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IGNORED

Ersterwerb einer Kurzwaffe...


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Geschrieben

hallo Leute.

 

Wenn ich meine erste WBK mit einem Voreintrag für eine 9mm bekommen habe und  beim Händler auch ein neues Wechselsystem dazu in 22 lfr liegt.

So ist nach meiner Rechtsauffassung das Wechselsystem zu erwerben, ohne als zweite Waffe in die WBK eingetragen zu werden da ja ohne Voreintrag zu erwerben.

Eingetragen werden muss das Wechselsystem schon.

Liege ich da richtig. Der Händler war nicht in der Lage rechtsverbindliche Aussage zu machen.

 

Geschrieben

Soweit ich weiß tragen die Händler nix mehr in die WBK ein, seit dem 01.09.2020. Aber du hast insofern recht, das der Händler dir auf den Voreintrag der 9mm ein passendes WS für diese Waffe mit verkaufen darf. Das Amt trägt dann beides ein .  Da das alles ab 01.09. aber noch ohne Erfahrungswerte ist würde ich an deiner Stelle  auf deiner Waffenbehörde nochmal nachfragen, wie sie das sieht bzw gerne hätte......

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb 1913:

So ist nach meiner Rechtsauffassung das Wechselsystem zu erwerben, ohne als zweite Waffe in die WBK eingetragen zu werden da ja ohne Voreintrag zu erwerben.

Eingetragen werden muss das Wechselsystem schon.

Liege ich da richtig.

ja, stimmt.

Solltest Du (für später) planen noch eine komplette KW in .22lr zu erwerben, dann "stört" allerdings evtl. das Wechselsystem.

Geschrieben

Das/Die WS, erwirbst Du bedürfnisfrei mit. Eine Anrechnung, auf 6/2, erfolgt nicht.

Auf die WBK, kommen die WS, natürlich - sind ja EWB pflichtig.

Früher haben die Händler das noch eintragen können, heute wohl nur noch die Behörde..

 

mfG Long

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb HBM:

Solltest Du (für später) planen noch eine komplette KW in .22lr zu erwerben, dann "stört" allerdings evtl. das Wechselsystem.

Eher nicht, da das WS auch nicht auf das Kontingent von 2 KW angerechnet wird und keine Waffe in dem Sinne darstellt. Aber ja, es gibt Verbände und Behörden die das so (falsch) auslegen könnten.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe gerade auf einen Voreintrag in .40 S&W eine Glock 35 und einen Austauschlauf von IGB (Kaliberwechsel auf 9mm Luger) gekauft.

 

Der Händler hat darauf bestanden mir zuerst die Glock 35 zu schicken, die ich dann von der Behörde auf die WBK eintragen lassen musste.

Dann wieder eine Kopie der WBK mit eingetragener Waffe zum Händler und er hat dann den Lauf verschickt.

Jetzt liegt die WBK wieder zum Eintrag bei der Behörde.

 

Laut seiner Aussage geht das mit dem NWR jetzt nicht mehr anders, die Waffe muss erst "gesiegelt" sein, bevor ein "Wechselsystem/Lauf" eingetragen werden kann.

 

Hat alles in allem nur ne gute Woche gedauert, war aber auch alles "Auf Lager" und die Behörde war recht fix (4 Tage bis die WBK wieder im Briefkasten lag).

Bearbeitet von fs_2810
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Parallax:

Was passiert eigentlich wenn man zwischen Erwerb und Eintragung in eine Kontrolle gerät?

Es passiert genau das gleiche wie bisher wenn Du eine Waffe von privat gekauft hast.

Geschrieben (bearbeitet)

Eine echte WO Premium-Antwort. 🙌 Wobei inhaltlich ausnahmsweise nicht falsch, aber auch in keinster Weise die Frage beantwortend.

 

Nebenbei: wenn man richtig lesen kann und nicht nur mal wieder "einen raushauen" will, dann erkennt man, das meine Frage nicht auf Erwerb vom Händler beschränkt war, und auch nicht insinnuiert hat das es früher Privatkäufen anders gewesen hätte sein sollen.

Bearbeitet von Parallax
  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 4.10.2020 um 14:36 schrieb Parallax:

Was passiert eigentlich wenn man zwischen Erwerb und Eintragung in eine Kontrolle gerät? Hat die Polizei die Möglichkeit, das NWR realtime abzufragen?

Die Rechnung oder den Kaufvertrag bei Privatkauf aufzubewahren kann da helfen.

Geschrieben
Zitat

2.
Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Anzeige- und Eintragungspflichten nach den §§ 37a und 37g)
2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

Damit gegen Ende einmal auch die Rechtsgrundlage aufgeführt ist ;)

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