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IGNORED

Waffenbesitz bei Alkoholikern


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Geschrieben

Vor längerer Zeit hatte ich mal mit einer Bekannten Diskussionen, wo ich aufgrund des Diskussionsstils der Dame befürchten musste, dass es zu einer unbegründeten Anzeige kommen könnte. Was nicht passiert ist, zu ihrer Ehre sei es gesagt.

 

Jedenfalls bin ich zur Polizei und habe die gefragt, was sie bei so einer Anzeige (behauptete Bedrohung, Waffenbesitzer) unternehmen würden. Klare Antwort: Wir holen uns die Waffen. Danach können Sie alles auf dem Rechtsweg klären lassen.

 

Klaas

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Geschrieben

Ich habe vor Jahren von einem Kunden sehr günstig 2 Waffen übernommen. Der wollte die unbedingt aus dem Haus haben. Monate später ein Anruf von der Polizei, seit wann ich die Waffen in meinem Besitz habe? Hintergrund, seine damalige noch Ehefrau hatte auf der Polizei angerufen, ihr Mann würde sie mit seinem Gewehr bedrohen. Dumm dabei war, das die Waffen nachweislich schon Monate nicht mehr im Haus waren. In einem anderen Fall hat ein Vereinskollege, Bundespolizist , von Kollegen abends Besuch bekommen. Er hätte seine Frau mit der Dienstwaffe bedroht. Dumm war, das die in der Dienststelle unter Verschluss lag. Sie versuchen es also immer wieder..........die zukünftigen Ex Frauen...................

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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Manuel98:

Zudem war der Alkoholwert bei 583 pg/mg (ab 100 spricht man von einem extremen Alkoholkonsum).

Alkoholwert? Ethylglucuronid im Haar nehme ich an? Der Test ist aus gutem Grund nur extrem eingeschränkt gerichtsverwertbar, weil er in der einen oder anderen Richtung schiefgehen kann. Insbesondere gibt es keine zuverlässige Korrelation zwischen EtG-Wert im Haar und Konsum. Trotzdem: Dieser Wert ist eigentlich nur vorstellbar, wenn entweder beim Test etwas schieflief oder aber die Energiezufuhr des Körpers langfristig wesentlich aus Alk bestritten wird.

Geschrieben

Ich hoffe ja immer, dass solche wie von @PetMan geschilderten Fälle ein hässliches Nachspiel für die Lügenden haben. Solche falschen Behauptungen sollten bei jeder folgenden Verhandlung, sei es Gütertrennung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt etc. negativ angerechnet werden. Zumindest sollte immer sehr umfassend vor einer Entscheidung geprüft werden.

 

Man kann sich auch vernünftig trennen, ohne das Ziel, den anderen zu ruinieren.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb erstezw:

Spätestens beim Missbrauch berauschender Substanzen solltest du diese Hoffnung begraben.

Wobei da natürlich eine gewisse zirkuläre Logik darin liegt, zu sagen, wer die Substanzen missbrauche verhalte sich problematisch, und dann den Missbrauch über das problematische Verhalten zu definieren. Der Gebrauch irgendwelche psychoaktiver Substanzen ist in der Menschheit ziemlich universell. Aber halt mit einer breiten Bandbreite zwischen jemandem, der eine Tasse Kaffee am Morgen trinkt und dazu ein Mohnbrötchen isst, und jemandem, der sich etwas spritzt, das ihm als Heroin verkauft wurde, obwohl schon vom Anschauen her klar ist, dass das nicht der Hauptbestandteil sein kann. Drogenkonsumenten sind beide, aber offensichtlich haben sie es unterschiedlich im Griff. Aber selbst hart Suchtkranke sind vom Verhalten her doch ziemlich unterschiedlich. Nicht jeder, der sich täglich zudröhnt, fährt dann z.B. Auto oder begeht Gewaltdelikte. Manche aber schon.

Geschrieben

Außer der gefährlichen binären Gestaltung des § 6 WaffG fällt beim § 6 Abs. 1 Nr.2  auf, dass sowohl die Abhängigkeit von berauschenden Drogen und die Intelligenzminderung aus den psychischen Erkrankungen ausgegliedert und einzeln erwähnt werden.

 

"... abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder ..."

 

Das kann natürlich nur redaktionelle Dummheit sein. Es kann aber auch Absicht gewesen sein. Falls ja, stellte sich die Frage nach dem Warum. Weshalb werden Alkohol und berauschende Drogen extra erwähnt, während eine Abhängigkeit von nicht berauschenden Drogen über die psychische Erkrankung läuft? :confused:

 

Euer

Mausebaer

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb EkelAlfred:

... eine „Debilität“ amtlich gerichtsfest attestieren?

Das wird in "" so ähnlich, wie ein "Zigeunerschnitzel", das Wort wird heute als diskriminierend betrachtet. Eine Intelligenzminderung wird "gerichtsfest" nur durch ein Gericht festgestellt. I.d.R. durfte sich hierbei das Gericht der Hilfe eines gerichtlich bestellten Gutachters bedienen. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit von Parteigutachten. Für § 6 Abs. 2f. WaffG hilft §4 AWaffV weiter. 

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Also bei uns handelt die Erlaubnisbehörde bei Alkohol und Drogenmissbrauch sehr schnell.

Der Aspirant bekommt noch mit kurzer Frist die Möglichkeit eine MPU beizubringen und dann kommt auch schon der Bescheid im Sofortvollzug.

 

Fertig.

 

 

 

Geschrieben

Jetzt mal ganz ehrlich:

 

Wenn so eine Anschuldigung gerechtfertigt ist (wenn!!!!!) dann finde ich das auch richtig.

 

Ich habe wirklich Interesse daran, das ein Drogen-User einen bösen Flashback hat und dabei von Zombies, die nur er sehen kann angegriffen, wild um sich schießt und dabei meine Frau abknallt.

 

Und das gilt auch den Führerschein- Entzug!!!

 

Ich BITTE Euch, irgendwann muss es mal gut sein!!!!

 

 

Geschrieben
 

F10.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol
ICD F10.- Psychische und Verhaltensstörungen durch AlkoholF11.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide
ICD F11.- Psychische und Verhaltensstörungen durch OpioideF12.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide
ICD F12.- Psychische und Verhaltensstörungen durch CannabinoideF13.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika
ICD F13.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder HypnotikaF14.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain
ICD F14.- Psychische und Verhaltensstörungen durch KokainF15.- Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein
ICD F15.- Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich KoffeinF16.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene
ICD F16.- Psychische und Verhaltensstörungen durch HalluzinogeneF17.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak
ICD F17.- Psychische und Verhaltensstörungen durch TabakF18.- Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel
ICD F18.- Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige LösungsmittelF19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen

 

darunter:

F15.0

Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein : Akute Intoxikation [akuter Rausch]

 

F17.0

Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak : Akute Intoxikation [akuter Rausch]

 

Quelle: https://www.icd-code.de/icd/code/F10-F19.html

 

Liebe Kaffeetrinker und Tabakraucher, immer schön aufpassen, dass ihr nicht abhängig werdet! Wenn es nach Alfred geht, sind Eure waffenrechtliche Erlaubnisse sonst bald weg. :shok:

 

Euer

Mausebaer ;)

 

 

Geschrieben

Dir wird der Unterschied zwischen den Verhaltensveränderungen nach dem Konsum von 500 ml Kaffee und 500 ml Wodka aufgefallen sein, oder? 
 

Das Tabak rauchen die Fahrtüchtigkeit herunter setzt wäre auch neu.

Geschrieben

Ist alles nach §6 WaffG egal.

Abhängigkeit + von einer Droge, die berauschen kann ==> bye bye persönliche Eignung.

 

Der § 6 WaffG mag vielleicht einmal gut gemeint gewesen sein. Er ist jedoch schlecht gemacht.

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

st alles nach §6 WaffG egal.

Abhängigkeit + von einer Droge, die berauschen kann ==> bye bye persönliche Eignung.

Ok....ich rauche jetzt schon über 40 Jahre. Wieviel müsste ich rauchen das das Nikotin " berauschend " wird ? Ohne werde ich " missmutig " , das stimmt. Aber nach einer Woche Intensivstation nach Herzinfarkt wurde ich auch nicht aggressiv wegen Nikotinmangel, eher wegen der Situation an sich. Ich sehe da schon einen Unterschied in der Wahl der " Drogen "..................

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Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb EkelAlfred:

Und wer säuft wie Loch ..., der hat gefälligst seine Waffen weg genommen zu bekommen 

Die aktuelle Rechtsprechung zum Führen (bzw. auch laienhaft beim transportieren) im Auto mit mehr als 0,000 aber weniger als 0,5 ./.. BAK muß nur ein klein wenig verfeinert werden und Dein Wunsch geht in Erfüllung. Vielleicht sind solche Zwischenstufen aber gänzlich unnötig?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb EkelAlfred:

 

Das Tabak rauchen die Fahrtüchtigkeit herunter setzt wäre auch neu.

Ich kenne (Ketten) Raucher, die haben schon nach kurzer Zeit Entzugserscheinungen..

Längere Autofahrten, ohne regelmässige Rauchmöglichkeit, würde ich (mit denen am Steuer) nicht machen..

Während ich mal, vor langer Zeit, einen Alkoholiker kannte, der nach einem 14,50er Glasmantelgeschoss (ugs. für eine Flasche "Goldbrand"),

einen Turm, aus 2 Canastaspielen, fehlerfrei und ohne Zusammensturz bauen konnte..(war eine Wette)

Was ist ein Alkoholiker?

Jemand der mehr trinkt, als der Durchschnitt?

Da ist man schnell..

 

Long

 

Bearbeitet von Longhair
Geschrieben

Es steht jedem frei, sich selbst zum Depp zu stempeln.

 

Über meinen Schreibtisch sind im letzten 20 Jahren viele Unfallberichte gegangen, darunter auch wenige Tote.

 

In Fällen waren Gabelstaplerfahrer durch Alk oder Cannabis berauscht und sind gegen Hochregale geknallt, die dann umfielen oder aus denen Waren stürzten.

 

Tot waren Andere. 
 

Leider. 

 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Josef Maier:

Ich bin mal böse und pack einen drauf: Kein Mensch braucht Alkohol. Also ...

Die Liste kann man unendlich fortsetzen..

Kein Mensch braucht Kaffee, Zigaretten, Waffen in Privatbesitz,

Einfamilienhäuser..to be continued..

 

Btw. wenn jemand sagt :

" Kein Mensch braucht..irgendetwas"...wenn dieser jemand meint, zu entscheiden was ich brauche, würden bei mir die Alarmglocken klingeln..

 

 

@EkelAlfred: dasselbe kann man auch über  Waffen in Privatbesitz sagen..

 

Long

Geschrieben

Nix gegen Alkohol, aber Leute die sich soweit nicht unter Kontrolle haben das sie sich volllaufen lassen und dann ein Fahrzeug benutzten oder Waffen sind einfach gefährlich. Wenn jemand sich besaufen will, kann er das ruhig machen und wenn er wieder nüchtern ist dann erst den Wagen anfassen zb.

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