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Salutbüchse anmelden


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Geschrieben

@erstezw@charly.brown Habe ich das richtig verstanden: Vom e.V. ohne Gemeinnützigkeit (und sicherlich ohne Wirtschaftsbetrieb) will das Finanzamt keinerlei Schreibkram? Oder wollen sie dann dauernd den Nachweis daß man klein genug ist? Will dann dafür das Gericht den Müll wie Protokoll Mitgliederversammlung, Tätigkeitsbericht Vorstand usw.? Danke für passende Fundstellen.

Geschrieben

nach der Eintragung e.V.  in das Handelsregister kamen unwesentlich später so ca. 5 - 6 Seiten vom FA mit so allerlei Fragen die ich z.T. nicht mal verstanden habe

ein Anruf bei der Tante vom FA die das alles wissen wollte und der Erklärung meinerseits als Vorsitzender das in keinster Weise Moneten weder in der einen noch in der anderen Richtung fliessen würden ergab das ich das Gespräch schriftlich bestätigen sollte und seitdem ( 7 Jahre ) nix mehr ...

das HR wollte lediglich zur Eintragung die notariell bestätigte Satzung ...

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Josef Maier:

Danke für passende Fundstellen.

Ich suche mal raus, was das Finanzamt geschrieben hat. Die Steuerklärung mach ich als Kassier beim Tauchverein.

 

Beim RK Ortsverband macht das der Kreis für uns,  da sind wir aber kein e.V. und teilweise steuerpflichtig.

 

Alles für den Dackel,  alles für den Hund ...

Geschrieben

Ich selber besitze zwar keine Salutwaffe, aber ich würde mich an den Kosten einer Vereinsklage beteiligen.

 

Alleine schon weil eine Ausweitung des Bedürfisprinzips auf alle Lebenbereiche gestoppt werden muss! (Wenn soetwas durchkommt, dann wird das sehr schnell auch in andern Bereichen gemacht)

Geschrieben

Noch ein Hinweis:

 

Es wäre sinnvoll, die Klage nicht gerade vor einem Verwaltungsgericht einzureichen, welches für seine bürgerunfreundlichen Entscheidungen bekannt ist! Zur orientierung solltet ihr euch die Urteile der Gerichte nehmen, die auch das Böllerverbot gekippt hatten! (Z.b. das OVG Lüneburg). Der Verein sollte also seinen Sitz in einem Bundesland haben, dessen Oberverwaltungsgericht einigermassen freundliche Entscheidungen fällt. Alles andere wäre sinnlos!

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Fyodor:

Doch, das ist ein riesiger Unterschied. Nicht nur ein Stempel...

Ich meinte damit:

Es macht "PÄNG" und ansonsten kann man es, wie eine andere Schreckschusswaffe auch nur werfen.

!Nicht im rechtlichen Sinne gleich!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

Ja, da braucht man dringend ne Salutflobertbüchse!

 

Das mit dem JS und Salut-Langwaffen ist aber in der Tat eine interessante Frage. 

 

Salutwaffen werden bedürfnispflichtig und sonstigen erlaubnispflichtigen Langwaffen gleichgestellt... 

Der JS ermöglicht es prinzipiell, erlaubnispflichtige Langwaffen zu erwerben. 

Sofern das allgemeine jagdliche Bedürfnis nicht ausreichen sollte, kommen in Einzelfällen noch spezielle jagdl. Verwendungen für Knallwaffen (s. die von mir genannte Hundeausbildung) in den Sinn. 

Geschrieben (bearbeitet)

Das mit jagdl. Bedürfnis mag auf den ersten Blick schon etwas exotisch aussehen...

Aber das ganze Thema Erlaubnispflicht für Salut, bzw. die neuen gesetzlichen Anforderungen, sind ja auch entsprechend "schräg"; und damit passt es wieder.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb steven:

Hallo JDHarris

 

da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, wäre erstmal Brainstorming gewünscht.

 

Steven

Hallo Steven

 

Falls Du erstmal alleine klagen möchtest, würde ich Dir folgendes empfehlen:

 

1. Schau dir erstmal an, welche Urteile Dein zuständiges Verwaltungsgericht bis hin zum Oberverwaltungsgericht bei anderen Klagen (z.b. gegen die Corona Verordnungen) getroffen hat. Gerade die Klagen gegen die Corona Verordnungen haben sehr offen gezeigt, welche Gerichte politisch beeinflusst sind und welche auch mal gegen die Politik entscheiden. Die Änderung des WaffG war eine rein politische Entscheidung, deshalb solltest Du es unbedingt vermeiden, ein Gericht anzurufen, welches sich sowieso auf die Seite der Politik stellen wird! Dann warte lieber ab, ob hier noch jemand aus einem anderen Bundesland klagen möchte - wo die Chancen besser stehen - und schliesse dich dieser Klage an.

 

2. Fasse Deine Begründung so zusammen, dass Du und Dein Anwalt damit notfalls auch bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen kannst. Deine Argumentation sollte also von Anfang an Grundsatzcharakter haben, später nimmt das BVerfG sonst Deine Sache nicht mehr an.

 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb JDHarris:

Einer anderen Behörde hatte das nicht gereicht, die wollten mindestens eine Firmenanmeldung (z.b. als Produktionsfirma oder Theater) sehen.

Künstler bekamen und bekommen doch diverse Extrawürste gebraten, also neben der KSK noch die Tatsache daß sie eben kein Gewerbe anmelden müssen. Und so auch keine Gewinnerzielungsabsicht haben müssen für ihre hehre Tätigkeit im Volk der Dichter und Denker.

Geschrieben
Am 16.1.2021 um 11:23 schrieb karlyman:

 

Das mit dem JS und Salut-Langwaffen ist aber in der Tat eine interessante Frage. 

 

Salutwaffen werden bedürfnispflichtig und sonstigen erlaubnispflichtigen Langwaffen gleichgestellt... 

Der JS ermöglicht es prinzipiell, erlaubnispflichtige Langwaffen zu erwerben. 

Interessanter Denkansatz, der nicht ganz so abwegig ist. Zum Bedürfnisnachweis für Salutwaffen ist unter § 39b WaffG nämlich das Zauberwort insbesondere... aufgeführt. Das bedeutet, dass die dortige Aufzählung nicht abschließend ist und weitere Bedürfnismöglichkeiten bestehen. Diese sollten meines Erachtens in allererster Linie für die Bestandsanträge bis zum 01.09.2021 ermöglicht werden. Falls das von der Waffenbehörde so nicht anerkannt wird, würde ich es erst mal noch über eine Ausnahme nach § 12 Abs. 5 WaffG versuchen - hier also Erlaubniserteilung ohne Bedürfnis wegen so zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht absehbarer Rechtsänderung für bereits vorhandenen Besitz.

 

Da wäre dann auf jeden Fall auch zu hinterfragen, ob in diesem Fall eine Rückwirkung im Gesetz überhaupt zulässig ist !!!

Am 16.1.2021 um 11:23 schrieb karlyman:

Sofern das allgemeine jagdliche Bedürfnis nicht ausreichen sollte, kommen in Einzelfällen noch spezielle jagdl. Verwendungen für Knallwaffen (s. die von mir genannte Hundeausbildung) in den Sinn. 

Oder auch die allgemeinen Grundsätze nach § 8 WaffG (besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen).

 

Bin sehr gespannt, was da herauskommt, wenn ein Betroffener den Klageweg beschreitet. Die Erfolgsaussichten könnten gar nicht mal so schlecht sein.

 

Für die Fälle ab 02.09.2021 wird es irgendwann bestimmt mal speziellere Ausführungen geben, vielleicht ja sogar schon früher. Deshalb würde ich als Salutwaffenbesitzer erst mal noch abwarten und mir im Kalender den August als Marker machen. Steven könnte z.B. seinen Antrag auch erst mal auf ruhend stellen lassen.

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