo:

Im Regelfall ist es wohl oftmals so, daß diese dann der Waffenbehörde zwecks weiterer "Behandlung" übergeben werden.

Hier der örtlichen Kriminalstelle die für Waffendelikte (Straftaten gegen das WaffG) zuständig ist/war.

vor 20 Minuten schrieb Elo:

In vielen Fällen - das ist nun nicht meine Aussage, sondern die der SB - stellten sich die Gegenstände nach Prüfung als legal heraus.

Ja, weil alles erst einmal alles abgenommen wird.

vor 20 Minuten schrieb Elo:

 

Das Verfahren endet aber trotzdem oftmals mit der Vernichtung, weil das den Betroffenen als einfachster Weg schmackhaft gemacht wird.

Weil bei der Beschlagnahme schon das Kreuz "mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden" angekreuzt wurde.

vor 20 Minuten schrieb Elo:

Die sind froh, ohne Ärger aus der Sache rauszukommen und stimmen mit Freude zu.

Weil sie zum rechtlichen Gehör nicht erschienen sind.

vor 20 Minuten schrieb Elo:

Ich glaube auch nicht, daß eine solche Antwort öffentlich erfolgen würde.

Warum nicht?

Diejenigen die dann nach Vorladung erschienen sind bekamen ihre Sachen auch wieder ausgehändigt wenn sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigte.

Die Verstöße nach § 42 a WaffG waren Owi's und wurden von den örtlichen Polizeidienststellen bearbeitet, bzw. einer Abteilung der Waffenbehörde.

 

Ich habe darüber schon öfter geschrieben, die Angst vor einer Strafvereitelung ist größer als eine Beschlagnahme im Irrtum.

Eigentlich könnte ich darüber Romane schreiben.

Man muß erst einmal in eine Polizeikontrolle geraten und dann auch noch durchsucht werden. Dazu bedarf es schon einiger Dinge. 

Habe gerade noch meinen Rucksack vor der Radtour überprüft, da lag doch tatsächlich noch ein Messer drin. Natürlich rechtskonform!

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 23 Minuten schrieb uwewittenburg:

Man muß erst einmal in eine Polizeikontrolle geraten und dann auch noch durchsucht werden. Dazu bedarf es schon einiger Dinge. 

Naja... Wer zu bestimmten Uhrzeiten unterwegs ist, der kommt regelmäßig in den Genuss von Kontrollen. Vielleicht sind da 70 jährige einfach nicht repräsentativ... 

Und dann reicht schon ein Messer in der seitenablage der Tür oder ein Clip in der Hose und du bist dabei... 

Obwohl du nur den Verbandskasten im Kofferraum zeigen wolltest (der darf da einfach nicht sein). 

Die Cops schauen gezielt danach. 

Hab ich schon mehrfach selbst beobachtet... 

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vor 23 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ja, weil alles erst einmal alles abgenommen wird.

...

Weil bei der Beschlagnahme schon das Kreuz "mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden" angekreuzt wurde.

...

Weil sie zum rechtlichen Gehör nicht erschienen sind.

 

Ich kann Deine Position nachvollziehen, auch weil Recht ja nicht nur geschrieben steht, sondern es auch Verfahren geben muß, nach denen das vollzogen wird.

 

Trotzdem - die Betroffenen haben ja hier keinen Rechtsverstoß begangen, nichts falsch gemacht - sie haben nur den "Fehler" gemacht, sich nicht intensiv genug zu verteidigen.

Der Grund kann Unwissenheit sein, Angst, die Peinlichkeit, sich zu einer Polizeidienststelle zu begeben ...

Und obwohl sie sich gesetzestreu verhalten haben, wird ihnen in der beschriebene Konstellation ihr Eigentum entzogen und sie erleiden einen wirtschaftlichen Schaden.

 

Ich habe dabei kein gutes Gefühl ...

 

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vor 44 Minuten schrieb uwewittenburg:

 

Habe Delikte gegen das WaffG bearbeitet und kenne was wem so alles abgenommen wurde.

Auch die Gegenstände die am Flughafen, Gerichtsgebäuden, Freibädern u.s.w. abgenommen wurden.

Kein "normaler" Bürger ist dabei vor Gericht gelandet.

 

vor 43 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wo warst du deswegen selbst betroffen?

 

Liest Du meine Post nicht richtig? Und wenn Du in Deiner Bubble nie "normale" Bürger vor Gericht hast landen sehen, woran erkennst Du das genau? Und was hat die Kriminalpolizei mit Owis aus dem 42a genau zu tun? Was mit dem Luftsicherheitsgesetz? Dort wird einem auch das ganz normale Schweizer abgenommen, landen die bei der KriPo? Weswegen?

 

Zitat

Ich war bei der Kripo und hatte nichts mir Owi's zu tun.

 

Ah, genau - nichts. Also wovon redest Du hier eigentlich?

 

Wenn Menschen, so wie in Bayern, wenn ich mich recht entsinne, wegen eines einhändig zu öffnenden, sich nicht verriegelten Messers (nur die Rückenfeder hält die Klinge, wie beim Slipjoint) vor Gericht landen und auch noch verurteilt werden, weil die Klinge sich ja doch "feststelle"... dann muss diesen Betroffenen erstmal ein Beamter beanzeigt haben, der es eigentlich besser wissen müsste. Und das sind nun keine Messer, die gerne von Messerstechern genutzt werden, weil eben die Klinge dabei einklappen kann. Wer also wird das bei sich gehabt haben?

 

Also weiterhin - erzähl mir keinen Unsinn.

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vor 33 Minuten schrieb uwewittenburg:

Man muß erst einmal in eine Polizeikontrolle geraten und dann auch noch durchsucht werden. Dazu bedarf es schon einiger Dinge. 

 

Gehe heute durch einen beliebigen Bahnhof und laufe einer BuPo Streife über den Weg. Ok, einen 70jährigen werden sie wohl nicht unbedingt hops nehmen, aber viele andere gerne. Es reicht, wenn der Clip der Taschenlampe aus der Beintasche schaut - es könnte ja ein Einhandmesser sein. Anfangsverdacht. Bei Waffenverbotszonen sieht das noch mal ganz anders aus. Als LWB sich auf so ein Spielchen einzulassen, wäre grob fahrlässig, so stark wie der politische Wille gerade gegen Waffenbesitz ausgerichtet ist.

 

Kfz Kontrolle, Einhandmesser in der Seitentasche des PKWs. Schwups, Anzeige am Hals. Fahrer kein "Klientel".

 

Als ehemaliger Polizist - auch bei der KriPo - solltest Du trotzdem wissen, was eine Owi ist und wie man die ahnden kann. Kleiner Tipp - es muss nicht die Anzeige sein.

 

Und warum haben die Beamten wenig Lust, immer eine "bestimmte Klientel" zu kontrollieren. Von "nix deutsch" bis hin zu Aggressionen, Beschimpfungen und neuerdings "Rassismus", "Profiling", etc. - da hat doch kaum einer Bock drauf. Zudem lassen sich die Anzeigen viel leichter "erwirtschaften". Rede mal unter vorgehaltener Hand mit Streifenbeamten. Da geht es um Zahlen, Striche in der Statistik, um Mannstärken zu begründen, Personal anzufordern oder zu halten, die Ermittlungsdienste zu stärken, bessere gegenüber anderen Dienststellen dazustehen, eigene Beurteilungen. Da wird Druck aus der Dienstleitung gemacht, obwohl bereits genug andere Arbeit vorhanden ist.

 

Das sind eventuell alles Punkte, die man aus seinem Büro bei der KriPo nie und nimmer zu Gesicht bekommt. Deine Argumentation überzeugt mich nicht - sorry.

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vor 22 Minuten schrieb Last_Bullet:

Liest Du meine Post nicht richtig?

Doch, du aber meine nicht.

vor 22 Minuten schrieb Last_Bullet:

Und wenn Du in Deiner Bubble nie "normale" Bürger vor Gericht hast landen sehen, woran erkennst Du das genau?

Ein normaler Bürger ist nicht vorbestraft und unauffällig.

vor 22 Minuten schrieb Last_Bullet:

Und was hat die Kriminalpolizei mit Owis aus dem 42a genau zu tun?

Sie landen dort weil einfachhalber ein Verdacht einer Straftat geschrieben wird, da braucht man das nicht selbst zu bearbeiten. Ging dann natürlich mit Kommentar zurück. Übrigens Delikte gegen das WaffG sind Straftaten! Nur zum Verständnis.

vor 22 Minuten schrieb Last_Bullet:

Was mit dem Luftsicherheitsgesetz?

Nichts, denn die Gegenstände werden vor der Sicherheitskontrolle abgenommen.

vor 22 Minuten schrieb Last_Bullet:

Dort wird einem auch das ganz normale Schweizer abgenommen, landen die bei der KriPo? Weswegen?

Weil sie abgenommen werden und dann als Verdacht einer Straftat dort hingeleitet werden, handelt sich dann um eine Buchstabensache und nicht Zuständigkeitssache. Jede Direktion ist für bestimmte Buchstaben zuständig.

vor 22 Minuten schrieb Last_Bullet:

Ah, genau - nichts. Also wovon redest Du hier eigentlich?

Hast es immer noch nicht begriffen? Schade.

vor 22 Minuten schrieb Last_Bullet:

Wenn Menschen, so wie in Bayern, wenn ich mich recht entsinne, wegen eines einhändig zu öffnenden, sich nicht verriegelten Messers (nur die Rückenfeder hält die Klinge, wie beim Slipjoint) vor Gericht landen und auch noch verurteilt werden, weil die Klinge sich ja doch "feststelle"... dann muss diesen Betroffenen erstmal ein Beamter beanzeigt haben, der es eigentlich besser wissen müsste. 

Das halte ich für Unsinn, denn da muß nur anderes im Spiel gewesen sein!

vor 22 Minuten schrieb Last_Bullet:

Also weiterhin - erzähl mir keinen Unsinn.

 

Naja, das lasse ich so mal einfach so stehen, da du offensichtlich nur alles vom Hörensagen kennst. 

Mit den Owi's hatte ich lediglich zu tun wenn sie im Zusammenhang mit anderen Straftaten auffielen und das war häufig der Fall. Eine Trennung war nicht erlaubt, sie wurden zusammenhängend an die Staa abgegeben.

Also von Ahnung oder nicht würde ich mich an deiner Stelle etwas zurückhalten!

Bearbeitet von uwewittenburg
Ergänzung
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vor 19 Minuten schrieb Last_Bullet:

Gehe heute durch einen beliebigen Bahnhof und laufe einer BuPo Streife über den Weg.

Ist dir das schon passiert? Mir nicht auch nicht vor 30 Jahren.

vor 19 Minuten schrieb Last_Bullet:

Kfz Kontrolle, Einhandmesser in der Seitentasche des PKWs. Schwups, Anzeige am Hals. Fahrer kein "Klientel".

Allgemeine Verkehrskontrolle, Papiere, erledigt.

vor 19 Minuten schrieb Last_Bullet:

Als ehemaliger Polizist - auch bei der KriPo - solltest Du trotzdem wissen, was eine Owi ist und wie man die ahnden kann. Kleiner Tipp - es muss nicht die Anzeige sein.

Ich weiß mehr als du denkst!

vor 19 Minuten schrieb Last_Bullet:

Das sind eventuell alles Punkte, die man aus seinem Büro bei der KriPo nie und nimmer zu Gesicht bekommt.

Du machst Witze? 

Du kennst doch wohl den Unterschied zwischen eigenen Erfahrungen und Hörensagen? Denk mal drüber nach.

Schönes WE.

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 36 Minuten schrieb uwewittenburg:

 

Also von Ahnung oder nicht würde ich mich an deiner Stelle etwas zurückhalten!

 

vor 30 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ist dir das schon passiert? Mir nicht auch nicht vor 30 Jahren.

 

 

Ein Mann, der selbst privat nicht betroffen war und dienstlich damit nichts zu tun hatte, will anderen Leute was von der Welt erzählen, weil er - oh staune - mehr weiß, als man denkt. Klingt geheimnisvoll. Das beeindruckt mich wirklich. Ehrlich. Nämlich gar nicht.

 

Und mir unterstellst Du, ich hätte keine Ahnung. Kann man machen...

 

 

Zitat

Du machst Witze? 

 

In Deinem Punkt? Nein. Das ist nur traurig aus meiner Sicht. Wenn ich betroffen wäre, wäre dies auch nur ein Einzelfall und würde in dieser Diskussion nichts bringen. Aber wenn Du jemanden, der als LWB selbst nicht betroffen sein will und bislang war, Argumente absprechen willst, musst Du damit leben, dass dies einem Büromenschen bei der Kripo ebenso passieren kann. Ich halte die Art und Weise Deiner Argumente für suboptimal und unterstützt den Eindruck, den man von Polizisten heute haben kann. Von Messern haben viele nämlich nur eingeschränkt Ahnung, das Gebiet ist riesig.

 

Zitat

Das halte ich für Unsinn, denn da muß nur anderes im Spiel gewesen sein!

 

Warte...

 

https://messerforum.net/threads/spyderco-ukpk-uk-pen-knife-sichergestellt-und-bussgeldbescheid-erhalten.142804/

 

Zitat

...Sicherstellung und Bußgeldbescheid eines Spyderco UKPK, das überall als § 42a WaffG-konform aufgeführt ist.

Im Rahmen einer Kontrolle im Amtsgericht in München wurde das Messer bei mir sichergestellt und obwohl ich versucht habe darauf hinzuweisen, dass ich unter einem Federdruck (Slipjoint) keine feststellbare Klinge erkennen kann, habe ich heute nach nur 6 Monaten einen Bußgeldbescheid bekommen. Ich hatte zwischenzeitlich auch noch mehrere Schriftstücke aus dem Internet und Gesetzestexte geschickt im Rahmen einer "Anhörung", aber die zuständigen Menschen dort scheinen nicht sehr kompetent zu sein.

(...)

Gemäß § 42a Waffe ist es verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) zu führen.

Sie haben daher gegen § 42a WaffG verstoßen und ordnungswidrig gehandelt nach § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG.

Als Nebenfolge der Ordnungswidrigkeit wird gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes - OWiG - in Verbindung mit § 54 Abs. 1 und 2 WaffG das
in diesem Zusammenhang von der Polizei sichergestellte Messer eingezogen. Die Einziehung erfolgt sowohl zu Sicherungs- als auch zu Ahndungszwecken, was bei der Bemessung der Geldbuße bereits berücksichtigt wurde.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gaben Sie an, dass es sich bei dem mitgeführten Messer um kein Einhandmesser handeln würde, da die Klinge nicht feststellbar sei.
Das sichergestellte Messer wird jedoch als Einhandmesser eingestuft, da dieses mithilfe eines Daumenlochs einhändig zu öffnen ist und die Klinge „einrastet“, auch wenn kein Arretierungsmechanismus vorhanden ist. Die Arretierung an sich ist kein Tatbestandsmerkmal des § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG. Die Klinge ist feststellbar, da sie erst bei der Ausübung größeren Druckes einklappt.
Bei der Bemessung der Geldbuße wurde bußgeldmindernd berücksichtigt, dass Sie keine Kenntnis von der Einhandmessereigenschaft Ihres mitgeführten Messers hatte.

Bei einem Bußgeldrahmen von bis zu 10.000,00 EUR für Verstöße gegen das WaffG erscheint die festgesetzte Geldbuße tat- und schuldangemessen

 

Spyderco UKPK

 

Als Beispiel. Mal abgesehen davon, ein Messer mit in ein Gerichtsgebäude zu nehmen, wurde hier  eine Feststellbarkeit der Klinge erkannt, die eigentlich vom WaffG gar nicht gemeint ist.

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor 8 Minuten schrieb Homi:

@uwewittenburg Nur scheint mir, dass die gravierenden Veränderungen in Politik, Jusitz, Polizei und Gesellschaft der letzten 10, 15 Jahre an dir vorbeigegangen sind, bzw. du diese nicht sehen willst.

Ich denke da könntest du Recht haben. Vielleicht will ich das auch nicht erkennen.:bump:

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7 hours ago, uwewittenburg said:

Du machst es dir ziemlich einfach.

 

Warum?

 

Vielleicht weil ich Pfadfinder bin und wenn in Kluft unterwegs bei mir am Gürtel ein "J-P Peltonen Sissipuukko M95" normalerweise mitgeführt wird, was wegen 15 cm Klingenlänge nicht §42a konform ist. Gehört für mich als Werkzeug zur Kluft...und fällt für mich unter "berechtigtes Interesse" zum führen, eben weil von mir und den anderen Pfadfindern egal was die dabei haben, keinerlei Gefahr ausgeht. Z.Z. teste ich ein M07, was von der Klingenlänge her WaffG konform ist....nur in so einer Zone hilft mir das nicht all zu viel. 

 

Knackpunkt ist da nämlich dass wenn wir da auf Fahrt sind oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Aktionen anreisen, wir jede Menge "gefährliche" Gegenstände dabei haben, sei es einen Wimpelspeer http://bundeskaemmerei.de/epages/c04bb335-2da4-4c86-b074-2fd0b9322617.mobile/?ObjectPath=/Shops/c04bb335-2da4-4c86-b074-2fd0b9322617/Products/65300&ClassicView=1 eine Axt usw. und wir als Gruppe in Kluft zu ziemlich auffallen....hat mir auch schon vor 20 Jahren eine Kontrolle am heimischen Bahnhof eingebracht, beim Aussteigen aus dem Zug. 

 

4 hours ago, uwewittenburg said:

Kein "normaler" Bürger ist dabei vor Gericht gelandet.

 

Fein...nur was bringt mir das wenn ich erstmal Scherereien habe und wie

 

3 hours ago, uwewittenburg said:

Ja, weil alles erst einmal alles abgenommen wird.

 

Du ja selber zugibst, einem erstmal ALLES abgenommen wird?

Kommt noch der kleine Knackpunkt dazu, wie vermeide ich diese netten Zonen....als Pfadfinder, wenn ich mit dem Rucksack per Bahn unterwegs sein muss? Schon mal darüber nachgedacht? 

Da würde mich eine Antwort von Dir interessieren...wie vermeide ich als Pfadfinder, der mit Rucksack und Ausrüstung zu einer Aktion unterwegs ist, da Probleme zu bekommen? Außer ich fahr mit dem eigenen Kfz. dort hin?

 

Plus Dein Kollege Herr Ristwo in seiner Funktion als Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Hannover gibt ja auch zu dass dieses Verbot auch auf Frauen abzielt vgl. [...]Dementsprechend gelte das Verbot in den beschriebenen Zeiträumen für alle, auch für Frauen, die sich gegebenenfalls mit Reizgas schützen wollen. „Reizgas ist sowieso abzugeben. Voraussetzung zum Führen ist der kleine Waffenschein.“ Aber auch auf das Mitführen von Tierabwehrspray würden die Beamten mehr achten. Nach Aussagen der Polizei müssen Frauen demnach mit einer Strafe rechnen, wenn sie Abwehrspray bei sich tragen.[...] uns so wie ich dem seine Aussage verstehe meint der nicht nur Reizstoffsprühgeräte im Sinne des WaffG vgl. https://www.jugitatio.de/vorsicht-mit-reizgas-496/ sondern auch Tierabwehrsprays die nicht unter das WaffG fallen. 

Wie war das noch mit "Das richtet sich gegen ein bestimmtes Klientel"?

 

bj68 

 

 

 

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vor 17 Minuten schrieb BJ68:

Voraussetzung zum Führen ist der kleine Waffenschein.

Das das Unsinn ist wissen wir doch, der KWS gilt nur für SRS.

Es stimmt schon die Zeiten haben sich stark verändert. Manchmal schäme ich mich tatsächlich für manch einen Kollegen.

Das Problem ist dass das Waffenrecht kaum noch geschult wird. Alles abnehmen ist wahrscheinlich gewollt.

Bearbeitet von uwewittenburg
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Kann man sich wirklich übers Waffengesetz und seine Auswirkungen streiten?

Man ersetze Waffengesetz durch Heizungsgesetz.................................völlig weltfremder, mißlungener Entwurf.............................nach deutlichen Wahlschlappen der Akteure ganz schnell nachgebessert.

Beim Waffengesetz???  Deutliche Stoppsignale so nicht möglich, also wird serviert, wie gekocht und der Koch ist auch noch stolz drauf. Ob und wie das funktioniert , interessiert dann scheinbar auch kaum bis gar nicht,

weil eben politisch nicht so richtig unmittelbar relevant. Wenn man jetzt so aktuelle Probleme neben das Waffengesetz stellt: Wieviel Bankautomaten werden wöchentlich gesprengt?   Was tut sich dazu politisch? Wie lange will die

Politk da noch zu schauen?

Und, und, und....................

Also nachwürzen beim Waffengesetz, da geht es halt.

 

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Der Irrtum mit den OC-Sprays und der angeblichen Erforderlichkeit des KWS ist leider weit verbreitet.

Ich selber gebe immer den Tipp sich dem KWS zu holen, einfach um sinnlosen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

Ist billiger als jeder Widerspruch bzw jedes Klageverfahren.

Eine grundlegende Entrümpelung des WaffG muss dringend her.

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Es geht nicht um Sicherheit, es geht um Kontrolle.

Uns es schränkt den gesetzestreuen Bürger unnötig in seiner Bewegungsfreiheit ein.

Warum klagt hier nicht mal der VDB?

Ich gehe definitiv nichtt ohne Messer bzw ohne OC-Spray.

Also sind für mich ab sofort Bahnhof, Züge etc tabu.

Da habe ich keine Lust drauf, dass ich erst gucken muss, ob ich mein OC dabei haben darf, oder nicht.

Bleibt eben das Auto...

Shoppen gehen kann ich auch bei Amazon.

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