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IGNORED

Bürgermeister und Waffenschein


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb karlyman:

Der Städtetagspräsident, H. Jung, hat hingegen außer Allgemeinplätzen nicht angegeben, wie der Schutz des Bürgermeisters tatsächlich realisiert werden soll.

Was glaubst Du denn wie die allfälligen Ablehnungen begründet werden, also auf der ersten Stufe so lange man noch über Gefährdung diskutiert? Ist im Übrigen die selbe Argumentation wenn der grundsätzlich ausnahmsweise erfolgreiche Antragsteller gerne Auflagen gestrichen hätte. Imho hat der Sachbearbeiter alles richtig gemacht!

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb tissi:

Die Täter kommen nach Polizeiangaben größtenteils aus dem linksextremen Bereich,..................................

In derartiger Berichterstattung zeigt sich eine bemerkenswerte kognitive Dissonanz, die sich scheinbar in einem größeren Teil unserer medialen Klasse breitmacht. Einerseits wird beweint, dass der politische Umgangston rauer geworden sei und dass es häufiger zu politischer Gewalt kommt. Im Ausnahmefall wird sogar (durchaus zutreffend) analysiert, dass der ganz überwiegende Teil der Gewaltanwendung aus dem linksextremen Bereich kommt. 

 

Gleichzeitig werden aber Parolen, Personen und Gruppen aus genau diesem linksextremen Bereich sehr häufig kopiert oder gleich kooperativ eingebunden, wenn es der eigenen politischen Sache dient. Wir erleben das regelmäßig bei Protesten gegen die AfD oder neulich bei den Demonstrationen gegen den WDR.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

 

ich habe mich mal über die Taten des Bürgermeisters schlau gemacht.

Während der Europawahl hat er, die Warnungen der Staatsanwaltschaft ignorierend, Die Wahlplakate der Partei "Die Rechte" von seinen Untergebenen abhängen lassen (also gestohlen) und diese, vor der Kamera des WDR, von der Müllabfuhr einsammeln lassen. Er war sich schon der Strafbarkeit seiner Tat bewusst.

 

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben

Dann sind die gegen ihn angebrachten Drohungen ja gerechtfertigt.

Grün? Sicher. Oder je nach Sichtweise, leider.

Geschrieben
Am 7.1.2020 um 14:53 schrieb Proud NRA Member:

...

Aber wenn der Grund für die besondere Gefährdung in einem Amt mit hoheitlichen Aufgaben liegen soll, wäre dann nicht der korrekte Zettel zum Waffentragen die Ersatzbescheinigung?

 

Kann natürlich auch sein, dass er das probiert hat, abgelehnt wurde, und dann den Weg über den Schein probiert hat.

Nein, Ersatzbescheinigung ist im 55 II geregelt und Bürgermeister kommen da nicht vor.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Es habe bereits zahlreiche Situationen gegeben, in denen die Polizei zu spät gekommen wäre, erklärte Landscheidt.

 

Damit hat der Dummschwätzer ja bewiesen dass er diese zahlreichen Situationen völlig schadlos ohne Waffenschein gemeistert hat.

Antrag abgelehnt!

 

Und was mit Schusswaffen in Händen von Kommunalpolitikern der Altparteien geschehen kann, haben wir gerade in Köln gelernt.

Auch wenn man versucht das galant unter den Teppich zu kehren.

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Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb djjue1:

 

Damit hat der Dummschwätzer ja bewiesen dass er diese zahlreichen Situationen völlig schadlos ohne Waffenschein gemeistert hat.

 

 

Nein, nicht zwangsläufig. Er muss die Aussage ja nicht auf Situationen bezogen haben, die konkret ihn betrafen.  

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb P.E.P:

Nein, Ersatzbescheinigung ist im 55 II geregelt und Bürgermeister kommen da nicht vor.

Wirklich nicht? Punkt 3 sagt "Die Polizeien [...] der Länder." Es sagt nicht etwas Restriktiveres wie z.B. "die Polizeivollzugsdienste der Länder". In Baden-Württemberg z.B. wird der Bürgermeister "Chef der Ortspolizeibehörde" genannt. Andere Länder trennen die Namen von Polizei- und Ordnungsbehörden, es sind aber trotzdem noch Polizeiaufgaben. Jemand der Chef der Polizeibehörde ist und in dieser Eigenschaft hoheitliche Aufgaben wahrnimmt würde für mich erst mal unter 55 fallen. Eine Trennung zwischen kommunaler und Landespolizei gibt es auch nicht--aus Sicht des Bundesrechts ist das Landespolizei.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

Hallo

 

was mir auffällt: Der Bürgermeister ist sicherlich kein Kind von Traurigkeit.

Er sagt auch, dass er von Rechten bedroht wird. Worin liegen die Bedrohungen? Konkret? Da habe ich noch gar nichts drüber gelesen.

Dass die Partei "Die Rechte" sauer ist, weil ihre Wahlplakate gestohlen wurden, ist verständlich. Aber bedrohen sie den Bürgermeister? oder wer genau bedroht wie den Bürgermeister? oder denkt er sich das nur aus und müsste mal in ärztliche Behandlung? Etwas konkreter müsste er schon rumkommen.

 

Steven

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb steven:

Er sagt auch, dass er von Rechten bedroht wird. Worin liegen die Bedrohungen? Konkret? Da habe ich noch gar nichts drüber gelesen.

Tweetet er nicht, wie es heute schwer in Mode ist, Bilder von vom Computer ausgedruckten Briefen und leere Platzpatronenhülsen?

 

(Bevor mich jemand falsch versteht: Eine Bedrohung des Lebens ist sehr schwerwiegend, auch wenn sie nicht ernst gemeint ist, und erst recht, wenn es gar gegen die Familie geht. Aber wenn mit der Veröffentlichung des Briefs regelrecht zur Nachahmung eingeladen wird bevor auch nur die Polizei verständigt wird, dann kann man schon den Eindruck haben, dass solche Briefe mehr als Ausweis der eigenen Tugend verwendet werden und der eine oder andere, der mangels Bedeutung keine bekommt, fast schon versucht sein könnte, sich selber welche zu schreiben.)

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ich frage mich immer noch wo und warum ein Bürgermeister mehr gefährdet sein soll, wie die Berufspendlerin die jeden Tag 4 Stunden zu allen erdenklichen Uhrzeiten in den öffentlichen mitfährt und alle sozialen Brennpunkte passieren muss.

Weil die besondere Gefährdung noch nie wörtlich gemeint war und das auch absurd wäre. Weil die meisten Morde im eigenen sozialen Umfeld passieren, sind die tatsächlich besonders Gefährdeten Leute wie Motorradrockerbanden, "Großfamilien" usw. Natürlich war §19 WaffG nie als besondere Vorschrift sagen wir für Leute im Umfeld der Hells Angels, die noch irgendwie die Zuverlässigkeit schaffen, gedacht, sondern für Bonzen. Aber das kann man halt so nicht ins Gesetz schreiben.

Geschrieben

Hallo

 

Die Beantragung eines Waffenschein durch den Bürgermeister wird immer unsinniger.

Da Kamp-Lintfort hier um die Ecke ist, ist die hiesige Presse voll mit dem Drama. Er fürchtet sehr um sein Leben, erhält Morddrohungen usw. Aber Konkretes habe ich bisher nichts gelesen. Morddrohungen per Brief? Nö! Morddrohungen aus dem Internet. Ja! Die soll es gegeben haben. Aber welche? Das Netz ist nicht anonym. Bei Morddrohungen sollte der Absender schnell ermittelt werden. Da kommt aber nur Hetzte vom Bürgermeister. Butter bei die Fische gibt's nicht.

Einen Absatz in der Rheinischen Post von heute bringe ich:

"Der Sozialdemokrat gab sich betont gelassen, erklärte aber:" Es ist schon ziemlich belastend, in den Weiten des Internets als kriminellster Bürgermeister Deutschlands angefeindet und bedroht zu werden, weil ich im Europawahlkampf faschistische und volksverhetzende Plakate habe abhängen lassen und deswegen auch noch von der Justiz des Landes wegen Sachbeschädigung und Wahlfälschung bis zum heutigen Tag verfolgt werde." Dieses Vorgehen sei juristisch falsch und politisch unerträglich. "Vielleicht war es auch mein juristisch-sportlicher Ehrgeiz, dann wenigstens von der Polizei des Landes bestätigt zu bekommen, dass ich ein erheblich gefährdeter Hoheitsträger bin." "

Zitat Ende.

Mal ehrlich: der Bürgermeister ist etwas verpeilt. Sieht sich auf der "Richtigen" Seite und denkt, damit relativiert er seine Straftaten.  Sein "juristisch-sportlicher Ehrgeiz" beschäftigt jetzt Staatsanwaltschaft und Richter. Damit kommt er offenbar nicht klar.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Stellt Euch mal vor, dieser Bürgermeister steht eines Tages vor Eurer Schützenaufsicht und erklärt, er möchte in Eurem Verein

Schießübungen machen.

Ich weiss gar nicht, was man sich da für eine Ausrede einfallen lassen soll, diesen Herrn wieder loszuwerden!

Das sind doch genau solche Zeitgenossen, die zuerst nach einem strengeren Waffengesetz schreien, wenn jemand sich nur sportlich betätigen

und Löcher in die Scheiben stanzen will!

Bearbeitet von Glückspieler
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Glückspieler:

Stellt Euch mal vor, dieser Bürgermeister steht eines Tages vor Eurer Schützenaufsicht und erklärt, er möchte in Eurem Verein

Schießübungen machen.

Wo siehst Du da ein Problem?

 

Für viele User ist doch ein zusätzlicher Waffenbesitzer ein Gewinn.

 

In vielen Gemeinden ist der Bürgermeister als Vertreter der Verwaltung sogar Vermieter des Standes.

 

Natürlich kann auch ein Waffenscheininhaber an einem normalen Trainigstag und bei einem Sportverein sowieso nur nach sportlichen Regeln schießen.

 

 

Geschrieben

Wenn der sich nun vom Saulus zum Paulus wandelte und im Rahmen der Standzulassung und des Hausrechts sportlich ein paar Löcher in Scheiben stanzen will, warum denn nicht? :AZZANGEL: Falls der Herr Selbstschutz üben will =>=>=> Standzulassung + §§ 22ff. AWaffV + Narrhallamarsch :dirol:

 

Dein

Mausebaer :beach:

Geschrieben (bearbeitet)

Erstaunlich das die grundsätzliche Erteilung eines Waffenscheins  für "LWB" gerne als Forderung von wo usern gebracht wird- aber der dann bitte nicht.

Da wird immer von "Eiern in der Hose" und "echten Männern" schwabuliert, man müsse seine Rechte einklagen- genau das macht er. Jedem steht dieser Weg frei.....

Wie war das noch in den Paralellthreads- jeder "LWB" ist wichtig......

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Joseg:

Wo siehst Du da ein Problem?

 

 

Ich schließe mich der Aussage von Mäusebär an. Allerdings sehe ich bereits jetzt ein Angstproblem bei dem Bürgermeister.

Und die Angst hat bereits krankhafte Züge.

Von daher würde ich den Herrn überhaupt nicht auf den Schießstand lassen

 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb chapmen:

Erstaunlich das die grundsätzliche Erteilung eines Waffenscheins  für "LWB" gerne als Forderung von wo usern gebracht wird- aber der dann bitte nicht.

Ich kenne den Bürgermeister nicht persönlich und lehne mich jetzt aus dem Fenster, aber wenn er dem deutschen Politmainstream entspricht, dann fordert er für sich jetzt ein Recht ein, dass er den LWB verwehrt und gerne noch weit darüber hinaus einschränken würde (also nicht die Frage des Führens, sondern die grundsätzliche Frage des Besitzes).
So gesehen kann ich die Reaktionen verstehen und jetzt darf er halt mal von seiner eigenen Medizin probieren.

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  • Wichtig 1
Geschrieben

Hallo

 

Vor kurzem wurde proklamiert: "Nazis töten ist kein Mord". Dies mutmaßlich aus dem linken Spektrum. 

Der AfD Politiker, Dr. Gerd Mücke wurde am 08.01.2020 nach einem Misteriösen Wohnungsbrand (Brandmelder sprach erst nach Eintreffen der Feuerwehr an) tot VOR seinem Schlafzimmer gefunden. Die Qualitätsmedien schweigen. 

 

Steven

Geschrieben
Am 7.1.2020 um 13:24 schrieb H.S.:

Und was spricht gegen eine Regelung wie der bestehenden, die unabhängig von der Art der Straftat ausschließlich auf die Höhe der Verurteilung abzielt? Und was ist mit Zusammenhang gemeint? Vergewaltigung mit vorgehaltener Waffe wäre dann böse, ohne Waffeneinsatz vertretbar?

Also das offene Eingeständnis, dass das deutsche Justizsystem nicht nur völlig unfähig ist, Straftäter zu resozialisieren, sondern selbst bei fehlender Wiederholungsgefahr, diese erst selbst erzeuge? :shok:

Denn offizielles Ziel jeder legal vollzogenen Strafe ist es, dass der Täter resozialisiert wird. Demnach müsste nach Vollendung der Strafe und der fehlenden Notwendigkeit einer Sicherungsverwahrung, alles gesellschaftlich wieder OK sein. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb steven:

von der Justiz des Landes wegen Sachbeschädigung und Wahlfälschung bis zum heutigen Tag verfolgt werde

Was würde wohl mit JEDEM anderen Antrag, dessen Antragsteller, der vielleicht seine Liebe zu Field Target entdeckt oder einen Kinderwaffenschein möchte, geschehen? Pöhse Justiz aber auch.

Geschrieben
Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

Deutschland wird immer sicherer. Der Bürgermeister ist also wohl ein Hetzer ,der uns zugleich auch noch glauben machen möchte das die Polizei die Situation nicht mehr im Griff hat.

Statistik vs. Individuum

 

 

Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

Da Deutschland immer sicherer wird, stellt sich auch die Frage warum die Sicherheitsbehörden aufgerüstet werden sollten.

Profitstreben der Ausrüster transmittiert durch deren Lobbyismus. 

 

Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

Es stellt sich auch die Frage warum der einfache Streifenpolizist mit einer Schusswaffe bewaffnet sein muß. Er begegnet dem selben Klientel wie jede Putzfrau die morgens um 04H30 das Haus verläßt um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen.

In Deutschland war und ist die Polizei zumindest auch immer eine Organisation der Obrigkeit zur Kontrolle der Untertanen. Waffen sind und waren auch immer ein Mittel der Herrschenden die Beherrschten dazu zu bringen, sich in Sinne des Herrschenden zu verhalten. Dazu braucht auch niemand erst seine Mao-Bibel zu lesen. Auch wenn diese dieses mehr heutigen Politikern bewusst gemacht haben dürfte, als das Alte Testament dieses tat.

 

In Staaten in denen die Polizeien bürgerlichem Ursprungs sind, ist die Regel "Polizist stets mit Feuerwaffe bewaffnet - "Bürger" stets ohne Schutz durch Feuerwaffen" regelmäßig weniger kosequent anzutreffen. Dort sind nicht nur "Autorisized Firearms Officer (AFO)"-Konzepte möglich, sondern nicht selten haben die Bürger dort rechtlich die Möglichkeit, sich variabler und schwerer als die Vertreter der Polizeien zu bewaffen.

Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

 

Dann mal zurück zum Bürgermeister und anderen geistigen Tieffliegern. Was bilden die sich eigendlich ein ? Ein Brief mit einer Patrone oder einer Patronenhülse ? Und schon kriegen die das flattern.

Es wird nicht nur der sein. Aber so ein Brief ist halt für die Medien ein gefundenes Fressen, da er sich besser in Szene setzen und verkaufen lässt, als so manche zielgerichtetere Drohung, die jedoch eher abstrakt in Erscheinung tritt.

 

Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

Ich bin mittlerweile am überlegen ob die selische Belastung meiner bisherigen Tätigkeit mich nicht veranlassen sollte Frührente zu beantragen.

Ich meine in Hameln ist so ein Kandidat als Bürgermeister deswegen in Pension gegeangen.

Ist Dein Antrag raus? ;)

 

Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

 

Briefe und Patronenhülsen.

Darüber lacht jeder Türsteher, nach diesen Kriterien müsste jeder von dennen nach dem ersten Wochenende einen Waffenschein bekommen.

Oder als Privatermittler. Da kommen noch ganz andere Geschichten, auch da werden die Bedürfnisse regelmässig negiert.

Eigentlich sollten sie. Jedoch widerspräche das dem Herrschaftskonzept von gut bewaffneten Bütteln der Herrschenden vs. wehrlose "Bürger".

Das Konzept wird bereits im Alten Testament bei Micha und Jesaja ausführlich dargestellt. :closedeyes:

 

 

Am 9.1.2020 um 08:32 schrieb micky123:

Die leben noch in so einer richtigen Blase und meinen das wäre schon etwas schlimmes, so eine Hassmail usw. Die werden sich in den von ihnen selbst geschaffenen "neuen Zeiten" noch umschauen.

 

... nach mehr und besser bewaffneten Staatsbütteln zu ihrem Schutz und um ihre Wünsche gesellschaftlich durchzusetzen, rufen. Wo es das Landesrecht zu lässt, werden doch schon seit Jahrzehnten Ordnungs- und Landratsämter wiederaufgerüstet - als Knöllchenüberbringer oder Kippen- und Hundehäufchen-Sheriff lebt es sich halt ganz schlimm gefährlich. :teu38: (Text nach eigenem Gusto grünen)

 

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wirklich nicht? Punkt 3 sagt "Die Polizeien [...] der Länder." Es sagt nicht etwas Restriktiveres wie z.B. "die Polizeivollzugsdienste der Länder". In Baden-Württemberg z.B. wird der Bürgermeister "Chef der Ortspolizeibehörde" genannt. Andere Länder trennen die Namen von Polizei- und Ordnungsbehörden, es sind aber trotzdem noch Polizeiaufgaben. Jemand der Chef der Polizeibehörde ist und in dieser Eigenschaft hoheitliche Aufgaben wahrnimmt würde für mich erst mal unter 55 fallen. Eine Trennung zwischen kommunaler und Landespolizei gibt es auch nicht--aus Sicht des Bundesrechts ist das Landespolizei.

In den meisten Bundesländern wäre der Vorgang wohl längst im Interesse des BM ausgegangen. Denn entweder sind die BM dort Landesminister und Ministerpräsidenten der Länder, also ganz klar § 55 WaffG, oder eben mindestens die Chefs der lokalen Waffenrechtsbehörden. In Ländern wie BaWü und Hessen, dürfen die sich sogar ihre eigene Anscheins-Polizei einrichten - z.B. in Frankfurt/M., wo man es als Unbedarfter schnell mal mit der "Stadtpolizei" statt mit der Polizei zu tun hat, und diese solange dort noch die Gewerbesteuer sprudelte, sogar besser und moderner ausgerüstet war als die "echte" Landespolizei. 

 

In NRW sind die BM aber weder das Eine noch das Andere. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

 

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