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Video Vprojekte: Thema Alkohol und Waffen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sehr interessant, hab ich gleich mal verteilt. Zugriff auf die Waffen genügt also bereits,dass die WBK in Gefahr ist, wennman alkoholisiertist.

Meine Lösung: immer 0.0 Promille - vor dem Training und nach dem Training.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wenn man es ganz eng auslegen würde, hätte man als LWB immer 0,0 zu haben. Egal ob unterwegs oder zu Hause.

Darüber hatte ich auch schon nachgedacht, weil man zu Hause ja auch immer Zugriff hat.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wenn man es ganz eng auslegen würde, hätte man als LWB immer 0,0 zu haben. Egal ob unterwegs oder zu Hause.

Wenn man mit Waffen lebt, etwas im Haus mit Schnellzugriffsvorrichtungen irgendwelcher Art hat, gestaltet sich das schwierig. Bei uns ist 0,8‰ für das Führen in der Öffentlichkeit, gleich wie beim Auto. Entladen in Transporttaschen oder zuhause in situationsabhängig sinnvoller Form (was auch bereit und geladen sein kann) ist soweit kein Problem wenn nichts dazukommt. Funktioniert auch. Es schreit auch nicht der Autoschlüssel "Fahr mit mir, fahr mit mir" wenn man etwas trinkt. Die Schusswaffe schreit genauso wenig "Greif nach mir, greif nach mir." Die Küchengeräte mit Motor und Klingen brüllen auch nichts entsprechendes.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wenn man es ganz eng auslegen würde, hätte man als LWB immer 0,0 zu haben. Egal ob unterwegs oder zu Hause.

Genau.

 

Wie hat das VG Freiburg bereits einmal sinngemäß ausgeführt: Wer Waffen besitzen möchte, muss auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG verzichten.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb P22:

Genau.

 

Wie hat das VG Freiburg bereits einmal sinngemäß ausgeführt: Wer Waffen besitzen möchte, muss auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG verzichten.

Das sehe ich etwas anders. Denn auch wenn man Waffen besitzt, bedeutet das nicht, dass ich keine Bürgerrechte nach GG und BGB usw. mehr habe!

Ich halte so einen Satz von einem Gericht für insgesamt extrem bedenklich, was meine Vertrauenswürdigkeit als Bürger und als Waffenbesitzer im besonderem angeht.

 

Ähnlich zu jener Zeit, in der jeder Gamer pot. Terrorist oder Mörder war, nur weil er einen Ego Shooter gespielt hat.

Solche Verallgemeinerungen gehen gar nicht !

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb fw114:

Solche Verallgemeinerungen gehen gar nicht !

Und was möchtest du dagegen machen?

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wenn man es ganz eng auslegen würde, hätte man als LWB immer 0,0 zu haben. Egal ob unterwegs oder zu Hause.

Gilt das dann auch für den LAB (Legal Auto Besitzer)? Immerhin hat der ja auch Zugriff auf sein Fahrzeug, wenn er was getrunken hat.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb chapmen:

Und was möchtest du dagegen machen?

Da empfehle ich mal das Material zu sichten, was die Gamer gegen diese Anschuldigungen vorgebracht haben.

Außerdem wird es endlich Zeit für eine Lobby, die auch funktionierende Zähne hat und mit einer Stimme spricht.

 

Ansonsten ist der Weg für diesen Sport bereits gezeichnet. Zumindest bei dem was jetzt so in der Politik an Personal vorhanden ist.

Denn man kann sich auf nur eines bei der akt. Politik verlassen, nämlich gar nichts.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb geissi:

und nach dem Training.

Ganz wichtiger Punkt. 

 

Leihschein ist das Zauberwort. 

 

Wenn nach dem Training noch ein Umtrunk stattfindet, muss einer trocken bleiben und bekommt die Wummen auf Leihschein. 

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb fw114:

Außerdem wird es endlich Zeit für eine Lobby, die auch funktionierende Zähne hat und mit einer Stimme spricht.

Gute Idee!

Geschrieben

Ist doch ganz einfach, wenn ich breit bin kann ich mich an meine Zahlenkombination beim besten willen nicht erinnern. Somit habe ich auch keinen Zugriff auf die Waffen, hicks!

Geschrieben

Dieses Gerichtsurteil wird schon seit einiger Zeit als Refernenzurteil zum Thema Zuverlässigkeit und Alkohol herangezogen. Meiner Erinnerung nach, wurde dem Jäger die Zuverlässigkeit aberkannt, weil er im alkoholisierten Zustand Geschossen hat und nicht weil er alkoholisiert geführt oder Transportiert hat. Das eine wäre für mich nachvollziehbar, die anderen zwei TBM´s keineswegs und wären auch nicht realistisch umsetzbar bzw. zumutbar. 

 

So etwas kommt halt dabei raus wen man sich an ein juristisches Thema heran wagt ohne juristische Kenntnisse. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Gilt das dann auch für den LAB (Legal Auto Besitzer)? Immerhin hat der ja auch Zugriff auf sein Fahrzeug, wenn er was getrunken hat.

Afaik wird eine Schnittstelle für einen Alkolock ab 2022 bei neuen Modellen Pflicht; wer die EU vorgeschoben hat weiß ich nicht. Volvo hat so einen *** doch schon mal verbaut. Der Erfolg der Marke hat ihnen recht gegeben:rotfl2: 

Ich tippe mal, daß deswegen nur eine Schnittstelle vorgeschrieben wird damit man den Kartenleser für die Plastikkarte dann da auch gleich mit drauf packen kann. 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sergej:

Bückt euch 

Das ist doch in dem Zusammenhang für den Ar... 

 

Ich bspw wohne zwei Minuten Fußweg von unserem Schützenhaus entfernt. 

Also abgelegene Gegend aber mit ein paar ordentlichen Villen der örtlichen Betriebsinhaber. Das ist schon fast ne Art gated community und dementsprechend ist regelmäßig ne Streife unterwegs.

 

Glaubst du ernsthaft ich habe Bock auf den Streß wegen zwei Bier? 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb geissi:

Sehr interessant, hab ich gleich mal verteilt. Zugriff auf die Waffen genügt also bereits,dass die WBK in Gefahr ist, wennman alkoholisiertist.

Meine Lösung: immer 0.0 Promille - vor dem Training und nach dem Training.

 

Ja und auch das "leichte Weizen" oder das Radler nach dem Sport besser lassen, kein alk bis wieder alles im Schrank ist fertig.

Geschrieben

Ich dachte bisher, dass zwischen den Begriffen "Führen" und "Transportieren" rechtlich schon ein deutlicher Unterschied wäre. Für mich stand außer Frage, dass während des Trainings/ Wettkampfs o. der Jagd 0,0 gilt.

Wenn ich mir überlege, dass solche Bräuche wie "Schüsseltreiben" nach den Drückjagden nicht erst seit seit gestern existieren und da auch Forstbeamte und andere "Funktionäre" mitunter auch mal bis zum Bürgermeister dabei sind... 🤨

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb P14-45:

Ich dachte bisher, dass zwischen den Begriffen "Führen" und "Transportieren" rechtlich schon ein deutlicher Unterschied wäre. Für mich stand außer Frage, dass während des Trainings/ Wettkampfs o. der Jagd 0,0 gilt.

Wenn ich mir überlege, dass solche Bräuche wie "Schüsseltreiben" nach den Drückjagden nicht erst seit seit gestern existieren und da auch Forstbeamte und andere "Funktionäre" mitunter auch mal bis zum Bürgermeister dabei sind... 🤨

Diese Unterschiede gibt es ja auch, und sie wurden hier schon häufig durchgekaut.

1. Du führst zugriffsbereit, z.b. als Jäger im Revier, auf dem Weg dorthin, oder als Waffenscheininhaber einfach so.

2. Du führst nicht zugriffsbereit, Im Waffenfroms, die berühmten drei Handgriffe, auf dem Weg zum Büma, Schießstand etc.

3. Der Transportunternehmer transportiert.

Bearbeitet von bumm

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