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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


Stefan Klein

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Hallo,

habe nicht nur das Schießbuch der Behörde (LRA) zur Beweisführung zwecks Nachweis Bedürfnis zum Besitz überlassen, sondern auch Kopien von Urkunden der letzten drei Jahre vor Corona.

Anzahl 138, Kreismeisterschaft, Bezirksmeisterschaften, Landesmeisterschaften und Deutsche Meisterschaften, diese wurden aufbereitet, nachdem die Behörde vor Gericht moniert hatte das sie nicht nachvollziehen kann mit welcher Waffe diese Wettkämpfe geschossen wurde.

Was soll ich denn eigentlich noch alles erbringen?

Ich bin übrigens der einzigste Sportschütze im Kreisgebiet der so durch das Landratsamt behandelt wird, bei anderen Sportschützen  zählte es nicht das ein Überbestand an Waffen des Grundkontingents vorhanden ist und auch nicht das keinerlei Wettkampfteilnahmen nachweisbar sind.

Es zählt nur eines, mich in meine vom Grundgesetz garantierte Rechte unzulässig einzuschränken, mich zu Schädigen wo es nur geht!

Meine Waffen sind mehr wie  vorbildlich gesichert, kann also davon keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen, dieses wurde auch vom VGH Mannheim in der Klagesache wegen des angeordneten Sofortvollzugs vom Landratsamt durch den Sachbearbeiter K. bestätigt, auch gab es bezüglich der Zuverlässigkeit keinerlei Bedenken des Gerichts, der Sofortvollzug des Landratsamts wurde 2015 per Gerichtsbeschluss kassiert,

was außerdem noch zusätzlich hinzu kommt wäre dieses das ich bis vor kurzem noch dienstlicher Waffenträger im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit war! 

Um einen Waffenschein bzw. Waffentrageerlaubnis zu erhalten benötigt man einiges mehr als nur die Maßgaben für den Erhalt einer WBK dürfte manchem Teilnehmer in diesem Forum sicherlich geläufig sein!

Also um was geht es eigentlich dem Landratsamt in diesem Fall?

Auch müsste man sich die Frage stellen, wieso wurden die Waffen erst vom Landratsamt genehmigt und nun stellt man fest die Waffen müssen weg obwohl ein Bedürfnis vom Gesetz zum Besitz auch weiterhin vorhanden ist.

Dieses ist reine Schikane um mich zu Schädigen, hier dürfte sicherlich der BGB § 226 zu Einsatz kommen, die Schikane durch den Sachbearbeiter K. fand seit 1988 bis zu seinem "wohlverdienten" Ruhestand statt, der vorher durch ihn inizierte Sofortvollzug war sein letzter Streich, nun habe ich es mit seinem Vorgesetzten zu tun welcher, aus welchem Grund auch immer, versucht das "Vermächtnis" des Sachbearbeiters K. doch noch umzusetzen, egal ob Recht gebeugt wird oder sonstigen äußerst fragwürdigen Machenschaften durchgesetzt werden sollen.

Ich frage mich ernsthaft ob man als Bürger, welcher rechtschaffend ist und eine reine Weste hat, sich solchen Anfeindungen durch Beamte, welche ich mit meinen Steuermitteln noch mitfinanzieren muss, gefallen lassen muss?

Wo sind wir eigentlich hingekommen in unserem Staat?

Gruß Colt S.

 

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Darum achte ich in meiner Kommunikation mit den Herren und Damen vom Amt immer darauf, dass der Tonfall auch bei Meinungsverschiedenheiten nie ins Persönliche abgleitet.

Dies ist mir in der Vergangenheit auch für die Sachverhalte gelungen, die strittig waren und deren Klärung vor dem Kadi herbeigeführt werden musste.

 

Merke:

Lieber ein Sportschütze ohne Schießleistungsnachweise, der keinen Theater mit seiner Genehmigungsbehörde hat, als ein vorbildlich mit Schießleistungsnachweisen ausgestatteter Sportschütze, dem diese Nachweise bei seiner Behörde auch nicht weiter helfen....

 

frogger

 

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Am 8.12.2021 um 16:44 schrieb Colt S.:

da mein Anwalt sich pro Stunde dann ein Honorar von 650,--€ sichern wollte

 

Autsch, was ist das denn für ein Anwalt?

 

Ich hatte mal für meinen Prozess eine lokale Nobel - Verwaltungsrecht-Kanzlei beauftragt und die haben alles ganz brav nach RVG abgerechet (1. Rechtszug + OVG Zulassungsbeschwerde abgelehnt).
Das waren aber auch schlappe 2800,00 Euro.... Letztlich zu ca. 93% zu bezahlen von der Behörde.

 

Redliche Stundensätze dürften sich so etwas im Bereich von 180,-- bis 300,-- Euro je nach Erfahrung des Anwaltes bewegen. Im hochkarätigen Wirtschafts- und Steuerrecht kann es auch einmal nach 850€/h ausschlagen. So einen Senior-Partner habe ich mal bei Deloite kennengelernt. Büro ganz oben, recht weitläufig und mit seiner eigenen un-shared Privat-Sekretärin im Vorzimmer. Der Kaffee dort war allererste Sahne. Frisch und handgebrüht.

 

Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht wäre auch eine Vereinbarung wie: Abrechnung nach RVG + 1000 Euro on the Top vom Mandaten OK.

 

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
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Hallo,

die 650,--€ hätte ich aus meiner eigenen Tasche begleichen sollen, in wie weit die Rechtsschutzversicherung noch beteiligt wäre, falls es doch weitergegangen wäre, bleibt mal dahin gestellt.

ich werde das Anwaltsschreiben bezüglich des Honorars, nach dem ich es aufbereitet habe, hier einstellen.

Wenn ich die Verhandlungen bzw. deren Abläufe miteinander vergleiche gibt es einig Ungereimtheiten!

Nach Ende der Ersten Instanz ließ mein Anwalt durch das Gericht feststellen ob gegen dieses Urteil eine Berufung zulässig sei.

Bei der Zweiten Instanz wurde zwischen Gericht und Anwalt erst mal eine Streitwerterhöhung vereinbart!

Nach Ende der Verhandlung wurde von meinem Anwalt keine Frage gestellt ob eine Berufung zulässig sei!

Diese Vorgehensweise in der Zweiten Instanz kommt mir äußerst fragwürdig vor, vermutlich wurde die Sache hinter meinem Rücken soweit hingedeichselt das es keine Berufung geben sollte.

Vermutlich wollte man das Ganze zum Abschluß bringen weil man genügend "Kohle" abgesahnt hat und es in der nächsten Instanz wirklich zur Sache gegangen wäre!

 

Bei der Unterredung mit dem Amtsleiter des Landratsamts hat es mir die "Nackenhaare gestreubt" , erst forderte er das ich meinen Waffenbestand unter den halben Wert bringe und im gleichen Atemzug erklärt er mir ich sollte doch eine Sammler-WBK beantragen, er sehe da bei mir kein Problem!

Sorry was soll dass, erst entzieht man mir meine Waffen mit welchen ich meinen Schießsport betreibe und dann soll ich mir Waffen auf der Sammler-WBK wieder anschaffen!?

Der nächste Punkt bei dieser Vorgehensweise des Landratsamts wäre dieses, Waffen wieder anschaffen, ja, diese dann aber schießsportlich nutzen können nein!

Was soll diese Ver.....e?

Ich brauche keine Waffen welche ich nur anschauen und lagern darf, sondern ich benötige meine Waffen um an Meisterschaften teilnehmen zu können!!!

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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vor 8 Stunden schrieb Colt S.:

Bei der Unterredung mit dem Amtsleiter des Landratsamts hat es mir die "Nackenhaare gestreubt" , erst forderte er das ich meinen Waffenbestand unter den halben Wert bringe und im gleichen Atemzug erklärt er mir ich sollte doch eine Sammler-WBK beantragen, er sehe da bei mir kein Problem!

 

Und da behaupte noch mal einer, Verwaltungsbeamte seien dröge und langweilig...  Da waren ja wahrhaft phantasievolle, freischaffende Künstler am Werk.

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vor 19 Stunden schrieb Colt S.:

Hallo,

habe nicht nur das Schießbuch der Behörde (LRA) zur Beweisführung zwecks Nachweis Bedürfnis zum Besitz überlassen, sondern auch Kopien von Urkunden der letzten drei Jahre

 

Irgendwie umschiffst Du in Deinen Antworten immer den Kern meiner Frage. Niemand, nicht mal der VGH, stellt in Frage das Du viele Wettkämpfe schiesst.

 

Ist in Deinem Schiessbuch eingetragen mit welcher Waffe Du welche Meisterschaft geschossen hast?

Oder hast Du nur Urkunden (kein Nachweis auf verwendete Waffe), Ergebnislisten (wieder kein Nachweis) und ein Schiessbuch, das nur nachweist "am, (in,) Wettkampf/Disziplin, (Ergebnis,) Unterschrift/Stempel"?

Bearbeitet von Bounty
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Hallo Bounty,

ich habe eine Auflistung gemacht mit welchen Waffen ich auf Meisterschaften geschossen habe, außerdem steht in meinen Aufzeichnungen (Schießbuch BDMP-Formular) mit welchen Waffen ich meine Schießtermine bestritten habe.

Die Auflistung wurde meinerseits gemacht damit die Behörde besser verstehen kann!!!

Es ist allerdings ein Wollen von Seiten der Behörde zum "Verstehen" vorausgesetzt!!! 

 

Was mir bei der neuerlichen Gespräch bei der Behörde aufgefallen ist, wäre dieses, mir wurde eine Auflistung meiner Waffen vorgelegt welche auch bei VG und VGH vorgelegt wurde!

Von dieser Auflistung habe ich bis zu diesem Tag keinerlei Kenntnis gehabt!!!

In dieser Auflistung wurden sämtliche Wechselkomponenten als eigenständige Waffen den Gerichten "verkauf", daher die "wundersame" Vermehrung meiner Waffen!

Wenn man bedenkt dass z.B. ein Wechsellauf oder eine Wechseltrommel als vollständige Waffe gewertet wurde ist es doch sicherlich sehr dreist von dieser Behörde solche Verfälschungen bei Gericht vorzutragen oder?

Gegen diese Falschdarstellung wurde von Seiten meines Anwalts nichts unternommen!

Diese Auflistung durfte mir nicht auf Anweisung des Referatsleiters in Kopie ausgehändigt werden, ich durfte lediglich diese mal betrachten!!!

Hier stellt sich die Frage wieso durfte mir eine Kopie dieser Liste nicht ausgehändigt werden?

Komischerweise sind die Eintragungen im NWR in Ordnung, hier wurden Wechselkomponenten nicht als Eigenständige Waffen geführt sondern als Wechselsysteme, Wechsellauf, Wechseltrommel!

Ein Schelm wer böses denkt!!!

Gruß Colt S.

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Hallo Karlyman,

ist doch ein sonderbares Verhalten des Referatsleiters als solches!

Erst setzt er vor dem VGH Mannheim mit "Gewalt" durch das hier nicht das neue Waffenrecht bezüglich des Bedürfnis auf den Besitz in Anwendung kommen soll, dann will er mir meinen Bestand an Waffen und Wechselkomponenten kürzen und dann will er mir die Sammler-WBK offerieren um das ich wieder Waffen kaufen kann!

Was soll eigentlich ein solcher "Schildbürgerstreich" darstellen außer mir Schaden zu machen?

Dieses ist eigentlich ein Einsatzgebiet für den §226 BGB, erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn dieses nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zu zufügen!

Aber nicht nur dieser Punkt spricht für die Anwendung des §226 BGB sondern mein "Leidensweg" mit dem Sachbearbeiter K. seit 1985 bis zu seinem "wohlverdienten" Ruhestand und danach mit seinem Vorgesetzten Referatsleiter!

Gruß Colt S.

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Hallo Fussel_Dussel, 

deswegen habe ich auch meine Klage vor den Verwaltungsgerichten geführt, aber mein Anwalt hat hier nix unternommen obwohl ich diesen Sachverhalt bei ihm mehrfach angemahnt habe!

Das Verfahren in die Kosten laufen lassen und Kohle einschieben war hier wohl wichtiger.

Die Ursprüngliche Forderung des Sachbearbeiters K. war wie folgt, ich soll ihm den Nachweis erbringen das ich mit allen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften teilgenommen habe!

Es war diesem Sachbearbeiter K. auch egal ob es sich um Wechselkomponenten handelte oder ob es sich um Waffen handelte welche auf der Sportschützen-WBK steht.

Bei den Wechselkomponenten ist das Bedürfnis durch die Grundwaffe vorhanden und muss nicht extra beantragt werden, ebenso muss nicht vor jedem Kauf einer Waffe auf der Sportschützen-WBK ein Bedürfnis nachgewiesen werden, hier genügt die gültige Urkunde als solches für den Nachweis des Bedürfnis für den Erwerb und Besitz.

Gruß Colt S.

 

P.S. du hast die Sache völlig richtig erkannt, sehr mysteriöse Behörde

Bearbeitet von Colt S.
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Ok, ich lasse mich zu einer Bewertung hinreissen.

@Colt S. kann für die auf WBK grün (für WBK gelb vielleicht auch oder zumindestens teilweise) erworbenen Schusswaffen Wettkämpfe, auch überregional, nachweisen. 

Einziger Aufhänger für Kritik ist ggf.  das er eine Vielzahl (oder alle Eintragungen) im Schiessbuch selbst vorgenommen und als Landessportleiter "gegengezeichnet" hat. Kann man bemängeln und eleganter regeln, indem der LV-Leiter gegenzeichnet. Ist der bei den Wettkämpfen des Landesverbands nicht durchgängig zugegen, den genau dafür hat er seinen Sportleiter, würde er aber auch nach "Aktenlage" und "auf Treu und Glauben" zeichnen, sprich auf Grundlage von Ergebnislisten (aus denen sich die verwendete Waffe nicht erkennen lässt) und der Erklärung des Schützen, welche Waffe eingesetzt wurde (was der LV-Leiter ja in gesonderter Erklärung gegenüber dem Amt/Gericht scheinbar sogar getan hat).

 

Das Amt spielt unfair und vertritt die Sichtweise das mit allen im Besitz befindlichen Waffen (auch denen auf WBK gelb) und wesentlichen Waffenteilen Wettkämpfe zu schiessen sind. Dadurch das eben auch Waffenteile mit betrachtet werden entsteht der Eindruck, @Colt S. schiesst mit der Mehrzahl seiner bereits im Besitz befindlichen Waffen überhaupt keine Wettkämpfe.

 

Das Amt hat diese Sichtweise und den Eindruck scheinbar geschickt den Gerichten verkauft.

@Colt S. hat einen schlechten Anwalt, der den Unfug nicht vor Gericht ein krachendes Ende setzt.

@ASE erklärt die Entscheidung des VGH, das mit allen Waffen Wettkämpfe geschossen werden müssen (konsequent auch die, die nicht unter Para. 14.5 WaffG fallen, und dann auch die Wechselsysteme), zum Präzedenzfall was der Gesetzgeber wirklich will und warum der BdMP von Tuten und Blasen keine Ahnung hat.

 

Hhm, alles blöd...

 

 

 

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Hallo Fussel_Dussel,

nur zur näheren Info, es ist ein "Fachanwalt", der ist hier in der Liste für Fachanwälte aufgeführt.

Leider habe ich erst später erfahren dass dieser sein Geld nicht wert ist.

Nur Schade dass ich diesen hier namentlich nennen darf!!!

Vielleicht hat er auch mit der Gegenseite zusammengearbeitet?

Würde mich nicht wundern wenn ich im Nachhinein alles genauer Betrachte!

Er hat mich auch ständig gedrängt ich sollte Waffen verkaufen!

Noch was so ganz am Rande, er hat von mir eine CD-Rom zur Beweisführung erhalten, auf dieser habe ich sämtlich Urkunden bis 2015 und mein Schießbuch kopiert.

Ich denke das hier kein Gericht diese Beweise vorgelegt bekam!

 

Gruß Colt S.

 

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Am 10.12.2021 um 15:15 schrieb Colt S.:

ich habe eine Auflistung gemacht mit welchen Waffen ich auf Meisterschaften geschossen habe, außerdem steht in meinen Aufzeichnungen (Schießbuch BDMP-Formular) mit welchen Waffen ich meine Schießtermine bestritten habe.

 

Die Begründung, warum man mit einem korrekt ausgefüllten BDMP-Schießbuch den Nachweis der verwendeten Waffe nicht erbringen könne, würde mich näher interessieren.

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vor einer Stunde schrieb Colt S.:

und außerdem könnten diese Nachweise von irgend jemanden stammen!

Dein Anwalt wird in der Verhandlung gefragt haben, wie den ein rechtssicheres Schiessbuch laut Gesetz aus zu sehen hat..........................Bestimmt das jetzt ein normaler SB, was er anerkennt und was nicht? Obwohl es keine gesetzliche Vorgabe für so ein " Dokument " gibt ? Entweder waren deine RIchter sowas von auf Links gebügelt, dann hätte gar nichts geholfen ( weil geht ja gegen Waffen ), oder dein Anwalt sollte beim Scheidungsrecht bleiben. 

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Selbst wenn die Richter ultra-anti-gun sind und so einen Schwachsinn urteilen, kann der richtige Anwalt dagegen zumindest in Revision gehen. Spätestens dort sollten der Behörde (und den Schwachsinn-verzapfenden Richtern) die Buchsen ausgezogen werden. Koste es, was es wolle. Gut angelegtes Geld wäre es in dem Fall allemal (wenn sich alles so wie geschildert dargestellt hat).

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Hallo Fussel_Dussel,

du hast es richtig bemerkt!

Selbst wenn die Richter ultra-anti-gun sind und so einen Schwachsinn urteilen, kann der richtige Anwalt dagegen zumindest in Revision gehen.

Spätestens dort sollte der Behörde (und den Schwachsinn-verzapfenden Richtern) die Buchsen ausgezogen werden.

Tja, wäre sicherlich so gewesen wenn ich den richtigen Anwalt gehabt hätte!

Gruß Colt S.

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Hallo Irn,

der Sachbearbeiter K. wollte nicht, da wäre ein Aufsichtstempel auch für nix nutze gewesen.

Außerdem gibt es noch Schießleiterstempel mit Nummern!

Außerdem was soll den eine Aufsicht bestätigen mit welchen Waffen ich geschossen habe wenn man betrachtet das die normalen Aufsichten welche gerade mal das Wissen eines Sachkundelehrgangs haben, sehr viele der Waffen die ich schieße überhaupt nicht kennen bzw. zuordnen können!

Was sollen die bestätigen?

Guten Gewissens eigentlich nur das ich an diesem Tag dort geschossen habe und diesen Nachweis kann ich falls erforderlich durch das Schießstandbuch bzw. Schießklade besser nachweisen.

Gruß Colt S.

 

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vor 43 Minuten schrieb Colt S.:

Was sollen die bestätigen?

Wollte man das wirklich einführen, könnte man natürlich jedesmal die Seriennummern aufschreiben und kontrollieren, bei Wechselsystem usw. noch getrennt für die Teile... Einige Hersteller sind ja schon so nett, dass sie maschinenlesbare Codes drauflasern, so dass vielleicht jemand eine freundliche App schreiben könnte... Die mangelnde Rechtsbasis und die mangelnde Sinnhaftigkeit wären natürlich ein anderes Thema.

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