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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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karlyman:
 

Auch eine Sichtweise…

 

leider sehr kurzsichtig gedacht.

 

WARUM setzt Du Dich einem Risiko aus ? 

 

…und warum soll ein Sachbearbeiter sich verarxxxx fühlen, wenn du die vorhandene dauerhafte Beschriftung wie gefordert angibst ?

Bearbeitet von cb01
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vor 6 Minuten schrieb cb01:

und warum soll ein Sachbearbeiter sich verarxxxx fühlen, wenn du die vorhandene dauerhafte Beschriftung wie gefordert angibst ?

Aus meiner Sicht:
Weil er eine möglicherweise seitenlange Liste bekommt für komplett gleiche Magazine, die sich nur in 1 oder 2 Stellen der Beschriftung unterscheiden.
(Wie ich gerade herausgefunden habe ein Merkmal von Magpul Magazinen.)

Bei mir wird´s moderat, aber es gibt auch Ausbilder oder Sportler mit dreistelliger Anzahl von Magazinen.

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
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vor 1 Stunde schrieb Sindbad:

Daraus schließe ich, dass nur das wesentliche gefragt ist.

Das Gesetz sagt da was anderes.

 

Bei meinen Magazinen habe ich identische Beschriftungen zusammengefasst, und auf einem zweiten Blatt diese dann genau angegeben, wortgetreu. Beim Thompson-Trommelmagazin dann natürlich auch die gesamte Bedienungsanleitung. Die ist nämlich eingeprägt, und deshalb eine dauerhafte Beschriftung. Aber so wollen sie es ja...

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vor 19 Minuten schrieb cb01:

WO um Himmels Willen ist eigentlich das Problem ??? Gebt doch den Behörden was sie wollen und man kann euch später nicht fixxxx !

  1. Wie soll ich etwas angeben, dass ich gar nicht weiß? (z.B. Hersteller und schon gar nicht dessen Angabe zum bestimmungsgemäßen kleinsten Kaliber)
  2. Wie soll ich etwas in ein gefordertes und von der Waffenrechtsbehörde elektronisch zur Verfügung gestelltes Formular eintragen, wenn dieses technisch nicht möglich ist?

 

vor 19 Minuten schrieb cb01:

selbst bei hunderten Magazinen - Anlage in Excel erstellen, 1x schreiben und dann runterziehen - thats it 

Die Waffenrechtsbehörde will jedoch, dass das in das bereitgestellte elektronische Formular eingetragen wird. (Vermutlich Furcht bzw. "CMA", dass eine freie Dokumentation unbemerkt nicht vollständig wäre, oder sich nicht in der dafür bereitgestellten Datenbank erfassen ließe. So haben die meldenden Besitzer das Problem, die Daten "passend zu machen". :closedeyes: )

 

Ich habe auch 2 dieser ausfüllbaren .pdf gebraucht, weil ein Formular nur Zeilen für maximal 16 Magazine besitzt ("copy & paste" ging), und in einem für die Personendaten nicht benötigten Feld sowie im Anschreiben darauf hin gewiesen, wie viele Magazine es insgesamt sind und dass es deshalb bei den .pdf Teil 1 und Teil 2 gibt. Bei 800 Magazinen wären das dann 50 .pdf gewesen.

 

Dein

Mausebaer

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vor einer Stunde schrieb cb01:

…und warum soll ein Sachbearbeiter sich verarxxxx fühlen, wenn du die vorhandene dauerhafte Beschriftung wie gefordert angibst ?

 

Weil die "1, 2, 3, 4..." Angaben (u.ä.) in dem Zusammenhang einfach Unsinn, insbesondere kein Individualmerkmal der Magazine sind, anhand derer sie ggf. einigermaßenidentifiziert werden können.

Und in letzterem liegt doch offensichtlich die Intention dieser Regelung.

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@karlyman

... nur wird diese Unterscheidung offenbar nirgendwo rechtsverbindlich so gefordert oder erlaubt. Es wird einfach die "Dauerhafte Beschriftung" verlangt - also die Schrift, die irgendwie auf Dauer angebracht ist. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

 

 

ps: ich fühle mich bereits mit der EU-Richtlinie ver(_._).

pps: Wenn Dein SB sagt, dass Du auf Teile der dauerhaften Beschriftung verzichten darfst, dann lasse Dir das mit Dienstsiegelabdruck und Unterschrift geben! :gutidee: Nicht, dass Dein/e nächste/r/s SB nichts mehr davon weiß. :closedeyes: 

 

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 10 Minuten schrieb Mausebaer:

Wenn Dein SB sagt, dass Du auf Teile der dauerhaften Beschriftung verzichten darfst, dann lasse Dir das mit Dienstsiegelabdruck und Unterschrift geben! :gutidee: Nicht, dass Dein/e nächste/r/s SB nichts mehr davon weiß.

Dann kommt trotzdem noch einer daher und sagt du müsstest es besser wissen, weil du ja sachkundig bist 😉

 

Es gab ja hier auch schon Leute, die diversen Innenministerien die Kompetenz absprechen wollten und deren Aussagen zur Lagerung nicht als Handlungsgrundlage ansehen.

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vor 25 Minuten schrieb karlyman:

 

Weil die "1, 2, 3, 4..." Angaben (u.ä.) in dem Zusammenhang einfach Unsinn, insbesondere kein Individualmerkmal der Magazine sind, anhand derer sie ggf. einigermaßenidentifiziert werden können.

Und in letzterem liegt doch offensichtlich die Intention dieser Regelung.

Das kann man ja auch schlank formulieren, z.B. "Füllstandsanzeige 1 bis 20".

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

... individuell "HK10/92XYZ", dann schreibe ich dieses individuelle  Merkmal auf. ...

Ich habe bei keinem meiner zu meldenden Magazine ein individuelles Merkmal bei der Beschriftung feststellen können. :huh: Was dem am nächsten kam, war wohl so etwas wie eine Artikelnummer, die bei den gleichen Magazinen gleich und bei denen mit einer anderen Kapazität so geringfügig anders ist ("000100" statt "001000" in einer sonst identischen Abfolge von insgesamt 13 Zeichen), dass mir das beinahe nicht aufgefallen wäre. :shok:

 

Dein

Mausebaer

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vor 2 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Das kann man ja auch schlank formulieren, z.B. "Füllstandsanzeige 1 bis 20".

Das sind auch schon 26 Zeichen und wenn ich mal "nichts" außen vor lasse, haben bereits die von mir gemeldeten Magazine glaube ich 4 verschiedene Versionen einer Füllstandsanzeige - 10er, 5er, 2er und 1er Schritte.

 

Dein

Mausebaer

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vor 5 Minuten schrieb Mausebaer:

Das sind auch schon 26 Zeichen und wenn ich mal "nichts" außen vor lasse, haben bereits die von mir gemeldeten Magazine glaube ich 4 verschiedene Versionen einer Füllstandsanzeige - 10er, 5er, 2er und 1er Schritte.

 

Dein

Mausebaer

Bei nichts kann man ja zumindest Farbe und Material angeben. Eine gewisse Unterscheidbarkeit für später ist auf jeden Fall zielführend.

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Gerade eben schrieb Sachbearbeiter:

Bei nichts kann man ja zumindest Farbe und Material angeben.

Solche Angaben sind in dem zu verwendenden, bereitgestellten, ausfüllbaren .pdf-Formular nicht vorgesehen. :closedeyes:

Gerade eben schrieb Sachbearbeiter:

Eine gewisse Unterscheidbarkeit für später ist auf jeden Fall zielführend.

  1. Was wäre an zeilenweise "dunkel, Metall" die gewisse Unterscheidbarkeit?
  2. ... und das spätere Ziel, zu dem geführt werden soll wäre? :huh:

Dein

Mausebaer

 

 

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Und in letzterem liegt doch offensichtlich die Intention dieser Regelung.

Keins meiner Magazine, egal für welche Waffe, besitzt individuelle Kennzeichnungen. Alle generisch, wenn überhaupt. Und gefördert wird die Angabe der dauerhaften Beschriftung. Durch weglassen von Teilen davon bist Du angreifbar.

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