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IGNORED

Stammdatenblatt bei Neukauf?


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Geschrieben

Ich habe einen Repetierer auf gelb gekauft, jetzt will der Händler das Stammdatenblatt mit meinen IDs, da diese nicht in die WBK eingetragen seien (was sie auch noch nicht sind). 

Muss ein Händler bei einem Neukauf tatsächlich die IDs aller meiner sonstigen Waffen vorliegen haben? 

Ich bin etwas verwundert. 

Geschrieben

^

Genau das hab ich jetzt mal bei ihm angefragt. 

Vermutlich hat er nur lax formuliert, aber ich war/bin nicht sicher, ob mir nicht irgendeine Änderung entgangen ist... 

 

Geschrieben

Mehr als die von Josef genannten IDs braucht es nicht. Ich denke, da hat sich der Händler wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Du kannst aber dein Stammdatenblatt von der Behörde bekommen, üblicherweise geht das auch recht unkompliziert via Email. Da steht dann halt alles drauf. 

Geschrieben

beim Neukauf ist mir für den Handel nur die Pers. ID und WBK ID bekannt. Einzelne Waffen IDs braucht er nicht.

Aber das mit der vollen Gelben, bzw. den Füllstand kann er ja den Kunden als Sicherheit erfragen. Persönlich ist mir das völlig egal was der Handel sehen möchte. Es interessiert mich als Kunde kein bisschen was er damit treibt.

Darüber hinaus verlange ich aber als Kunde für den schon im VK einkalkulierten NWR Aufwand den Kaufvertrag/Rechnung in Papierform zusammen mit dem Überlassungsschein/Waffenbrief zur Anmeldung bei meiner Behörde. Bitte ganz ohne Kaffeeflecken und Eselsohren. War alles schon dabei!

Ich möchte mich im Voraus entschuldigen, sollten einige Fachbegriffe nicht den genauen Wortlaut getroffen haben.

Im Moment, nein, schon eine ganze Weile kaufe ich nur noch bei 3 Handelspartnern und nur dort fühle ich mich bezüglich ihres Portfolios, Preiskalkulation und NWR Abwicklung vollends aufgehoben. Will sagen das die Vorbildliches bis ins Detail leisten.

 

LG 

Geschrieben

Wie läuft das überhaupt als Händler aktuell? Ich gebe Personen ID und WBK ID in einem Kontrollfenster ein und ich sehe per klick ob die Nr. gültig sind? Oder kommt da nach einem Werktag ? Stunden erst ein OK der Behörde?

Geschrieben

Bei allem was ich seit der Einführung gekauft hab, hat immer Personen und Erlaubnis ID gereicht.

 

Montag bin ich das hoheitliche Köln-Kalk-Verbot umgangen und hab mir dort eine Kanone gekauft. Die zuständige Waffenbehörde, eine der größten Deutschlands, hat noch nicht mal eine Abfrage irgendeiner ID auf ihren Formularen. Rückfrage dort: nö, braucht man nicht angeben, suchen sie sich raus.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb kulli:

Wie läuft das überhaupt als Händler aktuell? Ich gebe Personen ID und WBK ID in einem Kontrollfenster ein und ich sehe per klick ob die Nr. gültig sind? Oder kommt da nach einem Werktag ? Stunden erst ein OK der Behörde?

Genau, der Händler gibt die NWR P-ID des Käufers, die E-ID der WBK und die W-ID der Waffe in der NWR-Schnittstelle ein und die Überprüfung erfolgt dann in Echtzeit bzw. wenn die IDs falsch oder ungültig sind (z.B. wenn die WBK im NWR nicht als erteilt, sondern als widerrufen etc. hinterlegt ist) wird die Übermittlung vom NWR abgelehnt.

 

Daher braucht man als Bürger auch keinerlei ID-Nummern bei der Erwerbsanzeige angeben, denn der Erwerb der Waffe "ploppt" bei der Behörde bereits auf, bevor man beim Waffenhändler aus dem Laden raus ist...

Bearbeitet von tt22
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb tt22:

Daher braucht man als Bürger auch keinerlei ID-Nummern bei der Erwerbsanzeige angeben,

Und aus welchem Grund sehen es die Behörden gerne wenn diese bei der Anzeige angegeben werden und haben entspr. geänderte Formulare?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb chapmen:

Und aus welchem Grund sehen es die Behörden gerne wenn diese bei der Anzeige angegeben werden und haben entspr. geänderte Formulare?

 

Keine Ahnung. Vielleicht als Arbeitserleichterung für die Behörde bei Privatverkäufen, denn da "ploppt" logischerweise nichts von alleine auf - die Waffe müsste also manuell im NWR gesucht werden.

 

Aus meiner Sicht ein legitimer Grund dafür, um diese Daten zu bitten.

Pflicht sind sie jedenfalls nicht, denn was in der Anzeige stehen muss, findet man in § 37f WaffG und von NWR-IDs steht da nichts...

Bearbeitet von tt22
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb tt22:

Daher braucht man als Bürger auch keinerlei ID-Nummern bei der Erwerbsanzeige angeben, denn der Erwerb der Waffe "ploppt" bei der Behörde bereits auf, bevor man beim Waffenhändler aus dem Laden raus ist...

Sag das mal meiner Behörde. Ich habe dort mal mit der Erwerbsanzeige eine Kopie des Datenblatts der Waffe mit allen IDs und Daten vom Händler abgegeben. Im Formular hatte ich ein "siehe Anlage" in die entsprechenden Felder eingetragen. Kam direkt wieder zurück und ich sollte alles von Hand nochmal in das Formular eintragen.

Dafür werden dann aber meine Angaben auch ignoriert. So ist für ein AR-15 Wechselsystem in der WBK und im NWR ein komplett anderer Hersteller eingetragen. Mein entsprechender schriftlicher Hinweis mit der Bitte um Korrektur beim nächsten Besuch meiner WBK auf dem Amt wurde ignoriert. Nun steht eben immer noch der falsche Hersteller drin. Das ist mir jetzt auch egal. Eine Kopie meines Hinweischreibens und die Kopie meines Meldeformulars mit den korrekten Daten habe ich allerdings sicherheitshalber behalten, falls mir später mal jemand ans Bein pinkeln möchte.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Faust:

[...] meinen IDs, da diese nicht in die WBK eingetragen seien [...]

Diese Formulierung deutet doch schon darauf hin, dass es sich um die IDs für die WBK (Exxx) und dich als Person (Pxxx) handelt, denn die Waffen-IDs werden nicht in die WBK eingetragen.

Geschrieben (bearbeitet)

Nun ja, das (Waffen-)Behörden oft "interessante" Rechtsansichten, wenig Fachkenntnisse und/oder Beratungsresistenz an den Tag legen ist ja leider nichts neues, ändern aber auch nichts an der grundsätzlichen Rechtslage.

 

Wenn die Behörde gerne die IDs haben möchte, ist es ja aber auch nicht tragisch, diese anzugeben...

 

Meine Behörde hat zwar auch neue Formulare, allerdings ohne Felder für NWR-IDs.

Bearbeitet von tt22
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb chapmen:

Und aus welchem Grund sehen es die Behörden gerne wenn diese bei der Anzeige angegeben werden und haben entspr. geänderte Formulare?

Weil ich mir als Bürger, wenn ich 3 n-stellige Zahlen-/Buchstabenkombinationen die nachher eh aus dem System übernommen werden, in ein Formular schreiben muß und mich dabei ein paar mal verschreibe so richtig klein und mickrig vorkomme und meinen gesellschaftlichen Wert erneut erkenne. 

vor 10 Stunden schrieb drummer:

So ist für ein AR-15 Wechselsystem in der WBK und im NWR ein komplett anderer Hersteller eingetragen. 

#metoo:drinks:Bei mir sind es 2 wirklich verschiedene Kaliber, das eine davon eher sinnbefreit. Ich bekam jetzt als Entgegnung, ich hätte das bei der Erwerbsanzeige so angegeben. Ob das richtige oder das falsche weiß ich aber noch nicht. Vielleicht schaue ich mal, ob nwr@bva.bund.de sich um Korrektur bemüht? Aber ich glaube, ich warte erst mal die Bundestagswahlen ab, wann auch immer. Vielleicht lohnt sich Mail schreiben nicht mehr.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Weil ich mir als Bürger, wenn ich 3 n-stellige Zahlen-/Buchstabenkombinationen die nachher eh aus dem System übernommen werden, in ein Formular schreiben muß und mich dabei ein paar mal verschreibe so richtig klein und mickrig vorkomme und meinen gesellschaftlichen Wert erneut erkenne. 

Selten solch einen Blödsinn gelesen.

Geschrieben
Am 6.5.2021 um 19:30 schrieb HangMan69:

vielleicht will er aber auch herausfinden, ob nicht schon 10 waffen auf der gelben drauf sind und ein weiterer erwerb daher nicht mehr auf diese gelbe geht!?

DAS wäre dann aber ohne wenn und aber das Problem des Käufers.

 

mfg

Harry

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Dynamite Harry:

DAS wäre dann aber ohne wenn und aber das Problem des Käufers.

 

Na ich weiß nicht.

Habe heute mit der Behörde telefoniert, weil gestern mein Bedürfnis für zwei Waffen eingetroffen ist.

Da ich mich für den exakten Waffentyp bereits entschieden habe (d.h. Waffen-ID etc. bekannt) fragte ich nach, ob ich den Voreintrag überhaupt brauche.

 

Antwort "Ja", weil der Händler/Verkäufer sonst nicht wissen kann, dass er mir die Waffe überhaupt verkaufen darf (der Verkäufer bekäme wahrscheinlich sonst ein Problem).

Nun bin ich noch weit vom gefüllten Schrank f.d. gelbe WBK entfernt. Aber liegt der Fall da nicht ähnlich? Mein Schrank sei gefüllt mit 10 LW auf gelbe WBK und ich kaufe Nummer 11. Wer handelt dann falsch? Der Verkäufer darf mir die Waffe dann doch nicht verkaufen (d.h. eigentlich überlassen).

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Saxcab:

Mein Schrank sei gefüllt mit 10 LW auf gelbe WBK und ich kaufe Nummer 11. Wer handelt dann falsch?

Du!!!!!!!!!! Diese Regel ein zu halten obliegt dir, weil wie du selber schreibst der Händler nicht alle deine WBK?s bzw deinen Bestand kennt. Genau das gleiche wie die 2/6er Regel. Für  die Einhaltung bist DU zuständigt. Oder du beantragst einen Revolver beim DSB. Da ist die Lauflänge mindestens 10cm. Da darfst du keinen Revolver kaufen der kürzer ist. Ist bei vielen Dingen so, das wir selber die Regeln einhalten müssen. Deswegen ist es auch so wichtig das wir uns immer aktuell halten was das Waffengesetz angeht.

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