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Geschrieben

Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich des aufstellungsortes des Waffenschrankes. 

Ich wohne in einem 2 Familien Haus unten meine Eltern und oben meine kleine Familie. Wir haben oben eine große Terrasse über die ich zu meinem Büro komme. Das Büro befindet sich über der Garage ist ein großer ausgebauter Raum mit einer abschließbaren Terrassentür. Das ist die einzige Zugangsmöglichkeit. Auf die Terrasse also auch zu der Terrassentür kommt man auch über eine Treppe neben dem Haus. 

 

Ich Frage mich nun, ob ich den Tresor nun in das Büro stellen darf. Oder ob es da ein Problem gibt da es nicht unmittelbar zur Wohnung gehört und die terassentür zu d Büro auch über die Außentreppe erreichbar ist. 

 

Klar ich werde das auch noch Mal versuchen meiner Behörde zu erklären. Aber aufgrund der Corona Situation ist es da Grad sehr schwer jemanden zu erreichen. 

Geschrieben

Da das Waffenrecht hier zwischen bewohnten und unbewohnten Gebäuden unterscheidet, musst Du klären ob das Büro baurechtlich zum Wohnhaus gehört, oder zur Garage. Und ob diese überhaupt ein eigenständiges Gebäude ist, oder Teil des Wohnhauses.

Geschrieben

Ich hatte meinen Waffenschrank (anfänglich, jetzt nicht mehr), in einem Kellerraum neben unserer Wohnung aufgestellt. Also eine separate Eingangstür direkt neben unserer Wohnungstür, keine Möglichkeit, von der Wohnung direkt in den Keller zu gelangen (ich hätte also auch nicht zwingend mitbekommen, wenn sich jemand an der Kellertür zu schaffen gemacht hätte). Das Ganze in einem Mehrparteienhaus. Bilder an die Waffenbehörde geschickt. Da es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, und das Haus bewohnt ist, gab es überhaupt kein Problem.

 

Taugt sicherlich nicht als "Freibrief", aber erhöht zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass hier keiner ein "unbewohntes Gebäude" herbei konstruiert. Für die finale Entscheidung würde ich mir aber definitiv das OK von der Behörde holen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Das Ganze in einem Mehrparteienhaus. Bilder an die Waffenbehörde geschickt. Da es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, und das Haus bewohnt ist, gab es überhaupt kein Problem.

Exakt wie bei einem meiner Freunde. Mehrparteienhaus, Waffenschrank im normalen abgeschlossenen Kellerraum. Also kein Lattenkeller, sondern einer mit einer ganz normalen "Billigtür". Waffenbehörde hat dem ohne Probleme zugestimmt. Vor zwei Monaten eine Regelüberprüfung der Aufbewahrung dort, keine Beanstandung.

Wie Tackleberry schreibt, ab damit zur Waffenbehörde. Nur die kann dir endgültig helfen.

Geschrieben

Das Waffengesetz trennt hier nur zwischen bewohnt und unbewohnt. Wenn die Garage ein eigenständiges Gebäude ist das nicht als bewohnt zählt, ist es eben ein unbewohntes Gebäude. Selbst, wenn man nur durch die Wohnung hin kommt. Analog Außenkeller: man kommt zwar unbemerkt von außen rein, es ist aber eben in einem bewohnten Gebäude. Also nicht von einem aufs andere schließen.

Geschrieben

Mein Pluspunkt könnte der sein das die Garage eben nicht getrennt vom haus steht. Durch die untere Wohnung, wo meine Eltern wohnen, kommt man erst in die Werkstatt und von dort in die Doppelgarage.... In dieser besagten Werkstatt steht mein Schrank aktuell. Dort soll er aber wegen der Feuchtigkeit bzw. Luftfeuchtigkeit und Temperaturschwankungen weichen. 

Für die Werkstatt hab ich Mal mit der Behörde telefoniert da gab es keine peoblemem auch bei dem Hinweis und meinen bedenken daß ja meine Eltern an den Schrank kommen. Das war aber kein Problem. 

 

Ich hoffe ich erreiche Mal jemanden bei der Behörde. Möchte die 200 kg nicht umsonst hoch schleppen 😬

Geschrieben

Ich kann euch nur empfehlen, wenn ihr den Schrank im Keller aufbewahrt. Dann holt euch eine IP Kamera. Die sind gar nicht mal so teuer, und sind mit bewegungsmelder. Man bekommt sofort eine Meldung aufs Smartphone. 

Ich habe jetzt schon einige Berichte gelesen wo Leute im Keller eingebrochen sind und die Waffen geklaut haben. 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Ronny87:

Man bekommt sofort eine Meldung aufs Smartphone. Ich habe jetzt schon einige Berichte gelesen

Wenn das der Bequemlichkeit wegen über einen Dienstleister (neudeutsch: die Cloud) geht, dann hat man aber auch schon einige Berichte gelesen, dass denen Daten abhanden kamen, durch Schlamperei, Einbruch oder staatliches Handeln. Wird man gegeneinander abwägen müssen.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Ragnarr:

Durch die untere Wohnung, wo meine Eltern wohnen, kommt man erst in die Werkstatt und von dort in die Doppelgarage

Wenn man ohne das Gebäude zu verlassen rein kommt, ist es wahrscheinlich Teil des Gebäudes.

 

Ich würde es trotzdem abklären, nicht daß irgendwann doch mal ein ganz eifriger Amtmann kommt...

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Ronny87:

Ich habe jetzt schon einige Berichte gelesen wo Leute im Keller eingebrochen sind und die Waffen geklaut haben. 

Die Bericht in denen Waffenschränke samt Inhalt im Wald entsorgt wurden lese ich häufiger. Kein Gelegenheitseinbrecher bekommt so einen Schrank auf. Die Profis haben es nicht auf Sport- oder Jagdwaffen abgesehen. Wenn es ein Schutz gegen Diebstahl sein sollte, würde der abgeschlossene Blechspind reichen.

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Geschrieben

Na, kein Gelegenheitseinbrecher bekommt so einen Schrank auf halte ich jetzt mal für hoch gegriffen....

Ich habae letztens einen 1 er EINSer Schrank mit ner Flex geöffnet. Das dauert, ja, ist nicht in 5 Minuten gemacht,

aber wenn der schonmal lose ist und man weiß ungefähr wie solch ein Schrank aussieht, dann ist es auch kein

Hexenwerk den mit ner großen Flex aufzumachen. Zustandegekommen war das Ganze weil ein Kollege sine Schlüssel verbummelt hatte,

war ein Kurzwaffen Würfel Burg Wächter, ca 30 x 30 cm, lagen nur Schlüssel drin, brauchte mir also keine Sorgen machen

um den Inhalt, ich glaube nicht, das das länger als 20 Minuten gedauert hat, wenn überhaupt so lange.

Wenn man sich nicht so blöde anstellt wie  die Typen in den Panzerknacker Videos auf Youtube, dann geht das schon recht flott

und ich denke keiner von denen die das als Einbrecher machen nehmen Rücksicht auf den Inhalt......

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Die Bericht in denen Waffenschränke samt Inhalt im Wald entsorgt wurden lese ich häufiger. Kein Gelegenheitseinbrecher bekommt so einen Schrank auf. Die Profis haben es nicht auf Sport- oder Jagdwaffen abgesehen. Wenn es ein Schutz gegen Diebstahl sein sollte, würde der abgeschlossene Blechspind reichen.

Ja klar... die Profis wollen kohle machen... da ist Geld und Schmuck viel besser. Aber ich glaub nicht das die Profis, wenn die einen Waffenschrank knacken eine Pistole liegen lassen würden. 

 

So eine IP Kamera schützt jetzt auch nicht wirklich gegen Einbrecher. Aber man kann, sobald man eine Meldung bekommt das sich dort eine Unbekannte Person aufhält, gleich sofort die Polizei anrufen. (Wenn man jetzt zb Unterwegs ist oder auf der Arbeit)

Geschrieben

Fällt ja auch nachts nicht auf wenn der Tresor aufgeflext wird. Und dann der Rauchmelder piept.

 

Jemand der die Blechbüchse mitnimmt, hat eh alle Zeit der Welt. Da kann die Sicherheitsstufe noch so hoch sein. Wenn man will, bekommt man alles auf.

 

Ansonsten ist mit 

vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Wenn es ein Schutz gegen Diebstahl sein sollte, würde der abgeschlossene Blechspind reichen.

alles gesagt. Vom Gesetz ist ein Einbruch und Diebstahl ohnehin verboten und kommt dadurch nicht vor. Grün war aus...

Geschrieben
Am 1.4.2020 um 12:20 schrieb 12M18:

Na, kein Gelegenheitseinbrecher bekommt so einen Schrank auf halte ich jetzt mal für hoch gegriffen....

Ich habae letztens einen 1 er EINSer Schrank mit ner Flex geöffnet. ... ich glaube nicht, das das länger als 20 Minuten gedauert hat, wenn überhaupt so lange.

 

Die Ausführungen zur DIN/EN 1143-1 sind nicht gerade leicht zu lesen (definiertes Werkzeug nach Abschnitt 7, Durchbruchseinheit RU etc.) und mir liegt dazu auch nur die Fassung vom Mai 1997 vor.

 

Vor ein paar Jahren hat mir dazu mal jemand erläutert, dass simpel gesagt ein Ier-Tresor mindestens 30 Minuten gegen Teildurchbruch und mindestens 45 Minuten gegen vollständigen Durchbruch standhält. In der DIN sei die Zerstörungsprüfung genau definiert. Ob die Flex zu den o.g. Werkzeugen gehört weiß ich natürlich nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke es kommt immer darauf an was für Mittel einem zur Verfügung stehen,

bei mir war es eine Flex mit 300er Blatt, also schon was großes, es gingen auch mehrere Scheiben drauf,

aber geht nicht gibts nicht, wenn ich ausreichend Zeit habe komme ich auch in einen S3 Schrank hinein.

( Ich weiß wovon ich da rede, habe gerad sowas hier rumstehen )

S3 ist das was an Geldautomaten verbaut ist, wie das binnen Sekunden geht, bekommen wir ja immer bei

Sprengungen von Geldautomaten mittels Gaseinleitung gezeigt. Also geht nicht gibts nicht - es ist alles eine Fragte der

ZEIT und der zur Verfügung stehenden MITTEL

Ich will hier keinen auf blöde Gedanken bringen, aber durch das Schlüsselloch, oder dem Loch für die Kabel - Welle bei Zahlenschlössern

kriegt man auch Gas in den Schrank hinein.... laß uns das hier beenden

 

Frank

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ist ja nun wohl bei hier thematisierten Gegebenheiten nicht praktikabel; oder gibts Fälle; wo ein Privat(waffen)schrank vor Ort im Wohnhaus mit ner 300er (Benzin-?)Flex, oder Gassprengung geöffnet wurde ?

Wie lange man wohl für einen VI KB braucht...

 

Würde meinen Schrank jedenfalls nur so zugänglich aufstellen; das man den (hoffentlich gut) gesicherten Haus-Innenbereich nicht verlassen muß; eigentlich logisch.

Geschrieben

Oft werden die Tresore so wie sie sind mitgenommen und irgendwo im Wald aufgemacht.

Sieht dann so aus:

https://rp-online.de/nrw/staedte/dormagen/dormagen-wer-vermisst-einen-tresor-polizei-bittet-um-hinweise_aid-23229535

 

In Bayern gab es um 2011 herum einen Fall da wurde in einem Schützenhaus ein Tresor mit sehr hohem Eigengewicht mitgenommen und nicht unweit davon im Wald aufgeflext, kann den Artikel nicht mehr finden...

Geschrieben

@12M18 hat eine blühende Phantasie. Jetzt wird nicht mal mehr nachts im MFH geflext, sondern gleich gesprengt. Wenn man genug Gas rein macht und gut zielt, fliegt die Kiste gleich ins Versteck der Räuber.

 

Nochmal, wenn den einer mit nimmt, kommt jeder in die Kiste. Da ist es egal ob A, B, 0, 1 oder Geldautomat. Vor Ort aufbrechen im MFH ist auch mit A doch sehr problematisch. Wer dann wirklich rein will, der wartet dann einfach auf den Besitzer.

 

Aber darum geht es dem Gesetzgeber nicht. Den Schutz gegen unbefugte Wegnahme leistet jeder 50€ Blechspind mit Schlüsselschloss.

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Aber darum geht es dem Gesetzgeber nicht.

Eben. Bei der letzten Verschärfung wurde das ja sogar unterschwellig zugegeben. Die Regelung mit den A/B-Schränken hatte sich bewährt, deshalb mußte man auf die (viel teureren) 0/1er wechseln. Das ist vor allem Vergrämung. Gegen Diebstahl und "zu schnellen Zugriff" schützt wie schon geschrieben 

 

vor 57 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

jeder 50€ Blechspind mit Schlüsselschloss

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb CiscoDisco:

Oft werden die Tresore so wie sie sind mitgenommen und irgendwo im Wald aufgemacht.

Da macht sich ein Alarmsystem bezahlt. Bei mir ist das halt so, sobald ein Fenster oder Tür auf geht bekomme ich eine Meldung auf mein Smartphone. Gleichzeitig schaltet sich die Videoüberwachung ein. Eine Kamera reagiert dann gleichzeitig auf Bewegung.  

So kann ich Fehlalarme ausschließen. (Falls mal bei die Sensoren die Batterie schwach sein sollte und mir Falsche Meldung liefert. 

 

Seh ich dann eine unbekannte Person in meiner Wohnung, kann ich sofort die Polizei informieren. Bei mir in der Ortschaft wären die in ca. 2 min vor Ort. 

 

 

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Tresor im Keller vom Mehrfamilienhaus ist zumindest in Bayern einem nicht dauerhaft bewohnten Gebäude gleich gestellt. Da gibt es aber offenbar Raum für Interpretationen, wie folgendes Urteil im Sinne des Waffenbesitzers zeigt:

 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-108003?hl=true

 

Es zeigt auch, wegen welchem Schei.ß einem der Staat die Schießeisen nehmen will, aber das ist ein anderes Thema. 

Bearbeitet von Direwolf
  • 3 Monate später...
Geschrieben

Darf ich den Waffenschrank in der an das EFH angebauten Scheune aufstellen? Die Scheunentür ist mit einem Vorhängeschloss gesichert. Den Waffenschrank würde ich an die massive Wand zum EFH befestigen.

 

Danke!

Geschrieben (bearbeitet)
Am 31.3.2020 um 20:23 schrieb Fyodor:

Da das Waffenrecht hier zwischen bewohnten und unbewohnten Gebäuden unterscheidet, musst Du klären ob das Büro baurechtlich zum Wohnhaus gehört, oder zur Garage. Und ob diese überhaupt ein eigenständiges Gebäude ist, oder Teil des Wohnhauses.

Das ist keine allein baurechtliche Frage. Unbewohnte Gebäude sind beispielhaft Wochenendhäuser oder Jagdhütten.

Es gibt dazu eine Regelung, die ich aber nicht direkt greifbar habe.

Diese Definition bewohnter Gebäude, würde ich mir besorgen, bevor das mit der Behörde geregelt wird.

Das vermeidet "Missverständnisse" oder erhöht ganz einfach die Chancen.

Es geht um Frequentiertheit, Entwendungsschutz, Was alles auch als dem Schutzbereich der Wohnung unterliegt etc.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Waffen Tony:

Es gibt dazu eine Regelung, die ich aber nicht direkt greifbar habe.

Diese Definition bewohnter Gebäude, würde ich mir besorgen, bevor das mit der Behörde geregelt wird.

Das vermeidet "Missverständnisse" oder erhöht ganz einfach die Chancen.

Es geht um Frequentiertheit, Entwendungsschutz, Was alles auch als dem Schutzbereich der Wohnung unterliegt etc.

Also bei zwei Bekannten hat der Sachbearbeiter vor Ort entschieden ob bewohnt oder nicht.

Im ersten Fall war es so das der Eingang zum Garagenanbau diagonal über den Innenhof zum Wohnhaus lag. Hier wurde bewohntes Gebäude festgelegt, eben wegen der Frequenz. Jedes mal wenn jemand zum Haus geht hat er alle Fenstern und Türen des Anbaus im Sichtfeld.

In einem anderen Fall war der "Garagenanbau" hinter dem Haus, keine direkte Sichtverbindung. Hier hat die Behörde auf eine Alarmanlage bestanden, um dort Kurzwaffen lagern zu können.

 

Ich wüsste nicht wer außer dem zuständigen Sachbearbeiter die Entscheidung trifft ob bewohnt oder nicht. Mit dem Baurecht hat, wie schon gesagt, nichts zu tun.  

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