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IGNORED

Versand von freien Waffenteilen per DHL verboten?


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Geschrieben

es lag in deiner Person.

Lies nochmal nach: HGB §421 (war ja zuvor schon genannt):

Handelsgesetzbuch
§ 421 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht

(1) Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln.
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb JägermitHut:

Anyway. Nach meinem Rechtsverständnis  ist DHL nicht haftbar zu machen. Sie haben explizit Waffenteile vom Versand ausgeschlossen.

Nein, haben Sie nicht.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Fantasy:

wie war er denn verpackt? Daran lässt sich auch erkennen ob es ein Transport Schaden ist/war oder davor schon beschädigt war?

Jein.

 

Ich habe schon Pakete erhalten sie waren zerknautscht und teilweise aufgerissen, der Inhalt aber einwandfrei. Und äußerlich unbeschädigte Pakete, bei denen der Inhalt sagen beschädigt war. Wenn der DHL-Mensch weil, bekommt er alles kaputt.

 

National sind Waffen und teile davon nicht ausgeschlossen. Anders sieht das mit Munition aus. Die wird nicht transportiert.

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb black_friday:

....

 

Was wäre den richtig gewesen?

Du gibts ein Beweismittel aus der Hand.. an Jene, denen gegenüber Du Ansprüche geltend machst.

Wie kommst Du jetzt wieder zu Deinem Eigentum?

 

vor 53 Minuten schrieb black_friday:

 

 

Der Verkäufer meinte, beim Versand wären die Risse noch nicht da gewesen und es müsse sich um einen Transportschaden handeln.

jo... da bist Du leider in der Bewesipflicht.
Kannst Du nachweisen, ib der Scgaft nicht mangelhaft verpackt war?

Das wird jetzt schwierig werden.

Ich habe so einen Fall bereits hinter mir. Und gewonnen, weil der Verkäufer aus Kulanz eingelenkt hat.

Ich habe den gebrichenen Schaft heute noch hier liegen.. der Bruch war erkenntlich völlig frisch.
Also definitiv Transportschaden!

Risse im Schaft kann man hinsichtlich Entstehungszeitraum schon sehr gut einschätzen
 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb WOF:

so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt.

kann, nicht MUSS!

 

Absender, als Vertragspartner von dhl, soll das gefälligst machen!

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb black_friday:

Nein, Versand war Paket National.

Ich habe heute bei der Hotline angerufen, dort konnte man mir aber nicht sagen, auf welchen Teil der AGB sich die Aussage bezog. Ich muss schriftlich Widerspruch einreichen.

 

Was wäre den richtig gewesen? Der Verkäufer meinte, beim Versand wären die Risse noch nicht da gewesen und es müsse sich um einen Transportschaden handeln.

Auf jedenfall Widerspruch einlegen. Selbst ganze Waffen werden in DE per DHL versendet, das machen z.B. B&H Waffenhandel oder Triebel (letztere zumindestens bei Rücksendungen, beide Händler aus eigener Erfahrung)

Bearbeitet von switty
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HangMan69:

genau, weil die das auch so ohne weiteres dürfen, privatpersonen nur "sehr eingeschränkt" mit dhl!

Aber er hat den Schaft doch von einem Händler gekauft?

Geschrieben (bearbeitet)

welcher (lt. threadersteller) die sachen als "privatperson" verkauft und versendet hat!!!

 

höchstwarscheinlich um hier eben KEINE gewährleistungsansprüche erfüllen zu müssen!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

 

vor 16 Minuten schrieb HangMan69:

genau, weil die das auch so ohne weiteres dürfen, privatpersonen nur "sehr eingeschränkt" mit dhl!

Das darf jeder mit DHL. Man muss nur sicherstellen dass nur ein berechtigter Empfänger es ausgehändigt bekommt.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb switty:

Auf jedenfall Widerspruch einlegen. 

Und auf alle Fälle eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Ich hatte schon öfter Beschwerden an DHL, nur über den Weg der Bundesnetzagentur war die Antwort befriedigend.

 

 

 

Geschrieben

Heute kam die Antwort auf meinen schriftlichen Widerspruch, es wurde aber nur noch mal die Ablehnung wiederholt.

Auf meine Frage nach dem zugrunde liegenden AGB - Abschnitt wurde nicht eingegangen. Wahrscheinlich hat das nicht mal jemand durchgelesen.

Da bleibt wohl wirklich nur der Weg über eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

Geschrieben
Am 3.4.2021 um 21:09 schrieb Mittelalter:

Jedes versandunternehmen hat Verpackungsleitfäden online... 

Lässt sich also leicht checken... 

Grün vergessen?

Oder sagst du mir jetzt aufgrund der Angaben welcher Kantenstauchwiderstand zum verpacken eines ZFs ausreicht?

Geschrieben

Ich hatte das schon mal mit Alu-Felgen.

Sehr gut verpackt gewesen, bei Ankunft Felgenhörner völlig deformiert, zerstört. Definitiv Transportschaden, die abgeplatze Pulverbeschichtung war noch im Paket.

Das 20Kg Paket muss aus geschätzt 2-3m Höhe auf Beton geknallt sein.

Privater Verkäufer, welcher glaubwürdig und kooperativ war, zog mit DHL sogar vor Gericht.

Außer Spesen nix gewesen.

Von diesem Unternehmen ist in Problemfällen nichts zu erwarten, Richter glaubt regelmäßig den Ausführungen der DHL "Sachverständigen", dass Verpackung nicht ausreichend war.

Die Verpackungsanforderungen von DHL lauten übrigens, dass das Paket einen Sturz aus 1m Höhe schadlos überstehen muss.

 

Zu deinem Fall:  Ich würde dem Verkäufer ein wenig mit der Erkenntnis, dass er Händler ist, auf die Füße steigen und Wandlung oder Ersatzlieferung verlangen.

 

So einfach Dinge aus dem orginären Geschäftsbereich "privat" verkaufen geht weder steuerlich, noch Gewährleistungs/Fernabsatz- aussschlusstechnisch 😉

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