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IGNORED

Benötige ich NWR-ID bei Privatkauf?


PeKron

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich beabsichtige eine Waffe von einem Vereinskollegen zu erwerben.

Auf dem neuen Antragsformular wird nun die NWR-ID gefordert (P, E und W).

 

Überwiegend lese ich online, dass die NWR-ID nur für Händlerkäufe/Verkäufe benötigt wird und nicht für Privatverkäufe.

Einige Beiträge lassen mich aber auch zweifeln. Vor allem fordert das PP Wuppertal explizit der Angabe.

 

Problem an dieser Stelle: Ich habe meine IDs, der Verkäufer nicht. Mein Voreintrag läuft in 4 Tagen ab, die Waffe wollte ich jetzt recht kurzfristig übernehmen.

 

Kann mir da jemand eine belastbare Info geben? In den vielen Infoblättern ist zwar immer davon die Rede das die NWR-IDs nicht als Legitimation nötig sind - da steht aber nichts von der Anzeige bei der Behörde.

 

Danke!

Bearbeitet von PeKron
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Im Privatbereich nicht nötig 

 

ihr meldet ja nicht ins NWR

 

wird gefordert, weil einfacher für die Behörde 🤷🏻‍♂️

 

 

im Zweifel glaube ich aber das es selbst im PP Wuppertal schon so Zauberkästen gibt, nennen sich glaub Telefon 🤷🏻‍♂️

Bearbeitet von CZM52
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Falls blöde Bemerkungen kommen:

In Paragraph 37f sind keine IDs gefordert.

Die tauchen im WaffG auch gar nicht auf. Diese spielen im Waffenregistergesetz eine Rolle, aber das tangiert Privatleute bei einem Privatgeschäft erstmal überhaupt nicht.

Bearbeitet von Raiden
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vor 2 Stunden schrieb CZM52:

Zusätzlich zur Seriennummer?

was bedeutet seit längerem?

Bei mir wurden vom KVR im Oktober 2018 alle Waffen IDs in die grüne WBK nachgetragen. Die IDs wurden zusätzlich zur Seriennummer hinzugefügt am oberen und unteren Rand der WBK.

Bearbeitet von Applevortex
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Nachgetragen wurde bei mir nicht. Mitten in der WBK (glaube ab lfd Nr.4) haben die Einträge plötzlich zusätzlich die W-ID.

Eingetragen werden die Nr bei uns in der linken Spalte unter der Waffenart. 

Also "Kat.B Selbstladebüchse" und im gleichen Feld darunter die W-ID.

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