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Geschrieben

Einst wollte Udo Lindenberg samt NAA-Revolver und Munition nach Paris fliegen. Jetzt sei das Verfahren gegen Ihn wegen geringen Interesses gegen Zahlung von EUR 50000 eingestellt worden. Sein angeblicher Leibwächter (77), dem angeblich die Waffe gehört haben soll, erhielt angeblich neun Monate auf Bewährung.

 

https://www.mopo.de/hamburg/am-flughafen-mit-revolver-erwischt-udo-lindenberg--der-teuerste-flug-seines-lebens-36233844

 

Den Rest denkt Ihr Euch besser selbst. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Moin!

Die 50000,-- muss man in Relation zum Einkommen sehen, wenn man berücksichtigt, was er so mit Liqueurellen, Mechandising und Musik verdient.

 

Mir wäre es das wert...

 

Ich denke, daß Udo in einem Prozess mit gutem Anwalt durchaus Chancen gehabt hatte. Aber wer will das schon probieren.

 

 

frogger

 

Geschrieben

Was ist daran jetzt ein Aufreger? Eine Geldstrafe liegt durchaus in der durch das WaffG vorgegebenen Bandbreite, ist also kein Geschenk. Und da er nicht in der Einkaufsmeile mit verdeckt getragener Waffe, sondern plump am Flughafen mit Waffe im Gepäck angetroffen wurde, würde niemand dafür in den Bau wanden, ob Promi oder nicht. Der einzige Bonus ist der Verzicht auf die Verhandlung, um der (weiteren) Rufschädigung entgegen zu wirken. Na und?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb frosch:

Moin! ...

Die Justizirrtumsquote liegt so viel ich mich erinnere bei 25%.

Nicht wenig für einen Versuch. Da zahlt man lieber.

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
unnötiges Vollzitat gekürzt
Geschrieben

Erstens ist Lindenberg sicherlich kein Idiot, zweitens würde auch Dir als Nicht Waffenbesitzer nichts anderes geschehen,

warscheinlich würde Deine STrafe deutlich geringer ausfallen....., Also worüber regst Du DIch auf ?

Die waffe wurde nicht geführt sondern war nicht zugriffsbereit verpackt, also allenfalls unerlaubter Besitz......

Hätte DIch warscheinlich ne Geldstrafe gekostet..

Frank

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

. Der einzige Bonus ist der Verzicht auf die Verhandlung, um der (weiteren) Rufschädigung entgegen zu wirken. Na und?

Wäre da kein Strafbefehl möglich?

Geschrieben

Bei ca. 35 Millionen Besitz und 

ca. 736 000 € Platteneinnahmen im Jahr 2016 sind 50 000 sicher eine ärgerliche Summe aber sicher angemessen und besser verschmerzbar als für die meisten von uns 5 000 €, denke ich mal. 

Geschrieben (bearbeitet)

Laut dem Fachblatt für Tagebücher https://www.stern.de/lifestyle/leute/udo-lindenberg--waffe-im-gepaeck---der-teuerste-flug-seines-lebens-9138514.html bekam Porschefahrer (seit Ewigkeiten, laut Werbung Porsche) Lindenberg eine Einstellung gegen ein paar €€ -> @Sgt.Tackleberry Sein angebliches Kindermädchen hingegen ein Urteil. Aber wer mit 77 (heute oder am  Tattag?) noch so einen  *job machen muß kann sich vermutlich weder Einstellung gegen Geld noch einen guten Anwalt leisten. Von Gefährdung des Luftverkehrs liest man überhaupt nichts. 

Btw., wie viel hat denn Herr Bohlen für die afaik schwarze Pumpflinte bekommen? Liegt das in  Norddeutschland am schlechten Wetter oder an der Musik daß die Promis waffenrechtlich einschlägig in den Medien auftauchen? Lindenberg, Bohlen, Freddy Quinn?

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb IMI:

Bei ca. 35 Millionen Besitz und 

ca. 736 000 € Platteneinnahmen im Jahr 2016 sind 50 000 sicher eine ärgerliche Summe aber sicher angemessen und besser verschmerzbar als für die meisten von uns 5 000 €, denke ich mal. 

Hm, ...

mal konservativ geschätzt:

35 Mio zu 5% p.a. = 1.750.000,00, durch geschickte steuerliche Gestaltung max. Steuerbelastung 25 % => ~   1.312.500

736.000 bei ca. 40% effektiver Steuerlast =>  ~ 441.600

Nettoeinkommen p.a. ~ 1 754 100 : 366 Tage ~ 4.793

50.000 : 4.793 ~ 10,5 Tagessätze

 

Median des Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung Deutschlands lag im Jahr 2013 bei 1.951 EUR p.m. (Quelle: Wikidingsda). Also sagen wir mal 2016 bei 2.000 EUR.

=> 2.000 : 30 = 66,67

=>=> EUR 66,67 x 10,5 Tagessätze = EUR 700

 

Ob ein "Median-Deutscher" aka durchschnittlicher Deutscher in einem solchen Fall für EUR 700 ernsthaft mit einer Einstellung des Verfahren hätte rechnen dürfen? :unsure2:

 

Euer

Mausebaer :beach:

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Mausebaer:

Einst wollte Udo Lindenberg samt NAA-Revolver und Munition nach Paris fliegen. Jetzt sei das Verfahren gegen Ihn wegen geringen Interesses gegen Zahlung von EUR 50000 eingestellt worden. Sein angeblicher Leibwächter (77), dem angeblich die Waffe gehört haben soll, erhielt angeblich neun Monate auf Bewährung.

 

https://www.mopo.de/hamburg/am-flughafen-mit-revolver-erwischt-udo-lindenberg--der-teuerste-flug-seines-lebens-36233844

Hmm........ aber mal eine Frage an die Juristen hier: Wie kommt es denn, dass beide verurteilt werden? 

Erstens finde ich 9 Monate auf Bewährung für den Leibwächter mal nicht wenig. Wobei wir hier nicht erfahren, ob es sich um ein Erstvergehen handelt, oder ob da noch etwas dahinter steckt. 

Aber warum denn beide? Als Lindenbergs Anwalt hätte ich doch argumentiert, dass mein Mandant überhaupt keine Ahnung davon hatte, was sich in dem Gepäckstück befindet. Es ist doch schließlich nachvollziehbar, dass ein solch prominenter Mann sein Gepäck packen lässt. Das Aufgeben ist nur eine Formsache. Und seit wann haftet ein Chef für die Gesetzesverstöße seiner Mitarbeiter? 

Interessant ist auch, dass niemand schreibt, wem die Waffe nun gehört. Und dass ein .22er Derringer zur legalen Selbstverteidigung durch ein Leibwächterteam genutzt wird, konnte wahrscheinlich noch nicht einmal ein Anwalt dem Richter erzählen, ohne rot zu werden oder mit dem Lachen anzufangen. 

 

Welche Info fehlt denn, um die Verurteilung von beiden zu rechtfertigen?

 

Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

Du hast das falsch verstanden:

1. Der Leibwächter hat 9 Monate kassiert. Bei ihm hat man die Munition gefunden. Wegen was genau er verurteilt wurde, wissen wir nicht.

2. Das Strafverfahren gegen Udo wurde nach §153 STPO eingestellt. Er gilt als unschuldig. Was er bezahlt hat ist eine GELDAUFLAGE. Kein Bußgeld, keine Geldstrafe. Er ist auch rechtlich nicht verpflichtet, die Geldauflage zu bezahlen. Das ist nur ein freundliches Angebot der Justiz. Zahlt er es nicht, bekommt er halt eine Verhandlung... Nicht mehr, nicht weniger.

 

Für den Interessierten, wie es läuft: https://www.rudolph-recht.de/einstellung-gegen-geldauflage/

 

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben (bearbeitet)

§153 gegen Zahlung ohne weitere Vorraussetzungen? Ist mir neu. Man lernt täglich dazu.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb frosch:

2. Das Strafverfahren gegen Udo wurde nach §153 STPO eingestellt. Er gilt als unschuldig. Was er bezahlt hat ist eine GELDAUFLAGE. Kein Bußgeld, keine Geldstrafe. Er ist auch rechtlich nicht verpflichtet, die Geldauflage zu bezahlen. Das ist nur ein freundliches Angebot der Justiz. Zahlt er es nicht, bekommt er halt eine Verhandlung... Nicht mehr, nicht weniger.

Eine Rate zahlen und dann wegen echter oder auch nur behaupteter etwas klammer Kassenlage um gemeinnützige Arbeit zu betteln soll auch ein Weg sein. Hat ein Bekannter mal nach einem üblen Verkehrsunfall gemacht. Da man den aber wirklich nichts machen lassen konnte war er halt ein paar Stunden  körperlich anwesend. Und nein: Ich finde das weder gut noch witzig sondern sch*

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben

Meiner Meinung nach steht es nicht im Verhältnis das das Verfahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz gegen eine, im Verhältnis vermutlich geringe, Geldauflage eingestellt wird, der zweite beteiligte wegen eines Vergehens das, meiner Meinung nach, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung   weit aus weniger von Bedeutung ist (was meint ihr den wie viel, nicht nur WKII, Mun in DEU illegal aus welchen Gründen auch immer im Umlauf ist?) ist, wesentlich höher bestraft wird. Ja, es ist "nur" eine Bewährungsstrafe, eine Gefängnisstrafe zur Bewährung ist aber formal dennoch eine Gefängnisstrafe.

Dieses Urteil, bzw. die Verhältnismäßigkeit der zwei Urteile  schadet dem vertrauen in den deutschen Rechtsstaat.

Sänger oder Fußballmanager müsste man halt sein.

Geschrieben

Einige hier müssen echt gute Glaskugeln haben oder über Informationen verfügen die nur Sie kennen.

 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb frosch:

Moin!

Du hast das falsch verstanden:

...

 

War wohl mein Fehler. Ich habe den Vergleich über näherungsweise Tagessätze dargestellt. :sorry:

  

vor 33 Minuten schrieb chapmen:

§153 gegen Zahlung ohne weitere Vorraussetzungen? Ist mir neu. Man lernt täglich dazu.


Aaaaaaaaaaaaaaa     vergessen - §153a StGB. Udo ist zumindest bezüglich dieses Falles sogar noch waffenrechtlich zuverlässig. Es ist rechtlich nichts gewesen - quasi freigekauft.

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Mir ist ein Fall bekannt, wo 2 Familien in den Urlaub fliegen wollten. Einer hatte versehentlich seine illegal besessene Kanone in der Tasche ( Handgepäck) vergessen. Die Strafe damals war glaub ich irgendwas um 4000DM und die ganze Truppe hat natürlich den Flug verpasst. Durften dann am nächsten Tag ,nach gründlichenr Leibesvisitation aller, aber dann doch fliegen. Das war jedoch von 9\11, seitdem dürfte sich viel geändert haben.

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