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Neues zu alten Magazinen


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Geschrieben

Witzigerweise hatte ich auch mal so ein Thema, wo ich vehement das eine, die Behörde wiederum das andere behauptet hat... und wo sie dann auch durch das Regierungspräsidium (genau in meinem Sinne) "eines Besseren belehrt" wurden.

War aber nicht im Waffenrecht.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb CZM52:

Wer noch was kaufen will, grössere Umbauten oder Reperaturen etc. an Waffen

Kaufen ist "Dank" 2/6 ja nicht in beliebigem Umfang möglich. Ich habe bei meinem Amt schon nachgefragt, ich habe erst eine Kurzwaffe über Jagdschein erworben, aber einige mehr als Sportschütze. Die zweite Jäger-KW bekomme ich nicht, da schon Sportwaffen vorhanden.

 

Umbauen... ja, wenn ich dann meine Thompson behalten darf, gerne. Nur wie? Lauf, Verschluss, Gehäuseober- und -unterteil neu? Unrealistisch.

Geschrieben

Umbau war eher auf Sachen die machbar aber ab 01.09 Verwaltungstechnisch echt Aufwendig werden...z.B. Tausch eines "fertigen" Laufs bei der AR15.

 

Kurzwaffenkontigente Jäger/Sportschütze sollte in BW eigentlich kein Thema sein, hier mal nachhaken oder ne Stelle "drüber" anfragen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Genau das meinte ich. Sofern eine fristgerechte Anmeldung nach § 58 Abs. 17 WaffG erfolgt, wird das Verbot dem Anmelder gegenüber nicht wirksam und insofern kann sich in diesen Fällen wohl auch die Kategorie nicht ändern. Er bewegt sich dann mit einem bestandsgeschützten Magazin im Rechtsverkehr. Vergleichbar mit Besitzern nach § 36 Abs. 4 WaffG bestandsgeschützter Tresore.

Doch. Einfach den ganzen Text lesen.

Es geht bei der Kat nicht um verbotene oder nicht verbotene Magazine

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

...vor allem, wen soll man fragen? Der Sachbearbeiter vom BKA ist nicht zuständig (wie gesagt wurde) und die SA vor Ort haben oft gar keine Ahnung! Für die ist es neu, dass Waffen im EU-Ausland frei käuflich sind, für die es hier einer WBK bedarf! Ich bin mal gespannt was das noch gibt, wenn ich meine >Magazine anmelde und nach dem "aktuellen Stand" der Waffenkategorie für die dazugehörenden Waffe nachfrage.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Parallax:

Also: Es braucht sowohl einen entsprechenden Full Auto Verschlußträger (also einen, der nicht ausgeschnitten ist), als auch einen Full Auto Upper (also einen mit Ausschnitt ["auto sear cut"] aufweist welches ein Auto Sear in seiner Funktion ermöglicht), also auch ein installiertes Auto Sear in der Triggergruppe.

 

Nu sollte es passen.

wenn man pingelich ist, nicht ganz!!!

denn der "sear" passt nicht so ohne weiteres in die abzugsgruppe eines ha! hierzu müssen zusätzliche bohrungen im lower angebracht werden!

also braucht man:

1: upper mit cut

2: lower mit bohrungen

3: verschlussträger für "fun"...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb CZM52:

ja, wie gesagt, das grosse Chaos beginnt ab 01.09
 

Wer hat denn schon seine IDs?

Wobei sicher auch der ein oder andere Händler in der elektronischen Bestandsmeldung hängen bleiben wird.....

Geschrieben

Der total UNTERSCHÄTZTE Waffenbestand im Fachhandel wird imho eines der Probleme...

 

ID von Waffen, ID von Kunden, Übertragungsfehler- oder "Übertragungs"verluste" wird auch nett...

 

 

Denke wird im September im Waffenhandel recht ruhig werden.....

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb CZM52:

Der total UNTERSCHÄTZTE Waffenbestand im Fachhandel wird imho eines der Probleme...
 

 

 

Denke wird im September im Waffenhandel recht ruhig werden.....

Denke da eher an einen Grossteil mir bekannter WHL Inhaber mit digitaler Abneigung.....

Geschrieben (bearbeitet)

da gibts dann fleissige Überstunden.......oder  machen zu, denke das wird auch einige treffen Ende 2020

 

Aber laut BMI gibts ab 01.09 kein Weg am NWR vorbei...... und wer DANN mal Überlegt wie er das in Zukunft macht und Überlegt wie er seinen Bestand melden soll........ Viel Spass!

 

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

Ebenso wie beim  Erwerb / Überlassen kein Weg an den IDs für den Endverbraucher oder "unter privat" vorbeigeht. Spannend die erstaunten Gesichter zu sehen wenn man es erwähnt.

Geschrieben

Wer jetzt noch nicht agefangen hat, kommt in Verzug.
TEstzugang geht. abmeldung auch.

Ansonsten hilft manch Softwarekomplettlösung.

Wenn das einmal sauber schon beim Großhandel standardisiert ist, gehts mittels Scan recht einfach.

Nur jetzt muss erstmal der ganze Mist erfasst werden.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Doch. Einfach den ganzen Text lesen.

Es geht bei der Kat nicht um verbotene oder nicht verbotene Magazine

Aha. Dazu stelle ich Dir zwei Fragen:

 

1. Sofern die abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 10/20 Patronen bei der Mitnahme nicht eingesetzt wird (also getrennter Transport) siehst Du trotzdem Kat. A ?

2. Warum werden die besagten Magazine dann künftig unter Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3 ff. als verboten eingestuft ?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb lemmi:

...vor allem, wen soll man fragen? Der Sachbearbeiter vom BKA ist nicht zuständig (wie gesagt wurde)

Für Genehmigungen und Eintragungen nach Kat. A ist das BKA zuständig. Nur den Rest (künftig also nur noch B und C) macht die Waffenbehörde.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Waffen Tony:

Wer jetzt noch nicht agefangen hat, kommt in Verzug.

Mir gehts da nicht um den Handel, nicht umsonst heisst es selbst und ständig.

 

Die wenigsten Endverbraucher wissen um die ID und die zwingende Notwendigkeit ohne wenn und aber.

Geschrieben (bearbeitet)

Braucht man nur die ID in der WBK stehen haben oder steckt da noch mehr Arbeit hinter?

Ist die ID personenbezogen oder gibt es für jede WBK eine eigene?

Habe mich mit dem Aspekt der Gesetzesänderung noch nicht gänzlich befasst.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Und jedes wesentliche Teil hat eine ID ;)

Die ID gibts privat in die WBK gedruckt udn die der waffe sind im Stammblatt zu jeder waffe.

Privat ist das erstmal nicht ganz so hektisch.

Ohne ID ab 01.09. kein waffenerwerb im Handel.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Aha. Dazu stelle ich Dir zwei Fragen:

 

1. Sofern die abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 10/20 Patronen bei der Mitnahme nicht eingesetzt wird (also getrennter Transport) siehst Du trotzdem Kat. A ?

2. Warum werden die besagten Magazine dann künftig unter Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3 ff. als verboten eingestuft ?

1. Es steht klar im Gesetz wann Kat A. Da kommt es auf meine Meinung nicht an.

2. Sie werden so eingestuft, weil es so in der 3. WaffRÄ vorgesehen wurde.

 

Die Bedingung für Kat A ist nicht verbotenes Magazin.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Waffen Tony:

 

Privat ist das erstmal nicht ganz so hektisch.

Ohne ID ab 01.09. kein waffenerwerb im Handel.

Hektisch nicht, aber beim Erwerb und überlassen, auch privat, gesetzlich vorgesehen. Sicherlich wirst du dies jetzt als nebensächlich und unwichtig relativierend darstellen, man sollte es aber wissen.

Bearbeitet von chapmen

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