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IGNORED

Gültigkeit Trainingsnachweise aus dem Ausland


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

wegen 2G und 2G+ Regeln ist es in Deutschland ja gerade etwas aufwendiger was das Training angeht.

 

Wie sieht es mit den Trainigsnachweisen aus dem Ausland aus ? Werden die anerkannt oder gilt nur der Schießnachweis aus Deutschland ?

 

Beispiel:

 

Fahre nach Polen auf einen Stand, schieße dort, lasse das in mein Schießbuch eintragen.

 

Gültig oder nicht ?

 

Danke für Hinweise

 

Geschrieben

Ich wüßte nicht warum es nicht gehen sollte.

 

Aber beachten: gefordert wird sportliches Schießen. Was das ist, steht in den vom BVA genehmigten deutschen Sportordnungen. Es sollte also kein Stempel einer Schießsschule für Heimverteidigung sein.

Geschrieben

Also wir Schiessen regelmäßig im benachbarten Ausland.

Den Stand mieten wir komplett an und es wird nach der Sportordnung des BDS geschossen. Natürlich werden die Schiessen vom Verband anerkannt.

Es ist sogar so, das wir ohne diesen Stand gar keine Bedürfnisse für IPSC, Mehrdistanz und Siluette beantragen könnten.

In D gibt es einfach zu wenig Stande für diese Disziplinen!

Einzig der DSB hat bei einem Bedürfnisantrag Mal rumgezickt, aber das war ja wohl klar!

Geschrieben

Hier wurde vor längerem ein Fall besprochen, wo jemand für ein paar jahre im Ausland lebte. Er hat dort weiter geschossen , auch um sein Bedürfnis aufrecht zu erhalten. Das wurde hier nicht anerkannt. Auch hier im Saarland wird von vielen in Frankreich und Luxemburg geschossen, die saarländischen LM im Bereich Tontauben sind meist entweder in Frankreich oder in Luxemburg. Dieses " grenznahe Schiessen ", Wohnort weiterhin in Deutschland wird wohl weniger bis gar keine Probleme machen. Kommt aber auch immer auf den Verband an. Der eingangs von mir geschilderte Fall wurde auch gerichtlich geklärt, steht hier irgendwo im Board. Da wurde es , wie geschrieben, nicht anerkannt.

vor 3 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Ich bescheinige mir mein Training immer noch selber. Nirgendwo wir verlangt das man einen tollen Stempel oder eine Unterschrift braucht.

Das mache ich auch und der BDS , LV 9, hat das bisher immer akzeptiert. Andere wollen da vorgegebene Nachweise sehen, incl, Disziplinnummer und Ringzahl usw.  Das ist stark abhängig vom Verband, und da auch von der die Befürwortung austellenden Person . BDS ist da nicht immer gleich BDS............

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Ich bescheinige mir mein Training immer noch selber.

Das habe ich auch eine ganze Weile lang so gehandhabt. Wenn aber alle Termine ausschließlich von mir selbst bestätigt sind, kommt das nicht so gut an. Mit kann es egal sein, in normalen Jahren erfülle ich meine 18 Termine alle mit Wettkämpfen. Und irgendwer findet sich immer.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Fyodor:

Wenn aber alle Termine ausschließlich von mir selbst bestätigt sind, kommt das nicht so gut an.

Ja und? Ich gehe immer alleine schießen, da habe ich meine Ruhe. Derzeit darf ich das aber nicht, als Ungeimpfter bin ich eine Gefahr für die nicht anwesenden anderen Schützen.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Ja und? Ich gehe immer alleine schießen, da habe ich meine Ruhe. Derzeit darf ich das aber nicht, als Ungeimpfter bin ich eine Gefahr für die nicht anwesenden anderen Schützen.

Davon ab, dass ich diesen Irrsinn ebenfalls nicht nachvollziehen kann, wäre es aber gut es dabei zu belassen.

 

Wenn es wieder ausartet, schadet das dem Thread, wenn er deswegen geschlossen wird.

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Commerzgandalf:

als Ungeimpfter bin ich eine Gefahr für die nicht anwesenden anderen Schützen.

Als "Ungeimpfter" darfst du doch zur Arbeit gehen oder?

Du geht also zwecks "Wartungsarbeiten" auf den Stand und musst zur Kontrolle einen "Funktionstest" machen. Wo steht geschrieben wie viel Schuß du für den Test brauchst.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb JPLafitte:

Wo steht geschrieben wie viel Schuß du für den Test brauchst.

Der Fachbegriff für Tests mit vielen Schüssen ist <<Last- und Performancetest>>.

Bearbeitet von Shiva
typo
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Mitglieder unseres Vereins schiessen seit 21 Jahren im Ausland (NL), dort haben wir unseren Schiessstand angemietet. Wir schiessen dort nach BDMP und BDS Sportordnung. Was soll daran im geeinten Europa auch verkehrt sein, das wir unsere Training und Wettkämpfe ca. 25km von der Grenze Deutschlands durchführen? Beide Verbände hat das bis heute auch noch nicht gestört. 
Vorteile für uns in NL, deutlich geringere Standkosten, MD fähiger Stand und man staune, sehr freundliches Standpersonal.

Christo

Geschrieben (bearbeitet)
Am 9.12.2021 um 08:18 schrieb Commerzgandalf:

Ich bescheinige mir mein Training immer noch selber. Nirgendwo wir verlangt das man einen tollen Stempel oder eine Unterschrift braucht.

 

Ähem, 

Du magst vielleicht Dein Schiessbuch selbst führen (besonders, wenn es nur um nachhalten der Trainings geht) aber gegenüber den zuständigen Amt bescheinigen Verein/Verband.

Das funktioniert genau so lange, bis ein übereifriger Amtmann Deine Selbstdokumentation in Frage stellt und die gesetzlich vorgesehene Rolle des Vereins/Verbandes dabei.

Oder, in extremis, und selbst im Verein erlebt, der Verband auf Grundlage deines selbstgeführten Schiessbuches ne Bescheinigung ausgestellt hat, mit Berücksichtigung von Trainingsterminen an denen kein Schiessen stattfinden durfte, und das Amt hat es gemerkt.

 

Ich bin mir sicher, das eine Dokumentation in Frage gestellt wird, wo weder in den Unterlagen des Vereins "Teilnehmerliste, Schiesskladde" der Nachweis Deines Trainings erfolgte noch in Deinem persönlichen Schiessbuch eine verantwortliche Person des Vereins/Verbandes mit Unterschrift (und Stempel) bestätigt hat.

 

Aus diesem Grund müssen in einem meiner Vereine inzwischen selbst die Flatrateschützen mit eigenem Schlüssel für den Stand Ihre Nutzung vor Beginn dem Verein anzeigen, dieser führt eine entsprechende Liste.

Nutzung ohne vorherige Anzeige = Ärger mit dem Verein!

 

Die Argumentation "ich war allein, niemand wusste davon, niemand kann bestätigen ob es stattgefunden hat, aber ich habe ja mein Schiessbuch selbst geführt" greift da nicht mehr.

Nachvollziehbar!

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
Am 10.12.2021 um 14:18 schrieb fw114:

Dauerhaftes ( also nur Training im Ausland) nicht zugelassen.

Ansonsten wird Training im Ausland anerkannt.

 

 

Die entscheidende Frage ist doch eher, in welcher Form wird im Ausland trainiert. 

Ein deutscher Verein, der im Ausland einen Stand anmietet oder mit eigenem Funktionspersonal dahin fährt, somit das Training nach genehmigter DEU Sportordnung durchführt (Schiessleiterqualifikation bei dem anwesenden, "aufsichtführenden" Vereinsmitglied vorhanden) oder eine einzelne Person quasi als Gast auf einem kommerziellen oder Vereinsstand eines ausländischen Sportverbandes im Ausland schiesst. Der ausländische Standbetreiber kann im zweiten Fall zwar bescheinigen, das ein Schiessen stattgefunden hat, aber eben nicht, ob es gem. der DEU Sportordnung erfolgte. Das ist aber wesentlich für die Anerkennung des Bedürfnisses.

 

Wir können jetzt noch die Grauzonen und Sonderfälle diskutieren, sprich Schütze mit Schiessleiterqualifikation fährt allein ins Ausland, mit/ohne Wissen seines inländischen Vereins. Gruppe von Schützen (alle ohne Schiessleiterqualifikation) bezeugen sich gegenseitig/erklären an Eidesstatt dass gem. DEU Sportordnung geschossen wurde, etc. etc...

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Bounty:

Ähem,

Ja Ähem,....

ich bin immer alleine, ich bin eingetragene Standaufsicht im Verein also kann ich auch alleine trainieren. Ich bevorzuge es meine Ruhe zu haben. Meine Trainingsnachweise (von mir in einer Exceltabelle geführt) drucke ich aus, wenn ich vom Verband eine Bedürfnisbescheinigung haben möchte. Unter die Tabelle setze ich meinen Kringel und dann gehts ab zum Verband. 1 Woche später habe ich dann alles was ich benötige zurück und kann aufs Amt.

 

Der Behörde habe ich noch nie meine Trainingsnachweise gegeben. Wüsste auch nicht, was die das angeht. Die wollte schon mal von mir einen Nachweis über das regelmäßige Training haben. Ein 3-Zeiler vom Verein, in dem meine regelmäßige sportliche Aktivität bescheinigt wurde reichte aus.

 

So handhabe ich das bisher seit über 15 Jahren und so habe ich bisher alle meine Waffen auf Grün bekommen. Es ist nicht verboten alleine zu schießen. Und in meinen Trainingsnachweis kommt auch nur rein, wann ich wo geschossen habe. Mehr nicht!

Geschrieben
Am 9.12.2021 um 00:33 schrieb PetMan:

Training muss nach deutscher Sportpordnung geschossen werden.Und entsprechend bescheinigt .

Warum sollte das ein Problem sein? Du kriegst nen Stempel und ein Autogramm, trägst deine Disziplinnummern aus dem Sporthandbuch und die Waffe ein und gut is

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Ja Ähem,....

 

Wie gesagt, solange Dein Verein/Verband auf treuen Glauben, einzig auf Grundlage der Erklärung des Betroffenen, Bescheinigungen fürs Amt ausstellt kann das sehr lange gut gehen. 

Blöd wird es, wenn das Amt einen Ansatzpunkt findet, das der Verein/Verband eben ohne eigene prüfbare Unterlagen oder Verfahren fröhlich Bescheinigungen ausstellt ala "warum sollte jemand, der durch die folgende Erlaubnis erkennbare Vorteile/Privilegien hat, uns gegenüber nicht die Wahrheit sagen"...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Bounty:

mit Berücksichtigung von Trainingsterminen an denen kein Schiessen stattfinden durfte, und das Amt hat es gemerkt.

Wie kann es das? Das schießbuch kriegt nur der Verband zu sehen und der erteilt dann eine Bescheinigung über die Aktivität des Schützen für die Behörde. Die Behörde erfährt doch gar nicht wann und wo du im einzelnen schießen warst. 

Mag natürlich sein, dass es irgendwo "spezielle" Behörden gibt, die im Zweifel noch etwas eifriger nachforschen, aber ich kenne keinen solchen Fall.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb sealord37:

Wie kann es das?

In dem das Amt einfach den Schützen auffordert, zusätzlich zu den Bescheinigungen des Verbands mal sein Schiessbuch vorzulegen und der das treudoof macht...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Der Behörde habe ich noch nie meine Trainingsnachweise gegeben. Wüsste auch nicht, was die das angeht. Die wollte schon mal von mir einen Nachweis über das regelmäßige Training haben.

 

Einmal, bei einem Besuch bei der Waffenbehörde (Antragsunterlagen), hat der Sb mich mal nebenbei danach gefragt. 

Ich hatte das Schießbuch (BDMP-Vordrucke) dabei und habe es ihm ohne große Diskussion über den Tisch geschoben.

Er blätterte es mit mäßigem Interesse durch, brummte "Ach, Sie schießen aber viel" (naja, etwa knapp 50 Termine/Jahr), klappte es zu und gab's mir zurück.

 

Das war's... War vor vielen Jahren. Seither kam nie wieder eine Nachfrage.

Und, kleine Ergänzung: ja, wer unbedingt will, kann das "treudoof" o.ä. nennen. Es war schlicht null Aufwand, und null Problem.

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb sealord37:

Warum sollte das ein Problem sein? Du kriegst nen Stempel und ein Autogramm, trägst deine Disziplinnummern aus dem Sporthandbuch und die Waffe ein und gut is

 

Wer stempelt denn und unterschreibt? 

Und bestätigt der durch seine Unterschrift und "Siegel" nur, das geschossen wurde oder die Richtigkeit des gesamten Eintrags im Schiessbuch.

Das erst "blanko" gestempelt und gesiegelt wird und dann der Schütze nachträglich verwendete Waffe und Disziplin einträgt ist mehr als problematisch...

Geschrieben

Ja, alles muss immer absolut korrekt sein, wehe, der Stempel ragt nur einen Millimeter über die Begrenzungslinie im Heft....

 

Leute hier werden Probleme gesucht wo keine sind. Leben und leben lassen. Behörden und Regierung sind schon anstrengend genug, da braucht es nicht noch Tritte vors Bein aus dem eigenen Reihen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

Und, kleine Ergänzung: ja, wer unbedingt will, kann das "treudoof" o.ä. nennen. Es war schlicht null Aufwand, und null Problem.

 

Solange Dein Schiessbuch der Bescheinung des Verbandes nicht widerspricht ist da ja auch kein Problem.

Blöd wird es halt, wenn wie im Fall hier in einem meiner Vereine, ein Schütze, zum erlangen seiner ersten waffenrechtlichen Erlaubnisse dem Verein/Verband ein ausreichend heufig befülltes Schiessbuch vorlegt, der Verein/Verband durchwinkt und die Bescheinigung fürs Amt ausstellt und dort durch "Zufall" festgestellt wird, das mehrere Schiessen gem Eintragung stattgefunden haben sollen, während der Stand auf Grund behördlicher Anordnung (Corona-Lockdown) zu war.

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