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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

vor 30 Minuten schrieb kommandant:

Alles rechtzeitig verkauft.

 

vor 30 Minuten schrieb kommandant:

Habe mir davon eine zweite Peters Stahl gegönnt.

Na dann achte drauf auch die zum richtigen Zeitpunkt zu verkaufen!

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vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Das ist dann halt ein Verbotsirrtum. Der wird zwar nicht bestraft, aber...

 

Pffffff.

Wenn BMI und oberste Waffenbehörden der Länder solche Aussagen treffen, und das nachweislich ist - braucht man dem Otto-Normalwaffenbesitzer nicht mit "Verbotsirrtümern" zu kommen, weil im Nachhinein irgendjemand eine andere juristische Auslegung trifft. . 

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vor 1 Stunde schrieb kommandant:

Alles rechtzeitig verkauft.

Magazine, Salutplempen, Dekos.

 

 

Mit den Salutwaffen war/ist es in der Tat schwierig.

 

Die Magazine und Dekos hättest du natürlich, abhängig vom Erwerbsdatum, behalten können.

Nur eben nicht oder kaum mehr veräußern.

 

Klar, wenn dir eh nichts mehr dran lag, weg damit...

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hier die Antwort meiner Behörde in NRW / Kreis RE zur Aufbewahrung der gemeldeten Magazinen!😃

Guten Morgen Herr ...,

 

mit der Anzeige der Magazine bei der Behörde fallen diese nicht mehr unter die Verbotsregelung.

Es handelt sich dann nur noch um sonstige Vorrichtungen im Sinne des Waffengesetzes (Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 4 WaffG).

Aus diesem Grund sind die Aufbewahrungsvorschriften des § 36 WaffG für Magazine nicht anwendbar.

Diese müssen daher nicht in einem speziellen Waffentresor gelagert werden.

 

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichem Gruß

i.A.

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Am 12.8.2021 um 19:16 schrieb frosch:

Aber es gibt ja auch noch Pinneberg…

Die, die mir interessanterweise gestern geschrieben haben, ich sollte meine Magazine nach §37h (sic) anzeigen, soll die Rechnungen oder eine eidesstattliche Erklärung für jedes einzelne Magazin beilegen und die den Vordruck schon mit persönlichen Daten eines anderen Waffenbesitzers ausgefüllt haben?

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Plön: Meldung einer Menge von Magazinen

Anschreiben des Sachbearbeiters Herrn L.: Kosten 63 Euro oder Angebot für die kostenlose Abgabe der Magazine.

Forderung des Kaufdatum-Nachweises für jedes Magazin oder eidesstattliche Versicherung.

Allerdings noch kein rechtmittelfähiger Bescheid.

Die vorher mal zitierten 5€ pro gemeldeten Magazin scheinen also nicht mehr aktuell zu sein.

 

 

Mein Rat an den Gildebruder war, das Schreiben teilweise zu ignorieren und einfach zu antworten, dass man an der Anmeldung festhält und noch einmal einfach schriftlich bestätigt, dass das Erwerbsdatum vor dem 13.07.2017 liegt. Fertig.

Weieteres würde sich erst dann ergeben, wenn ein richtiger Bescheid ergeht. Zum Glück ist der Gildebruder Waffen-rechtschutzversichert. Dann habe ich ihm noch geraten, sich nicht zu sehr zu ärgern. Lohnt nicht.

 

Gruß,

 

frogger

 

 

 

 

 

 

 

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Am 21.8.2021 um 11:28 schrieb frosch:

Weieteres würde sich erst dann ergeben, wenn ein richtiger Bescheid ergeht.

Weiss nicht, ob es da einen Bescheid gibt, ist ja letztendlich eine (An)meldung, die innerhalb einer Frist zu leisten ist, kein Antrag auf irgendwas. Es wird damit der Besitz der Magazine angezeigt. Die Angaben müssen dabei wahrheitsgemäß sein.

Bearbeitet von Kaffeetante08
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Am 21.8.2021 um 11:28 schrieb frosch:

dass man an der Anmeldung festhält und noch einmal einfach schriftlich bestätigt, dass das Erwerbsdatum vor dem 13.07.2017 liegt. Fertig.

Um Eingangsbestätigung bitten, aus der das Datum des Eingangs hervorgeht. Damit hast Du Deine Pflicht eigentlich getan.

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vor 3 Stunden schrieb schattenspeer:

Nicht bitten, Einschreiben mit Rückantwort!

 

Leeren Umschlag verschickt? :huh:

 

Ohne Postzustellungsurkunde (Gerichtsvollzieher) wird es mit dem konkreten Beweis schwierig. Es wird jedoch eine gewisse Vermutung gestützt. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer

 

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