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IGNORED

Wo sind die Verbände ?


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb erstezw:

"Einmann" gönnt sich das schon heute. Die meisten von uns haben aber noch immer etwas zu verlieren, und sei es nur noch die (stark eingeschränkte) körperliche Freiheit.

 

Hier (bei der Materialbeschaffenheit von Geschossen) geht es zuvorderst um Verwaltungsrecht, nicht um den Bereich von Freiheitsstrafen. 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

[...]

Aber na ja, na ja die Verbände sind Scheiße, das wissen wir von EzLord doch. Oder?

 

 

Friedrich Gepperth

 

Ich oute mich jetzt mal als Fan von unseren Verbänden. Insbesondere den BDS finde ich super. :)

 

Hashtag: #gegendenstrom

 

Geschrieben (bearbeitet)
24 minutes ago, karlyman said:

REACH ist bekannt.

Es gibt aber m.W. kein ableitbares Argument her bezüglich einer Beeinträchtigung von Umweltmedien bei Verwendung in geschlossenen Schießanlagen bzw. Kugelfängen.  

Naja....Rückbau, Entsorgung und die Idee der allgemeinen Beschränkung (der Verwendung) die REACH innehat....oder anders gesagt...REACH möchte innerhalb der EU dafür sorgen, dass Chemikalien wenn als SVHC eingestuft sind generell beschränkt werden und die Verwendung oder auch Abgabe an die Allgemeinheit eine Ausnahme bleibt.....sprich alle Chemikalien sind erstmal verboten und können erst in der Verkehr gebracht werden, wenn unbedenklich oder sie zwingend für ein Verfahren gebraucht werden. Ähnlichkeiten mit dem deutschen WaffG sind rein zufällig.....und bei REACH geht es wie beim WaffG auch nicht mehr um Argumente sondern um mindesten zum Teil auch um politische Entscheidungen.

 

bj68

 

Edit meint noch, dass da mit der ECHA da auch was geschaffen wurde was "sehr viele Leute am Scheißen hält" und die einen Teufel tun werden sich den Ast abzusägen auf dem sie sitzen....

Bearbeitet von BJ68
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Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb karlyman:

 

Hier (bei der Materialbeschaffenheit von Geschossen) geht es zuvorderst um Verwaltungsrecht, nicht um den Bereich von Freiheitsstrafen. 

Du irrst. Das ist Umweltrecht.

Kipp doch mal Öl in den Gulli. Wirst schon sehen...

Geschrieben

"Falsche Baustelle"...

 

Öl in den Gulli, oder, schlimmer noch in die Landschaft, ist umweltgefährende Abfallbeseitigung bzw. Grundwassergefährdung. Das sind klare Straftaten nach StGB (Umweltstrafrecht).

 

So, wir reden hier aber von Geschossmaterial beim Schießen in Schießanlagen, also in einen umschlossenen Kugelfang, in Raumschießanlagen etc.

Wo soll da Umweltrecht (= Beeinflussung/Gefährdung von Umweltmedien, insbes. Boden und Grundwasser), und, noch weitgehender, Umweltstrafrecht zum Tragen kommen? Nicht mal im Ansatz.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Marder:

Schön wäre es auch mal die Wahrheit über das Verhalten von DSB/BSSB zur Deckelung der gelben WBK zu erfahren, da trifft sie keine Schuld das weiß ich, aber es wäre schon interessant mal zu wissen warum wir so verarscht wurden und welcher Verband welche Rolle gespielt hat.

Wenn man Gesetzesbegründungen genau liest, wird man beim Deckel auf die Gelbe WBK schnell auf die Formulierung stoßen "Vermeiden von Waffenhorten".

 

Diese Beschränkung kam kurz vor knapp, ohne öffentlicher Diskussionsbestandteil werden zu können

und -das sollte man nicht außer Acht lassen- punktgenau, nachdem die Verbände (mit Unterstützung unzähliger Mitglieder) die 18/12 je Waffe verhindert haben.

 

Sowas verschwimmt leider schnell im Gedächtnis, nur die Verschärfungen bleiben bestehen. 

Das ist zum Teil ja auch menschlich nachvollziehbar; wenn bei mir das Wasser im Keller steht, hilft mir die Aufmunterung wenig, dass zumindest der Sturm nicht noch das Dach eingedrückt hat.

 

Man kann das also als politische Retourkutsche werten oder dem Glauben anhängen, DSB/BSSB/Werauchimmer hätten "die Idee gehabt", "zugestimmt", "die Schützen geopfert"  und sonstigen Blödsinn.

Denn warum (um in dieser Denkart zu bleiben) eine Bäcker-Innung Interesse haben sollte, dass Kunden ihrer Bäckereien nur begrenzt Backwaren kaufen dürfen, konnte mir zumindest noch niemand überzeugend erklären.

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb cartridgemaster:

Die etwas wirren Ausführungen (die genannten 12/18 Trainingsnachweise p.a. für jede im Besitz befindliche Sportwaffe) in der Begründung des Gerichts zur Entscheidung haben keine allgemeinverbindlichen Auswirkungen.

Dass man die Entscheidung des Gerichts politisch als Steilvorlage für weitere Verschärfungsbestrebungen ausgenutzt hat, bleibt unwidersprochen.

Eben doch.

Denn dadurch wurden ja die Grundlagen geschaffen für die Juristen tief in den Ministerien, die 18/12 eben für jede Waffe einzufordern.

und vor das Bedürfnis stets an Schießaktivitätsnachweise zu koppeln.

 

Hier mal die Stellungnahme vom Bundesrat 09.09.19 auszugsweise zur Erinnerung:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/363-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

"Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden."

 

Damit hätten wir also einen Ewigkeitsnachweis installiert.

Da freuen sich die 80jährigen, die nach 50 Jahren Waffenbesitz noch zwingend an den Schießstand rödeln müssen.

 

Und nicht zu vergessen: im Gesetzentwurf vom August stand noch folgender Passus für § 14:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0363-19.pdf

(4) "Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat

und

2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist."

 

Diese Bombe konnte auch entschärft werden, sonst hätten die Schützen von Verband zu Verband rödeln dürfen um die jeweiligen Waffen auf "Sportordnungskonformität" prüfen zu lassen.

Mitgliedschaft in zwei Verbänden, doppelter Aufwand, usw. Der BDS wird nicht urteilen, was beim DSB zugelassen ist - und andersrum.

Das alles wäre bei Waffen auf Grün, zweckgebunden für Disziplinen befürwortet, noch irgendwie möglich gewesen.

 

Was aber wäre mit Waffen gewesen, die auf Gelb gehen? Eben ohne Verbandsmitgliedschaft erworben? Damit wäre das Privileg der Gelben dahin gewesen und die Systematik der Gelben mehr oder minder beerdigt.

 

 

Geschrieben

Wieso braucht es eine Gelbe WBK? Für C und D Waffen? Wie wird das denn anderswo gehandhabt? Was sieht die EU FWR vor?

 

Verbände sind betriebsblind.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Raiden:

Weitere Waffen gehen, dann halt aber auf grün mit Bedürfnisbescheinigung = den Bückling beim Fürsten machen.

 

Wie einstens...

 

Sehen wir es, wie es ist:

Der Gesetzgeber hat mit dieser Deckelung von "Neugelb" die einzige echte Liberalisierung, die es in langem Zeitraum für die meisten LWB/Sportschützen gab, wieder einkassiert, oder zumindest "kastriert".

 

Geschrieben
Am 4.2.2021 um 23:02 schrieb Valdez:

Warum nicht vor 2003?

Hey, es wird jedesmal schlimmer.

 

 

 

Tut mir leid, aber da bin ich nicht bei dir. Es wird immer schlimmer. Stimmt. Aber 2003 fiel der leidige und unnötige §37 Anscheinsparagraph. Seit dem gibt es im Bereich HA viele Ar 15 und dergleichen auch bei anderen Waffen. Warum sollte man die Gesetze von vor 2003 wieder wollen? Mir hat sich noch nie erschlossen warum Waffen nach ihrem Aussehen als gefährlich oder ungefährlich eingestuft wurde. Nur weil es Film und Medien schon immer so darstellten. Diese Kleiderschränke waren nun mal nicht sehr ansehnlich, wenn auch die gleiche Wirkung. Käme es so wie von dir gewünscht würden 100 000 und mehr vor den Kopf gestoßen. Auch wenn es vorher vieles besser war, möchte ich nie mehr diesen Paragrafen. Durch den kleinen Anscheinsparagrafen wurde zwar einiges im Bereich KK und Munition unter 40mm Länge und Lauflänge unter 40cm wieder eingeführt aber die Mehrheit benutzt die ARs mit 223 und dementsprechender Lauflänge. Vielleicht ist es dir egal ob es solche Waffen gibt, aber mir nicht. Auch wenn es so aussieht als ob es auch dies nicht mehr lange gibt. Ansonsten gebe ich dir in vielem Recht. Nun kann man den Wegfall des §37 als Bonbon sehen für andere Verschärfungen. Und auch das er wieder eingeführt wird aber die anderen Verschärfungen bleiben. Fakt ist zur Zeit aber das es ihn schon seit fast 20 Jahren nicht mehr gibt und man bis jetzt damit Spaß hatte. Was die Zukunft bringt weis man auch in anderen Bereichen nicht. Wer hätte gedacht das die größte Lobby (Autofahrer) einmal dermaßen in die Knie gezwungen wird. Denn auch da ist die gleiche Vorgehensweise. Eine Minderheit wird von den Medien als die Mehrheit dargestellt und schon klappt’s auch mit den Verboten. Salamitaktik erweist sich in vielen Bereichen als sehr erfolgversprechend. Und eine Kriegstaktik wird nur geändert wenn sich nicht erfolgreich ist. 

Geschrieben

Es ist ein netter Wesenszug auch positive Aspekte zu sehen wie den Wegfall des "alten" §37 (es gibt de facto immer noch einen ähnlichen).

 

vor 10 Minuten schrieb FR8:

Nun kann man den Wegfall des §37 als Bonbon sehen für andere Verschärfungen.

Das kann man nicht nur, dass muss man sogar.

Nur noch 10 Waffen auf gelbe WBK, aber der Handschutz auf dem AR darf jetzt Lüftungsöffnungen haben, hui...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb FR8:

§37

Ist  den Grünen+Roten  so durchgerutscht. Sie waren selbst erstaunt.

Bei der Evaluierung der Feuerwaffenrichtlinie wäre das korrigiert worden, wenn die anderen Länder vorweg Tschechien nicht interveniert hätten.

 

Macht nix, kommt beim nächsten mal. Steilvorlagen Canada und NZ.

Was nutzt es, wenn du was kaufen kannst, und dann entschädigungslos enteignet wirst?

 

Ich konnte frücher(pre 2003) schon aus Sicherheitstechnischen Aspekten mit der fertig geladenen Kurzwaffe von zu Hause aus in´s Revier fahren.

Wenn ich Hunger hatte, Besorgungen machen musste, kein Problem. Afaik kleine Umwege waren in Verbindung mit Jagd kein Problem.

 

Frickel mal Nachts beim einsteigen in das Auto mit Pistole und Revolver rum, was ein Scheixx.

 

Für mich jedenfalls ging es freiheitlich in Punkto Waffengesetz ab 2003 steil Bergab.

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Valdez:

Für mich jedenfalls ging es freiheitlich in Punkto Waffengesetz ab 2003 steil Bergab.

Nicht nur für Dich...

Die Möglichkeit sich HA's kaufen und schießen zu dürfen - die vorher dem 37er zum Opfer fielen - oder sich auf der neuen gelben mit Mehrladern und VL-Revolvern - auf Grundlage anerkannter Verbände und deren genehmigter Sportordnungen und unter Beachtung des Erwerbsstreckungsgebots, aber was sind schon Details... - eindecken zu können, hat den meisten den klaren Blick auf die tatsächliche Sachlage vernebelt und war - aus meiner Sicht - auch genau so gewollt...

 

 

Bearbeitet von Andrè1
Geschrieben

Ich hoffe nur, dass es redaktionell grammatikalisch falsch vom DSB geschrieben wurde. In einem Absatz steht

Zitat

In ihrem Bericht schlägt die ECHA ein grundsätzliches Verbot der Verwendung und des Verkaufs von bleihaltiger Munition für das Sportschießen und die Jagd vor. 

Weiter heißt es aber

Zitat

Generell nicht betroffen von Bleiverbotsregelungen sind alle geschlossenen (Raum-)Schießanlagen. Außerdem ausgenommen vom Verwendungsverbot soll der Einsatz von Bleigeschossen zum Sportschießen sein, wenn das verschossene Blei auf den Schießständen zu mindestens 90% aufgefangen und recycelt werden kann.

Schön, wenn man es da noch dürfte. Blöd, wenn man keine Munition dafür kaufen kann...

Geschrieben

Yep....dieser Widerspruch ist mir auch aufgefallen.....könnte mir aber Vorstellen, dass Schießstände dann halt eine Lizenz zum Kauf der Munition bekommen bzw. bleihaltige Munition nur an professionelle d.h. gewerbliche Verwender verkauft werden darf...vergleichbar mit diversen Klebern oder Lösemitteln, wo die Abgabe an Privatpersonen ebenfalls verboten ist, sie aber gewerblich erworben und verwendet werden dürfen.

Auswirkungen auf den Preis dürften die EU nicht interessieren....

 

bj68

Geschrieben
Am 5.2.2021 um 12:04 schrieb karlyman:

Der Gesetzgeber ...

Sei mal ehrlich zu dir und nenne die CxU beim Namen.

 

Gesetzgeber klingt so unkonkret und den Gegner konkret zu benennen hilft ihn besiegbar zu machen ... 😉

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

SPD

Die 20% Partei? Als treibende Kraft reicht die nicht aus.

Ggf. hätten dem Heissluft - Horst und seinen Schärgen halt auch die FDP oder die Grünen bei der Umsetzung helfen müssen.  

 

vor 4 Minuten schrieb karlyman:

Konkret waren es CDU/CSU

Du steigerst dich. Weiter so.

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