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IGNORED

Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht


Fyodor

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vor 29 Minuten schrieb Joe07:

@Wauwi du hast die „netten“ Nachbarn vergessen!

Ja klar, aber derer hat es ja zum Teil gar nicht bedurft...

Bei den "ganz cleveren" Leuten ist man schließlich von behördlicher Seite selbst vorstellig geworden, sogar völlig ohne Nachbarschaftshilfe...

Dann gibt es natürlich auch diese Spezies, die zunächst mit der Behörde im Reinen sind, sich später aber noch vor den Nachbarn oder heute z.B. bei facebook

mit ihren "Ruhmestaten" brüsten, da sorgen dann i.d.R. die lieben Mitmenschen für alles weitere.

Es soll ja auch schon Fälle gegeben haben, wo Leute sich haben krankschreiben lassen und kurz drauf bei facebook vollmundig geprahlt haben, wie großartig sie

wieder mal ihren Arbeitgeber beschissen haben. Liest der Chef dann auch bei facebook mit, ist das ziemlich doof...

 

Ich bin davon überzeugt, dass auch hier der "Chef" sehr interessiert mitliest, das scheint nur einigen noch nicht ganz klar zu sein...

 

Bearbeitet von Wauwi
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Gestern vom BKA eine Antwort erhalten zu Fragen bezüglich meiner PPSh41 und den Magazinen!

 

Sehr geehrter Herr ...

 

der Eingang ihrer Email wird bestätigt. Da wir uns auch noch in der sog. Feinabstimmung zur zukünftigen Verfahrensweise befinden, werden wir ihre Anfrage erst anschließend beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

 

Martin Robert Mittelstädt

 

Regierungsamtmann

Bundeskriminalamt

SO23

W3D 220

Telefon: +49 611 55 15452

Telefax: +49 611 55 45488

Telefax: +49 611 55 45244

E-Mail: feststellungsbescheide@bka.bund.de

E-Mail: waffenrecht@bka.bund.de

 

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Am 21.2.2020 um 12:22 schrieb daimler01:

Flinte mit ein

Fassungsvermögen von 10+1 bei Kaliber 12/76 soll so bleiben wie es ist, auch wenn die Waffenbehörden erst einmal zum Lehrgang müssen und

die genau wissen was Sache ist bleibt es so, auch nach den Lehrgang wenn das kleinste Kaliber 12/45 wäre trägt er es mir umsonst ein oder schreibt

nochmal extra eine Genehmigung auf " ich habe schon so ein Schriftstück " auch wenn dort bei Kaliber 12/45 zb. 16+1 reingehen in der Magazinröhre

bekomme ich es abgestempelt, er sagte Wort wörtlich die Waffen die solche Röhrenmagazine haben bleiben so wie sie sind wenn es Werkseitig so gekauft

wurden ist aber nur wenn sie bis zum 19.02.2020 eingetragen wurden !

Preisfrage: Welche Behörde ist zuständig, wenn aus einer Waffe per Gesetz ein verbotener Gegenstand geworden ist?

2. Preisfrage: Welches Dokument benötigt man für den besitz eines verbotenen Gegenstandes und wer stellt das aus?

3. Preisfrage: Welche Behörde ist nach dem Gesetz allein dafür zuständig zu entscheiden, wie ein Gegenstand nach dem WaffG einzustufen und zu behandeln ist?

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vor 14 Minuten schrieb Wauwi:

Ich bin davon überzeugt, dass auch hier der "Chef" sehr interessiert mitliest, das scheint nur einigen noch nicht ganz klar zu sein...

Dann lass mal die Politiker usw. hier mitlesen, ich sage mir immer eines Tages trifft man sich was sich bis heute bewahrheitet hat. 

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vor 6 Minuten schrieb Bautz:

Preisfrage: Welche Behörde ist zuständig, wenn aus einer Waffe per Gesetz ein verbotener Gegenstand geworden ist?

2. Preisfrage: Welches Dokument benötigt man für den besitz eines verbotenen Gegenstandes und wer stellt das aus?

3. Preisfrage: Welche Behörde ist nach dem Gesetz allein dafür zuständig zu entscheiden, wie ein Gegenstand nach dem WaffG einzustufen und zu behandeln ist?

Preisantwort zu 1 und 2: Dürfte wohl jedem klar sein, der des Lesens mächtig ist und ins WaffG schaut...

 

Preisantwort zu 3: Gleiche Behörde, ist aber völlig egal, wenn die etwas für o.k. befinden und ihren Segen erteilen,  aber irgendeinem Gericht diese Entscheidung nicht gefällt, wirst Du trotzdem verknackt...

 

Herzlichen Glückwunsch, das ist Rechtssicherheit in Reinkultur...

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Zu Preisantwort 3: Nein. Siehe die Sache mit den Spielzeugpistiolen. Alle verfahren die ein Staatsanwalt aus BaWü angestrengt hat eingestellt.

 

Jetzt der Jackpot:

Nun ist es aber nicht die Behörde aus 1 und 2 die etwas für O.K. befindet, sondern die Waffenbehörde. Was ist deren Eintrag waffenrechtlich, im bezug auf einen verbotenen Gegenstand, wert? Könnte man sich auf einen Verbotsirrtum oder einen Tatbestandsirrtum berufen, wenn doch jeder Waffenbesitzer sachkundig ist und ein Blick ins WaffG genügt um die zuständige Behörde zu erkennen?

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vor 2 Minuten schrieb Bautz:

Zu Preisantwort 3: Nein. Siehe die Sache mit den Spielzeugpistiolen. Alle verfahren die ein Staatsanwalt aus BaWü angestrengt hat eingestellt.

Doch...😜

 

Siehe BWT 47 ...

 

Die Sache mit Spielzeugpistolen kenn ich leider nicht, hilf mir bitte mal auf die Sprünge...

vor 2 Minuten schrieb Bautz:

Jetzt der Jackpot:

Nun ist es aber nicht die Behörde aus 1 und 2 die etwas für O.K. befindet, sondern die Waffenbehörde. Was ist deren Eintrag waffenrechtlich, im bezug auf einen verbotenen Gegenstand, wert? Könnte man sich auf einen Verbotsirrtum oder einen Tatbestandsirrtum berufen, wenn doch jeder Waffenbesitzer sachkundig ist und ein Blick ins WaffG genügt um die zuständige Behörde zu erkennen?

 

Vermutlich ja, ich bin jedoch kein Jurist, daher kann ich nicht beurteilen welche Maßstäbe man an die Sorgfaltspflichten im Einzelfall anlegen würde.

Zumindest kann ich bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde erst mal davon ausgehen, dass die wissen, was sie tun.

Würden die mir z.B. eine Verbringungserlaubnis für ein HA Galil ein Norinco 56 oder ein HK 91 erteilen, macht das die Sache zwar nicht legal, ich denke jedoch nicht, das man mich (zumindest bislang) dafür

strafrechtlich zur Verantwortung ziehen könnte.

Nach der BWT 47 Geschichte bin ich mir da aber auch nicht mehr sicher, da ist ja selbst der Segen des BKA offenbar nichts mehr wert...

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vor 5 Stunden schrieb Globus:

weil die Behörden nicht wissen wie sie mit der neuen Abfrage beim Verfassungsschutz umgehen soll.

............ ähm, dass würde ja bedeuten, dass bereits Anfragen gemacht wurden und jeder Legalwaffenbesitzer dort schon immer mit einer mehr oder weniger gefüllten Akte hinterlegt ist.
..... daher wären dann alle waffenrechlichen Erlaubnisse zu widerrufen. Das kommt der Behörde seltsam vor und tut erstmal garnichts nicht nichts.

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vor 17 Stunden schrieb Wauwi:

Die Sache mit Spielzeugpistolen kenn ich leider nicht, hilf mir bitte mal auf die Sprünge...

Früher war im WaffG eine Energiegrenze für Geschosse 0,08 Joule, dann war es Spielzeug. Die EU Spielzeugrichtlinie gab 0,5 Joule als Grenzwert vor. Bevor das WaffG geändert war, hatte sich das BKA erdreistet zum spielen bestimmte Gegenstände mit mehr als 0,08 Joule aber weniger als 0,5 Joule Geschossenergie als Spielzeug und nicht unter das WaffG fallend einzustufen. Das wurde veröffentlicht, Spielzeughändler hielten sich dran und ein Staatsanwalt iirc aus Stuttgart hat gemeint jetzt schreibt er Rechtsgeschichte und klagte alle Spielzeughändler mit enstsprechendem Angebot aus BaWü an. Das ging dann aus wie das Hornberger Schießen. Inzwischen ist das WaffG an die EU Regelung angepasst. Details zu weichen und harten Geschossen ect. spar ich mir hier.

 

Zu BWT 42 müsste ich suchen, vielleicht hilfst Du mir da. - Danke im Voraus.

 

P.S. Ziehe die Frage zu BWT47 zurück. Zum ersten ist das BKA nicht dafür zuständig zu entscheiden, ob eine Waffe eine kreigswaffe ist. Dafür ist das BMWi zuständig und wacht sein ein paar Jahre eifersüchtig darüber, dass das BKA seine Kompetenzen nicht überschreitet. Zum zweiten geht es dabei wohl um umgebaute Ex-Vollautomatische Kriegswaffen. Das hätte der Händler wissen können, das das nicht geht. Aber es ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Segen der falschen Behörde nichts hilft. Das gilt für die Waffenbehörde, wenn das BKA zuständig ist und das gilt für das BKA, wenn das BMWi zuständig ist.

Bearbeitet von Gast
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vor 18 Stunden schrieb Bautz:

 

P.S. Ziehe die Frage zu BWT47 zurück. Zum ersten ist das BKA nicht dafür zuständig zu entscheiden, ob eine Waffe eine kreigswaffe ist. Dafür ist das BMWi zuständig und wacht sein ein paar Jahre eifersüchtig darüber, dass das BKA seine Kompetenzen nicht überschreitet. Zum zweiten geht es dabei wohl um umgebaute Ex-Vollautomatische Kriegswaffen. Das hätte der Händler wissen können, das das nicht geht. Aber es ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Segen der falschen Behörde nichts hilft. Das gilt für die Waffenbehörde, wenn das BKA zuständig ist und das gilt für das BKA, wenn das BMWi zuständig ist.

Das ist ja so nicht ganz richtig.

Die Frage, ob KWKG oder nicht, wird im Rahmen des Feststellungsbescheides durch das BKA in Abstimmung mit dem BMWi geklärt.

Dass das Ergebnis in diesem Fall "keine Kriegswaffe" (lt. BMWi) war, ist dem Bescheid zu entnehmen.

Auch waren das keine rückgeänderten ehemaligen VA-Waffen, sondern die rein halbautomatischen Gehäuse wurden durch den Gutachter mittels massivem Gewalteinsatz "umgebaut".

Und das auch offenbar noch so amateurhaft, das die Waffe nach einem Schuss geklemmt hat... 

 

Trotz positivem Bescheid ist der Hersteller dann verurteilt worden...

 

Die Bescheide kann man leider zwecks Überprüfung des hier Geschriebenen nicht mehr aufrufen, wie von Geisterhand sind die über Nacht rein zufällig von der Homepage des BKA verschwunden...

Wahrscheinlich hat sie irgendein Dienstwauwi von denen aufgefressen...pfui hat er gemacht, böser Hund...!

Da kann sich jeder auch gerne seine eigenen Gedanken zu machen...

 

Helau und Allaaf

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vor 4 Stunden schrieb Wauwi:

Die Frage, ob KWKG oder nicht, wird im Rahmen des Feststellungsbescheides durch das BKA in Abstimmung mit dem BMWi geklärt.

Das ist der Punkt der dem BMWi aufgestoßen ist, das BKA hatte da einfach festgestellt. Aber irgendwann haben sie gemerkt was das BKA da tut. Die Entscheidung darüber ob ein Gegenstand eine Kriegswaffe ist, liegt allein beim BMWi, das BKA wird dazu vom BMWi nicht gefragt. Das BKA fragt nun brav beim BMWi an, wie die das hinsichtlich einer Kriegswaffeneigenschaft sehen.

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Am 22.2.2020 um 19:00 schrieb lemmi:

Gestern vom BKA eine Antwort erhalten zu Fragen bezüglich meiner PPSh41 und den Magazinen!

 

Sehr geehrter Herr ...

 

der Eingang ihrer Email wird bestätigt. Da wir uns auch noch in der sog. Feinabstimmung zur zukünftigen Verfahrensweise befinden, werden wir ihre Anfrage erst anschließend beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Was hattest du erwartet? Auf WO hat man Glaskugeln, beim BKA nicht.

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Am 23.2.2020 um 06:09 schrieb Bautz:

Aber es ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Segen der falschen Behörde nichts hilft.

Also wo es um vollkommen willkürliche Regelungen geht, da sollte es eigentlich für einen unvermeidlichen Verbotsirrtum im Strafrecht und vielleicht auch für eine Schadenersatzpflicht der absegnenden Behörde reichen, und in weniger politisierten Rechtsgebieten würde es das vermutlich auch. 

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War für mich klar, dass die noch nichts konkretes haben können bzw. an der Durchführung arbeiten. Aber die Damen und Herren sitzen doch nicht zum Vergnügen da. Sollen mir bitte mitteilen wie ich mit meinem im April 2018 gekauften SL nebst großen Magazinen umgehen soll! Dann kann ich jetzt schon mal anfangen zu sparen für einen evt. gerichtlichen Ernstfall.😡

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vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Also wo es um vollkommen willkürliche Regelungen geht, da sollte es eigentlich für einen unvermeidlichen Verbotsirrtum im Strafrecht und vielleicht auch für eine Schadenersatzpflicht der absegnenden Behörde reichen,

Der Verbotsirrtum ist normiert aber dank miss bräuchlicher Verwendung in der Vergangenheit hat der BGH die Schwelle fast auf das Niveau eines Rechtsgutachtens angehoben.

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vor 22 Minuten schrieb lemmi:

Dann kann ich jetzt schon mal anfangen zu sparen für einen evt. gerichtlichen Ernstfall.😡

Da 99,9 % derer die hier gross rumtönen zu klagen als erste zum Amt rennen und freudig die Auflagen erfüllen macht sparen keinen Sinn.

Deine waffenrechtlich zuständige Behörde wird dir sicher früh genug mitteilen was gewollt ist.

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Am 22.2.2020 um 13:18 schrieb EzLord:

Ich möchte mal folgenden Denkanstoß geben: Jeder, der Magazine meldet, wird auf die genaue Anzahl dieser festgenagelt. Wenn die Behörde dann irgendwann die Aufbewahrung prüfen kommt, dann muss genau die gemeldete Menge an Magazinen auch in den entsprechenden Behältnissen liegen.

 

Jedes Magazin welches darüber hinaus gefunden wird oder welches beim letzten Umzug abhanden kam, ist mehr als nur ein Problem. Alles Plastik was ihr anmeldet habt ihr genau so aufzubewahren und im Blick zu behalten wie eure Waffen. Auch wichtig für jene, die 30 Magazine melden gehen: Ihr habt besser auch Platz in euren Schränken für all eure gemeldeten Magazine.

Nö, da die gemeldeten Magazine keine verbotenen Gegenstände und müssen auch nicht speziell gelagert werden.

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vor 11 Minuten schrieb sealord37:

Nö, da die gemeldeten Magazine keine verbotenen Gegenstände und müssen auch nicht speziell gelagert werden.

Krude Theorie.

 

Demnach müssten angemeldete Magazine nicht weggesperrt werden,  nicht angemeldete aber schon.

 

Glaubst du das wirklich?

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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Da 99,9 % derer die hier gross rumtönen zu klagen als erste zum Amt rennen und freudig die Auflagen erfüllen macht sparen keinen Sinn.

Deine waffenrechtlich zuständige Behörde wird dir sicher früh genug mitteilen was gewollt ist.

Da nachweislich auch die Behörden hier im Forum mitlesen, ist es schon ganz gut, wenn möglichst viele Nutzer hier ankündigen, dass sie gegen die Willkür im Waffenrecht klagen werden.

 

Klar, dass keiner von den Schreihälsen dass jemals machen wird, aber das weiß die Behörde ja nicht, und wird deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit die Waffenrechtsverschärfungen aus Angst vor Klagen deutlich zurücknehmen.

 

Von daher ist es ein sehr guter Plan, hier im Forum das Verklagen von Behörden jeglicher Art anzukündigen.

 

Und falls nicht, kann man immer noch völlig zu recht behaupten, dass man zumindest etwas gemacht hat, auch wenn es dann nur beim Gedanken geblieben ist. Aber immerhin.

Bearbeitet von highlower
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vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Krude Theorie.

 

Demnach müssten angemeldete Magazine nicht weggesperrt werden,  nicht angemeldete aber schon.

 

Glaubst du das wirklich?

Geht nicht ums glauben, das gibt eigentlich schon der Gesetzestext her. Entweder verbotener Gegenstand, dann Schrank oder eben nicht verboten (...Verbot wird nicht wirksam) dann kein Schrank. Nach Logik in der Sache musst du da nicht suchen. Im BDS- Rundschreiben wurde der Sachverhalt übrigens genauso dargestellt. 

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vor 3 Stunden schrieb erstezw:

Demnach müssten angemeldete Magazine nicht weggesperrt werden,  

Nach Gesetzestext (aber da wird schon noch was nachkommen, und wenn es nur per VwV ist die dann plötzlich für alle gilt) muß man das doch so verstehen? Der DJV und der BdMP sind auch dieser veröffentlichten Meinung. Kommentar ist Kommentar, das sind alles freie Künstler. Oder ist davon einer amtlich?

 

Die These, daß angemeldete Magazine eben nicht zum verbotenen Gegenstand mutieren habe ich übrigens 2019, afair Anfang März auf einer Veranstaltung, auch gehört. Als Zitat von ganz, ganz oben. Das zu kommentieren maße ich mir nicht an.

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@Josef Maier genauso ist es. Sollte die AWaff was anderes vorschreiben, wär das ne andere Sache, aber so lange steht nur der Gesetzestext zur Debatte. Der besagt nur, dass bestimmte Magazine, sofern nicht vorm 13.7.17 erworben und angemeldet verboten sind. Wenn du die Dinger aufgrund von erwerbsdatum und Anmeldung haben darfst sind sie die eben nicht verboten. Mags sind auch keine wesentlichen Teile oder sonst was, was eingesperrt gehört. Jedenfalls gibt es  in diesem Gesetz keine entsprechenden Passus und auch nichts, was dies implizieren könnte. Man kann sichs auch immer schwerer machen als nötig...

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