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IGNORED

Erklär-Bär für die Polizei


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es kommt ab und an vor, dass man von der Polizei kontrolliert wird, wenn man Waffen dabei hat. Der Bildungsstand der Polizisten bzgl. Waffenrecht etc. ist recht unterschiedlich und manchmal dürftig. Das weiß auch die Polizei bzw. die Deutsche Polizeigewerkschaft. Um den Polizisten im Dienst zu helfen haben die eine App entwickelt, die das Smartphone für den Polizisten zum waffenrechtlichen Schlau-Fon macht. Die App bekommt jeder ohne weiteres im AppStore und bei Google-Play. Natürlich sollte man sich etwas damit beschäftigen, damit man im Bedarfsfall nicht länger suchen muss als der Polizist. Man kann den Inhalt auch am Handy speichern, weil es ja nicht überall Mobilfunk gibt. Also runterladen, aufschlauen und im Bedarfsfall dem Polizisten helfen seine Wissenslücke zu schließen.

 

https://www.dpolg.de/ueber-uns/junge-polizei/app/

 

An die Mods: Evtl wäre es hilfreich das oben anzuheften.

 

  • Winzi hat Thema angepinnt
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Harry Callahan:

Eigentlich gut. Auf der anderen Seite wirst Du als Bürger verknackt, wenn Du die Gesetze nicht bis zur dritten Stelle hinter dem Komma kennst und einhältst. Da kommst Du dann nicht durch mit "moment - ich google nochmal nach". 

Und auf der ganz anderen Seite macht es nix, wenn derjenige, der die Gesetze anwenden soll,gar keine Ahnung davon hat

Geschrieben

hab mir die App mal angesehen. is ja ne tolle sache, aber auch nicht ganz fehlerfrei. 

 

Ganz fatal finde ich "kurze Vorderschaft-Repetierflinte"  unter verbotene Gegenstände mit einer Abbildung dazu von einer in meinen Augen ganz normalen Pumpe. 

"Pump Gun mit Pistolengriff ohne Hinterschaft" ist auch nochmal extra aufgeführt. 

 

aber nirgends steht was von Maßen, Gesamt bzw Lauflänge oder sonstiges. 

 

Also ist jetzt für einen Beamten ohne eigenes Hirn jede Vorderschaft-Repetierflinte (legal auf Grün)  ein verbotener Gegenstand? 

Na dann viel Glück bei der Nächsten Kontrolle auf dem weg zum 3Gun Match. 🤔🤔

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb BBF:

. ich gebe denen mein Telefon.

die sollen das auf ihrem Handy haben wenn ich das richtig verstehe. 

 

die Veröffentlichung hier dient dazu zu wissen worauf die Gegenseite sich bezieht. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Alex90:

die sollen das auf ihrem Handy haben wenn ich das richtig verstehe. 

 

die Veröffentlichung hier dient dazu zu wissen worauf die Gegenseite sich bezieht. 

Oh ... warum muss ich nur an den Film Demolition Man denken. Ist in der App auch der Teil drin mit "Mit fester Stimme ...

Geschrieben
Am 10.3.2020 um 16:28 schrieb Bautz:

Es kommt ab und an vor, dass man von der Polizei kontrolliert wird, wenn man Waffen dabei hat. Der Bildungsstand der Polizisten bzgl. Waffenrecht etc. ist recht unterschiedlich und manchmal dürftig. Das weiß auch die Polizei bzw. die Deutsche Polizeigewerkschaft. Um den Polizisten im Dienst zu helfen haben die eine App entwickelt, die das Smartphone für den Polizisten zum waffenrechtlichen Schlau-Fon macht. Die App bekommt jeder ohne weiteres im AppStore und bei Google-Play. Natürlich sollte man sich etwas damit beschäftigen, damit man im Bedarfsfall nicht länger suchen muss als der Polizist. Man kann den Inhalt auch am Handy speichern, weil es ja nicht überall Mobilfunk gibt. Also runterladen, aufschlauen und im Bedarfsfall dem Polizisten helfen seine Wissenslücke zu schließen.

 

https://www.dpolg.de/ueber-uns/junge-polizei/app/

 

An die Mods: Evtl wäre es hilfreich das oben anzuheften.

 

Bezüglich Waffenrecht empfehle ich diese App.

https://play.google.com/store/apps/details?id=appinventor.ai_pol_reon.Waffenrecht&hl=de

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Ich hatte bisher nur einmal eine Kontrolle (Fahrzeugkontrolle) da waren die Beamten sehr Interessiert an den Waffen um sich diese mal anzuschauen (auf offener Straße).

Ob das den erlaubt sei , fragte ich da nach , weil ich als Sportschütze eigentlich ja die Vorgabe habe sie zwischen der Sportstätte und zu Hause verschlossen zu verbringen habe.

Das hat die beiden völlig Überfordert, aber wir haben dann doch eine Besichtigung gemacht.

 

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

War bei mir auch mal so. Erschienen hier zu zweit und waren dann doch scheinbar allein vom Anblick dessen überfordert, das nach Öffnung meiner Tresore in die Augen stach. Ich habe alle Waffen nach Aufruf der Nummer vorgezeigt und erklärt.War wohl fast eine Lehrstunde für die Beamten.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Im Umgang mit der Polizei habe ich immer zwei feste Regeln:

1. Stets freundlich bleiben, auch wenn es die Gegenseite nicht ist

2. Sie haben das Recht zu schweigen

 

Alles andere ist irrelevant. Wenn die deine Waffen sehen wollen, frage höflich nach, ob man sicher ist, dass man das Hier und Jetzt machen will, mach den Koffer auf und trete zurück. Lass die machen. Die Polizei ist ja vor Ort und wenn die meinen, mit den Waffen (die dann hoffentlich nicht geladen sind *sign) auf offener Straße hantieren zu müssen, nicht_dein_Problem. Die sitzen erst einmal am längeren Hebel.

 

Auch nicht groß diskutieren. Wenn man sich nicht sicher ist frag nach, ob man das eben schnell heraussuchen soll. Die entwaffnen dich sonst schneller als du Abrakadaba sagen kannst und dann hast du Stress.

  • 7 Monate später...
Geschrieben

Wir hatte jetzt das Thema Transport von Waffen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Hier hat uns eine Polizistin aus unserem Verein empfohlen die Waffen getrennt vom Magazin und mit Schießfahne im Verschluss zu Transportieren. Ich Finde nix im Waffengesetz das sagt ich muss meinen Verschluss offen haben beim Transport und das Magazin getrennt von der Waffe. Was ist euere Meinung dazu.

VG Tobi

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb OSG_TG:

Ich Finde nix im Waffengesetz das sagt ich muss meinen Verschluss offen haben beim Transport und das Magazin getrennt von der Waffe.

Weil es dazu auch nichts gibt. Auf welcher Grundlage die besagte Beamtin dies "empfiehlt" musst du sie fragen.

 

vor 4 Minuten schrieb OSG_TG:

Was ist euere Meinung dazu.

Ich halte es für Unfug, außer man will in vorauseilendem Gehorsam wieder Dinge tun die keinen Mehrwert bringen. Waffe und Munition getrennt (keine Munition in der Waffe) in einem geschlossenen (nicht wie gerne behauptet verschlossenem) Behältnis, nicht in weniger als drei Sekunden oder mit weniger als drei Handgriffen in den Anschlag zu bringen. Dass man das Behältnis verschließt, aus eigenem Interesse, sehe ich dabei ja noch vollkommen ein.

 

PSA: die meisten Polizisten, auch wenn daneben noch Sportschützen oder Jäger, haben nur aufgrund ihres Berufs regelmäßig nicht mehr Ahnung vom Waffenrecht als ihr selbst.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb ChrissVector:

PSA: die meisten Polizisten, auch wenn daneben noch Sportschützen oder Jäger, haben nur aufgrund ihres Berufs regelmäßig nicht mehr Ahnung vom Waffenrecht als ihr selbst.

Sogar die meisten wenig bis gar nicht.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb OSG_TG:

mit Schießfahne im Verschluss zu Transportieren.

Ich habe gar keine Schießfahne, muss ich mir jetzt extra eine kaufen weil der Polizist bei einer Kontrolle evtl. Sportschütze im DSB ist? Die Herren, Damen und sonstige Personen bei der Polizei sollen nach Recht und Gesetz handeln, nicht nach den persönlichen Vorlieben und/oder dem Sporthandbuch Ihres Verbandes!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb OSG_TG:

Ich Finde nix im Waffengesetz das sagt ich muss meinen Verschluss offen haben beim Transport und das Magazin getrennt von der Waffe.

 

Im Gesetz steht auch nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit für ein erlaubnisfreies Führen.

 

vor einer Stunde schrieb OSG_TG:

empfohlen die Waffen getrennt vom Magazin und mit Schießfahne im Verschluss zu Transportieren.

 

Das macht das Erkennen des tatsächlichen Ladezustandes bei einer eventuellen, aber unwahrscheinlichen Kontrolle auf jeden Fall deutlich einfacher und erspart das Handhaben der Waffe.

 

Ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht, darf man sich jetzt als geschäftsfähiger Erwachsener überlegen und dann eine Entscheidung treffen.

Genauso wie man sich entscheiden kann, wie man sich gegenüber der Polizei verhält.

 

vor 42 Minuten schrieb BlackFly:

Die Herren, Damen und sonstige Personen bei der Polizei sollen nach Recht und Gesetz handeln, nicht nach den persönlichen Vorlieben und/oder dem Sporthandbuch Ihres Verbandes!

 

:rolleyes:

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Kreppel:

Das macht das Erkennen des tatsächlichen Ladezustandes bei einer eventuellen, aber unwahrscheinlichen Kontrolle auf jeden Fall deutlich einfacher und erspart das Handhaben der Waffe.

Bei einer Pistole mag das gehen, aber was mache ich mit einem Revolver? Bei ausgeschwenkter Trommel bekomme ich den Koffer/Tasche nicht mehr zu. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Cannon Balls:

Bei ausgeschwenkter Trommel bekomme ich den Koffer/Tasche nicht mehr zu. 

 

Wie weit muss denn die Trommel ausgeschwenkt sein, um durch ein Patronenlager einen Kabelbinder zu bekommen?

 

Ansonsten halt andere Tasche oder die Waffen halt nicht so transportieren, wenn man nicht flexibel ist oder kein Interesse daran hat, sie so zu transportieren.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb scotty600:

In welchem Gesetz steht das? Sicher nicht im WaffG.

Vielleicht solltest Du nochmal etwas genauer das WaffG lesen, vorallem die Punkte die für Dich als LWB besonders interessant sind und insbesondere den §12 Abs.3  Punkt 2

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Kreppel:

 

Wie weit muss denn die Trommel ausgeschwenkt sein, um durch ein Patronenlager einen Kabelbinder zu bekommen?

 

Ansonsten halt andere Tasche oder die Waffen halt nicht so transportieren, wenn man nicht flexibel ist oder kein Interesse daran hat, sie so zu transportieren.

Warum so aggressiv, kleiner Mann?

Geschrieben

Setzen 6...

Vielleicht solltest Du wirklich nochmal ganz dringend eine Sachkundeschulung besuchen? Es gibt keinen "Transport", das was man im allgemeinen als "transport" bezeichnet ist waffenrechtlich ein "erlaubnisfreies Führen" und das ist in genau diesem angesprochenen Paragraphen geregelt.

 

Der Gesetzestext in besser lesbarer Form:

Zitat

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Dort steht dann auch wortwörtlich das "nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit" was nach Deiner Aussage nicht im Gesetz zu finden sein sollte

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