Zum Inhalt springen
IGNORED

WaffG 2020 §14 (4) Bedürfnis zum Besitz - eigene erlaubnispflichtige Waffe


Parallax

Empfohlene Beiträge

vor 9 Stunden schrieb ASE:

Nein, denn zuvor musste der Verein über die Aktivitäten aller Mitglieder innerhalb der 3 Jahre nach WBK-Erteilung führen.

Zumindest bei uns im Kreis kenne ich keinen der nach 3 Jahren was vorlegen musste, abgefragt wurde. Ob die weiterhin jetzt an der  " 5 und 10 Jahre Prüfung" einfach so vorbei gehen können muss man noch sehen.

Und das jemand der eigene Waffen hat lieber mit denen als mit Vereinswaffen schiesst setze ich einfach vorraus. Ansonsten kann das Bedürfnis schneller weg sein als man denkt. War aber schon immer so. Natürlich probiert man auf dem Stand mal aus was die Kollegen so neues haben. Kenne ich nur so. Aber ich würde nie OHNE meine eigenen Waffen auf den Schiesstand gehen, im Gegenteil, i.d.R. habe ich mehr Waffen und Munition dabei als ich selber schiessen kann....für die neuen die noch keine Waffe haben. Aber nach ihrem ersten Jahr ist das erste was die dann machen selber welche zu kaufen und zu schiessen, da kommt dann keiner mehr und will mit meinen Waffen schiessen, ausser es gibt mal wieder was neues.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 5.11.2021 um 15:14 schrieb ASE:

auch vor der 2020er Regelung hättest du mit "ich schieße gar nicht mit meinen eigenen Waffen" auf der Behörde  nicht gut reüssieren können, da du damit erfolgreich  dein Bedürfnis zerredet hättest.

 

vor 15 Stunden schrieb PetMan:

Und das jemand der eigene Waffen hat lieber mit denen als mit Vereinswaffen schiesst setze ich einfach vorraus. Ansonsten kann das Bedürfnis schneller weg sein als man denkt.

Bedauerlich, all das hier lesen zu müssen.

Also immer schön dem Gegner bei weiteren Eingriffen ins Private zuarbeiten.

Bald Muni-Buchführung, Leistungsnachweise,... ?

Was war am "normalen" 12/18 (was man eh in aktiver Praxis erfüllte) nicht gut ?

Labert man auf der Behörde seine Privatsachen aus ?

Liebhaberei / "Habenwollen" war selbst unter Seinesgleichen immer schon verpönt ?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 4.11.2021 um 15:33 schrieb Sebastians:

Ein gewisses Buch von Heinrich Mann wäre die perfekte Lektüre.

 

Genau.

 

de.wikipedia.org/wiki/Der_Untertan:

Zitat

Der Roman erzählt von Diederich Heßling als Beispiel für einen bestimmten Typ Mensch in der Gesellschaft des deutschen Kaiserreichs. Heßling ist obrigkeitshörig, feige und ohne Zivilcourage. Er ist ein Mitläufer und Konformist.

 

getabstract.com/de/zusammenfassung/der-untertan/6974:

Zitat

Demütig unterwirft er sich, gnadenlos unterwirft er andere, noch Schwächere. Damit ist er für den vom Kaiser gelenkten Obrigkeitsstaat das ideale Rädchen im Getriebe. [...] 1918 als Buch veröffentlicht, wurde der Roman zum bitter-komischen Abgesang auf eine untergegangene Epoche und entfaltete zugleich sein prophetisches Potenzial: Auf Weltkrieg und Nationalsozialismus schien Der Untertan bereits vorauszublicken. Kein Wunder, dass die Nazis das Buch verbrannten. Die deutsche Mentalität hat sich inzwischen mit Sicherheit gewandelt, [...]

 

Wollen wir es hoffen, dass sich die deutsche Mentalität seitdem gewandelt hat und nicht schon wieder so ist! 

Bearbeitet von mwe
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

 

Bedauerlich, all das hier lesen zu müssen.

Ach so, du suchst also Bestätigung für eine waffenrechtliche Falsche Ansicht. Dieses Unterforum dient dem Austausch über die geltende Rechtslage und nicht dem "mimimimimi".

 

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Also immer schön dem Gegner bei weiteren Eingriffen ins Private zuarbeiten.

Wenn man nicht den Unterschied zwischen: "So ist es"  und "so sollte es sein" versteht.

 

Und um es dir ganz unverblümt zu sagen: Was du unter "nicht zuarbeiten" verstehst, nennt man Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem WaffG. Aber ne ja, is klar. Soll doch der Depp von Vorstand seine Waffenrechtliche Zuverlässigkeit verspielen, damit du deine Waffen nicht auf den Schießstand mitnehmen musst, das ist ja wohl das mindeste was man verlangen kann.... Lass mich raten, Zoomer-Generation?

 

 

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Was war am "normalen" 12/18 (was man eh in aktiver Praxis erfüllte) nicht gut ?

Das kannst du die Gerichte fragen. Die waren nämlich aufgrund der Formulierung  des §14 abs 2 a.F. dazu übergegangen, für den weiteren Besitz jeder Waffe jeweils 12/18 zu fordern.

Was also an der alten Formulierung nicht gut war?

 

Alles.

 

 

 

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Labert man auf der Behörde seine Privatsachen aus ?

 

Definiere Privatsache? Eine Eintragung in  dein Schießbuch ist keine Privatsache. Und die darin versteckte Forderung, daß jemand sich der Urkundenfälschung schuldig machen soll damit du deine Knarren nicht aus dem Tresor holen musst..... 

 

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Liebhaberei / "Habenwollen" war selbst unter Seinesgleichen immer schon verpönt ?

 

Siehe oben: Es ist so wie es ist, und nicht so wie du es haben willst. Warum soll man stillen Mitlesern einen waffenrechtlichen Dreck raten, nur damit du dich hier wohlfühlst und hinterher das mimim um so größer ist?

 

Für Liebhaberei / "Habenwollen" gibt es übrigens die Sammler-WBK....

 

 

Bearbeitet von ASE
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Stunden schrieb ASE:

Urkundenfälschung

 

Das kannst du die Gerichte fragen. Die waren nämlich aufgrund der Formulierung  des §14 abs 2 a.F. dazu übergegangen, für den weiteren Besitz jeder Waffe jeweils 12/18 zu fordern.

 

Für Liebhaberei / "Habenwollen" gibt es übrigens die Sammler-WBK....

Wo werden hier dokumentierte Falschangaben gebilligt ? Bitte solche Unterstellungen zu unterlassen, danke.

 

Reine versuchte Willkür.

 

Danke für den wirklich wertvollen Hinweis...

 

Also noch ein Versuch anhand von Fallbeispielen:

Es wurden aus einer 50er DE in der Praxis (aus Kosten-, Gesundheits-, oder welchen Gründen auch immer) eher nur kleinere Kal. geschossen.

Es ist ein teures, seltenes, unersetzbares (alt, oder deutsche Produktion eingestellt / Ersatzteile...), oder wie auch immer besonderes Einzelstück vorhanden.

Es hat sich Jemand mit einem starken Kaliber übernommen...

Wen hatte die Häufigkeit der Nutzung zuvor interessiert ? Die Waffe hätte einfach nur liegenbleiben & Termine mit Fremdwaffen erbracht werden können.

Denkt doch mal weiter:

Also nicht nur nachweislich mit "eigener Waffe", sondern auch nachweislich mit dem befürworteten Kaliber (hier jetzt Munitionsbezeichnung) der Waffe... ?

Also die neu nachzuweisenden Termine für einen 357 Mag nur in 357 & nicht 38 Spez, & so weiter, & so fort...

Wäre ja sonst "Urkundenfälschung", wenn man 38er, statt 357er einträgt... Munikontrollen... ?

Ein Nichtwiederlader, der aus gesundheitlichen Gründen keine 44 Mag/454 C/460-/500 S&W Fabrik mehr verwendet ist nun für seinen Bedürfniserhalt auf speziell angefertigte Schlappladungen angewiesen; 44 Spez/45 LC/(theoretisch extraschwache)500 S&W Spez darf er ja offiziell nicht nehmen ?

Ein Riesenaufwand.

Empfindliche Störungen.

Würde darüber noch mal nachdenken, bevor über Andere geurteilt wird.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Wo werden hier dokumentierte Falschangaben gebilligt ? Bitte solche Unterstellungen zu unterlassen, danke.

Reine versuchte Willkür.

 

Hä? Man hat die Rechtslage erklärt. Punkt.  Training mit eigenen Waffen. Jeder der an einer Bescheinigung darüber mitwirkt haftet für die Richtigkeit der Angaben.

 

 

 

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

 

Danke für den wirklich wertvollen Hinweis...

 

Also noch ein Versuch anhand von Fallbeispielen:

Es wurden aus einer 50er DE in der Praxis (aus Kosten-, Gesundheits-, oder welchen Gründen auch immer) eher nur kleinere Kal. geschossen.

 

u meinst Wechselsystem? Wo sollte da das Problem liegen? Diese Zeile lässt mich darauf schließen, daß du das Prinzip des §14 Abs 4 nicht verstanden hast. Der Nachweis ist pro Kategorie, also Kurz oder Langwaffe zu erbringen ist und mehr nicht. 

§14 Abs 4 Lesen-> Verstehen -> Erst dann evtl aufregen....

 

 

 

 

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Es ist ein teures, seltenes, unersetzbares (alt, oder deutsche Produktion eingestellt / Ersatzteile...), oder wie auch immer besonderes Einzelstück vorhanden.

 

Nicht Problem des Unterzeichnenden, wenn einzige KW oder LW. Wenn nicht einzige, wo ist das Problem?   

§14 Abs 4 Lesen-> Verstehen -> Erst dann evtl aufregen....

 

 

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Es hat sich Jemand mit einem starken Kaliber übernommen...

 

Nicht Problem des Unterzeichnenden, wenn einzige KW oder LW. Wenn nicht einzige, wo ist das Problem?   

§14 Abs 4 Lesen-> Verstehen -> Erst dann evtl aufregen....

 

 

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Wen hatte die Häufigkeit der Nutzung zuvor interessiert ? Die Waffe hätte einfach nur liegenbleiben & Termine mit Fremdwaffen erbracht werden können.

 

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Denkt doch mal weiter:

Also nicht nur nachweislich mit "eigener Waffe", sondern auch nachweislich mit dem befürworteten Kaliber (hier jetzt Munitionsbezeichnung) der Waffe... ?


Steht nirgendwo. §14 Abs 4 Lesen-> Verstehen -> Erst dann evtl aufregen....

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Also die neu nachzuweisenden Termine für einen 357 Mag nur in 357 & nicht 38 Spez, & so weiter, & so fort...

Blödsinn,  §14 Abs 4 Lesen-> Verstehen -> Erst dann evtl aufregen....

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Wäre ja sonst "Urkundenfälschung", wenn man 38er, statt 357er einträgt... Munikontrollen... ?

Ein Nichtwiederlader, der aus gesundheitlichen Gründen keine 44 Mag/454 C/460-/500 S&W Fabrik mehr verwendet ist nun für seinen Bedürfniserhalt auf speziell angefertigte Schlappladungen angewiesen; 44 Spez/45 LC/(theoretisch extraschwache)500 S&W Spez darf er ja offiziell nicht nehmen ?

 

Nicht Problem des Unterzeichnenden, wenn einzige KW oder LW. Verkaufen, anderes Kaliber holen.  Wenn nicht einzige, wo ist das Problem?   

§14 Abs 4 Lesen-> Verstehen -> Erst dann evtl aufregen..

 

 

 

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Ein Riesenaufwand.

vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Empfindliche Störungen.

Würde darüber noch mal nachdenken, bevor über Andere geurteilt wird.

 

Alles Pseudobeispiele. 

 

 

Der GG hat den §14 Abs 4 gerade so eingeführt, dass er mit Minimalaufwand zu erfüllen ist. 

Egal wie viele Wummen er hat, das Training mit einer aus der Kategorie LW oder KW reicht.

 

Dein Beispiel eines Schützen der sich ein Unikat im Orchideenkaliber im Gegenwert eines Einfamilienhauses  aber nicht 4x20 Schuß im  Jahr  leisten kann  ist an den Haaren herbeigezogen. Wer sich daß leisten kann, der wird sich wohl noch ne Plempe von egun für 100€ dazustellen können.... Nach der 10 Jahresfrist kann er es ja wieder verkaufen und sich ganz und gar auf den Nutzungslosen Besitz seiner Schwachsinnsplempe auf der falschen WBK (Sport statt Sammler....) konzentrieren.

 

 

  Würde darüber noch mal nachdenken, bevor über Andere geurteilt wird.

 

Ja. Nur Nachdenken alleine reicht nicht. Muss auch was vernünftiges dabei herauskommen.

 

 

Bearbeitet von ASE
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Stunden schrieb ASE:

u meinst Wechselsystem? Wo sollte da das Problem liegen? Diese Zeile lässt mich darauf schließen, daß du das Prinzip des §14 Abs 4 nicht verstanden hast.

Ja, meinte oben die Verwendung von Wechselsystemen.

 

Sollte ich mich wirklich unangebracht erregt haben, lasse ich mich ja gern überzeugen.

Wir haben also diesen Text hier vor uns (betr. die beiden Prüfungen im 10-Jahreszeitraum):

 

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1.

mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder

2.

mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen.

 

Mich interessiert jetzt auch nur der Kontingentsbereich & nur KW; man besitzt also nur 2 KW.

Es genügt also die Nutzung einer Waffe ? Ok.

& muß nun, bei tatsächlicher Kontrolle (S-Nr & WBK Abgleich) die Waffe im befürworteten Kal. benutzt werden, oder kann das mit einem beliebigen (doch nicht etwa KK... ?) WS (Wechselsystem aus dem DE-Beispiel oben) erfolgen ?

Falls Letzteres möglich, wie soll das dann dokumentiert werden ?

Soweit zunächst.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 39 Minuten schrieb Pi9mm:

Soweit zunächst.

 

Ich verstehe das (dein) Problem nicht. Das Gesetz sagt "[...] mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe [...]", was ist daran noch unklar?

 

Wenn wir uns auf KW beschränken, kann das eine Glock mit KK-WS sein, während die Desert Eagle in Rostschutzmittel eingelegt auf ewig ihr Dasein im Schrank fristet. Wo ist das Problem?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 47 Minuten schrieb Pi9mm:

muß nun, bei tatsächlicher Kontrolle (S-Nr & WBK Abgleich) die Waffe im befürworteten Kal. benutzt werden, oder kann das mit einem beliebigen (doch nicht etwa KK... ?) WS (Wechselsystem aus dem DE-Beispiel oben) erfolgen ?

Der GG verlangt das Training mit einer eigenen KW. Von Kaliber steht da im Gesetz nichts. Und die 50DE mit einem KK WS ist immer noch eine eigene KW. Streiten KÖNNTE man darüber, wenn du dir das KK WS leihen musst? Reicht dann " das eigene Griffstück " noch ? Sind aber alles Fragen die sich , ausser dir, wohl keiner stellt.........................

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Das Gesetz sagt

 

vor 9 Minuten schrieb PetMan:

Der GG verlangt

Tja, noch; gerade in diesem Augenblick.

Hier wird aber eifrig and der Umsetzung (vereins- / verbandsseitig; "nach eigenem Ermessen ?") gearbeitet.

Es kann also wieder Jeder "Verantwortliche" sein Ding machen ?

Einer machts vllt. so, wie ihr Beide; ein Anderer so, wie ich hier provokativ rumunke...

Da gefiel mir "minimalbürokratisch" 12/18 mit beliebigen, erlaubnispflichtigen Waffen immer noch besser.

Klar doch, von mir aus genau so auf 4/6 pro W-Art & nach 10 J Ruhe reduziert; lass mich ja nicht schlagen.

Aber das ganze Kontroll- & Buchführungsgedöns kostet nun nur wieder Spaß & Zeit.

Aber wahrscheinlich scheine ich unter Spaß & Privatvergnügen was anderes zu verstehen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Pi9mm:

Aber wahrscheinlich scheine ich unter Spaß & Privatvergnügen was anderes zu verstehen...

 

Der Spaß vergeht Dir dann, wenn irgendwann Deine Behörde Dein bestehendes Bedürfnis zum Besitz prüfen will, und da sitzt jemand der das Gesetz gelesen und verstanden hat. Der verlangt dann vom Verband explizit die Bestätigung das Du mit einer Deiner EWB-Waffen die geforderten Termine hattest. Und da der Verband nicht riskieren will, zukünftig keine Bestätigungen von der Behörde mehr anerkannt zu bekommen, verlangt diese Bescheinigung dann auch explizit von Deinem Verein. Und da hat auch jemand keine Lust sich einer falschen Bestätigung schuldig zu machen, und kann Dir das dann leider mangels Aufzeichnungen dazu nicht bescheinigen.

 

DANN hast DU Pipi in den Augen und kommst hier bestimmt (wieder) heulen wenn Du Deine WBK(en) abgeben darfst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 35 Minuten schrieb Pi9mm:

Aber das ganze Kontroll- & Buchführungsgedöns kostet nun nur wieder Spaß & Zeit.

4/6 für ALLE KW kostet viel weniger Zeit wie 12 /18 mit JEDER Waffe, selbst als 12/18 alte Prägung. Also hast du jetzt mehr ZEIT für deinen SPAß. Du kannst deine Lebenszeit aber auch weiter mit Jammern verbringen, hast du halt weniger ZEIT für SPAß.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich gebs auf. Ihr schreit genau wie das Wahlvieh nach der Peitsche in möglichst viele Intimbereiche.

Macht wirklich keinen Spaß mehr.

Gut Schuß !

(& mit dem überwundenen "12 /18 mit JEDER Waffe" braucht nun auch Keiner immer wieder zu kommen. "12/18 alte Prägung" gegenüber Waffen- & WBK- Kontrollen bleibt ein schlechter Tausch; aber amüsiert Euch mal schön damit.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Stunden schrieb Pi9mm:

Ich geb "12/18 alte Prägung" gegenüber Waffen- & WBK- Kontrollen bleibt ein schlechter Tausch; aber amüsiert Euch mal schön damit.)

 

Ja, wenn man nicht begriffen hat, das der GG uns Sportschützen vor wildgewordenen Behörden und Gerichten geschützt hat, in dem er die schon immer latent im Raum stehende Prüfung 12/18 für jede Waffe entschärft hat und uns nach 10 Jahren die Zustände vor der Neufassung des WaffG wiedergegeben hat.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.