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Janzfan

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  1. Nicht noch einer. Einer reicht. Sorry, konnte nicht anders.
  2. Außer man sammelt in Berlin BSR-Laubsäcke auf & bring sie hin. Das Geld liegt auf der Straße. Gibts das in anderen Städten auch ?
  3. Tja, Schwund gibts (in Vereinen auch schon vor der Erstbefürwortung / WBK-Erteilung) immer. Oder sollte seit Geburt quasi ein Waffen(umgangs)verbot gelten, dessen Annullierung erst irgendwann erworben werden muß ? Oder wie solche Restrisiken ausschleßen ? Wenn man sich natürlich selbst "stellt" (alles veröffentlicht), nun denn. Ansonsten Schnauze halten & ausprobieren.
  4. Wird uns der Gesetzgeber erzählen. Muss das der Gesetzgeber ? Offenbar noch nicht.
  5. Meinst nicht, diese Kontrolle / Erfassung wird durchgesetzt ? Wozu sonst solche Gesetzestexte ? Oder lese / verstehe ich schlicht falsch ? Weniger erzwungene Schießtermine wie gehabt (ohne diese Waffenkontrollen) wären natürlich wirklich eine reale Erleichterung. Aber wiegesagt, man schießt eh seine (mind 12) Termine, wenn man kann...
  6. Schon, (Wenn auch noch "gelbe" KW & LW, hättest 16 / 24; wundern würde es mich bei manchen Behördenfantasten nicht mehr.) weil aber mit Rechenschaftsberichten / Erfassung von Seriennummern / Erstellung von "Bewegungsprotokollen" meiner Privatsachen massiv in meine Privatsphäre eingegriffen wird. (Allein Personal / Zeitaufwand für dieses Erfassen...) Aber das scheint tatsächlich nur die Wenigsten zu stören. Kommt mir so vor, als wird der Elefant im Raum noch gar nicht gesehen. 12/18 mit irgentwelchen erlaubnispflichtigen Waffen hätte kein Brot gefressen. Hoher Preis mal wieder.
  7. Als "Nur-Sportschütze" ist man an dessen Regelwerk gebunden.
  8. Ja. Da man auch mit der Bedürfnisgeißel an Sportordnungen gebunden ist, könnte eine geerbte Waffe somit ggf. nicht als Sportschütze erworben werden. Meine damit jetzt nicht vom sportlichen Schießen Ausgeschlossenes. Eher so ein Beispiel wie 2 x BDS (GK !) Freie Klasse, was es nicht gibt. Wäre dann nur für die Vitrine.
  9. Somit müsste die Waffe regulär als Sportschütze erworben werden, um sie zu (sportlich) benutzen.
  10. Man besitzt nur Kontingent. Erbt 3. Waffe via Erben-WBK. Gelten für Munierwerb & sportliche Nutzung der 3. Waffe die selben Bedingungen wie für jeden Sportschützen; also Wettkampfteilnahme & co. ? Danke für kurze Info.
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