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IGNORED

Magazinkapazität


DaSt90

Empfohlene Beiträge

Am 30.12.2019 um 15:36 schrieb sniper-k98:

Antrag auf Ausnahmegemenigung....Beschäftigt die Behörden doch viel mehr ;)

Eine Ausnahmegenehmigung auf reinen Besitz kannste knicken:

 

Ich habe eine für ein olles Springmesser: Liegt gemäß Auflagen der Ausnahmegenehmigung im B-Schrank, darf keinen Ausgang haben und dem BKA ist jeder Umzug zu melden ...

OK, das Ding hat eh keinen wirklichen Nutzen (da absolut unbrauchbares Spielzeug) - aber z.B. die originalen 15er Tanks für ein M1 Carbine, die 20-Tanks für das AR15 etc. pp. - natürlich alle sportlich auf 10 rounds begrenzt - sind durchaus benötigtes Equipment für meinen Sport. Wenn die nur im Tresor liegen dürfen, dann kann ich die unseren CDU/CSU-Politikern auch rektal einführen und dadurch das Eigentum daran aufgeben, damit die auch mal Spaß am Schießsport spüren können!

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Oder wenn ich auch den 25m Stand mit meiner 9mm SL Büchse mit natürlich 10 Schuss Magazin schieße und daneben ein Schütze mit Glock 17...

wie nahe darf der sein Magazin an meiner Waffe ablegen 😳

 

 

Fragen über Fragen, das wird viele Gerichte und Anwälte beschäftigen 😂

Bearbeitet von CZM52
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vor 2 Stunden schrieb CZM52:

Ist nicht im neuen WaffG das zerstören such erlaubnispflichtig 🤔

Klar will man, dass du persönlich abgibst. Dann kann man gleich festhalten, wer solche "gefährlichen Magazine", die ja auch "keiner braucht", besessen hat. Wer weiß, was so einer noch alles "hortet"?

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vor 17 Minuten schrieb CZM52:

Fragen über Fragen, das wird viele Gerichte und Anwälte beschäftigen

Und was ist, wenn du eine Waffe auf Leihschein hast? Die steht nicht in der WBK drin. Gilt der Leihschein dann als Erlaubnis zum Besitz? Wenn ja => verboten, wenn nein => erlaubt.

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vor 20 Minuten schrieb CZM52:

wie aber ist das wenn Repetiergewehr und SL-Gewehr mit gleichen Mags vorhanden sind?

Hhmmm... so wie ich die Synopse des DJV lese, kommt es nicht darauf an. Wenn das Magazin für Zentralfeuermunition für Langwaffen ist und mehr als 10 Schuss hat, dann ist es künftig eine verbotene Waffe. Egal, ob man einen Halbautomaten dafür besitzt oder nur einen Repetierer oder gar keine passende Waffe dazu.

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Es wurde ja auch schon von Forumskollegen darauf hingewiesen, dass noch gar nicht klar ist, was ein 10er-/20er-Magazin ist.

Reicht es, wenn es auf dem Mag drauf steht?

Was, wenn sich die 11te oder 21te Patrone noch reindrücken lässt?

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Am 31.12.2019 um 09:16 schrieb mako:

Wie sieht es rechtlich aus, wenn man in vorhandene Magazine Magazinbegrenzer einbaut??

Wie wäre es mit einer Umwidmung? Mit dem Gravurstift oder dem Laser .50 Beowulf oder .458 SOCOM auf ein AR-Magazin schreiben, und dann ist's doch ein Zehner, oder? Sollte ein Umwidmung unzulässig sein, dann ist doch jedenfalls an neuen Zehnermagazinen für diese Kaliber nichts verboten, auch wenn man keine passende Waffe hat, oder?

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vor 9 Stunden schrieb CZM52:

Im Gesetz ist ja geregelt wenn Lang- und Kurzwaffe vorhanden sind mit selbem Magazin.

 

wie aber ist das wenn Repetiergewehr und SL-Gewehr mit gleichen Mags vorhanden sind?

1.13.2 Wechselmagazine für Zentralfeuermunition für Repetierwaffen; ein solches Wechselmagazin, das auch in automatischen Waffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Repetierwaffen, solange es nicht in einer automatischen Waffe verwendet wird;

 

oder war das der abgelehnte Text?

Bearbeitet von Gast
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vor 6 Stunden schrieb knight:

Das sind alles Fragen, von denen weiß kein Mensch, wie sie später mal ausgelegt werden. Das einzige was man ganz genau weiß ist, dass nur völlig verblödete so einen Schwachfug fabrizieren können.

Das stimmt, wenn mann als Ziel von einer rationalen, auf irgend ein sinnvolles Ziel gerichteten Regelung ausgeht. Für die gab es aber selbst nach der Ansicht der CDU-Fraktion und der Polizei gar keinen Bedarf. Wenn das Ziel aber lediglich die totale Schikane ist, idealerweise zum Punkt, wo noch jemandem die Hutschnur platzt, dann braucht die Regelung nicht eigentlich sinnhaft zu sein. Im Gegenteil: Eine sinnlose Regelung, die jeder und keiner Interpretation zugänglich ist, ist dazu noch viel effektiver.

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Am 30.12.2019 um 16:40 schrieb Harry Callahan:

Hast Du dazu schon Infos? Muss man für jedes Magazin eine Genehmigung beantragen, oder geht das so als "Generalerlaubnis"?

Mehr noch nicht. Stand halt so in den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren drin. Gehe aber mal davon aus, dass Du bei mehreren Magazinen halt angeben musst, wie viele es sind, die keinen Bestandsschutz haben. Weitere Details wird wohl erst die neue AWaffV bringen.

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