Zum Inhalt springen
IGNORED

Kontaktversuch Southwest Guns


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Danke für das Update.

Ich wünsch Dir viel Erfolg – und wenn es geht auch etwas Spaß dabei, Herrn Ibach mal etwas in den Ar... zu treten.

 

Mein Tipp, Du wirst nicht allein sein ...

 

Gruß

Rainer

Geschrieben
Am 14.12.2021 um 15:58 schrieb raze4711:

Aber mich nicht bezahlt .

Nach einem 3/4 Jahr hatte ich den Titel , und er Privatinsolvenz. 

Neues Auto auf die Schwester angemeldet . Wohnung zahlte das Sozialamt.

Schwarz gearbeitet Geld verdient. Und mir schön frech ins Gesicht gegrinst , wenn er mich gesehen hat.

 

In der Zeit hat nicht viel gefehlt , und ich hätte .... 

Aber ich kann ja schlecht den Richter  fragen , wie oft ich ihm für fast 10000€ auf die Zwölf hauen darf. 

Bei 10.000,- Euro rentiert sich eine Betrugsanzeige. Das bringt Dir zwar "direkt" kein Geld, aber bei einer Verurteilung kann der Schuldner die Schulden nicht durch eine Privatinsolvenz "erledigen". Schulden die durch Betrug entstanden sind bleiben auch nach einer Privatinsolvenz erhalten. Daher macht eine Betrugsanzeige (kostet auch nichts, außer den Aufwand) bei dem Betrag auf jeden Fall Sinn.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb HBM:

Bei 10.000,- Euro rentiert sich eine Betrugsanzeige.

Wenn tatsächlich ein Betrug vorliegt, genügen auch geringere Beträge.

vor 10 Stunden schrieb HBM:

Das bringt Dir zwar "direkt" kein Geld, aber bei einer Verurteilung kann der Schuldner die Schulden nicht durch eine Privatinsolvenz "erledigen". Schulden die durch Betrug entstanden sind bleiben auch nach einer Privatinsolvenz erhalten. 

Ein solcher Automatismus besteht keineswegs.

 

Entweder das Opfer hängt sich im Wege des Adhäsionsverfahrens an die Strafsache Ran und beantragt ausdrücklich die Feststellung, dass die beanspruchte Summe auf einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat beruht oder man klagt die Forderung mit dem entsprechenden Feststellungstenor unmittelbar vor dem Zivilgericht ein.

 

Ein bloße Strafanzeige bringt dem Geschädigten im Falle einer Privatinsolvenz des Täters rein gar nichts.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb P22:

Ein bloße Strafanzeige bringt dem Geschädigten im Falle einer Privatinsolvenz des Täters rein gar nichts.

Meinst Du eine Verurteilung wg. Betruges alleine reicht nicht aus damit die betrügerisch erlangte Summe (Forderung an den Schuldner) trotz eines "erfolgreichen" privaten Insolvenzverfahrens auch nach dem Insolvenzverfahren durch den Schuldner zu zahlen ist? Wir hatten zwar erst einmal diesen Fall - da hat einer nach dem "Offenbarungseid" noch weiter bei uns bestellt - und dann nicht bezahlt. Das ging dann wg. Betruges vor Gericht und trotz eines Privatinsolvenzverfahrens blieb die Forderung weiterhin bestehen und inzwischen haben wir unser Geld. Kann mich da aber nicht erinnern, dass wir bei der Verhandlung (oder vorher oder nachher) irgendwie "beigetreten" wären. Wir wurden nur als Zeugen gehört und der Staatsanwalt hat angeklagt. Ist aber schon ein paar Jahre her, daher kann ich mich da auch irren, allerdings hatten wir nicht mal einen Anwalt also kann ich mir nicht vorstellen, das es damals bei uns so wie von Dir beschrieben gelaufen ist.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb P22:

Ein solcher Automatismus besteht keineswegs.

 

Entweder das Opfer hängt sich im Wege des Adhäsionsverfahrens an die Strafsache Ran und beantragt ausdrücklich die Feststellung, dass die beanspruchte Summe auf einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat beruht oder man klagt die Forderung mit dem entsprechenden Feststellungstenor unmittelbar vor dem Zivilgericht ein.

https://www.schulden-insolvenzberatung.de/privatinsolvenz-und-betrug-unerlaubte-handlung/

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb HBM:

Meinst Du eine Verurteilung wg. Betruges alleine reicht nicht aus damit die betrügerisch erlangte Summe (Forderung an den Schuldner) trotz eines "erfolgreichen" privaten Insolvenzverfahrens auch nach dem Insolvenzverfahren durch den Schuldner zu zahlen ist?

Ja.

 

Welche Forderungen nicht an der Restschuldbefreiung teilnehmen, ergibt sich aus § 302 InsO. Eine bloße Verurteilung wegen Diebstahl, Betrug, Untreue usw. genügt nicht. Vielmehr muss die Forderung auch unter diesem Aspekt beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

 

Ferner hätte ich als Gläubiger auch gerne einen Titel, damit der Anspruch auch erst in 30 Jahren verjährt. Für den Titel mit dem entsprechenden Feststellungstenor benötige ich ein Straf- oder Zivilurteil, welches explizit meine Forderung aufführt. Die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe hat mit meiner persönlichen Forderung unmittelbar nichts zu tun, darum muss man sich selbst kümmern.

vor 9 Stunden schrieb WOF:

Die Strafanzeige alleine hilft nicht,

die Verurteilung schon.

Die Verurteilung „hilft“ bei der zivilrechtlichen Durchsetzung, genügt allein aber reicht. Siehe oben.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben

Deshalb habe ist es ja so formuliert.

Wobei eine Verurteilung im Zusammenhang

mit der eigenen Forderung der entscheidende

Teil sein kann. Alternativ muss im zivilen

Urteil die verbotene Handlung festgestellt sein;

das ist nicht einfach wenn der Gegner einen

halbwegs brauchbaren Anwalt hat.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
Am 14.6.2021 um 18:46 schrieb highlower:

Lustig wirds bei solchen Händlern dann immer bei Reklamationen und Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen.

Als wäre dies bei "richtigen" Firmen anders.

Geschrieben
Am 14.12.2021 um 10:35 schrieb raze4711:

Bei egun als inaktiven Benutzer gemeldet.  

Das war ich. Ich habe meinen Fall egun dargelegt und die haben ihn daraufhin gesperrt.

 

Habe einen Artikel für fünfhundert € bestellt, angebliche "Lagerware" wegen Lagerräumung. Wurde aber nicht geliefert, nur Ausflüchte, angeblich versandbereit, dann fehlt angeblich die Adresse, dann keine Reaktion mehr auf Mails, keine Reaktion auf Telefonanrufe.

Nach knapp einem Monat habe ich den Kauf storniert und um Rückzahlung erbeten. Erst nach einem weiteren Monat und Einschaltung eines Anwalts und Androhung des Rechtsweges habe ich mein Geld zurückerhalten

Meine persönliche, private Vermutung: Hier wird versucht nicht vorhandene Ware zu verkaufen, das Geld einzukassieren und möglichst lange zu behalten. So wird ein "Liquiditätspolster" auf Kosten der Kunden geschaffen.

Andere Rezensionen hier und bei google bestätigen das Geschäftsgebaren.

Finger weg von dem Laden.

Geschrieben

Von einem anderen, nicht mehr existierenden Händler weiss ich, dass er von seinem Großhändler wegen der offenen Posten keine Ware mehr bekommen hatte, als er versuchte, wenigstens Umsatz zu machen .....

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb 11suzuki:

Sieht aber nicht aus wie gesperrt.

 

 

Nach meiner Meldung bei egun war dort beim Aufrufen von southwest guns das auch von raze4711 zitierte "Inaktiver Benutzer" zu sehen. Im Moment sind auch keine Artikel eingestellt.

Ich hab aber den dortigen Webmaster nochmal angeschrieben, daß egun diesen Machenschaften keien Plattform mehr bieten sollte. Vielleicht hilft's.

 

Ansonsten kräftig passende Bewertungen auf egun und bei google schreiben...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb cb01:

Bei allem Ärger....

 

...kann aber egun nur "auf Zuruf" wegen irgendwelcher "Machenschaften" nicht einfach einen User sperren.  

Also Facebook und Google können das.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb cb01:

Bei allem Ärger....

 

...kann aber egun nur "auf Zuruf" wegen irgendwelcher "Machenschaften" nicht einfach einen User sperren.  

Deswegen ist es ja wichtig,  daß sich möglichst viele Betroffene dort melden.

Geschrieben

Egun lebt von dem Geld seiner Verkäufer.

Wenn bei jedem Zuruf ein Verkäufer , und wegen der hohen Verkaufszahlen gewerbliche Verkäufer gesperrt werden , dann verlieren sie ihre Kunden und gehen pleite. 

In der Richtung stecken sie in einer Zwickmühle. 

  • 3 Monate später...

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.