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IGNORED

10 LW für Jäger langt…..Na, wer hat es gelesen?


grizzly45

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vor 2 Stunden schrieb sealord37:

.

Anders in Punkt d, da wird ausdrücklich von Pistolen und Revolvern gesprochen und nicht von dafür bestimmter Munition. Heißt also eine Revolverpatrone mit der entsprechenden E0 , aus einer Büchse verschossen ist kein Verstoß.

 

 

Interessant wird es bei Punkt a) und b).

Streng nach Wortlaut muss bei z.B. einer LW in 9x19 Para beim Schuss auf Schalenwild keine E100 beachtet werden, da es sich nicht um eine Büchsenpatrone handelt.

 

Wenn man dann wiederum argumentiert, eine KW-Patrone würde in einer Büchse zur Büchsenpatrone, dürfte man zwar mit einer KW in 9x19 Para einen Fangschuss auf Schalenwild antragen, mit einer LW für die gleiche Patrone aber nicht, da bei Büchsenpatronen eine Mindest-E100 zu beachten ist.

 

Hier kann höchstens der Wille des Gesetzgebers gedeutet werden und ob man mit der Deutung richtig liegt, sagt einem am Ende der Richter.

 

Bearbeitet von Raiden
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vor 2 Stunden schrieb Raiden:

Interessant wird es bei Punkt a) und b

Das hatten wir schon mal in einem anderen Thread. Ist in  der Tat verwirrend, aber in der Praxis vermutlich eher unproblematisch. Niemand wird sich auf Sauen ansetzen mit 9mmPara. Und wenn ein Fangschuss auf Schalenwild nötig sein sollte, hat der Betreffende vermutlich sein richtiges Gewehr noch dabei, wenn er mit der LW einen den Fangschuss anträgt. Insofern sehe ich hier keine große Gefahr für Probleme, außer jemand provoziert es und das wäre dann sehr unvernünftig.

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vor 13 Minuten schrieb Rooster:

 

Weiß jemand, wie es weitergeht?

 

Wird Berufung eingelegt?

 

Eigentlich wäre es jetzt Sache der lokalen Jäger, Geld für die Berufung zu sammeln und diese durchzufechten.

 

Ist so etwas geplant?

 

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vor 10 Minuten schrieb Rooster:

 

Da muss ich dem Autoren in seiner Schlussfolgerung recht geben.

Es ist zwar nicht ganz von der Hand zu weisen, dass eine Sammlung von buchstäblich hunderten Langwaffen auf JS die in der jagdrechtlichen Bedürfnisregelung bislang enthaltene Freiheit etwas "überstrapaziert"; das sind die Fälle, bei denen manche Waffenbehörden dann einhaken und die im Verwaltungsrechtsstreit enden wie hier. Der Autor empfiehlt hier ein gewisses "Fingerspitzengefühl". 

Aber die Annahme des Gerichts, wonach bereits bei mehr als 10 (!) Langwaffen von einem "Waffenhorten" auszugehen sei, ist ein Unding, das ersichtlich der Fantasie, der wohl geringen Sachkunde bzw. dem Bauchgefühl des Richters am VG entspringt. 

 

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vor 21 Minuten schrieb karlyman:

 

Da muss ich dem Autoren in seiner Schlussfolgerung recht geben.

Es ist zwar nicht ganz von der Hand zu weisen, dass eine Sammlung von buchstäblich hunderten Langwaffen auf JS die in der jagdrechtlichen Bedürfnisregelung bislang enthaltene Freiheit etwas "überstrapaziert"; das sind die Fälle, bei denen manche Waffenbehörden dann einhaken und die im Verwaltungsrechtsstreit enden wie hier. Der Autor empfiehlt hier ein gewisses "Fingerspitzengefühl". 

Aber die Annahme des Gerichts, wonach bereits bei mehr als 10 (!) Langwaffen von einem "Waffenhorten" auszugehen sei, ist ein Unding, das ersichtlich der Fantasie, der wohl geringen Sachkunde bzw. dem Bauchgefühl des Richters am VG entspringt. 

 

Vollkommen korrekt. 

Ja, es gibt in dem gesetzt für die Jäger (aktuell) keine Obergrenze. Aber welches Argument außer "haben wollen" und "Freiheit" spricht für 20, 50 oder 100 Waffen auf Jagdschein? Selbst wenn man davon ausgehen würde das für jede Jagbare Tierart eine andere Waffe benötigt werden würde, so würde man im jeweiligen Revier nicht so viele Unterschiedliche Tierarten finden.

Und wenn man immer auf "sein Recht" beharrt, dann wird früher oder später immer jemand kommen und dieses Recht auf Gesetzes wegen einschränken. Mit etwas gesundem Menschenverstand sollte also jedem klar sein das betreffende Personen lieber die Füße etwas still halten sollten und wie der Autor empfiehlt etwas "Fingerspitzengefühl" walten lassen sollte. Machen betreffende Personen das nicht, dann kommt immer irgendwann ein Gericht oder Gesetzgeber an und setzt irgendwo eine willkürliche Grenzen, ob diese sinnvoll oder nötig ist interessiert da erstmal weniger.

Irgendwo muss der Gesetzgeber eine Grenze setzen, bei den Sportschützen hat er die Grenze (ob sinnvoll oder nicht, wahrscheinlich einfach die nächstbeste Runde zahl gewählt die nicht nach zu wenig aber auch nicht nach zu viel aussieht) auf 10 gesetzt, da liegt es nur nahe das auch diese Zahl bei den Jägern angewandt wird. Verhindern wird sich das jetzt vermutlich nicht mehr lassen, dazu haben es der eine oder andere schon zu sehr "übertrieben" und die schlafenden Hunde sind geweckt. Sobald das Urteil rechtskräftig die Runde macht werden noch mehr Waffenbehörden auf den Zug aufspringen...

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vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Aber welches Argument außer "haben wollen" und "Freiheit" spricht für 20, 50 oder 100 Waffen auf Jagdschein?

 

Der deutsche Untertan spricht!

 

Brav die eigene Freiheit einschränken!

 

Der Staat ist stolz auf Dich!

 

DAS ist GENAU die Haltung, der wir die ganzen sinnlosen Einschränkungen zu verdanken haben! (und das nicht nur im Waffenrecht)

 

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vor 11 Minuten schrieb karlyman:

.., und sie ohne weitere Überlegung auf den jagdlichen Bereich übertragen. 

 

Nö, mit voller Absicht!

 

Stichwort: "So wenig Waffen wie möglich unter das Volk!"

 

Linksgrünen Richtern mit ihrer totalitären Gesinnung ist die relative Freiheit der Jagdscheininhaber schon immer ein Dorn im Auge.

 

Jetzt haben sie endlich eine Blaupause, um ihren Irrsinn durchzusetzen.

 

Bearbeitet von Rolf Dudeck
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vor 3 Minuten schrieb Rolf Dudeck:

 

Der deutsche Untertan spricht!

 

Brav die eigene Freiheit einschränken!

 

Der Staat ist stolz auf Dich!

 

DAS ist GENAU die Haltung, der wir die ganzen sinnlosen Einschränkungen zu verdanken haben! (und das nicht nur im Waffenrecht)

 

Und genau das ist was ich meine.

Es geht nicht darum das ich die eigene Freiheit einschränken will, ich will sie behalten soweit es möglich ist.

Wer nicht sieht das die breite Masse die Waffen im Volk einschränken oder verbieten will muss schon echt ziemlich blind sein. Und wer glaubt das dann das pochen auf dem eigenen Recht der beste Weg ist die Freiheit zu behalten der ist eventuell im Kindergartenalter hängen geblieben. 

Fakt ist leider: Der Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung ist gegen diese Freiheit und diese Freiheit wird eingeschränkt oder abgeschafft werden. Da geht aktuell kein Weg dran vorbei solange sich in Deutschland und der EU nicht grundlegend etwas ändert!

Diese Einschränkungen hat man nicht "Waffenbesitzer mit dieser Haltung" zu verdanken sondern "Waffengegner die Ihre Forderungen nicht durchsetzen konnten" da es in der Mitte noch welche gab die "Waffenbesitzern mit dieser Haltung" auch noch rechte zugesprochen haben, die sie einem "Waffenbesitzer mit geistiger Kindergartenhaltung" nicht zugesprochen hätten und dann deutlich weiter gegangen wären.

Was ist da nun klüger? Ein "Kompromiss" von z.B. 10 Waffen oder diese Interessengruppen so lange zu ärgern bis es zu einem (nahezu) komplettverbot kommt? Weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung ist auf Deiner Seite, auch wenn das Scheiße ist musst Du das leider einsehen! Wenn der "Kompromiss" nur ein Zwischenstufe zum totalverbot ist, dann ist das so und lässt sich auch mit trotzigem Füßestampfen nicht aufhalten sondern höchstens mit weiteren Zwischenstufen verlangsamen. Aber dann gab es wenigstens eine Zwischenstufe und ist nicht gleich ganz verboten worden, damit ist zeit gewonnen in der sich vielleicht die politische Stimmung und die Rechtsprechung nochmal ändern könnte (und um ganz sarkastisch zu sein: Dann ist doch gut wenn möglichst viele 2015 eingewanderte eine deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, für die wäre es auch stressfreier wenn wir ein amerikanisches Waffenrecht hätten)

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Gerade gefunden:

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/faeser-aktionsplan/?fbclid=IwAR3rRmiuSpgEU_iGIIexeXoIANBxTLXqKNU7v8q2novMzhypz1GXz7XywlI

 

Da geht es doch genau so weiter, die Bundesinnenministerin will "Waffen entziehen". 10 Waffen behalten ist mehr Freiheit als keine Waffen mehr haben. Alle Waffen behalten oder noch mehr bekommen steht da nicht zur Diskussion

Bearbeitet von BlackFly
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vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

Aber dann gab es wenigstens eine Zwischenstufe

 

Das ist eben das Problem mit Deiner Ansicht:

 

Es ist die Zwischenstufe zum Totalverbot!

 

Aber da die Deutschen in ihrer weit überwiegenden Mehrheit die totalitären Parteien wählen und wie Du glauben, "Kompromisse" würden sie vor weiteren Verschärfungen schützen, wird das Totalverbot demnächst kommen.

 

Und ja, das gehört zu den Dingen, wo ich hoffe, daß ich mich irre!

 

Bearbeitet von Rolf Dudeck
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Das Totalverbot steht immer im Raum. Ein "kompromiss" ist eine Verschärfung und es wurde niemals was anderes behauptet, aber es ist das (temporäre) verhindern des Totalverbots. Mehr ist in der aktuellen Stimmung nicht drin! 

Das ist nicht das Problem mit meiner Ansicht sondern das Problem mit der aktuellen Stimmung

Bearbeitet von BlackFly
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vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Das Totalverbot steht immer im Raum. Ein "kompromiss" ist das (temporäre) verhindern des Totalverbots. Mehr ist in der aktuellen Stimmung nicht drin! 

Das ist nicht das Problem mit meiner Ansicht sondern das Problem mit der aktuellen Stimmung

 

Eine Stimmung kann man ändern, aber nicht durch sinnlose "Kompromisse".

 

Kehren wir zu dem Ausgang zurück: Allein Deine Fragestellung zeigt doch schon, daß Du Dich auf die Seite der Freiheitsgegner geschlagen hast.

 

Mit so einer Haltung verliert man seine Freiheit; und das sogar zu recht!

 

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Kolossales Fehlurteil.

Genausowenig wie Jäger mit Jahresjagdschein unter 25 keine MPU ablegen müssen, haben sie für den Erwerb und Besitz von jagdrechtlich nicht verbotener Langwaffen kein Bedürfnis nachzuweisen.

Eine Bedürfnisprüfung bzw. ein Nachweis ist vom Gesetz her ausdrücklich nicht vorgesehen!

Bearbeitet von Raiden
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Irgendwas wird (auch) im jagdlichen LWB-Bereich an Verschärfungen kommen. Jagdlicher Waffenbesitz wird absehbar bleiben, aber in irgendeiner Form kommt wahrscheinlich mal eine Limitierung. Wobei "10" als Bedürfnisgrenze ziemlich harsch wäre, aber man kann diesen Ansatz einer - unteren - verwaltungsgerichtlichen Instanz durchaus als Versuchsballon begreifen. Wahrscheinlich werden sie aus taktischen Gründen, damit Widerstand der Jagdverbände und der verbundene "Radau" nicht zu groß werden, etwas über 10 als "Standardkontingent" ansetzen, mit Mehr-Erwerb darüber hinaus bei Einzelnachweis, und (siehe neue WBK Gelb-Regelung) unter Bestandschutz für Altbesitzer. 

 

Das ist alles Bauchgefühl und Spekulation. Wir müssen, als einzelne jagdliche LWB und via Verbände, im Fall des Falles so gut wie möglich unsere Interessen vertreten. 

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vor 7 Minuten schrieb Rolf Dudeck:

 

Jetzt brauchen wir nur noch Jagdscheininhaber als "Rechtsextremisten" zu definieren und Bingo.

 

Verstehst Du es jetzt?

 

Ich verstehe es, darum habe ich das gepostet (was scheinbar Du nicht verstanden hast). Gleichzeitig habe ich noch überlegt ob ich selber gleich die Brücke schlagen soll:
Jäger = traditionsbewusst = konservativ = rechts + bewaffnet = extreme Gefahr von Rechts

 

Und die gute Dame wird sich in dieser Meinung auch mit keinerlei Fakten verwirren lassen. Also nochmal, was ist weniger Freiheit?

Option 1: Sich trotzig hinstellen, in keinster Weise gesprächsbereit sein und damit die Meinung der Dame noch verstärken

Option 2: Eine Begrenzung auf z.B. 10 Waffen als Kompromiss aushandeln, immer im Hinterkopf das 10 Waffen besser als gar keine sind und das 10 Waffen für die Jagd auch ausreichend sein sollten (ich bin selber kein Jäger, gehe aber davon aus das sie ausreichend sein werden) und das sich vielleicht bei den nächsten Wahlen ein anderes Bild abzeichnet (wenn einmal ein Verbot da ist dann ist der Drops gelutscht, dann wird es da kein zurück mehr geben auch weil kaum einer der gerade alles mit viel Verlust verkauft hat sich wieder etwas anschafffen wird um dann weiter zu hoffen das er nicht nochmal alles verkaufen muss)

vor 1 Minute schrieb Rolf Dudeck:

 

Eine Stimmung kann man ändern, aber nicht durch sinnlose "Kompromisse".

 

Kehren wir zu dem Ausgang zurück: Allein Deine Fragestellung zeigt doch schon, daß Du Dich auf die Seite der Freiheitsgegner geschlagen hast.

 

Mit so einer Haltung verliert man seine Freiheit; und das sogar zu recht!

 

Eine Stimmung kann man ändern, ja darin stimme ich Dir noch zu. Aber nicht durch stures beharren seiner eigenen Meinung gegen den allgemeinen Strom. Ich hatte als Kind kein Erfolg als ich vor dem Süßigkeitenregal stand und darauf beharrt habe einen Lolli haben zu wollen, meine Tochter hat damit bei mir ebenfalls kein Erfolg gehabt und ich gehe jede Wette ein das Du damit auch kein Erfolg haben wirst wenn Du das jetzt vor dem Waffenladen machst (im übertragenen Sinne). 

Ich habe von Dir jetzt einen Stempel bekommen, den werde ich sicher auch nicht mehr los. 

Da wird Dir jetzt nichts weiter übrig bleiben als die AfD zu wählen (oder vielleicht eine andere Partei die noch weniger Chancen hat) und das beste zu hoffen das dies außer Dir noch möglichst viele andere auch machen, ich befürchte aber das auch das nicht passieren wird

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