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IGNORED

Tommygun für Jäger ab 01.09.20


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

Du behauptest das immer. Kannst du explizit zeigen wo das steht? Ich hatte mit vprojekte, Youtube, die gleiche Diskussion. Wir kamen zu anderen Ergebnissen. 

Es gibt keine Thompson 1928 die kein Vollautomat war auf unserem Markt.

 

vor 1 Stunde schrieb Raiden:

Das ist nicht richtig. Es handelt sich hierbei rechtlich um komplette Neufertigungen, keinesfalls um einen Umbau.

Es handelt sich um Neufertigungen von Waffen aus freien aber fertigen Teilen, sowie neuen bzw. aus deaktivieren Teilen sie ihre Waffeneigenschaften verloren haben.

 

Der rekonstruierte Verschluss und der neue Lauf sind nicht das Problem. Sondern die bisher freien, und deshalb auch nicht neu gefertigten Gehäuseteile. Das Griffstück ist ab September ein verbotenes Teil, ebenso das Gehäuseoberteil. Und die hat Niedermeier NICHT neu gefertigt, weil das nicht nötig war.

Geschrieben

Wer weiis eigentlich welches Teil von welcher Waffe stammt?

Das kann doch keiner sagen.

Geschrieben

Die Frage ist immer die gleiche:

 

Ist ein erlaubnispflichtiges Teil einer verbotenen oder Kriegswaffe verbaut? Also die selbe Frage wie bisher bei Lauf und Verschluß, jedoch jetzt auch Gehäuse und Griffstück.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das kann doch keiner sagen.

Das ist ja ein Teil dieses Irrsinns. Das war aber auch heute schon so. Was unterscheidet den Lauf einer Kriegswaffe M16 vom Lauf eines neu gefertigten Nachbaus? Oder den Lauf einer vollautomatischen Thompson von dem einer auf halbauto umgebauten? Gar nichts. Beim G3-Klon mußte bisher der VerschlußKOPF neu gefertigt werden, der VerschlußTRÄGER durfte umgebaut werden, obwohl der Träger für die VA-Funktion verantwortlich ist, der Kopf nicht. Der Lauf ist bei beiden völlig identisch, und ohne Papierzertifikat das behauptet der eine Lauf käme aus einer zivilen Fertigung und der andere nicht, könnte niemand auf der Welt feststellen welcher verboten ist und welcher nicht.

 

Das wird noch viel lustiger werden, wenn manch einer entdeckt daß in seinem AR-Upper ein verschlossener Sear-Cut ist... ist der Upper dann Teil einer vollautomatischen Waffe? Eigentlich ja.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke die Produktion erfolgte zumindest organisatorisch getrennt und wurde dokumentiert.

Das ist mit den anderen Teilen nicht der Fall.

Wer will also sagen, dies wären Kriegswaffenteile gewesen?

wenn ein Teilnicht nachweislich KW-Teil ist, war es dann überhaupt ein KW-Teil?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Waffen Tony:

Wer will also sagen, dies wären Kriegswaffenteile gewesen?

wenn ein Teilnicht nachweislich KW-Teil ist, war es dann überhaupt ein KW-Teil?

Die Frage ist, wie rum die Nachweispflicht kommt. ;)

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Fyodor:

Der Verschluss hat keine Vollautoauslösenut.

Braucht der auch nicht, da zuschiessend. 

Bei der LDT Thompson ist die VA Fähigkeit vor allem dadurch blockiert dass die welle, welche die fang Klinke, die den unterbrechen bedient, so fixiert wurde, das diese eben immer greift und nicht nach unten weggedreht werden kann. 

Der Rest ist technisch noch 1:1,ausser das abgeändert wurde dass ein Original Griffstück nicht mehr passt. 

Okay man hat in den Verschluss was reingestiftet, das man den nicht austauschen kann gegen original. 

Aber ist irrelevant, an dessen Funktion hat sich nix geändert.

Die VA Funktion ist durch den unterbrecher blockiert. 

Wenn mal das metallfähnchen abbricht, hast du zwar kurzzeitig Spass, aber auch unter Umständen Ärger wenn man das nicht direkt reparieren lässt. 

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb schmitz75:

Irgendwie versteh ich das Problem nicht. Die Schusswaffen werden dann vielleicht Kategorie A, 

In anderen Ländern kein Problem, ich habe jetzt auch Kat A Waffen, aber weil nach altem Recht gekauft legal (Altbesitzregelung). In Deutschland könnten (baldige) Waffen der Kat jeh nach Fall aber noch ein grosses Problem werden! :rolleyes: Ich befürchte, dass allenfalls nur noch rote WBK Inhaber mit entsprechenden Sammelgebiet relativ problemlos Fyodors Tommygun erwerben bzw. besitzen dürfen. Man korrigiere mich bitte, falls ich mit dieser Hypothese falsch liegen sollte.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb mühli:

Man korrigiere mich bitte, falls ich mit dieser Hypothese falsch liegen sollte.

Wie das in Deutschland alles umgesetzt werden wird , das kann dir heute mit Sicherheit leider niemand sagen. Das wird noch dauern bis Klarheit herrscht

 

Geschrieben

Ich habe die Auskunft von Herr Mittelstädt BKA vor ca. 2-3 Monaten erhalten, als ich die Thematik mit den BWT47 angesprochen habe.

 

Mir wurde damals von Herr Mittelstädt vom BKA erklärt, daß die Umbauten auch in Zukunft erworben werden und besitzt werden dürfen auch Kategorie A. Sie dürfen lt. damaliger Auskunft UND DAMALIGEM STAND, auch weiter produziert werden. Auch die Aufbewahrung ändert sich anscheinend nicht. Schießen, transportieren usw. alles weiterhin möglich. Lediglich der Hersteller benötigt eine Ausnahmegenehmigung um die in Zukunft verbotenen Teile bearbeiten zu dürfen.

 

Soweit der damalige Stand der Dinge. Ob sich das heute oder bis zum 01.09.2020 geändert hat, das weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, daß dies noch aktuell ist.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb CZM52:

Und gleich kommen wieder die Aber Aber, kann nicht sein, seh ich anders .....  

 

 

 

Ich seh es in Teilen anders- aber würde die Version sehr begrüssen...

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