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IGNORED

Sicherung von "Altbesitz" könnte ein Fake gewesen sein?


Speedmark

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb ASE:

BDS geht immer

 

Hier die Statistik: 

    .
Westfalen Nein Keine B-Liste, faule Säacke

Nix faule Säcke!

 

MUTWILLIG ABLEHNENDE IGNORANTE SÄCKE!

 

Habe das bei denen schon x-mal angekreidet. 

 

Aussage O-Ton:

" Dieses Rumgeballer wollen wir nicht haben"

 

HOFFNUNGSLOSE IGNORANTEN. 

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vor 6 Stunden schrieb ASE:

"8.1 werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird;"

Wobei es bei wörtlicher Interpretation ja, wenn vorher erworben und auch legal genutzt, durchaus schon in einer Waffe verbaut war. Ob das der Amtsschimmel genauso liest ist eine andere Frage.

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vor 8 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

 Nur weil einer ein AR hat ist er kein schlechter Mensch oder ein minderwertiger Schütze.

 

Halt oft nur Waffenbesitzer mit wenig sportlicher Ambition, bei einem Sportverband nicht die erste Zielgruppe.

vor 8 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Der DSB und seine Jünger müssen begreifen, dass ein HA GK Verbot nur ein Zwischenschritt zum komplett-Verbot ist. Das kann man nur verhindern, wenn man

gemeinsam an einem Strang zieht.

Deine Sichtweise.

 

vor 8 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Zwingend erforderlich ist aber, dass sich der eine oder andere Vereinsfürst ändern und anpassen muss. Dazu gehört eine Akzeptanz der bösen Beretta Schützen.
 

 

Das liegt in eurer Hand, geht in die Gremien arbeitet mit lasst euch wählen, angeblich will ja keiner die Posten und macht es dann besser.

 

Was ist jetzt ein böser Beretta Schütze? Flinte?

 

vor 8 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

 

Und nun steinigt mich weil ich die ollen Kamellen ausgrabe die man aber immer wieder in den (DSB)Vereinen bestätigt bekommt.

Warum denn, unterhaltend bist Du ja. Auch macht es keinen Sinn hier noch verbohrtere Ansichten aus anderen Verbänden zu verbreiten.

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vor 1 Stunde schrieb Joseg:

Was ist jetzt ein böser Beretta Schütze?

Gab doch den einen DSB Guru der meinte, Beretta Pistolen sind nix für den

Schützen. Der richtige Schütze schießt Luft und allerhöchstens KK. Der Rest ist rumgeballer.

vor 1 Stunde schrieb Joseg:

Halt oft nur Waffenbesitzer mit wenig sportlicher Ambition, bei einem Sportverband nicht die erste Zielgruppe.

Breitensport. Ich kenne einige die sehr erfolgreich mit einem AR auf Wettkämpfen auftreten.

vor 1 Stunde schrieb Joseg:

Das liegt in eurer Hand, geht in die Gremien arbeitet mit lasst euch wählen, angeblich will ja keiner die Posten und macht es dann besser.

Ich investiere meine Zeit lieber in Vereine mit anderen Verbänden. Der DSB/HSV ist bei mir leider durch.

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vor 39 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

 

Ich investiere meine Zeit lieber in Vereine mit anderen Verbänden. Der DSB/HSV ist bei mir leider durch.

Da hast Du ja tolle Alternativen wenn ich mich an die Diskussion vor einigen Wochen hier erinnere

vor 40 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Breitensport. Ich kenne einige die sehr erfolgreich mit einem AR auf Wettkämpfen auftreten.

Ich auch, ich habe sogar schon Ergebnislisten gesehen.

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vor 2 Stunden schrieb Joseg:

Halt oft nur Waffenbesitzer mit wenig sportlicher Ambition, bei einem Sportverband nicht die erste Zielgruppe.

Doch, denn ohne zahlende Breitensportler kann der Verband seine Olympioniken nicht fördern.

 

Gerade der DSB lebt von passiven Mitgliedern und Karteileichen.

 

Ich kann nur für meine zwei Vereine sprechen, habe aber von anderen ähnliches gehört. In meinem DSB-Verein sind ca. 350 Mitglieder, davon nehmen 40 an der VM teil, ca. 20 darüber hinaus. In meinem BDS-Verein sind 100 Mitglieder, davon nehmen 80 an Wettkämpfen teil, der Verein hat über 200 Starts auf der BM. Durchmeldungen auf LM und DM sind da noch nicht mit gezählt.

 

vor 2 Stunden schrieb Joseg:

Deine Sichtweise.

Nein, Tatsache. Es ist das erklärte Ziel der EU, die Bürger zu entwaffnen. Das ist allein durch die automatisch sie fünf Jahre wiederkehrende Evaluierung der FWR sehr deutlich. Für die angebliche Handelsharmonisierung ist das nicht nötig, da hätte es gereicht die letzte Richtlinie vor 2017 in allen Mitgliedstaaten wörtlich zu übernehmen.

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vor 15 Minuten schrieb Fyodor:

Doch, denn ohne zahlende Breitensportler kann der Verband seine Olympioniken nicht fördern.

 

Gerade der DSB lebt von passiven Mitgliedern und Karteileichen.

 

Ich kann nur für meine zwei Vereine sprechen, habe aber von anderen ähnliches gehört. In meinem DSB-Verein sind ca. 350 Mitglieder, davon nehmen 40 an der VM teil, ca. 20 darüber hinaus. In meinem BDS-Verein sind 100 Mitglieder, davon nehmen 80 an Wettkämpfen teil, der Verein hat über 200 Starts auf der BM. Durchmeldungen auf LM und DM sind da noch nicht mit gezählt.

 

Ja und, soll der DSB jetzt als Zeichen des guten Willens den kleineren Verbänden gegenüber die nicht aktiven rauswerfen.

 

vor 22 Minuten schrieb Fyodor:

 

Nein, Tatsache. Es ist das erklärte Ziel der EU, die Bürger zu entwaffnen. Das ist allein durch die automatisch sie fünf Jahre wiederkehrende Evaluierung der FWR sehr deutlich. Für die angebliche Handelsharmonisierung ist das nicht nötig, da hätte es gereicht die letzte Richtlinie vor 2017 in allen Mitgliedstaaten wörtlich zu übernehmen.

Ob das Ziel wenn es nur noch um die Entwaffnung der Luft und Bogenschützen geht immer noch so dringend ist?  

Bitte spitze kleine Steine.

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Am 15.8.2020 um 08:53 schrieb Mittelalter:

Es ist für den politischen Gegner tatsächlich ziemlich gut, dass sich quasi alle HA-Schützen in einem kleinen Mini Verband versammeln.... 

 

Irgendwann müssen die Verbände im DSB zusammen gehen, wenn alle überleben wollen... Keine Ahnung, ob man das evtl. ähnlich wie einen eigenen Landesverband organisieren kann... 

Aber das muss man natürlich auch wollen...

Logisch wäre es... 

Es sollten alle Vereine die eine Doppelmitgliedschaft im DSB, bzw. BSSB und einem Verband wie BDS oder BDMP haben aus dem DSB austreten, die feinen Herren  vom DSB sollen merken das auch ihr Gehalt nicht vom Himmel fällt

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vor 18 Stunden schrieb Waffen Tony:

Woran möchtest du ihn denn festmachen?

Geht man danach wer angehört wird, sind das sogar eher Landesverbände als irgendeine Zweigstelle.

Wo hat der STaatssekretär seien Lügen verbreitet?

Bei der (geschätzten) DSU oder beim DSB?

Nur mal ein einziges Beispiel aus der jüngsten vergangenheit.

Macht euch doch nichst vor.

DIe Nachbarländer sind deshalb erfolgreicher, da sie alle in einem Verband und alle Schützen auch für alle Schützen, Geräte und Disziplinen sprechen.

Was juckt es die Taubenzüchter, wenn die Legovereinigung eins übergebraten bekommt? Besonders wenn die Legobastler nichts mit einem zu tun haben wollten und dauernd über Tauben ablästern.

Mit den Karnickelzüchtern kann man sich noch gegenseitig solidarisieren. Man ist ja gemeinsam im Kleintierzüchterverband.

 

 

Die tatsächlich ausübenden kommen doch eh seit jahren auf den Ständen gemeinsam aus. Die brauchen die Aufspaltung und doppelte Mitgliedsgebühren auch nicht unbedingt.

Die müssen blödsinnigerweise in zwei Verbände.

Die einen müssen sich etwas modernisieren. Die anderen ihre eitelkeiten begraben.

Am Ende leidet darunter nur das deutsche Schützenwesen.

 

wo bleiben eigentlich deine Beweise, deine Zitate dafür das der DSB mehrfach den GK Schießsport gerettet hat???

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Du bist wirklich nicht in der Position irgendwelche Fordrungen zu stellen ;)

Nimms hin oder nicht.

Mir ist das doch eagl,was du meisnt.

Bearbeitet von Gast
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vor 14 Minuten schrieb Marder:

wo bleiben eigentlich deine Beweise, deine Zitate dafür das der DSB mehrfach den GK Schießsport gerettet hat???

Lies doch mal nach, was alleine letztes Jahr zum Thema Verschärfung gelaufen ist... 

Was alleine der BSSB sich in die Bresche geworfen hat... Das hatten wir doch alles schon zigfach... 

 

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vor 30 Minuten schrieb Marder:

Es sollten alle Vereine die eine Doppelmitgliedschaft im DSB, bzw. BSSB und einem Verband wie BDS oder BDMP haben aus dem DSB austreten, die feinen Herren  vom DSB sollen merken das auch ihr Gehalt nicht vom Himmel fällt

Das hatte bei uns ein Verein beschlossen, die haben es aber dann gelassen als ihnen die nicht so aktiven Mitglieder erklärt haben dass sie mit unter 10€ für den Verband leben können aber beim vielfachen dann doch kündigen.

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vor 20 Minuten schrieb Joseg:

Das hatte bei uns ein Verein beschlossen, die haben es aber dann gelassen als ihnen die nicht so aktiven Mitglieder erklärt haben dass sie mit unter 10€ für den Verband leben können aber beim vielfachen dann doch kündigen.

 

Traurig sowas.

 

Wie gesagt, schon oft gesagt da die Schützen und Jäger nicht mal Willens sind im Jahr 15 € für z.b. die GRA zu spenden um ein wenig Gegengewicht zu den ganzen Steuer-finanzierten Anti Waffen NGO´s  zu haben kann das Waffenrecht nur noch schlechter werden und es wird auch immer schlechter werden.

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vor 10 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wobei es bei wörtlicher Interpretation ja, wenn vorher erworben und auch legal genutzt, durchaus schon in einer Waffe verbaut war. Ob das der Amtsschimmel genauso liest ist eine andere Frage.

Dieser Argumentation wird man kaum folgen.

"Verbaut" ist in diesem Sinne nach Anlage 2 Nr 8 etwas dann gewesen, wenn es als führendes Teil einer Schusswaffe in eine solche  eingebaut und registriert war. Führende Teile bei Langwaffen gibt es aber erst ab 1.9. und damit ist klar, was der Gesetzgeber gemeint hat.

 

Machen wir uns hier nichts vor, es gab eine unlogische Lücke bei den Halbautomaten, die bei Kurzwaffen nie existierte. 

Dies Lücke hat mancher konsequent genutzt, mich eingeschlossen, und es gab sogar ein höchstrichterliches Urteil, das der Einbau eines Lowers eben nicht die Herstellung einer Waffe ist, womit man sich seitens der Exekutive zu trösten und eine Riegeln vorzuschieben versucht hat.

 

Unterm Strich wurde damit das Grundkontingent und die Voreintragspflicht  ad absurdum geführt und dieser Mangel(aus Sicht der Exekutive) wurde nun behoben.

 

Ich bin selber betroffen, aber rege mich ehrlich gesagt nicht darüber auf, weil man nicht schimpfen sollte, wenn etwas Logik ins Gesetz Einzug hält, was man ja sonst lautstark anmahnt. Abgesehen davon, wen hört man Nörgeln, das Kurzwaffengriffstücke nicht erlaubnisfrei sind und man das gleichs Spiel mit seinen 1911, Glocks und CZs hat treiben können? Mir war ehrlich gesagt klar, das das Spiel nicht ewig weitergehen würde, und nu hock ich da mit meinen 2 Extra-lowern und 5 Wechselsystemen....

 

 

@Proud NRA Member Eingebaut im Sinne des gesunden Menschenverstands spielt hier (leider)  keine Rolle, denn eingebaut war es als erlaubnisfreies Zubehörteil. Ich würde mir und anderen da, so verständlich es ist, keine falschen Hoffnungen machen.

 

 

Aber: Es ist dem Buchstaben des Gesetzes möglich, einen Lower der in einer Waffe war, an ein anderes WS zu hängen, denn er war ja per Definition offiziell in einer Waffe verbaut. Anlage 2 Nr 8 verlangt nicht, das er in der selben Waffe verbaut war. Wenn man jetzt einen überschüssigen Lower z.B. als KK-SL oder mit einem GL-WS als Zweitwaffe eintragen lässt, kann man dann tauschen. gleiches gilt, wenn man SL GK&KK einzeln kauft und dann z.B. den KK-Lower an ein GK-WS hängt. Immerhing was.

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor einer Stunde schrieb Marder:

Es sollten alle Vereine die eine Doppelmitgliedschaft im DSB, bzw. BSSB und einem Verband wie BDS oder BDMP haben aus dem DSB austreten, die feinen Herren  vom DSB sollen merken das auch ihr Gehalt nicht vom Himmel fällt

Die meisten Schießstände hier in der Nähe gehören DSB Vereinen. Was nützt es da auszutreten und 100€ Jahresbeitrag zu sparen, wenn ich für die Nutzung als nicht Vereinsmitglied dann jedesmal 10€ bezahlen muss?

 

Über den DSB habe ich mein XR15 bekommen und wir schießen auch Landesmeisterschaft auf 300m damit.

 

Meinen Garand habe ich auch über den DSB beantragt.

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vor 11 Minuten schrieb Commerzgandalf:

 Was nützt es da auszutreten

Druck machen, deswegen sind die B-Listen ja erst entstanden.

 

Aber natürlich besse rnoch von innen Druck machen. dazu gehört es aber auch, auf den Landeschützentage entsprechende ANträge zu stellen und zu verfechten

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Am 15.8.2020 um 00:36 schrieb ASE:

...

Die einzige Hoffnung die bleibt, ist das die Behörden auf ein wirtschaftliches Interesse anerkennen. Diese Möglichkeit besteht nach §8.

...

Wie groß ist den wohl der Verkehrswert eines AR15 Lowers nach dem 1.9. 

Der Schaden fällt dann bald unter die Bagatellgrenze....

 

Also vielleicht hilft dann doch meine Liste der neuseeländischen Polizeibehörde. Seite 17 oben: Lower-Vergütung

Dort ist pauschal und offiziell geregelt: Ein voll bestückter Lower wird bewertet wie eine "funktionsuntüchtige Komplettwaffe", d.h. man bekommt 25% des Neuwertes der zum zugehörigen Lower passenden Komplettwaffe erstattet.

Beispiele:

Ein HK MR308 Lower bringt 1170 EUR Erstattung (von wegen Bagatellgrenze!)

Ein Schmeisser oder HERA AR15 Lower bringt 550 EUR Erstattung

usw.

==> Mit diesen Zahlen/der Handhabung wird den deutschen Behörden der prinzipielle Wert von "Lowern" verdeutlicht. Und man kann mit Verweis auf NZ auch mal andeuten, dass man solch hohe Werte nicht entschädigungslos abzugeben bereit ist, da jahrzehntelang freie Waffenteile und man dann Gerichte bemühen wird, weil enteignungsgleicher Eingriff (wenn 10.000ende ihre Spezialupper auf den zeitgleich wegbrechenden Markt werfen müssen) .

 

Sodann hat Waffen Tony einige weitere Bedürfnisgründe genannt, ich ergänze + konkretisiere seine Liste mal:

1. Unterschiedliche Abzüge:

==> Im BDMP 1,5 kg im BDS 1,0 kg ==> dafür braucht es unterschiedliche Lower mit unterschiedlichen Abzügen. Ständiger Ein- und Ausbau von Abzügen ist Laien nicht zumutbar.

==> je nach Anforderung Präzi/Dynamik ggf. unterschiedliche Abzugscharakteristik: 1-Stage vs. 2-Stage etc.

2. Unterschiedliche Schäfte:

==> Mal für Zielfernrohrschiessen mit aufgeklebter/aufgeschraubter Schaftbackenerhöhung, mal für offene Visierung ohne diese,

==> mal Sniperschaft (ggf. mit Erddorn) für Präzidizsiplinen, mal leichter Schaft für Dynamik (IPSC /Steel)

==> ggf. angepasste Schäfte für unterschiedliche spezielle Anschlagarten

3. Unterschiedliche Buffer/Federn

==> für unterschiedliche Muni angepasst auf Long Range vs. 100m ZG4

4. Mehrere Schützen schiessen mit der selben Grundwaffe (gemeinsame WBK, Vereins-WBK, Familien)

==> dann brauchen die Schützen aufgrund körperlicher Unterschiede ggf. auf ihre Größe angepasste Schaftlängen

5. Ersatzlower für hochaktive Schützen,

==> die auf ner Deutschen oder int. Meisterschaft, auf die sie sich mit viel Mühe vorbereiten, nicht einfach aussteigen wollen/müssen, weil keine Ersatzwaffe oder wenigsten Ersatzlower verfügbar ist. Dies wird als Bedürfnis für eine Ersatzwaffe schon jetzt anerkannt, dann ist dieses Bedürfnis auch für Ersatzlower gegeben.

6. Ersatzteillager für "normale" Schützen

==> insbesondere bei selteneren Waffen, die sonst lange ausfallen, kann man auch damit argumentieren.

7. schmutzunemfpfindlichere Lower

==> für sandige oder matschige Wettkampfsituationen, in denen der reguläre Lower zu schade/zu unzuverlässig ist

8. Als Lower für freie AR15-Armbrust deklarieren

==> Man kauft ein freies AR15-Armbrust-Oberteil, für das man aber einen AR15-Lower benötigt und widmet den Lower dafür um.

https://www.ar15shop.de/index.htm?https://www.ar15shop.de/k001u001s001.htm (Die Dinger wurden /werden auch als bloßer Armbrust Upper verkauft und die freien Armbrust-Upper eignen sich dann hervorragend, ein Bedürfnis auf AR15-Lower geltend zu machen). Hier gibt es den Armbrust Upper auch einzeln (für AR15 Lower): https://renehild-tactical.ch/produkt/pse-tac-15/ Die Händler verdienen sich mit diesen Uppern bald eine goldene Nase.

 

Insgesamt gibt es also viele Gründe, die z.B. mit einer besonderen Bedürfnisbescheinigung der Vereine/Verbände gelöst werden könnten

Da somit die Verbandsmacht weiter steigt und weitere Einnahmen dafür reinkommen, bin ich überzeugt, dass sich in diesem Punkt unsere Lobby schon durchsetzen wird 😉

 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Also vielleicht hilft dann doch meine Liste der neuseeländischen Polizeibehörde. Seite 17 oben: Lower-Vergütung

Dort ist pauschal und offiziell geregelt: Ein voll bestückter Lower wird bewertet wie eine "funktionsuntüchtige Komplettwaffe", d.h. man bekommt 25% des Neuwertes der zum zugehörigen Lower passenden Komplettwaffe erstattet.

Beispiele:

Ein HK MR308 Lower bringt 1170 EUR Erstattung (von wegen Bagatellgrenze!)

Ein Schmeisser oder HERA AR15 Lower bringt 550 EUR Erstattung

usw.

==> Mit diesen Zahlen/der Handhabung wird den deutschen Behörden der prinzipielle Wert von "Lowern" verdeutlicht. Und man kann mit Verweis auf NZ auch mal andeuten, dass man solch hohe Werte nicht entschädigungslos abzugeben bereit ist, da jahrzehntelang freie Waffenteile und man dann Gerichte bemühen wird, weil enteignungsgleicher Eingriff (wenn 10.000ende ihre Spezialupper auf den zeitgleich wegbrechenden Markt werfen müssen) .

 

Sodann hat Waffen Tony einige weitere Bedürfnisgründe genannt, ich ergänze + konkretisiere seine Liste mal:

1. Unterschiedliche Abzüge:

==> Im BDMP 1,5 kg im BDS 1,0 kg ==> dafür braucht es unterschiedliche Lower mit unterschiedlichen Abzügen. Ständiger Ein- und Ausbau von Abzügen ist Laien nicht zumutbar.

==> je nach Anforderung Präzi/Dynamik ggf. unterschiedliche Abzugscharakteristik: 1-Stage vs. 2-Stage etc.

2. Unterschiedliche Schäfte:

==> Mal für Zielfernrohrschiessen mit aufgeklebter/aufgeschraubter Schaftbackenerhöhung, mal für offene Visierung ohne diese,

==> mal Sniperschaft (ggf. mit Erddorn) für Präzidizsiplinen, mal leichter Schaft für Dynamik (IPSC /Steel)

==> ggf. angepasste Schäfte für unterschiedliche spezielle Anschlagarten

3. Unterschiedliche Buffer/Federn

==> für unterschiedliche Muni angepasst auf Long Range vs. 100m ZG4

4. Mehrere Schützen schiessen mit der selben Grundwaffe (gemeinsame WBK, Vereins-WBK, Familien)

==> dann brauchen die Schützen aufgrund körperlicher Unterschiede ggf. auf ihre Größe angepasste Schaftlängen

5. Ersatzlower für hochaktive Schützen,

==> die auf ner Deutschen oder int. Meisterschaft, auf die sie sich mit viel Mühe vorbereiten, nicht einfach aussteigen wollen/müssen, weil keine Ersatzwaffe oder wenigsten Ersatzlower verfügbar ist. Dies wird als Bedürfnis für eine Ersatzwaffe schon jetzt anerkannt, dann ist dieses Bedürfnis auch für Ersatzlower gegeben.

6. Ersatzteillager für "normale" Schützen

==> insbesondere bei selteneren Waffen, die sonst lange ausfallen, kann man auch damit argumentieren.

7. schmutzunemfpfindlichere Lower

==> für sandige oder matschige Wettkampfsituationen, in denen der reguläre Lower zu schade/zu unzuverlässig ist

8. Als Lower für freie AR15-Armbrust deklarieren

==> Man kauft ein freies AR15-Armbrust-Oberteil, für das man aber einen AR15-Lower benötigt und widmet den Lower dafür um.

https://www.ar15shop.de/index.htm?https://www.ar15shop.de/k001u001s001.htm (Die Dinger wurden /werden auch als bloßer Armbrust Upper verkauft und die freien Armbrust-Upper eignen sich dann hervorragend, ein Bedürfnis auf AR15-Lower geltend zu machen). Hier gibt es den Armbrust Upper auch einzeln (für AR15 Lower): https://renehild-tactical.ch/produkt/pse-tac-15/ Die Händler verdienen sich mit diesen Uppern bald eine goldene Nase.

 

Insgesamt gibt es also viele Gründe, die z.B. mit einer besonderen Bedürfnisbescheinigung der Vereine/Verbände gelöst werden könnten

Da somit die Verbandsmacht weiter steigt und weitere Einnahmen dafür reinkommen, bin ich überzeugt, dass sich in diesem Punkt unsere Lobby schon durchsetzen wird 😉

 

 

Lieber Schwarzwälder,

 

 

1.  was genau soll ein Verweis auf eine neuseeländische(?!?) Vergütungsliste hier zu Diskussion beitragen, abgesehn davon das es in Neuseeland um eine Totaleinteignung bezüglich der Halbautomaten gegangen ist? Wie sind den die Besitzer der kurzen Pumpen seinerzeit entschädigt worden, wie die Besitzer von Leuchtspurmunition 2003?

Ich geb dir eine Tipp: In den Gesetzen steht: einem Berechtigten überlassen oder abgeben. Du kannst das Eigentum an deinen 30 Lowern gerne weiter ausüben, musst es ja nur einem Berechtigten der den Besitz ausüben darf übergeben oder eben gleich verkaufen. Für den bei letzterem ausgehandelten Preis ist  der Staat nicht verantwortlich.
Das wirkt bedingt durch die Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz  für uns pathologische Lower-Sammler vllt. zynisch, aber mei, was sagen die Erben, die dürfen nicht nur die Waffe behalten, sondern bekommen auch  noch nen Stöpsel im lauf dazu.

 

2. Du verwechselst, wie so mancher, Lower und unteres Gehäuselteil. Das hier wird erlaubnispflichtig, nicht deine Matchabzüge und deine Schäfte und etc pp. darfst du ja behalten.... l_953-000-018_1_m.jpg?sig=ed3a9536c75214

 

 

 

3. Deine Auflistung besteht zu einem Gutteil aus  Dingen, die man bequem ohne neuen Lower  ändern kann. Du meinst du brauchst einen andere Buffer/Feder?, ja dann bau sie doch ein. Bequemlichkeit war noch nie seit 1971/76 ein Bedürfnisgrund.

 

4. Selbst wenn man mit Leistungssteigerung argumentiert, ist hierfür durch einen Verband die Erforderlichkeit nachzuweisen und mit Wettkampfaktivität obendrein zu belegen.

 

5. Mehrere Schützen schießen mit der Selben Grundwaffe... lol das war echt der abgespacteste Vorschlag. Was interessiert es den Gesetzgeber, das ihr euch keine zwei Upper leisten könnt?
    Kauf dir gefälligst deine eigene Grundwaffe.  Das Waffenrecht kennt persönliche Erlaubnisse und solche  für Vereinigungen.  Daraus, das der Ggeb. dir freundlicher Weise erlaubt deine Waffen mit deinem angetrauten Weib zusammenzulagern, solange ihr auch zusammen wohnt, leitest du jetzt ab, das es irgendwie ein Recht und Bedürfnisgrund sei? Du glaubst nicht ernsthaft, das das anerkannt werden könnte, mir tränen die Augen vor lachen.

 

4. Das mit dem Armbrüsten ist kreuzgefährlich, das ist dier klar, oder? Nur weil jetzt noch jemand AR15 Lower an Armbrüste klebt, ist das nach dem 1.9 nicht mehr ohne wesentliche technische Änderung möglich. Sorry, Schwarzwälder,  so schlau waren die Spezls damals auch, als sie sich vor der Eintragungspflicht ein WS haben von von einem Berechtigten haben kaufen lassen und es mit einem damals freien Griffstück zu ner PPK (salutversion....) kombiniert haben. Der Gesetzgeber war dann halt irgendwann schlauer... Warum nicht gleich einen Lauf als Wasserrohr und den Verschlusskopf als Brausekopf deklarieren, dann gibts ihn bei Hornbach, Respekt wers selber macht, nur der Gutachter vom LKA hat vor Gericht laut gelacht.

 

 

 

Und das alles ändert nicht an folgenden Tatsachen:

 

a) Das Gesetz kennt ab 1.9. nur ein führendes Teil, das ist das Griffstück. Mehrere sind nicht vorgesehen. Also ab 1.9 gar keine Rechtsgrundlage mehr dafür, ein AR15 mit 10 Lowern zu schaffen. Die Praxis mancher Verbände ihren olympischen Kaderschützen auch weitere Griffstücke für die Sportpistole zu bescheinigen ist damit auch passe.

b) Wen überhaupt wird dir dann halt 10 Lower eingetragen, die du niemals an die Waffe bauen darfst, da du keine Erlaubnis zum Herstellen bzw bearbeiten einer Waffe hast. Und selbst wenn du sie hättest, wären wir hier beim Austausch des führenden Teils, der dann Meldepflichtig an das NWR ist.

c) Deine 10 Lower kannst du dir nicht mal aufs Klo hängen, es sei denn das LKA hat die vorher als Waffenraum abgenommen.

 

 

Übertrag deine Liste mal auf Kurzwaffen und überlegt dir, wie viele Griffstücke dir der Verband wohl extra bescheinigen wird...

Vor allem vor dem Hintergrund das du ja bei entsprechender Wettkampfteilnahme und Leistung auch noch die weitere komplette Schusswaffen gleichen Kalibers haben kannst.

 

 

Schluss mit der Realitätsverweigerung. Die Intention war klar: Schließen der Lower-Lücke, voreintragslose Proliferation von AR15 stoppen. It was fun, while it lasted...

 

 

Bearbeitet von ASE
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@ASE: Mir ist nach rund 20 Jahren Schützendasein der Unterschied zwischen einem Lower und einem (Gesamt-) Unterteil durchaus geläufig.

Ich schrieb aber auch, dass es einem normalen Laien nicht zumutbar ist, ständig Abzüge, Buffer oder Schäfte zu swappen etc. Insofern ist das voll bestückte Austauschunterteil eben doch als eine Einheit anzusehen und bedürfnisrechtlich zu bewerten. Auch wenn "eigentlich" nur der Lower waffenrechtlich relevant ist (wobei es auch Abzugsgehäuse gibt, die womöglich in toto relevant sind, das nur mal nebenbei...)

 

Und wenn Du wie ich eine "Gemeinsame WBK" (genauer gesagt: mehrere) hättest, dann wüsstest Du, dass man damit von beiden das Bedürfnis nachweisen muss für JEDE eingetragene Waffe - und auch den Bedürfniserhalt. Wenn nun unterschiedliche Statur etc. bislang unterschiedliche Schäfte erforderten, dann kann dies auch weiter ein Bedürfnisgrund sein. Die Alternative wäre ja sonst nur 2 Waffen. Aber da gilt ja wieder "So wenig Waffen wie möglich...", also da wäre ich vor Gericht recht zuversichtlich.

 

Was mit den Armbrust Uppern und ggf. dazu passenden AR15 Lowern passieren wird, wissen wir beide nicht. Ob dies eine akzeptable Lösung sein wird, wird man sehen müssen. Ein "Bedürfnis" im umgangssprachlichen Sinn für einen AR15 Lower hat man aber prinzipiell mit so einem Armbrust-Upper schon.

 

Bei Enteignung und Eingriffen mit enteignungsgleicher Wirkung etc. kann man das Spielchen mit "einem Berechtigten abgeben" auch nicht unendlich spielen. Warum wohl sind Kriegswaffenbesitzer in den 60er Jahren nicht einfach zur Abgebae aufgefordert worden (Berechtigte wie die Bundeswehr hätte es ja schon gegeben!), sondern haben Erlaubnisse vom Wirtschaftsministerium bekommen? Wenn sich nie jemand wehr, geht diese Schiene allerdings in immer größerem Stile weiter...Die neuseeländische Liste hilft allenfalls, mal bei deutschen Behörden ein Verständnis zu wecken, um welche Werte es geht und wie das in guten Demokratien geregelt wird...

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