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Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Wie sieht es eigentlich aus wenn ein Magazin (erworben vor dem 13.06.17) nach einer Weile kaputt geht, kann man das dann einfach wegschmeißen oder muss man es auch melden?

Bearbeitet von SuprSokr
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

Wie ist das mit dem dazugehörigen Magazin, z.B. bei einer PPSh?

 

vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

Oder gar nicht, da es sich um eine Einheit Waffe+Mag handelt?

Anmelden? Magazine und Magazinkörper anmelden? Seit wann denn das?

 

 

Geschrieben
Am 12.8.2021 um 22:28 schrieb Speedmark:

Der allgemeine Datentransfer und die Bearbeitung, sowie die per Einschreiben versandten Papiere, waren absolut schnell, problemlos, um nicht zu sagen, vorbildlich!

Das konnten die Deutschen schon immer gut. Das macht den Horror von damals ja heute so gut nachvollziehbar.

 

Manches ändert sich offenbar nie.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Sal-Peter:

Wie ist das mit dem dazugehörigen Magazin, z.B. bei einer PPSh?
Magazin bei der normalen Waffenbehörde anmelden, die Deko selbst aber nicht?

 

Ich vermute mal stark - genau das.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb erstezw:

Das konnten die Deutschen schon immer gut. Das macht den Horror von damals ja heute so gut nachvollziehbar.

 

Manches ändert sich offenbar nie.

Doch. Selbst DAS ist heute nicht mehr selbstverständlich. Schlimmer geht immer. :closedeyes: 

Geschrieben

Da die Uhr ja nun laut tickt...
Gibt es vom BKA ein Formular wo die Magazine drin eingetragen werden können?
Wie verhält es sich mit der 6 Forderung international bedeutend und so?
Hat irgendwer evtl. ne Erklärbär Seite zu dem ganzen Driß gemacht?

Sorry falls ich hier was wiederhole, aber der Strang hat 96Seiten und die wollte ich jetzt nicht auf der Suche nach den Kerninfos durchkauen.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb schattenspeer:

und die wollte ich jetzt nicht auf der Suche nach den Kerninfos durchkauen.

Du wirst wohl alle 96 Seiten lesen müssen, um entscheiden zu können, ob du jährlich eine Magazingebühr in Höhe von (35,-EUR/St. ?) zahlen willst,
oder lieber bei deiner Waffenbehörde meldest und von nichts bis 25,- EUR für alles zahlst.....
Und was du mit Datumsangaben des Jahres 2017 sollst und was du noch so alles beachten könntest.

 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb schattenspeer:


Wie verhält es sich mit der 6 Forderung international bedeutend und so?
 

Das lässt man schön im Nebel, wo bleibt den sonst der Spaß.

Ich gehe hier von offenen Meisterschaften auf Europäischem Level aus, Ländervergleichswetlämpfe oder sowas.

Das jährliche Schießen beim Tiroler Partnerverein oder so wir nicht  zählen.

 

Könnte natürlich auch in D eine Option sein, europäische Wettkämpfe auszuschreiben mit entssprechendem Reglement, um Bedürfnisgründe zu schaffen. Ich sags nur mal so in den Raum....🤔

Geschrieben

So, ich habe jetzt auch alle Magazine gezählt. Es kam eine satt dreistellige Zahl heraus.

Am Arsch bin ich, wenn die Dinger irgendwann noch mal als verbotener Gegenstand klassifiziert werden. 
dann muss ich noch einen modernen Tresor kaufen….

 

frogger

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb frosch:

Am Arsch bin ich, wenn die Dinger irgendwann noch mal als verbotener Gegenstand klassifiziert werden.

 

Nein, wirklich am Arsch  sind wir, wenn es irgendwann (zumindest legal) nichts mehr gibt, wofür wir die Dinger noch bestimmungsgemäß verwenden können...

 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Klobürste von Esstisch:

ob du jährlich eine Magazingebühr in Höhe von (35,-EUR/St. ?) zahlen willst,

Sind es nicht vielmehr 60€/3Jahre für die BKA Zuverlässigkeitsprüfung?

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:

Weiß nicht. Jedenfalls ist es ein im Verhältnis zum Gegenstand eindeutig Wucher. Und wucher ist doch ein Straftatbestand.

Nur für den Pöbel 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:

Und wucher ist doch ein Straftatbestand.

Dann kannst du Strafanzeige stellen, oder?

Geschrieben

Hallo,

 

ich wollte jetzt Magazine beim BKA anmelden und da ist mir Punkt 6 bei den erforderlichen Anlagen aufgefallen:

 

"Dem Antrag sind folgende Dokumente in Kopie beigefügt:

...

6. Ausnahme im Sinne des § 6 Absatz 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)"

 

Wie habt Ihr das umgesetzt?

 

Besten Dank.

 

Cheers,

 

Gunner

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb TheGunner:

...

6. Ausnahme im Sinne des § 6 Absatz 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)"

 

Wie habt Ihr das umgesetzt?

Ausser den kurzen Revolvern beim BdMP ist mir nicht eine Ausnahme-Regelung durch einen Verband bekannt.

 

Da kannst Du, im Bezug auf Magazine nichts vorlegen.

 

Imho hätte der BDS schon an 2003 die 10 Schuss Begrenzung für LW mit Verweis auf das internationale IPSC-Rifle Reglement rangehen sollen (müssen).

Dann hätte man nicht nur 2019 einen anderen Hebel gegen Drehhofers "es gibt für diese Magazine in DEU keine Disziplin" sondern müsste heuer nicht mit "ich will vielleicht mal zu einem Wettkampf im Ausland" argumentieren.

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben

Heute habe ich meine Magazine und "neu" wesentliche Teile (Lower usw) nach dem neuen Waffengesetz gemeldet und eintragen lassen, ohne Probleme.

 

Die Frage zur Lagerung der Magazine als Altbesitzer konnten mir nicht beantwortet werden.

 

Laut BKA ist ein Schrank der Stufe O notwendig.

 

Wie lagert ihr eure Magazine bzw. wie ist es gesetzeskonform?

Danke für eure Antworten

Geschrieben

ich habe gelesen das alle regelrechten Anmeldungen und deren Personen als LWB das Bundesverdienstkreuz mit Eichenlaub verliehen bekommen.

Ab 100 Meldungen bekäme der Anmelder noch die Goldene Wettnahkampfspange dazu. 😂

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