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IGNORED

KW im Bankschließfach aufbwahren


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Geschrieben (bearbeitet)

Servus, 

die Suchfunktion hat nicht allzu viel hergegeben, deshalb stelle ich mal eine Frage dazu. 

Sagen wir, ich kenne jemanden, der seine KW (aus welchen Gründen auch immer) nicht zuhause aufbewahren will, sondern im Bankschließfach.

Jetzt hat er, weil ich waffenrechtliche Bedenken an dieser Möglichkeit geäußert habe, den zuständigen SB angefragt und der schrieb, dass dann statt einer Tresorrechnung eben der Mietvertrag für ein Schließfach vorzulegen sei (das Schreiben liegt mir vor). 

Das Schließfach ist für Kunden 24/7 zugänglich, in den AGB der Bank ist nirgends von Ausschluss von Waffenlagerung die Rede.

Offenbar ist das Schließfach im Vorraum der Bank. 

Mir will einfach nicht einleuchten, dass so ein piseliges Bankschließfach den strengen Auflagen für (private) Aufbewahrung genügen soll. 

Weiß jemand mehr? 

Bearbeitet von Faust
Geschrieben

Im Gesetz steht "oder gleichwertig". Wenn die zuständige Behörde schriftlich gibt dass sie das als gleichwertig ansehen (denn das ist immer Ansichtssache), dann ist das in Ordnung.

Geschrieben

Da hatte ich mich auch mal erkundigt.

Das Problem bei den Bankschließfächern die ich anfragte hatte war, dass trotz eigentlich sehr hoher Klassifizierung der Tresores und Tresorraumes letztlich das Kundenschließfach nur einer Stufe A entsprach.

Sicherlich ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass just das eigene Bankschließfach ausgeraubt wird.

Das Risiko muss da jeder für sich abwägen.

Wenn die Behörde grünes Licht gibt - warum nicht. Behörden setzen sich doch eh oft über Gesetze hinweg.

Geschrieben

Ist das dem SB so bekannt, wo sich das Schließfach befindet und dass es wahrscheinlich keine gleichwertige Zertifizierung hat? Nicht dass das mal als Bumerang zurück kommt. Aber man sieht auch, wie unterschiedlich SB ticken und welchen Spielraum sie haben. 

Geschrieben (bearbeitet)

Die Schließfachverträge, die ich kenne, schließen die Lagerung von Waffen und Munition aus, meist irgendwo tief im Kleingedruckten versteckt.

Da würde ich mal sehr sorgfältig suchen.

Bearbeitet von weyland
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Piteraq:

Ist das dem SB so bekannt, wo sich das Schließfach befindet... 

Nein, er hat trotzdem pauschal die Frage nach der Möglichkeit solcher Aufbewahrung bejaht. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb weyland:

Die Schließfachverträge, die ich kenne, schließen die Lagerung von Waffen und Munition aus... 

Auch die Lagerung ungeladener Waffen? 

Munition würde dort nicht gelagert. 

Geschrieben

Bei meinen Recherchen seinerzeit war tatsächlich die Schießfach Höhe ein Problem - ich hatte extra eine kleine Cola Flasche dabei um dies auszuprobieren - der Bankangestellte guckte entsprechend verwundert.

Tipp: Höhe beachten.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Faust:

Mir will einfach nicht einleuchten, dass so ein piseliges Bankschließfach den strengen Auflagen für (private) Aufbewahrung genügen soll. 

Wenn die Behörde mitspielt, dann dürfte der Diebstahlschutz wohl mit einem Tresor im Keller locker mithalten können. Vielleicht nicht der Konstruktion nach, aber es gibt vermutlich erstens eine dauerhafte Überwachung und zweitens massenhaft andere Ziele direkt daneben, hinter denen sich wahrscheinlich größere Werte verbergen. Aufkriegen kann man alles. Die Frage ist erstens, ob es sich lohnt, zweitens, ob man erwischt wird, und drittens die Wahrscheinlichkeit eines Zufallstreffers. Realistisch gesprochen ist das Ziel der Aufbewahrungsvorschriften wohl eh vor allem, dass der Besitzer selber nur zeitverzögert drankommt, was in diesem Fall ja auch gegeben ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Was mir noch einfällt, was sehen die Regularien der Bank vor, wenn der/die Schlüssel verloren sind? Die werden ja das Fach, nicht aufflexen.

 

Ergo müsste ja bankseitig,eine Möglichkeit bestehen, an die Fächer heran zu kommen. Wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, müsste es ja auch eine Möglichkeit geben, Fächer zerstörungsfrei, ohne den Mieter zu öffnen.

 

Das würde bedeuten, das Unberechtigte an die Waffen gelangen könnten. (zumindest besteht die Möglichkeit)

 

mfG Long

Bearbeitet von Longhair
Geschrieben

Ich habe ein Bankschließfach bei der Sparkasse.

Es gibt die in unterschiedlichen Größen, Kurzwaffen würden da schon reinpassen

ABER

ich kenne keine Bank die ich mit einer Schußwaffe betreten darf

außerdem steht auch in meinem Vertrag das das Schließfach nicht mit Waffen

gefüllt werden darf....

Eine Bank mit einer Waffe betreten, egal ob geladen oder nicht, egal ob im Koffer oder getragen-

ICH würds mir verkneifen.

Geschrieben

DAnn wirst Du ja auch wissen, das DU bekanntgeben mußt was Du dabei hast, und das Du die Genehmigung brauchst

um Deine Waffe mit da hinein zu nehmen, ich glaube nicht, das DU die GEnehmigung vom Geschäftsstellenleiter

bekommst......

Ohne Genehmigung - gaaanz böse Falle

Geschrieben

Gab mal ein vor Jahren ein positives Urteil zur Waffenaufbewahrung im Bankschliessfach.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Faust:

aus welchen Gründen auch immer

Reine Spekulation, aber evtl hilfreich, den Fall hatte ich mal in meinem Dunstkreis: wenn er Angst vor falschen Anschuldigungen hat, ist es besser, die Waffen so zu verwahren, daß immer ein Zeuge die Entnahme/Rückgabe bestätigen kann.

Also beim Schützen-/Jagdkumpel etwa.

Geschrieben

Ich kenne einige Schützenkollegen, welche lange Zeit ihre Waffen im Schliessfach der Bank aufbewahrt haben.

 

in den AGB,s der Banken steht zwar drinn, dass keine Waffen und Munition in die Schliessfächer dürfen, aber das muss ich denen doch nicht auf die Nase binden, was ich dort lagere, ich hatt auch selber sehr lange Zeit zwei grössere Schliessfächer bei der Sparkasse gemietet und wenn Urlaub anstand, kamen meine Waffen ins Schliessfach und gut war es, mein Kollege hatte lange Jahre seine Waffen so aufbewahrt, mit dem Wissen der Behörde.

 

Ein anderer Kollege , war besonders schlau und hat bei der Bank nachgefragt.... kann ich meine Waffen im Schliessfach einlagern ??? ..... die Antwort und den Gesichtsausdruck der Bankangestellten könnt ihr euch lebhaft vorstellen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb _peti:

Verstoß gegen die AGB?

Eine AGB ist kein Gesetz, sondern lediglich eine vorformulierte Vertragsvereinbarung. Das schlimmste was hier realistisch passieren kann, ist eine Kündigung des Schließfaches. Die Regelungen der AGB können außerdem einzelvertraglich anders bestimmt werden und es ist in jedem Fall zu prüfen ob die Regelungen der AGB gesetzeskonform sind und ob die AGB überhaupt gilt.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn's die AGB der Bank verbietet ist das nicht konform und somit gehst du das Risiko ein dass man dir einen Strick draus dreht. Wenn die Bank dich dann anzeigt kannst die Waffen direkt zur Behörde bringen lassen. 

 

Was ist alternativ mit Verwahrung im Schrank eines Jagd/ Schützenkollegen mit Ausleihschein falls es nur temporär sein soll wie z.b. Urlaub/Umzug? 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Longhair:

Was mir noch einfällt, was sehen die Regularien der Bank vor, wenn der/die Schlüssel verloren sind? Die werden ja das Fach, nicht aufflexen. ...

Die Bank hat keine Notschlüssel. Nach Verlust der Schlüssel kommt der Schlosser und öffnet das Fach mit grobem Werkzeug. Danach sind Frontplatte und Schloss des Faches zerstört und müssen ersetzt werden. So die Auskunft meiner Bank.

 

Klaas

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