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IGNORED

Tommygun für Jäger ab 01.09.20


Lt. Blueberry

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vor 33 Minuten schrieb Raiden:

Wär doch schön, wenn es so kommt und die Hersteller die Ausnahmegenehmigungen problemlos erhalten. 

Die interessieren mich recht wenig.....

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Ich denke, die Sache ist simpel: Erlaubnispflichtige Teile der Waffe, die aus einer mil. Produktion stammen, dürfen nicht verwendet werden. Werden die Teile dagegen einer extra nicht mil. Fertigung entnommen,

dürfen sie verwendet werden. Das was so und bleibt so.

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Nein, das galt für Kriegswaffen, da deren wesentliche Teile schon länger nicht mehr zivil verwendet bzw. zivilisiert werden durften (was an sich auch schon Blödsinn ist). Bei verbotenen Waffen, um die es hier geht, war das nicht nötig, da reichte ein Umbau.

 

Da Vollautomaten aber ab auch, egal ob militärische Fertigung oder nicht (ja, in freieren Zeiten gab es auch einige zivile Vollautomaten, und Armeen haben auch teilweise auf dem kommerziellen Markt bedient), verboten sind, bleibt ein wesentliches Teil eines Vollautomaten ein verbotenes Teil.

 

Das sind bei der Thommygun hier im Thema eben Lauf, Verschluss, Gehäuseoberteil und Griffstück. Beim AR15 der Upper mit Sear Cut. Ab September sind diese Teile dann alle Kat A, egal ob dauerhaft umgebaut oder nicht.

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Da die ehemaligen Vollautos und deren Umbau in SL lediglich in Anlage 1 erwähnt werden, dann aber nicht weiter in Anlage 2 sanktioniert werden ist davon auszugehen das weder eine Ausnahmegenehmigung zum weiteren Besitz, noch eine entspr. Aufbewahrung vorgesehen ist.

Dementsprechend ist auch keine "Altbesitzregelung" o.ä. vorgesehen.

Dies würde sich auch mit der BKA Aussage decken die "Gutachter" gepostet hat.

Edited by chapmen
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Wie werden es sehen... Ich werde jedenfalls einige Magazine dauerhaft auf 10 Schuss umbauen. Ein paar wenige sind Altbestand. Der Rest wird dann halt vernichtet. Gerade bei denen ist es kein großer finanzieller Verlust. Nötig und eines freiheitlichen Rechtsstaates würdig ist es aber nicht.

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Geht nicht um Magazine, siehe thread Überschrift.

Dazu ist ein "dauerhafter Umbau" von Magazinen nach derzeitiger Gesetzeslage mehr wie rechtliche Grauzone.

Edited by chapmen
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Why not?

 

Ich hab die Vorgaben für einen solchen "Umbau" sicher überlesen. Wohlgemerkt, ich beziehe mich nicht auf Magazine die entspr. gekürzt werden.

 

 

Edited by chapmen
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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Vorgaben für einen solchen "Umbau"

Es gibt keine Vorgaben dafür. Wenn aber der Magazinkörper dauerhaft so verändert wurde dass nur noch zehn Patronen hinein passen, sehr ich kein Risiko. Es werden ja keine zertifizierten Magazine vom Gesetz verlangt. Ansonsten wäre auch das kürzen nicht ausreichend. Es gibt aber mehrere Möglichkeiten ein Magazin so zu verändern dass ohne massiven Einsatz von Werkzeug und kriminellen Energie kein Rückbau möglich ist.

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Gut, deine Meinung. Meine ist eine andere, ich nehme Bezug auf die Vorgaben bei Deko/Salut.

Zumal ich in der Weiterbenutzung von Magazinen die vor dem Stichtag 2017 erworben wurden eine andere Konstellation sehe, Sportschützen klammer ich bewusst aus.

Ein gekürztes Magazin ist eindeutig im Fassungsvermögen, wenn man dann Wert darauf legt.

Aber jeder wie beliebt.

 

Edited by chapmen
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Hauptsache dagegen?

Da nehm ich 11 Murmeln und zeig das 10 reinpassen, 11 nicht.

Irgendwelche fantasievolle "dauerhafte" Umbauten seh ich problematischer.

Aber da du sie ja umbaust wirst schon wissen was du machst, Gutachten sind nie verkehrt. Gutachter/SV müssen auch Leben, Daumen hoch dafür.

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Haarspaltereien um des Recht habens willen?

Du sprichst vom umbauen, nicht von kürzen.

Konstruktiv ein erheblicher Unterschied, auch für den Gesetzgeber.

 

 

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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Konstruktiv ein erheblicher Unterschied, auch für den Gesetzgeber.

Ich wüsste nicht wo der Gesetzgeber da einen Unterschied sehen sollte. Das kommende Gesetz spricht von Kapazität, nicht von Länge.

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Sag ich doch. Auf die Länge kommt es nicht an.

Interessant das du auch die Möglichkeit eines erlaubten Umbaus durch jederman ( im Klartext: Begrenzung der Kapazität bei Erhaltung der Orginallänge) im Gesetz liest, fehlt bei mir.

Mir aber ziemlich wurscht, denn  "bei welchen Dingen der Gesetzgeber einen Unterscheid sehen sollte" werden früher oder später Gerichte klären falls keine weiteren Vorgaben erfolgen.

Edited by chapmen
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Von kürzen steht auch nichts drin. Sondern nur von Magazinen mit einer Kapazität von 10 bzw. 20 Schuss. Wie so ein Umbau auszusehen hat (und ob er, analog Vollautomaten zu Halbautomaten, überhaupt zulässig ist) steht gar nicht drin.

 

Meine Lesart ist, dass Magazine mit maximal 10 Schuss Kapazität zulässig sind. Mehr lese ich da nicht raus. Und erst Recht nicht dass ausschließlich kürzen zulässig sei.

 

Ich wiederhole nochmal, falls es missverstanden wurde:

Ich habe nicht vor das Magazin zu begrenzen. Sondern das Gehäuse dauerhaft so zu verändern, dass es nur noch zehn Schuss fassen kann.

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