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IGNORED

Mitglieder der Partei „Der III. Weg“ waffenrechtlich regelunzuverlässig


heletz

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vor 15 Stunden schrieb EkelAlfred:

Unglaublich, dass dieser Laden überhaupt existieren kann.

 

Diese Partei wird gebraucht, "Kampf gegen Rechts" ist in der BRD ein Milliardengeschäft. Ohne das müssten tausende wieder morgens um halb sieben aufstehen und zur einer normalen Arbeitsstelle fahren oder stempeln gehen.
Vom verlorenen Lebenssinn für viele ganz zu schweigen. 

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vor 3 Minuten schrieb kommandant:

Eingangs genanntes Urteil!

 

Das ist jetzt aber nur eine Behauptung?

 

Denn ob die Entscheidung nicht gemäß und Rechtsprechung erfolgt ist, entscheidet doch der Instanzenweg, nicht user eines Internetforums?

 

Du verwechselst jetzt hoffentlich nicht eigene Interessen mit der Gesetzeslage?

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@chr: ja, diese Artikel erscheinen regelmäßig, auch in SPIEGEL, taz, Süddeutscher etc.

 

Das halte ich für reine Behauptungen. Um zu zeigen, wie „schonungslos“ die Medien Versäumnisse der Behörden „aufdecken“.

 

Wer vom Verfassungsschutz der Unteren Waffenbehörde als Extremist benannt wird, dem wird die WBK entzogen oder der KWS eingezogen.

 

Dann folgt eventuell ein Gerichtsverfahren, das auch schon mal 4 oder sogar 5 Jahre andauern kann.

 

In dieser Zeit hat der Betreffende seine Waffen in der von der Behörde benannten Frist einem Berechtigten überlassen oder vernichtet bzw den KWS eingeschickt, erscheint aber immer noch als Inhaber der Erlaubnis, weil ja keine Entscheidung rechtskräftig ist.

 

Mit so etwas kann man halt das ahnungslose Publikum erschrecken.

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Ok, der erst Fall ist von 1986 und von den höheren Instanzen korrigiert worden.

 

Auch in den anderen Fällen haben die Instanzenüge gegriffen.

 

Wundert mich, daß ausgerechnet der SPIEGEL das verschweigt.

 

Im zweiten Fall steht sogar dabei, daß die StA in Revision geht.

 

Beides widerlegt mich also nicht.

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Ist es nicht schlimm genug, dass es dazu ne Revision braucht? Warum gibt es solche Urteile überhaupt?

 

Ich bin von unseren Richtern nicht überzeugt.

 

Im Gegenteil: wenn was zu holen ist oder man was zu verlieren hat, kennt man hohe Strafen. Wer nix hat, hat nix zu befürchten.

 

Wie kann es sein, dass ne Gruppe Vergewaltiger auf freien Füßen unterwegs ist? 
 

Warum werden fast nie Haftgründe gefunden, damit man drei Stunden später weiter machen kann?

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 11 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wie kann es sein, dass ne Gruppe Vergewaltiger auf freien Füßen unterwegs ist? Warum werden fast nie Haftgründe gefunden, damit man drei Stunden später weiter machen kann?

Frag mal den Kachelmann dazu, wie der darüber denkt, jemanden wegen der Anschuldigung einer Vergewaltigung als schuldig zu behandeln...

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vor 28 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ist es nicht schlimm genug, dass es dazu ne Revision braucht?

 

Nein, warum?

 

vor 28 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Warum gibt es solche Urteile überhaupt?

 

Weil Richter auch nur Menschen sind.

 

In Weimar dachte ein Familienrichter am Amtsgericht – Familiengericht, er könne über das SGB einer Schule Vorschriften bei der Maskenpflicht machen.

Wobei er nicht alleine war, es gibt da so eine Gruppe "kritische Juristen", die denken sich sowas aus.

 

Völlig irre, per SGB im Verwaltungsrecht etwas anordnen zu wollen.

 

Ist auch korrigiert, natürlich von den Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wo es hingehört.

Und inzwischen auch (seit letzter Woche wohl) höchstrichterlich.

 

Es ist alles in Ordnung, die Rechtsprechung funktioniert.

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vor 1 Stunde schrieb heletz:

 

 

Gegenbeispiele?

Selber erlebt im engsten Familienkreis:

Ein Frau heiratet in Deutschland einen Mann mit Migrationshintergrund, genauer gesagt einen Mann aus einem muslimisch Geprägten Bergdorf mit (wenn ich mich richtig erinnere) einer Duldung in Deutschland. Die Frau und der Mann leben nun mehrere Jahre glücklich zusammen hier in Deutschland und der Mann macht immer wieder "Heimaturlaub" in seinem Bergdorf das mittlerweile nicht mehr Kriegsgebiet ist und die Muslime auch nicht mehr verfolgt werden, auch hier ist die Welt immer noch in Ordnung. Nun bekommt der Mann aber immer mehr Probleme weil es in diesem Bergdorf so üblich ist das Ehen von den Familien vereinbart werden und so wurde auch dieser Mann einer Frau aus dem Dorf (oder Nachbardorf?) versprochen und musste diese dann ehelichen während einem der Heimaturlaube (natürlich ohne Standesamt oder vergleichbares). Das der Mann in Deutschland schon verheiratet war hat natürlich weder die eigene noch die Familie der Frau interessiert, schließlich ist die Deutsch Frau ja eine ungläubige. Wie es dann auch so üblich ist muss ein verheirateter Mann natürlich auch Kinder zeugen, auch dazu wird dieser Mann dann im Urlaub von der Familie gezwungen. Dumm nur das der Mann keine Kinder zeugen kann, aber wozu gibt es Brüder? Also "hilft" ein Bruder dabei etwas aus und es werden 2 oder 3 Kinder (ich bin mir da nicht mehr sicher) gezeugt, zeugungszeitraum war immer ein Monat nach dem Heimaturlaub des Mannes. Irgendwann als dann die Kinder auch schon ein paar Jahre alt sind will die zweite Frau des Mannes dann auch mal ins Schlaraffenland Deutschland, dies gefällt natürlich der ersten Frau nicht und abgesehen davon das sie die Scheidung einreicht geht sie mit dem Sachverhalt auch zur Polizei da Bigamie in Deutschland eigentlich verboten ist. Irgendwann landet dies dann natürlich auch vor Gericht, dieses Gericht entscheidet das die zweite ehe rechtens ist, es keine weiteren rechtlichen Konsequenzen gibt außer das eine der beiden Ehen aufgelöst werden muss und die zweite Frau sowie die Kinder ein Anspruch auf sämtliche Rechte in Deutschland haben.

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vor einer Stunde schrieb heletz:

Es ist alles in Ordnung, die Rechtsprechung funktioniert.

Ich sehe es nach wie vor anders. Das ist aber auch nicht schlimm.

 

Was mir missfällt ist die Tatsache, dass man sich recht einfach mit (vorgespielten) Krankheiten vor dem Knast drücken kann. Zudem, dass oft der Joker Flucht, Traumatisierung usw. leichtfertig anerkannt wird. Dies führt oft zu mild ausfallenden Urteilen.

 

Warum kann ein angeblich kranker, der nicht rational handeln kann, sich einfache Opfer wie Mutter und Kind aussuchen, auf die Gleise schubsen und dann zielgerichtet flüchten?

 

Passt für mich nicht so zusammen.

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vor einer Stunde schrieb Hunter375:

Verfolgungswahn kann man auch übertreiben.

Die Idee habe ich von einem Kriminalbeamten aus NRW.

Bei dem sind im Haushalt Handys tabu.

Außerdem darf dort nicht mehr über gewisse Themen gesprochen werden.

Er hat nämlich Angst, der allgemeinen Hexenjagd in den dortigen Polizeibehörden zum Opfer zu fallen!

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vor 2 Stunden schrieb chr:

Ich habe Angst, das man mit so etwas die MPU für alle meint begründen zu können

 

 

Wer als Außenstehender in diesem Forum mitliest,  und manche Verschwörungstheorien sowie Rechtsverständnis mitbekommt , der wird nicht nur eine MPU für alles Legalwaffenbesitzer fordern,  sondern eher einen Totalverbot.  🤣

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