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WaffG 2020 §14 (4) Bedürfnis zum Besitz - eigene erlaubnispflichtige Waffe


Parallax

Empfohlene Beiträge

Moin,

 

das aktuelle WaffG fordert nach §14 (4) die durch Verbandsbescheinigung Glaubhaftmachung

des regelmäßigen Schießens mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe.

 

Wenn das jemand "hard ball" spielt - wie will man das nachweisen? Wie handhaben die

(Teil-)Verbände das derzeit? Fragt da irgendwer den Verein nach einem Nachweis/Bestätigung?

Gibts Vereine die begonnen haben die benutzten Waffen konkret zu protokollieren?

Und/oder reicht der Nachweis das man eine Waffe von Typ und Kaliber X seit Y besitzt und

damit davon ausgegangen wird, daß man seine Schießtermine in dem Typ/Kaliber auch

dann mit der eigenen Waffe durchgeführt hat?

 

Oder stecken gerade alle den Kopf in den Sand und ignorieren diese neue Anforderungen

und tun einfach so als seie das immer gegeben?

 

Grüße,

Parallax

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Erfahrung im BDS Sachsen bei neuem Bedürfnis: Ich habe eine Kopie von meinem Schießbuch mit dem Antrag vom Vereinshäuptling wegschicken lassen. Mein Schießbuch enthält Datum, Kaliber, KW und/oder LW, Stempel, Unterschrift. Mehr nicht. 

 

Vielleicht wäre es ungünstig, nur Schießtermine mit 357 Mag im Buch zu haben, wenn ich keine passende Waffe dazu habe. 

 

Wenns aber zu den Waffen auf deiner Karte passt, geht der Verband dem Anschein nach davon aus, dass ich mit eigenen Waffen trainiert habe. Glaubhaft machen heißt, es muss schlüssig sein, ein Beweis wird nicht benötigt.

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vor 22 Minuten schrieb Parallax:

 

das aktuelle WaffG fordert nach §14 (4) die durch Verbandsbescheinigung Glaubhaftmachung

des regelmäßigen Schießens mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe.

 

Wenn das jemand "hard ball" spielt - wie will man das nachweisen?

 

 

 

Durch immer, immer, immer mehr Kontrolle und Dokumentation.

Gebt uns mehr davon, wir haben noch zu wenig.

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Man kann sich rechtliche Probleme auch mit der Brechstange suchen...

 

Wo ist die tiefere Logik, das jemand eine Waffe z.B. im Kaliber .357 Mag besitzt, aber im Training und Wettkampf lieber die baugleiche Vereinswaffe einsetzt. Schon klar, man erhält den Wert seiner eigenen und muss auch bei Pflege und Wartung keine Sorgfalt bei der "Vereinshure" walten lassen.

Deiner Logik folgend ist das Misstrauen so tief, das man grundsätzlich von dieser Vorgehensweise ausgehen muss bis das Gegenteil bewiesen ist. Also nochmal noch mehr Administration und Kontrolle beim Schiessen. Mit Kontrolle der WBK, Vergleich Seriennummern, Abgleich NWR und forensischer Untersuchung der Waffe durch das jeweilige LKA. Nicht das da Seriennummen auf der Waffe manipuliert wurden oder gefälschte WBKs verwendet werden um sich ein weiteres Bedürfnis zu erschleichen. Sprach ich schon erkennungstechnischer Behandlung, incl. Sicherung und Abgleich der DNA, um sicherzustellen dass die Person auch die ist, die sie vorgibt zu sein. Natürlich bei jedem Schiessen...

 

Dann bitte als Waffenbehörde richtig hard ball spielen. Antrag auf Erwerbserlaubnis wird mit auf im Verein bereits vorhandener Vereinswaffe für die beantragte Disziplin abgelehnt. Die Vereinswaffe reicht zum Ausüben des Sports und wie der Verein die Verfügbarkeit organisiert ist nicht  Problem der Behörde.

Im zweiten Schritt dann auch keine Erwerbserlaubnis für Waffen, wo ein anderes Vereinsmitglied bereits eine für die Disziplin zugelassene Waffe besitzt. Schließlich kann man ja Waffen auch verleihen!

Wieder den Grundsatz "so wenige Waffen wie möglich im Volk" hochgehalten...

Bearbeitet von Bounty
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vor 45 Minuten schrieb Parallax:

Moin,

 

das aktuelle WaffG fordert nach §14 (4) die durch Verbandsbescheinigung Glaubhaftmachung

des regelmäßigen Schießens mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe.

 

Wenn das jemand "hard ball" spielt - wie will man das nachweisen? Wie handhaben die

(Teil-)Verbände das derzeit? Fragt da irgendwer den Verein nach einem Nachweis/Bestätigung?

Gibts Vereine die begonnen haben die benutzten Waffen konkret zu protokollieren?

Und/oder reicht der Nachweis das man eine Waffe von Typ und Kaliber X seit Y besitzt und

damit davon ausgegangen wird, daß man seine Schießtermine in dem Typ/Kaliber auch

dann mit der eigenen Waffe durchgeführt hat?

 

Oder stecken gerade alle den Kopf in den Sand und ignorieren diese neue Anforderungen

und tun einfach so als seie das immer gegeben?

 

Grüße,

Parallax

Das solltest du bei den Meisterschützen posten. Da wird dir sicherlich geholfen. 😉 

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vor 3 Stunden schrieb Parallax:

das aktuelle WaffG fordert nach §14 (4) die durch Verbandsbescheinigung Glaubhaftmachung

des regelmäßigen Schießens mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe.

 

Zitier das doch mal bitte aus Deiner Text-Quelle.

Bearbeitet von alzi
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Die Behörde wird hier nicht hardball spielen, die Behörde wird das nicht überprüfen.

Im Gesetzestext (@alzi warum nochmal zitieren? Steht doch da wo das steht und falls man selber nicht sogar ein WaffG als Buch daheim hat oder ein Lesezeichen im Browser hat hilft google ganz schnell das WaffG zu finden und dann kann man das nachlesen) steht das der Verband das zu bescheinigen hat. Nun mag es hier unterschiedliche Verbände mit unterschiedlichen Einstellungen zu Ihren Mitgliedern und deren Eignung für Waffen geben, ich gehe aber mal davon aus das die meisten sagen werden: Der hat ne Waffe und er hat die Disziplin XYZ geschossen für die diese Waffe zugelassen ist also wird er sicherlich seine eigene benutzt haben, dafür stellen die eine Bescheinigung aus die dem Gesetzestext genügt und die Behörde hat keine weiteren Fragen.

Sollte der Verband weitere Anforderungen haben, so wird er dies seinen Vereinen mitteilen damit diese dies umsetzen können. Alternativ kann man aber natürlich auch selber mal seinen Verband anschreiben wie die dies handhaben.

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vor 21 Stunden schrieb Parallax:

Gibts Vereine die begonnen haben die benutzten Waffen konkret zu protokollieren?

 

Die, die noch halbwegs "normal im Kopf sind", wohl nicht... 

Nirgends von solcher "Protokollierpflicht" gehört.

 

Bei uns steht in der Schießkladde des SV das Datum, der Schütze, die benutzte Bahn und das Kaliber drin. Das war's. Und das reicht auch.

 

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Wir haben in der Kladde ein Feld "Eigene Waffe" zum ankreuzen.

 

Wer meint, das nicht dokumentieren zu müssen, der möge es halt bleiben lassen - dann aber bitte auch nicht künftig kommen und rechtsverbindlich bestätigt haben wollen, in den letzten zwei Jahren "mit eigenen Waffen" den Schießsport ausgeübt zu haben.

 

Und wer die Regelung für [unverhältnismäßig|übertrieben|unpraktikabel|sinnlos|sonstwas] hält, der möge sich halt an diejenigen wenden, die sie geschaffen haben; nicht an die, die ihrer Verantwortung gegenüber den Mitgliedern gerecht zu werden versuchen und es möglichst pragmatisch umzusetzen, um den Mitgliedern künftig rechtskonform die Aufrechterhaltung eines Bedürfnisses bestätigen zu können.

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vor 1 Stunde schrieb lrn:

Wir haben in der Kladde ein Feld "Eigene Waffe" zum ankreuzen.

Finde ich jetzt nicht schlimm, wenn nicht dazu auch die WBK und die Waffe kontrolliert wird und es nur dem Schützen obliegt das Kreuz zu machen ...oder auch nicht. " Sie wollen Papier, gebt ihnen Papier ".

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vor 8 Minuten schrieb PetMan:

Finde ich jetzt nicht schlimm, wenn nicht dazu auch die WBK und die Waffe kontrolliert wird und es nur dem Schützen obliegt das Kreuz zu machen ...oder auch nicht. " Sie wollen Papier, gebt ihnen Papier ".

 

Außer vielleicht im Falle von begründeten Zweifeln wird das nicht kontrolliert. In großen Vereinen, wo keiner den anderen kennt, mag das vielleicht anders gehandhabt werden müssen. Darüber müssen wir uns als kleiner, fast familiärer Verein, in dem jeder jeden (und dessen Waffen) kennt, zum Glück keine Gedanken machen.

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vor 3 Minuten schrieb Pi9mm:

Kann man nicht einfach mal nur passiv sein ?

 

Wenn Du nicht Zukunft von anderen aktives Handeln (= Unterschrift) erwartest, um Deinen geforderten Nachweis führen zu können, dann ja.

Bearbeitet von lrn
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Zitat

im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a) die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,
b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, und
c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.

 

Verantwortlich ist der Verein, der  darüber Buch führen muss, was seine "Jungmitglieder" treiben. Und der Verband soll dies überprüfen. Glaube nicht, das das  alle schon umgesetzt haben..

Also darfst du in dieser Buchführung auch ausschließlich Trainingseinheiten vermerken, welche mit der eigenen Waffe absolviert wurden. Und auch die Bescheinigungen nach §14 Abs 4 (bis 2025 nach §58 Abs 21 durch den Verein) müssen dahingehend eben korrekt sein, bei Androhung der Konsequenze des §15 Abs 4 --> Alle Bescheinigungen werden nicht mehr anerkannt

 

Soviel zu den Fakten.

 

In Waffenbesitzerkreisen ist man natürlich etwas hypersensibilisiert, aber hier kann man nicht von Schikane durch den GG sprechen: Was wollte man  auch sonst in eine Norm schreiben welche das Bedürfnis zum Besitz von Waffen zum Gegenstand hat. Aus der Logik des Waffenrechts heraus, macht nur diese Formulierung die auf das nutzen der eigenen Waffen abstellt irgendwo Sinn. Wie soll ich denn ein Bedürfnis in der Logik des WaffG begründen für Waffen, die ich nach Erwerb in den Tresor gesperrt und nie wieder herausgeholt habe, wenn das allgemeine Ziel ist: So wenig Waffen wie möglich/nötig.

 

In der Praxis dürfte das wohl überhaupt keine Relevanz haben. Wer um Himmelswillen kauft sich Kanonen und schießt dann weiter und ausschließlich mit der Vereinsbitch? 

 

 

 

 

 

 

 

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Am 4.11.2021 um 12:53 schrieb Parallax:

 

Oder stecken gerade alle den Kopf in den Sand und ignorieren diese neue Anforderungen

und tun einfach so als seie das immer gegeben?

 

Ja, momentan hat sich das noch nicht so herumgesprochen.

 

Bei führen des 10-Jahresbuch ist das aber recht einfach: Hat er keine Vereinswaffe, so ist es die Eigene. Darüber hinaus muss ja nur Lang oder Kurzwaffe erfasst werden.

 

Ansonsten wie beim Schießbuch bisher auch: Treu&Glauben.

 

 

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Also Leute,

 

Ich hoffe, ich habe den entsprechenden Hinweis hier im Thread nicht übersehen, aber im 14/4 geht es doch um Nachweis des Bedürfnisses zum Besitz und nicht zum Erwerb?

Und für den Bedürfnisnachweis für den Besitz innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb sollte man schon nachweisen können mit der eigenen Waffe geschossen zu haben, sonst hätte man sie doch gar nicht erwerben müssen.

Und damit wäre das Bedürfnis dann eben nicht mehr gegeben.

 

mfg

Harry

 

 

 

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vor 10 Minuten schrieb PetMan:

Und ich würde Wetten das stößt dem einen oder anderen noch sauer auf. Sowohl Schützen als auch manchen Vereinen..................

 

Schützen:
Ja,  denn das wird Druck ausüben auf diejenigen, die sich nach dem Waffenerwerb bzw nach der 3 Jahresfirst verdünnisiert hätten.

 

Vereine:

Nein, denn zuvor musste der Verein über die Aktivitäten aller Mitglieder innerhalb der 3 Jahre nach WBK-Erteilung führen. Ändert sich im prinzip nix

 

 

(Edit: Unfug bei Verein geschrieben) 

Bearbeitet von ASE
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vor 20 Minuten schrieb ASE:

Wer um Himmelswillen kauft sich Kanonen und schießt dann weiter und ausschließlich mit der Vereinsbitch?

Nannte sich mal Entscheidungsfreiheit.

 

vor 17 Minuten schrieb ASE:

Treu&Glauben.

Zeigt sich hier selbst privat mal wieder unerwünscht.

 

vor 3 Minuten schrieb Dynamite Harry:

sollte man schon nachweisen können mit der eigenen Waffe geschossen zu haben, sonst hätte man sie doch gar nicht erwerben müssen.

Genau sowas meine ich...

 

Einfach nur Schade.

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vor 19 Minuten schrieb Pi9mm:

Nannte sich mal Entscheidungsfreiheit.

 

Dein Einwand geht am Thema vorbei. Der GG wollte die Anforderungen an das Bedürfnis für den Besitz regulieren und darüber kannst du Froh sein. Sonst hättest du angesichts 12/18 mit jeder Waffe mit keinem Kontingent des WaffG jemals Probleme bekommen. Jetzt hat man eine langfristige, aber recht minimalistische Anforderung von 4x im Jahr mit Aussicht auf 0x pro Jahr nach 10 Jahren.


Darüber hinaus: auch vor der 2020er Regelung hättest du mit "ich schieße gar nicht mit meinen eigenen Waffen" auf der Behörde  nicht gut reüssieren können, da du damit erfolgreich  dein Bedürfnis zerredet hättest. Das war zwar nicht explizit angegeben, aber aus der Systematik des Gesetzes abzuleiten. Vereinswaffen sollen indes an der Zahl der in  Ausbildung befindlichen Schützen und Schießgelegenheiten bemessen werden, nicht an der Zahl der Leute mit eigenen Waffen im Schrank..

 

vor 19 Minuten schrieb Pi9mm:

 

Zeigt sich hier selbst privat mal wieder unerwünscht.

 

??? Ich glaube du hast das nicht ganz verstanden.

1. Waffenerwerb über Schützenvereine und  die Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen in Bezug  dazu sind keine Privatsache.

2. Bei jeder Art von Dokumentation ist ein bestimmter Anteil Treu&Glauben. Z.B. Schießbücher. Bei denen geht man davon aus, das alle Einträge so stimmen. Gerade bei mehreren Vereinen ist es aus Sicht des Vereinsvorsitzenden kaum nachzuprüfen ob alle Vorgänge tatsächlich so stattgefunden haben. Da das Fälschen eines Schießbuches aber eine Urkundenfälschung darstellt, also ein gewisses Maß krimineller Energie vorhanden sein muss für so eine Fälschung, geht man in der Regel davon aus das alle Einträge korrekt sind. 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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