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IGNORED

Hat jemand einen Tip für dritte Kurzwaffe beantragen?


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Geschrieben

Hallo,

haben mein Regelbedürfnis auf Grüner WBK mit einem Sportrevolver .357 und Sportrevolver .22 (zum Trainieren) bereits ausgereizt.

Meine Historie:

Angefangen im KK Verein mit .22 Revolver, da ich es toll fand und mit Hinblick später mal GK Revolver zu schießen. Dann an GK Revolver gekommen und in Zweitverein eingetreten um damit zu schießen.

Nun bin ich dazu gekommen in der Sportpistolenmannschaft im Rundenwettkampf Bezirksliga mal mitzuschießen. Gefällt mir echt gut, aber mit dem Revolver .22 bin ich da echt eher chancenlos (Gewicht, Abzugverhalten..) um da auch mal weiterkommen zu können. Mit der Vereinssportpistole schieße ich eindeutig besser.

Die Vereinspistole ist organisatorisch sehr unpraktisch (wird verstellt, immer Abholen vor Wettkampf, alleine Trainieren, Trainingsmöglichkeit im Zweitverein wäre da...)

Daher reift nun der Gedanke eine eigene SpoPi anzuschaffen ohne gleich den .22 Revolver hergeben zu müssen (da .22 Revolver super günstige Trainingsalternative).

Mit Revolver schieß ich allerdings derzeit noch keine Wettkämpfe, möchte ich später aber auch mal (evtl Kreisliga, da im Verein sonst niemand Revolver schießt, daher keine Mannschaft).

 

Welche Möglichkeit gäbe es für mich eine 3. Waffe zu bekommen? Im Rundenwettkampf werden Präzision und Duell geschossen ( geht ja prinzipiell auch mit Revolver ).

Eine andere Disziplin angeben für die SpoPi, dann müsste ich aber auch genau diese Disziplin auch im Wettkampf schießen oder?

Bleibt mir wirklich nur den 22. Revolver zu verkaufen, wenn ich eine SpoPi haben will um damit in der Bezirksliga zu schießen (Präzi/Duell)?

 

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Fyodor:

Wettkämpfe schießt (oberhalb Vereinsmeisterschaft)

Klares ... "woher kommst du"?

Für den RSB reicht schon deine jetzige sportliche Tätigkeit für die Dritte.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Thomas St.:

Nur Nachteil reicht nicht.

So pauschal ist die Aussage nicht richtig. Zumindest im BDS gibt es das Stichwort "Leistungsverbesserung". Man kann eine zweite Waffe für eine Disziplin beantragen, wenn es durch die zweite Waffe zu einer mehr oder weniger deutlichen, objektiven Leistungsverbesserung kommt. Bei @Kaschber ist das eindeutig dann gegeben, wenn man mit Revolver unter Zeitdruck gegen halbautomatische Pistolen antreten soll, also 5 Schuss in 10 Sekunden. Die Revolverschützen müssen dabei entweder einen extrem hohen Abzugswiderstand in Kauf nehmen oder jedes Mal den Hahn spannen.

 

Natürlich muss man zur Leistungsverbesserung auch an Wettkämpfen teilnehmen, in denen Leistungen gefordert werden. Mit den Rundenwettkämpfe ala DSB (die ja bis auf Bundesliga hochgehen!) ist das gegeben.

 

Zumindest mein BDS-LV würde hier ohne mit der Wimper zu zucken ein Bedürfnis anerkennen.

Geschrieben

Beim DSB brauchst du aber Wettkämpfe im gleichen Kaliber, wenn es um Waffen für den Wettkampfsport geht (Ersatzwaffe oder zur Leistungssteigerung)

 

Deswegen könnte es evtl was bringen, dir deine B-liste mal durchzusehen, ob es Disziplinen gibt, die nur mit Pistole geschossen werden können. Da sollte dann allgemeine Wettkampfteilnahme KW genügen. 

Geschrieben

Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Bei mir geht es um einen Antrag beim WSV.

Versteh ich das richtig, wichtig ist nur das ich bei 3 kurzen überhaupt an Wettkämpfen teilnehme oder muss es zwingend ein Wettkampf in der Disziplin aus dem Bedürfnis für die dritte Waffe sein?

Bedürfnis für die dritte könnt z.b. olympisch Schnellfeuer sei,will aber damit nur Wettkämpfe in Präzision und Duell schießen (so prinzipiell auch Revolver zugelassen ist). Will mir jetzt keine Wettkämpfe auferlegen, welche ich eigentlich damit ja nicht schießen will.

 

ich hoffe meine Intention kommt klar rüber = bessere Erfolge im Präzi und Duell

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Malizia82:

Versteh ich das richtig, wichtig ist nur das ich bei 3 kurzen überhaupt an Wettkämpfen teilnehme oder muss es zwingend ein Wettkampf in der Disziplin aus dem Bedürfnis für die dritte Waffe sein?

Das verstehst Du richtig.

Geschrieben

Da kommt mir jetzt gerade ein Gedanke, da ich auf eine gebrauchte GSP mit Wechsellauf gestoßen bin. Wäre es evtl. sinnvoll ein Bedürfnis für .38 z.B Zentralfeuer zu beantragen, dann was mit Wechsellauf holen. Wenn man dann doch mal Kreisliga GK schießen will verbraucht das keinen Platz auf Grün und es wäre ja kein Bedürfnis auf Basis .22 . Und mit Wechsellauf .22 geh ich einfach zur BL und schieß meine notwendigen Rundenkämpe.

 

Laut meiner Theorie wäre das ja auch möglich oder?

 

Geschrieben

beantrage es für Schnellfeuer, fertig. Was du dann damit schießt, ob Spopi, Schnellfeuer oder Standard egal. Danach kannst du dir dann z.B eine Hämmerli P240 im Kaliber 38 Special für Zentralfeuer Spopi beantragen. 

Geschrieben

Fantasy sprach von einer P240 von SIG/Hämmerli, nicht von einer GSP. Dürfte aber nicht so einfach werden, eine P240 in .38 WC zu finden.

Ansonsten schließe ich mich @Fantasy an: Eine Pistole für Schnellfeuer geht immer, da dort nur Pistolen zugelassen sind.

Umgekehrt ist es viel schwieriger, beim DSB einen .22er Revolver zu bekommen, wenn man eine .22er Pistole bereits besitzt...

 

Der TE hat's richtig gemacht. :)

 

Geschrieben

Man KÖNNTE ja aber auch einfach mal nachsehen in der SpO des DSB (wenn Landesverband WSV) ob bei der Disziplin Standardpistole (oder alternativ Olypische Schnellfeuerpistole) überhaupt ein Revolver zugelassen ist.

 

 

...immer Probleme konstruieren wo überhaupt keine sind...

...wer die SpO kennt ist klar im Vorteil!

 

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Geschrieben (bearbeitet)

- kein anerkannter Schießsportverband

- Sportordnung "in Arbeit"

- Disziplinen aufgezählt (PP1), die es auch beim "Dachverband" BKV nicht gibt

- Sportordnung nicht einsehbar im Mitgliederbereich, offenbar nicht vom BVA genehmigt

- Bedürfnisse nach Sportordnung der BKV als "Dachverband": wenige, eher unattraktive Disziplinen (wie soll da eine 22er Pistole noch begründet werden? freie Pistole, Selbstlader als Einzellader?)

- Bedürfnisrichtlinie nicht einsehbar: Welche Art von Wettkämpfen für 3. Kurzwaffe erforderlich? Anerkennung Schießtermine/Wettkämpfe anderer Verbände? Bedürfnis erst nach wie langer Verbandszugehörigkeit?

 

Viele offene Fragen, die eine Empfehlung zumindest in diesem hier gefragten Zusammenhang doch eher fraglich erscheinen lassen...

 

 

Bearbeitet von lrn
Geschrieben
Am 5.10.2021 um 11:44 schrieb Shiva:

So pauschal ist die Aussage nicht richtig. Zumindest im BDS gibt es das Stichwort "Leistungsverbesserung". Man kann eine zweite Waffe für eine Disziplin beantragen, wenn es durch die zweite Waffe zu einer mehr oder weniger deutlichen, objektiven Leistungsverbesserung kommt.

 

Falls es um Berlin geht kann ich von dieser Strategie abraten. Für den dortigen Behördenleiter ist "besser schießen wollen" kein Bedürfnisgrund. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Jim Osterberg:

Für den dortigen Behördenleiter ist "besser schießen wollen" kein Bedürfnisgrund. 

Es geht nicht um besser schießen wollen, sondern um durchaus objektive Faktoren die die Wettkampfleistungen verbessern. Faktoren die außerhalb der individuellen Leistungen eines Schützen stehen. Und diese objektiven Faktoren gibt es. Eine Glock reicht objektiv nicht aus, um Deutscher Meister in Präzision zu werden. Ein Revolver passt objektiv nicht zu einer Disziplin mit Zeitmessung, wenn die anderen Schützen Pistolen haben. Da kann der Behördenleiter sich auf den Kopf stellen.

 

Abgesehen davon: Das Bedürfnis bescheinigt der Verband. Der Behördenleiter hat lediglich den Job eine WBK auszustellen und irgendwelche Listen zu führen. Ach ja: Der Behördenleiter beurteilt auch nicht die Zuverlässigkeit, dass machen andere.

Geschrieben

Mag sein, dass das in der Theorie so ist. Aber in der Praxis wird man mit diesen Argumenten in Berlin keine Waffe eingetragen bekommen wenn man für die entsprechende Disziplin schon eine Waffe hat, die dafür grundsätzlich geeignet ist. "Auf den Kopf stellen" muss sich also der Antragssteller dann leider.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Jim Osterberg:

Mag sein, dass das in der Theorie so ist. Aber in der Praxis wird man mit diesen Argumenten in Berlin keine Waffe eingetragen bekommen wenn man für die entsprechende Disziplin schon eine Waffe hat, die dafür grundsätzlich geeignet ist.

 

Wenn man das ganze von Seiten der Behörde rein formal im Sinne der Zulässigkeit einer Waffe für eine Disziplin unabhängig von ihrer tatsächlichen Eignung betrachtet, dann soll man sich aber bitte nicht beschweren, wenn Schützen im Gegenzug die Wahl und Ausstattung ihrer Waffen auf das Problem des Traversierens eines gerichteten Graphen reduzieren, also so kaufen und ausstatten, dass offensichtlich hauptsächlich die Frage des Erwerbs weiterer Waffen die Wahl der gekauften Waffen beeinflusst hat.

 

Man wäre unter diesem Umständen ja blöd, wenn man mit zwei in anderen Ländern für Anfänger empfohlenen "Universalpistolen", sagen wir einer Ruger KK-Selbstladepistole und einer Glock 17/19/34 oder vergleichbar anfangen würde, damit fleißig üben und Disziplinen ausprobieren, und sich damit alles verbauen würde. Eine Desert Eagle ist zwar als Sport- wie als Gebrauchswaffe eigentlich ziemlich hirnrissig, verbaut aber immerhin nicht Erwerb einer disziplinspezifischen Waffe...

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