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IGNORED

Schiessen mit für Stand nicht zugelassener Waffe


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Jörgi-1911:

Im Aushang (Standgenehmigung) steht lediglich die maximale Geschossenergie oder das Kaliber.

Da steht aber nix über die verwendete Waffe. Da steht jeder selbst in der Pflicht, ob er diese

Waffe ausführen darf oder nicht.

nein , in der Genehmigung für den Stand steht ob er für LW oder KW zugelassen ist , auch bei gleichem Kaliber

aber es ist ja nur eine Frage von Ekel Alfreds Stammtisch, also rein hypothetisch ... - wie bei ihm desöfteren

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb EkelAlfred:

Verein.

Weil Allen alles egal ist und nur ein paar Blöde so scheiss wie schießen machen wollen.

Die Anderen hocken in der Wirtschaft und reden Schwachsinn für 10 bis 90 Tagessätze.

Und ja, die Probleme sind riesig

               vor allem bei dir

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb charly.brown:

nein , in der Genehmigung für den Stand steht ob er für LW oder KW zugelassen ist , auch bei gleichem Kaliber

 

Ja natürlich. Das habe ich nicht mit angeführt. 

Die maximale Geschossenergie ist ebenso ausgeschrieben. Das ist auch Teil der hypotetischen Anfrage

aus Beitrag 1. Wenn ich mit meiner Geschossenergie die zugelassene Größe überschreite, mache 

ich einen Fehler. Zunächst erstmal unabhängig von der Waffenart. Klar ist ein Kurzwaffenstand für

Kurzwaffen.

 

In meiner Ausführung meinte ich ob es sportlich zugelassene Waffen sein dürfen oder nicht.

Das war in einer der vorherigen Beiträge Thema. LW und KW Trennung hatte ich nicht im Sinn.

Bearbeitet von Jörgi-1911
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb charly.brown:

nein , in der Genehmigung für den Stand steht ob er für LW oder KW zugelassen ist , auch bei gleichem Kaliber

aber es ist ja nur eine Frage von Ekel Alfreds Stammtisch, also rein hypothetisch ... - wie bei ihm desöfteren

 

Der hypothetische Stand ist nur für KW bis 1500 Joule zugelassen. 
 

Und die Stahllamellen in einem Bereich haben sich vor Lachen verbogen. 
 

Vermutlich 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Jörgi-1911: Zunächst erstmal unabhängig von der Waffenart. Klar ist ein Kurzwaffenstand für

Kurzwaffen.

Nicht unbedingt.

 

Es gibt auch welche, bei denen Langwaffen in Kurzwaffenkalibern extra mit aufgeführt sind.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb EkelAlfred:

Der hypothetische Stand ist nur für KW bis 1500 Joule zugelassen. 
Und die Stahllamellen in einem Bereich haben sich vor Lachen verbogen.

Vermutlich 

  nicht unbedingt, wenn die Lamellen so ca. 45 Grad schräg angeordnet waren hat es sie nicht gejuckt denn sie wissen ja nicht das das - was da so herkommt -  illegal ist ..., - eben Stammtisch

Geschrieben

Hallo,

 

es gibt auch Stände die ausschließlich auf die Sportordnung zugelassen sind, dann müssen auch die Waffen den Sportordnungen entsprechen.

Also nix mit Kurzwaffe unter 3 Zoll etc.

 

Gruß Klaus

 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Hosby:

Hallo,

 

es gibt auch Stände die ausschließlich auf die Sportordnung zugelassen sind, dann müssen auch die Waffen den Sportordnungen entsprechen.

Also nix mit Kurzwaffe unter 3 Zoll etc.

 

Gruß Klaus

 

Hab ich auch noch nie einen gesehen.

Mit vom sportlichen Schießen ausgeschlossneen waffen schießt man eben nicht sportlich (also nach Sportordnung).

Schon ist das Rätsel gelöst.

Geschrieben

Wahrscheinlich wird der tatsächliche Schaden am Kugelfang sehr gering sein, die halten üblicherweise deutlich mehr aus als die Standzulassung hergibt.
Fraglich ist bei einem Verein wer die Aufsicht geführt hat und warum diese das Schießen mit Langwaffe .308 Win nicht unterbunden hat, wie es ihr Auftrag ist, klingt so als wäre einer der Schützen selbst Aufsicht gewesen. 

 

Fraglich auch wie der Vereinsvorstand jetzt dasteht, wenn seine verantwortlichen Aufsichten außerhalb der Genehmigung des Schießstandes diesen nutzen.

Man kann das bestimmt anzeigen, da freut sich jede Behörde wenn sie einen Schießstand vorsorglich für die nächsten drei Monate dicht machen kann und einmal alles inkl. den Mitgliedern auf links dreht. Bestimmt finden sich da noch viele andere Ungereimtheiten.

Geschrieben

Hallo,

 

Essen Bergeborbeck, zugelassen sind die Disziplinen nach DSB Sportordnung.

 

Zitat

Mit vom sportlichen Schießen ausgeschlossneen waffen schießt man eben nicht sportlich

In dem Fall dann gar nicht!

 

Gruß Klaus

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Waffen Tony:

Hab ich auch noch nie einen gesehen.

Mit vom sportlichen Schießen ausgeschlossneen waffen schießt man eben nicht sportlich (also nach Sportordnung).

Schon ist das Rätsel gelöst.

Warum soll ich mit meinem 2,5" S&W nicht einen Durchgang schießen? Geht ohne Problem - ist nur halt auch etwas schwieriger "oben" mitzumischen!

Geschrieben (bearbeitet)

Weil er vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist ;)
 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

auf in DE behördlich zugelassenen Ständen darf nur nach einer ( welche hängt vom Verband ab ) Sportordnung geschossen werden

deshalb hängt auf jedem Stand die   Schießstandordnung   aus wo darauf hingewiesen wird

meiner ist für KW und LW im KW-Kaliber bis 1500 J zugelassen

 

da er im Februar erneut überprüft wurde wurde ich darauf hingewiesen das ( da im Vorraum ein paar Haenel rumstanden ) ich damit streng genommen  auf dem Stand nicht schiessen dürfte ... :acute:

 

soviel zu unserem Waffengesetz ...

 

Geschrieben
Am 8.9.2020 um 16:21 schrieb EkelAlfred:

Eine Person schiesst auf einem Stand, der als Kurzwaffenstand bis 1500 Joule zugelassen ist.

Ich würde die Person direkt ansprechen und sagen, dass es so nicht geht:

 

1) Sicherheit - evtl. könnte so ein starkes Geschoss z.b. bei einem Stahlkugelfang weiter zurückprallen

2) Versicherungsschutz des Vereins und des Schützen hängt an rechtskonformem Verhalten

3) Beschädigung des Stands möglich

4) Ein Denunziant könnte es des Behörden melden

5) Erhöhte Lärmbelästigung bei einem Outdoorstand könnte die Behörden auf den Plan rufen

6) Behördenmitarbeiter (Cops in Zivil oder Ordnungsamtsmitarbeiter die selbst im Verein sind) könnten selbst als Schützen auf dem Stand sein und so Kenntnis bekommen

7) Persönliche Zuverlässigkeit in Gefahr

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