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IGNORED

Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht


Fyodor

Empfohlene Beiträge

vor 8 Minuten schrieb karlyman:

 

Eigentlich... ja.

 

Verwirrender Weise gillt allerdings der Stichtag für den "gesicherten Altbestand" über 10 auf WBK Gelb (somit z.B.: Bestand16 Stück und keines mehr!)  bereits ab 20.02....

 

 

 

Das ist ein Schnitzer, vllt aber auch Absicht, riecht auf jedenfall nach SPD

 

aber da §14 und §48 selbst erst am 1. 9 in Kraft treten, vermutlich wirkungslos. Hamsterkäufe zwischen 20.2 und 1.9 scheitern eh an 2/6 und limitieren die Zahl der potentiell betroffenen Waffen

Bearbeitet von ASE
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vor 1 Minute schrieb Fyodor:

Wenn das so ist, werde ich wohl doch noch zwei Perkussionsrevolver kaufen gehen, bevor es in Kraft tritt.

Theoretisch besteht schon die möglichkeit, das du alles ab dem 20.2 über 10 hinzugekommene  loswerden  musst.

 

Heute wäre allerdings der 19.2 .....

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@ ASE + Fyodor

In der Tat, das könnte "interessant" werden....

 

Nehmen wir einen Inhaber der WBK Gelb, der am Stichtag 20.02.2020 z.B. 18 Stück "auf den Karten" hat, und damit eigentlich "einen Strich drunter", was seinen altgeschützten Bestand angeht.

Und der dann bis Ende August 2020 noch zwei nette Repetierer (oder Perkussionsrevolver...), somit Nrn. 19 und 20, erwirbt. 

 

Das kombiniert mit einer "netten" Waffenbehörde, die das mit dem Stichtag/geschütztem Altbestand 20.02. ganz wörtlich nimmt...

Da könnte der eine oder andere Fall vor einem Verwaltungsgericht landen.

 

Was für eine Schxxxx-Regelung (kropf-unnötig ohnehin).

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vor 43 Minuten schrieb ASE:

Theoretisch besteht schon die möglichkeit, das du alles ab dem 20.2 über 10 hinzugekommene  loswerden  musst.

Perkussionsrevolver sind nicht so teuer, und begründen könnte ich sie trotzdem. Nur auf gelb eben für viel geringere Gebühren.

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vor 22 Minuten schrieb Stefan Klein:

Wenn das Gesetz, bis auf die genannten Ausnahmen, erst zum 1. September in Kräft tritt, dann wird die Mengenbrenzung auf WBK gelb noch nicht wirksam.

Es ist so, als ob es das Gesetz noch nicht gäbe.

 

Gruß

 

Stefan

Aber die Besitzstandsreglung, §48 tritt  zum 1.9 mit Rückwirkung/Stichtag 20.2 in Kraft

 

Nicht das den VGs noch die Prozesse ausgehen....

Bearbeitet von ASE
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SPD-Müll halt,

 

dem Vernehmen nach wollten die ds auch bei den Jägern haben. Haben Sie nicht bekommen. Da mussten natürlich die Hamsterkäufe der Schützen, durschnittlich vermutlich 1.5 pro Nase verhindert werden.

 

So geht Sicherheit, in den Höhlen der Sprenggläubingen ist man ob dieses kühnen Schachzuges entsetzt, alle Anschlagspläne durchkreuzt(Deus vult, höhö) 

 

Mich hat das auch hart getroffen, ich hab mir Überlegt: Was kann ein Einzellader, was ein Repetierer nicht kann. Speziell bei flinten, die fallen als Pumpe aus jeglichem Kontingent...

Und so werd ichs auch in den Sachundelehgängen proklamieren.

 

wäre dafür 2/6 gefallen, geschenkt, aber so

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 8 Minuten schrieb Floppyk:

Nun mal abwarten, bis das WaffG im Ganzen lesbar ist. Das sollte ja nun in Kürze erfolgen.

Gibt es schon online hier im  Forum

Da hat sich nichts geändert. Das darf nur der BT

Bearbeitet von ASE
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vor 2 Stunden schrieb LTB:

Die bevorstehende Änderung bezüglich Schalldämpfer war mir bekannt, aber was ändert sich denn für Jäger beim Waffenerwerb?

Sachlich nichts, nur die Pflicht nach zwei Wochen eine WBK zu beantragen steht dann an anderer Stelle im Gesetz

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vor 27 Minuten schrieb ASE:

Aber die Besitzstandsreglung, §48 tritt  zum 1.9 mit Rückwirkung/Stichtag 20.2 in Kraft

 

 

Ja, eben. Besitzstandsregelung bezüglich Deckelung WBK Gelb auf 10 mit Stichtag 20.02. - aber Inkrafttreten der eigentlichen Deckelung WBK Gelb erst am 01.09....

 

Wie ich schon mal schrieb, da wird der Hund in der Pfanne verrückt.

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vor 8 Minuten schrieb Floppyk:

Nun mal abwarten, bis das WaffG im Ganzen lesbar ist. Das sollte ja nun in Kürze erfolgen.

Wohl kaum. Der Juris-Dienst bei "Gesetze im Internet" stellt nur eine aktuelle Synapse zur Verfügung. Das bedeutet in Kürze gibt es da das Gesetz wie es aber morgen gültig ist. Die weiteren Änderungen kommen dann termingerecht. Du kannst nur auf Zeitschriften etc. hoffen

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Wie war das nochmal mit dem Bedürfnis bei ERWERB - hat sich da etwas geändert? Bisher galt ja 1 Jahr Mitglied + Training 18/12 mit erlaubnispflichtigen Waffen, danach konnte man KW und LW erwerben egal welches (sportlich zugelassene) Kaliber.

 

Ist das immer noch so oder wird nach dem neuen Gesetz bei ERWERB nun zwischen KW und LW unterschieden (also WaffenART), oder gilt das nur beim fortbestehen des Bedürfnisses?

 

Bekomkme es grade nicht mehr zusammen.

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Interesant wäre auch noch inwiefern das explizit erwähnte "beseitigen von Verbotsmerkmalen" gem. §46 bei Magazinen und Magazinkörpern möglich und zulässig sein wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es da eine genaue Vorschrift geben wird, wohl eher Versuch und Irrtum vor Gericht. Mit bekannten Folgen. Wieder nix mit Rechtsklarheit.

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Na endlich, jetzt fühle ich mich sicherer. Na gut, wohl erst ab dem ersten neunten oder so. Dan wird kein gesetzestreuer legal Waffenbesitzer mehr mit seinen bösen high cap mags eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sein. Die kleinen Magazine sind ja eh ungefährlich. Und seid doch mal ehrlich, wer braucht den schon mehr als zehn Waffen auf der Gelben, passen doch eh nur acht drauf.

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