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IGNORED

AfD-Mitgliedschaft und legaler Waffenbesitz


highlower

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Das die nicht beobachtet werden, heißt ja nicht, das sich das in einer Woche ändern kann,

das ist abgeschmettert worden weil es einen verfahrensfehler- ein LEck- gab.

Das heißt nicht, das die AFD eine saubere Weste hat,

ich würde sagen, da hat einer Schwein gehabt,

Außerdem, ist das nur das Verwaltungsgericht,

Da gibts dann noch das Oberverwaltungegericht

Bundesverwaltungsgericht

Bundesgerichtshof

und Beschwerde wurde zugelassen

 

ALSO, nicht zu früh freuen

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vor 1 Stunde schrieb Joseg:

Sprach da nicht mal ein bekannter Politiker von der Gnade der späten Geburt?

Trotzdem hatten die Grünen es vollbracht ;)

Muss man natürlich auch erst einmal hinbekommen.

 

 

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vor 47 Minuten schrieb Hunter375:

Da hast du natürlich absolut Recht, aber mit keinen Spinnern kann man einer Partei mehr schaden als mit dem Nazi-Gesocks.

Das ist doch mittlerweile auch da dieses "Nazi-Gesocks". Das sieht man ja an den Wählerwanderungen ;)

Viele nazis sind ja von den Grünen zur AfD gewandert und umgekehrt auch von der AfD zu den Grünen.

 

Die Keule scheint zudem zunehmend abgenutzt. Man verwendet ja längst andere Schlagwörter.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

Naja, aber wenn man mal ehrlich ist, dann hat es beim "Flügel" ja auch gestimmt .....

Nein, hat es nicht. Man muss die politische Einschätzung von der verfassungsrechtlichen Einschätzung trennen. Politisch ist der "Flügel" unter aller Kanone, nicht zuletzt angesichts eines Personals, das sich schon mal mit Julleuchtern und Nazi-Devotionalien schmückt, und Höcke ist m.E. ein gefährlicher, fundamentalistischer Spinner.
Aber die verfassungsrechtliche Beurteilung ist eine andere: Eine Partei oder Organisation darf nur dann als rechtsextrem (oder linksextrem) eingestuft werden (ja, das war eine Einstufung, die im März 2020 ganz offiziell erfolgte), wenn sie auf die Abschaffung der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung oder zentraler Elemente derselben abzielt, so wie sie im GG verankert sind. Und da hat der Verfassungsschutz bislang eben nur Schwachsinn produziert, der rechtlich nicht haltbar ist. Die drei zentralen Argumente, warum der "Flügel" auf die Abschaffung der FDGO abziele, sind:
 

1.) Vertreter des "Flügels" würden Auschwitz nicht als den zentralen Bezugspunkt der deutschen Identität betrachten. Das steht im GG aber nirgends. Auschwitz als den zentralen Bezugspunkt der deutschen Identität zu verstehen, ist kein Verfassungsprinzip des GG. Kann man als Argument also vergessen.

 

2.) Vertreter des "Flügels" würden die Politik aller anderen Parteien grundlegend kritisieren und in praktisch keinem Punkt mit den anderen Parteien übereinstimmen. Damit wären sie gegen das Demokratieprinzip. Das ist offensichtlicher Blödsinn. Kann man als Argument also vergessen.

 

3.) Vertreter des "Flügels" würden unter "deutschem Volk" nicht nur die "Gesamtheit aller Staatsbürger" verstehen, sondern  auch so etwas wie eine kulturell oder ethnisch bestimmte Gruppe, die sich von anderen Völkern oder Nationen unterscheidet. Damit würde der "Flügel" die grundsätzliche Rechtsgleichheit aller Menschen leugnen und das sei ein Verstoß gegen das Menschenwürde-Prinzip.

Wie daraus, dass man das deutsche Volk nicht nur als juristisch, sondern auch kulturell definierte Gruppe versteht, folgen soll, dass man die "grundsätzliche Rechtsgleichheit aller Menschen leugnet", kann der Verfassungsschutz aber nicht sagen. Kann man als Argument also auch vergessen.

 

Dieselben Argumente wird der Verfassungsschutz jetzt wohl als Argumente gegen die AfD als Ganze vorgetragen haben. Scheitern vor Gericht ist damit vorprogrammiert. Leider hat die AfD gegen die Einstufung des "Flügels" als rechtsextrem nicht geklagt, weil Meuthen offenbar mithilfe dieser Einstufung den "Flügel" in die Ecke treiben und entmachten wollte. Das kann ich politisch verstehen und ich finde die Absicht auch gut. Juristisch war es aber eher fatal.

Bearbeitet von hegel68
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Das kann man, denke ich, pointierter betrachten:

vor 7 Minuten schrieb hegel68:

Vertreter des "Flügels" würden Auschwitz nicht als den zentralen Bezugspunkt der deutschen Identität betrachten.

 

Ein Verbrechen als zentralen Bezugspunkt der eigenen Identität zu betrachten ist sogar dann kontraproduktiv, wenn man persönlich dieses Verbrechen begangen hat. Es ist gut und richtig, dass ein Mörder bei uns nicht getötet sondern zeitweilig eingesperrt und dann wieder mit der Hoffnung auf Resozialisierung freigelassen wird. Daraus folgt aber, dass er, soll die Resozialisierung erfolgreich sein, eine andere Identität als "Mörder" finden muss.

vor 7 Minuten schrieb hegel68:

Vertreter des "Flügels" würden die Politik aller anderen Parteien grundlegend kritisieren und in praktisch keinem Punkt mit den anderen Parteien übereinstimmen. Damit wären sie gegen das Demokratieprinzip.

 

Wenn das Demokratieprinzip pluralistisch verstanden wird, dann ist offensichtlich das Gegenteil richtig. Kritik an anderen Parteien ist vollkommen natürlich, selbst wenn sie übersteigert wird. Die Alternative wäre so etwas wie die (unter diesem Namen sicher nicht mehr tragbare) Nationale Front der DDR. 

vor 7 Minuten schrieb hegel68:

Vertreter des "Flügels" würden unter "deutschem Volk" nicht nur die "Gesamtheit aller Staatsbürger" verstehen, sondern  auch so etwas wie eine kulturell oder ethnisch bestimmte Gruppe, die sich von anderen Völkern oder Nationen unterscheidet.

Das ist immer noch Bestandteil des geltenden Staatsbürger- und Einwanderungsrechts, und zwar in der besonders seltsamen Variante der Abstammung. Man kann das sicher auch kritisieren und z.B. einfach Kenntnisse des Deutschen, wie auch immer erworben, für eine bedeutendere Qualifikation zur Einbürgerung halten als die Abstammung. Wenn ein gebürtiger Nigerianer fließend Deutsch spricht und über Kants Kritiken referieren kann und ein Russlanddeutscher kein Wort, dann kann man sicher fragen, wer da der "bessere" Deutsche ist. Ändert aber nichts daran, dass man so oder so mit irgendeiner Definition von "deutsch" arbeitet.

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vor 16 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Das ist immer noch Bestandteil des geltenden Staatsbürger- und Einwanderungsrechts, und zwar in der besonders seltsamen Variante der Abstammung.

Richtig, und das macht die Argumentation des Verfassungsschutzes gegen "Flügel" und AfD noch absurder. Die CDU hat sich bekanntlich lange dagegen gewehrt, vom Abstammungsprinzip im Staatsbürgerrecht abzurücken. Nach der Definition des Verfassungsschutzes wäre die CDU damit jahrzehntelang eine "erwiesen rechtsextreme" Partei gewesen. 
Das ist alles nur noch lächerlich.

Bearbeitet von hegel68
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Gerade eben schrieb EkelAlfred:

@hegel68 Alles gut und schön, aber wieviele Geflügel-Typen kennst Du persönlich?

 

Ich kenne eine ganze Reihe, nicht Alle können ihre Muttersprache in ganzen Sätzen sprechen..

Ich kenne keine, aber nicht in ganzen Sätzen reden zu können, ist leider auch ein Kriterium für Verfassungsfeindlichkeit. 😆

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vor 1 Stunde schrieb Hunter375:

Dafür ziehen sie die Möchtegern Nazis an wie ein Kackhaufen die Fliegen.

Leider..

 

Anderen Parteien ist es ähnlich gegangen nur von der anderen Seite.

Die Piraten sind von Links gekapert worden.

Schade eigentlich. Mir gefiel der Ansatz sich erstmal schlau zu machen bevor man

sich festlegt.

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vor 2 Stunden schrieb Hunter375:

Dafür ziehen sie die Möchtegern Nazis an wie ein Kackhaufen die Fliegen.

Man müsste halt die Unvereinbarkeitsliste leben und nicht nur vor sich hertragen. Andererseits werden durch linksextremen Terrorismus und Druck von der Seite des Establishments viele normale Leute abgeschreckt und es bleiben oft nur diejenigen übrig, die sowieso nix zu verlieren haben oder deren Ruf eh schon ruiniert ist. 

Bearbeitet von Direwolf
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In dem Fall (Grün) hat der eunuch ja doch noch ein paarmal gefummelt. Nicht immer wars vom Alter her durchs Gesetz erlaubt.

Dann versuchte der grüne Eunuch mit dem Finger auf andere zu zeigen.

Das ist dann peinlich.

 

mal ehrlich: Unter der Gnade der späten Geburt auch noch echte NSDAPler ganz nach oben zu bringen?

Wie schafft man das? Vor allem bei dem Vorgeplärre?

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Stunde schrieb EkelAlfred:

@hegel68 Alles gut und schön, aber wieviele Geflügel-Typen kennst Du persönlich?

 

Ich kenne eine ganze Reihe, nicht Alle können ihre Muttersprache in ganzen Sätzen sprechen... 

Wo treibst du dich denn so rum?

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vor 4 Minuten schrieb Waffen Tony:

In dem Fall (Grün) hat der eunuch ja doch noch ein paarmal gefummelt. Nicht immer wars vom Gesetz erlaubt.

Das ist Forum wie man es kennt. Was das Dummerle nicht verstehen will versteht es nicht.

 

Wenn bei der Gründung einer Partei kaum noch Mitglieder einer früheren Partei leben so ist die Gefahr das nur wenige über 80 jährige den Weg in die neue Partei finden.

 

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Was verstehst du denn jetzt nicht? Und sei nicht so hart zu dir selbst ;)

Bei den Grünen gabs aber doch noch ein Paar. Das reichte dann jedenfalls.

Ich glaube die AfD ist die einzige Partei, die das in ihrer Satzung sogar ausschließt.

Bearbeitet von Gast
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vor 12 Minuten schrieb Waffen Tony:

 

Ich glaube die AfD ist die einzige Partei, die das in ihrer Satzung sogar ausschließt.

Lobenswert, jetzt wo die alten Kameraden nicht mehr leben verbietet man ihnen ausdrücklich die Mitgliedschaft. Ich bin stolz auf Euch halte mich aber einer Mitgliedschaft in einer so moralischen Partei für nicht würdig.

 

 

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vor 34 Minuten schrieb Waffen Tony:

redest du immer noch von den Grünen?
Ich bin aber kein Mitglied dort. Da hast du dich vertan.

Trotzdem Gute Besserung.

Redest Du mit Deinem Spiegel?

 

Ich meinte schon Deine Ehrenmänner von der jüngeren Partei.

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vor einer Stunde schrieb Joseg:

Lobenswert, jetzt wo die alten Kameraden nicht mehr leben verbietet man ihnen ausdrücklich die Mitgliedschaft. Ich bin stolz auf Euch halte mich aber einer Mitgliedschaft in einer so moralischen Partei für nicht würdig.

 

 

Dann wäre vielleicht "Die Linke" was für dich. Die haben sogar noch so einen echten alten Kameraden in ihren Reihen.

 

:D

Abs4 

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