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IGNORED

Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG


FrankyL79

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@FrankyL79 Egal wie der bisherige Besitzer  reagiert, geht es ans Eigentum. Ganz ganz schnell verschrotten oder rechtzeitig abliefern -> Eigentum ist dann halt aufgegeben. Altbestand anzeigen erfordert höherwertige Aufbewahrung als vorher, das verursacht Geldausgabe an den freundlichen Tresorverkäufer oder zumindest kalkulatorische Kosten, niemand hat unendliche Lagerkapazität in VdS 0/1 für Magazine oder anderen koscheren Verschluß für Deko/Salut die er nicht anderweitig nutzen könnte -> Eigentum ist belastet.

 

Für allfällige Gebühren gilt das selbe, es steht nirgend wo was von "fer umme" -> Das Geld hat dann halt ein Anderer. 

 

Verkaufbarkeit (im echten Leben) und Vererbbarkeit (wer setzt schon die Polizei oder untere Waffenrechtsbehörde als Erbe ein) sind auch nicht gegeben -> Eigentum ist dann auch ein relativer Begriff.

 

Neue "gute brave" Magazine um den Sport oder die Jagd weiter ausüben zu können oder die Sammlung so weit als möglich zu komplettieren kosten Geld = Eigentum.

 

Und das Argument, daß das doch zumutbar wäre, kann imho mit der früheren genannten Praxis zumindest geschwächt werden. Jetzt ist aber der Jurist dran! :drinks:

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So Jungs. Meint ihr nicht dass es mit den persönlichen, teilweise ehrenrührigen Angriffen genug ist? Der Initiator hat erläutert was er vor hat, er hat zudem mehrfach erklärt dass er KEIN Geld haben möcht. Mangelhafte Lesekompetenz?

 

Was genau bezweckt ihr mit mit eurem kreuzdämlichem Gestänkere? Wenn ihr der Ansicht seid ihr könnt es besser bewegt euren Arsch und stellt etwas auf die Beine. Ansonsten hier: Einfach mal die Fresse halten! Reicht jetzt. default_angry.gif

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Moderativer Hinweis:

Der TE stellt in diesem Thread seine Idee zu einer Verfassungsbeschwerde vor und bittet um argumentative Unterstützung dafür.

Die Erfolgsaussichten wurden ebenfalls realistisch dargestellt.

Es wurde nicht um finanzielle Unterstützung gebeten

 

Es steht Euch frei einen zusätzlichen Diskussionsthread zu eröffnen.

 

Weitere OT Postings, insbesondere persönliche Angriffe auf den TE, ziehen hier jetzt nicht nur die Löschung des Postings sondern auch Verwarnpunkte nach sich.

 

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vor 19 Stunden schrieb Joe07:

Neben der Hauptsache sollte in der VB nicht unerwähnt bleiben, dass die - überzogene EU-Richtline von einer eigentlich nicht zuständigen Stelle ins Leben gerufen worden ist! Das heißt, die BRD legt nicht nur die EU-Richtlinie strenger aus als sie tatsächlich ist. Hinzukommt, dass die EU-Verbraucherschutz Kommission dafür nicht zuständig ist und die BRD dies noch nicht einmal hinterfragt. Hierzu könnte @Katja Triebel etwas beitragen!

 

Dieses Argument liest/hört man des öfteren. Allerdings fehlte bislang immer eine juristische Begründung, aus welchem Grund daher diese Richtlinie nicht verbindlich sei. Anders gesagt: Verfassungsrechtlich ist klar, daß "überschießende", also den zwingenden Inhalt einer EU-Richtlinine übersteigende (im Sinne einer Grundrechtsbeeinträchtigung) Regelungen des Bundesgesetzgebers in diesem "überschießenden" Umfang allein vom BVerfG in vollem Umfang überprüft werden dürfen/können/müssen und allein am Maßstab des GG zu messen sind (ob das BVerfG dazu bereit ist, ist eine andere Frage, und wenn es behauptet, es sei EU-rechtlich daran gehindert, ist es zwar unrichtig aber mangels Rechtsmittel eben so). Aber wo steht geschrieben, daß dies für jede Umsetzung einer von einer nicht zuständigen EU-"Behörde" (Kommissar) erlassenen oder initiierten EU-Richtlinie gilt? Ich kann zwar unser Verfassungsrecht beurteilen, nicht aber EU-Recht.

Bitte, wo steht das geschrieben?

Ich könnte mir allenfalls vorstellen, daß man dies EU-rechtlich beanstanden könnte, allerdings nicht wir Bürger (denn uns hat man wohlweislich kein Klagerecht gegen nichts gegeben) sondern allenfalls ein dies dem EuGH vorlegendes deutsche Gericht. Was nicht nur erfordert, das betreffende deutsche Gericht zu überzeugen, sondern nach aller Erfahrung auch deswegen völlig aussichtslos wäre, weil der EuGH ja kein EU-Recht-überprüfendes bzw. EU-Kommission-kontrollierendes, also sozusagen EU-kritisches Gericht ist sondern genau das Gegenteil. Der EuGH wird daher nie eine EU-Regelung kassieren sondern im Gegenteil nur nationale Maßnahmen (welcher Art auch immer), die nach deren Meinung irgendwie EU-Recht ankratzen.

Selbst wenn man also das BVerfG davon überzeugen könnte, daß diese Richtlinie inhaltlich mangels Kompetenz nicht verbindlich sei und noch viel weniger eine rechtliche Grundlage zur objektiven Verletzung des GG darstelle, wäre diese Feststellung der Kompetenz des BVerfG nach dessen eigenem Verständnis entzogen (denn EU-Recht bricht immer auch das GG und jede "ablehnende" Beurteilung von EU-Recht obliegt allein dem EuGH), würde dem EuGH vorgelegt werden und der würde diese Meinung natürlich ablehnen.

Aber ich lasse mich gerne (begründet) vom Gegenteil überzeugen.

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@MittelalterStimmt schon, aber das läuft ja der Idee des offen Vorgehens zu wider. Es sollen sich ja alle beteiligen können zum Thema. Es soll nur keine unsachlichen persönlichen Angriffe geben. Diese sind nicht notwendig und helfen uns nicht weiter. Sachliche Eingaben aller sind doch total wünschenswert und hilfreich...

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Rechtssache C-482/17

 

https://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/gerichtshof-der-europaeischen-union-eugh/

 

Das Urteil der Klage von Tschechien gegen Richtlinie (EU) 2017/853 ...

 

Schon abentteuerlich - alle 4 Punkte gnadenlos abgewiesen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das noch nicht bekannt ist.

 

Besten Gruß

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vor 6 Stunden schrieb FrankyL79:

Die Frage ist, wie uns das helfen kann, denn an der Gesetzgebungskompetenz ändert das ja nichts. Auch ohne EU hättet dieses Gesetz beschlossen werden können, es fehlt somit an der Kausalität der etwaigen Rechtsverletzung.

Es kann insoweit relevant sein, als eine - jetzt mal völlig hypothetisch - nicht verbindliche Richtlinie deren Umsetzung nicht als zwingende Umsetzung von EU-Vorgaben der Beurteilungskompetenz des BVerfG entziehen kann. Denn nach Meinung des BVerfG seien zwingende Umsetzungen von EU-Vorgaben seiner Beurteilungskompetenz entzogen, da selbst der popeligste EU-Furz über unserem GG steht (und daran wird im Ergebnis auch die aktuelle Rechtsprechung nichts ändern, und selbst wenn das so sein müßte könnte sich das BVerfG dieser unbequemen Feststellung (denn niemand sollte ich einbilden, daß sich die Damen und Herren in Karlsruhe wegen und stigmatisierter Halbverbrecher, die in der öffentlichen Meinung jedenfalls solange, wie wir nicht Olypiamedallien holen können, nur knapp überhaöb der schlimmsten Perversen rangieren, mit dem EuGH "anlegen") einfach nicht begründungslose Nichtannahme entziehen. Im nächsten Leben werde ich auch Richter am BVerfG. Hätte ich das alles schon vor mehr als 30+ Jahren gewußt, dann wäre ich Richter und nicht RA gworden). In Hinblick auf die Magazinregelung ist dies aber nicht zwingend erforderlich, denn es besteht ja anscheinend jenseits des BMI und den BT Konsens, daß diese EU-Regelung nicht zwingend gewesen sei. Also die erfolgte Magazinregelung ein Sahnehäubchen für uns LWB ist, damit wir nicht ob der erzielten Teilerfolge übermütig werden sondern und auf das Kommende einstimmen können. Aber gleichwohl wäre es argumentativ natürlich schöner, wenn man auch die grundsätzliche Unverbindlichkeit der Richtlinie anführen und belegen könnte.

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vor 9 Minuten schrieb Kanne81:

Rechtssache C-482/17

https://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/gerichtshof-der-europaeischen-union-eugh/

Das Urteil der Klage von Tschechien gegen Richtlinie (EU) 2017/853 ...

Schon abentteuerlich - alle 4 Punkte gnadenlos abgewiesen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das noch nicht bekannt ist.

Wie schon geschrieben: Aufgabe und Selbstverständnis des EuGH ist nicht, EU-Kritikern und -Ablehnern irgendwie zu helfen. Weil nicht sein kann was nicht sein darf. Wo kämen wir denn dann auch hin ...  dann könnte ja jeder kommen ....

Eigentlich hätte man sich diese Institution auch sparen können .... Die Briten machen es richtig und gehen raus, die Schweizer sind eigentlich nicht richtig drin und könnten froh darüber sein, werden es aber immer mehr. Naja, ich erhalte weder die eine noch die andere Staatsbürgeschaft und aus meiner Sicht als LWB ist die Rechtslage GB auch nicht unbedingt das wahre ... und die Schotten wollen sogar LG verbieten .... 

Bearbeitet von MarkF
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Soweit ich mich dunkel erinnern kann, hat damals bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung Irland gegen die Richtlinie geklagt. Die Vorratsdatenspeicherung war der gleiche Betrug, wie bei der Waffenrichtlinie: Begründet wurde es mit Terrorismusbekämpfung, also einer Sicherheitsgeschichte. Geregelt wurde es aber als Marktharmonisierung, weil die Einstimmigkeit im Rat für eine Sicherheitsrichtlinie nie und nimmer zustande gekommen wäre. Kein Mensch hat damals gefordert, dass ein Telco aus dem einen Land hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung den Telcos aus anderen Ländern gleich gestellt werden müsse, um gleiche wirtschaftliche Bedingungen zu schaffen.

 

Jedenfalls wollte Irland damlas länger(!) speichern, als es die Richtlinie erlaubt hatte und hat daher geklagt. Ein Argument (und das muss jetzt nicht so stimmen, das ist alles so aus meiner Erinngerung, ich kann hier nur den Tipp geben, aber das nachlesen müsst ihr dann leider selbst) war tatsächlich, dass sie mit der Marktharmonisierung den falschen Weg genommen hatten  und sie eigentlich eine Sicherheitsrichtlinie daraus hätten machen müssen.

 

Die Richter am EuGH haben das gemacht, was sie immer machen und die Klage abgewiesen. Die haben gesagt: Die Richtlinie reguliert den Markt und damit hat alles seine Richtigkeit.

 

Formal ist damit die ganze Vertragsgrundlage der EU in diesem Punkt sinnlos, denn alles ist immer irgendwie "Markt". Da kann man sich den ganzen anderen Kram auch sparen. Politisch ist das natürlich Betrug am Volk, denn denen hat man in den Verträgen ja versprochen, Sicherheitsrichtlinien nur mit Einstimmigkeit zu beschließen. Damit ist dann sichergestellt, dass sowas nicht gegen den Willen eines Landes durchgedrückt wird. Wird es aber. Und die Bevölkerung dieses Landes hat in ihren Wahlen keinen Einfluss darauf. D.h. über sie wird von den Regierungen anderer Länder bestimmt, die sie nicht gewählt haben und die sie nicht abwählen können. Die Bevölkerung kann sich auch keine Regierung wählen, die das wieder kündigt. In der Praxis wird das Verfassungsgericht zu diesem Argument sagen "Doch, könnt ihr." Dass wir dann bei sowas im Prinzip aus der EU rausfliegen und dass deswegen nie und nimmer irgendwer das so durchziehen wird, ist auch klar. Denn der Vergleich einer einzelnen Richtlinie zu der Gesamtheit, was die EU Mitgliedschaft bedeutet, die geht IMMER pro EU Mitgliedschaft aus. Das war ja auch letztlich das zentrale Argument bei der Volksabstimmung in der Schweiz. Und so wird Stück für Stück die nationale Souveränität abgeschafft und durch einen EU Zentralstaat ersetzt. Das weiß das Verfassungsgericht auch. Und es weiß auch, dass es nahezu nichts dagegen unternehmen kann, weil weder Volk (= Sourverän, Wähler) noch Politiker als eigentlich zuständige hier was unternehmen bzw. das Problem überhaupt auf dem Radar haben.

 

Wenn man die EU angreifen will, dann frontal. Dann würde ich die eklatante Verletzung der Demokratieprinzipien anprangern. In allen Ländern gab es viel Gegenwehr gegen diese Richtlinie. Nachdem die beschlossen wurde, mussten die nationalen Parlamente umsetzen. Damit verlieren die Wahlen zum Bundestag an Bedeutung, was eine Verletzung des Wahlrechts ist. Demokratisch problematisch wird das im Zusammenhang damit, dass der Weg der demokratischen Einflussnahme in der EU nicht wirklich gegeben ist, da dem Parlament ein Initiativrecht fehlt. Selbst wenn die nächste EU Wahl so ausgehen sollte, dass nur die Parteien gewählt werden, die diese Richtlinie wieder abschaffen wollen, so fehlt dem Parlament das Recht, so eine Initiative zu starten. Es kann die EU Kommission darum bitten, aber die muss dem nicht nachkommen, wie man ja bei der Regulierung der einheitlichen Deaktivierungsrichtlinien gesehen hat. Da hat die Kommission ja acht Jahre geschlafen. Wenn es die gegeben hätte, hätten wir die Diskussion um die Pariser Anschläge und den Amoklauf in München so nicht gehabt.

 

Man kann sich sicher auch noch mal den Beschluss des Bundesrates ansehen, der eine Zuständigkeit der EU für nationale Erwerbsregeln abgelehnt hat.

 

Außerdem kann man die EU Richtlinie auch umgekehrt als Hebel nutzen. Dadurch, dass anderen Ländern was erlaubt ist, was hier verboten ist, wird der Markt verzerrt, was gegen EU Recht verstößt. Da kann man die Marktharmonisierung auch mal andersherum durchdrücken. ob es dafür Hebel gibt, kann ich aber nicht beurteilen. Die eigene Bevölkerung zu benachteiligen ist in der EU ja erlaubt.

 

So eine Demokratie kannste dir gar nicht ausdenken.

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vor 3 Stunden schrieb knight:

So eine Demokratie kannste dir gar nicht ausdenken.

Und wenn man die Arschlöcher (Zitat: @EkelAlfred ) über Steuerverschwendung / Betrug , sprich Bürokratisierung ohne Mehrwert dran kriegt?

 

 

Die Kalkulation der Kosten im Entwurf ist ja abentuerlich,

 

und den Nutzen hat man schnell ausgerechnet 😉

Hehe.

 

 

Bearbeitet von Kanne81
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Nutzen 0,00 Eur

 

Bin gerade fertig. Bei Interesse PN - schicke meine Kalkulation gerne zu.

 

Hat gerade jemand die Nutzenrechnung vom Seehofer zur Hand - würde das doch mal gerne nebeneinander legen.

 

 

P.S.: Gut bin heute nicht so, keine Strafzahlung an Brüssel da FWR umgesetzt in 2019, können wir von mir aus als "Nutzen" rechnen   --> ich sehe es ja ein    ;-)

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vor 7 Stunden schrieb MarkF:

Dieses Argument liest/hört man des öfteren. Allerdings fehlte bislang immer eine juristische Begründung, aus welchem Grund daher diese Richtlinie nicht verbindlich sei. Anders gesagt: Verfassungsrechtlich ist klar, daß "überschießende", also den zwingenden Inhalt einer EU-Richtlinine übersteigende (im Sinne einer Grundrechtsbeeinträchtigung) Regelungen des Bundesgesetzgebers in diesem "überschießenden" Umfang allein vom BVerfG in vollem Umfang überprüft werden dürfen/können/müssen und allein am Maßstab des GG zu messen sind (ob das BVerfG dazu bereit ist, ist eine andere Frage, und wenn es behauptet, es sei EU-rechtlich daran gehindert, ist es zwar unrichtig aber mangels Rechtsmittel eben so). Aber wo steht geschrieben, daß dies für jede Umsetzung einer von einer nicht zuständigen EU-"Behörde" (Kommissar) erlassenen oder initiierten EU-Richtlinie gilt? Ich kann zwar unser Verfassungsrecht beurteilen, nicht aber EU-Recht.

Bitte, wo steht das geschrieben?

Vielleicht könnte man verfassungsrechtlich wie folgt argumentieren: 

Der den Grundrechteingriff rechtfertigende legitime Zweck ist die gewollte Umsetzung der Richtlinie. Wenn nun in Form einer überschießenden Innentendenz über den Zweck der Richtlinie hinaus Grundrechte zur Verwirklichung desselben Zwecks eingeschränkt werden, ohne dass dies nötig gewesen wäre, so verstößt dies gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz innewohnenden Übermaßverbot. Insofern wird dann die Schranke des Grundrechts zu eng gezogen und ist dabei vom Eingriffszweck nicht mehr gedeckt.

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vor 5 Stunden schrieb MarkF:

Es kann insoweit relevant sein, als eine - jetzt mal völlig hypothetisch - nicht verbindliche Richtlinie deren Umsetzung nicht als zwingende Umsetzung von EU-Vorgaben der Beurteilungskompetenz des BVerfG entziehen kann. 

Die Solange II Thematik: 

 

„Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG sind somit unzulässig."

 

Dafür dürfte aber doch schon das Argument genügen, dass über die Vorgaben der EU-Richtlinie weit hinausgegangen wurde. Insofern handelt es sich bei dem Änderungsgesetz um echte innerdeutsche Rechtsetzung und nicht  lediglich um die Umsetzung einer Richtlinie. Die Richtlinie war Anlass, die Umsetzung geht darüber hinaus.

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vor 58 Minuten schrieb Kanne81:

Und wenn man die Arschlöcher (Zitat: @EkelAlfred ) über Steuerverschwendung / Betrug , sprich Bürokratisierung ohne Mehrwert dran kriegt?

 

Das Problem bei Verfassungsbeschwerden ist immer die unmittelbare (selbst-) Betroffenheit. Man muss selbst in eigenen (Grund-) rechten verletzt sein, sonst kannst du gegen Unrecht nichts anrichten, so bitter das auch ist....

Bearbeitet von FrankyL79
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Wobei sich mir die Frage stellt, wann man den persönlich betroffen ist?

 

Nehmen wir mal an, ich will in der Zukunft vielleicht mal IPSC betreiben und deshalb entsprechende Magazine

schon mal fürs Trockentraining beschaffen.

 

Macht allein mein formuliertes Vorhaben mich bereits zur betroffenenen Person?

Oder gar schon mein Sportschützenstatus der irgendwann mal einen potentiellen Bedarf an solchen Magazinen

entwickeln könnte?

Oder erst der abgelehnte BKA-Bescheid bzgl. einer Ausnahmegenehmigung?

Oder schon der Besitz eines entsprechenden Magazins vor Inkrafttreten, beschafft vor oder nach Stichtag?

Bearbeitet von Parallax
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@FrankyL79

 

Ich meine mich zu erinnern, dass eine IG, war es nicht die FvLW gewesen, die eine Verfassungsbeschwerde roundabout 2009 eingereicht hatte?

 

Dazu wurde seinerzeit auch im Forum und einer Abstimmung im Forum, wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz, gegen den § 36 WaffG, also die anlasslose Nachschau, die Beschwerde eingereicht und vom BuVerfG zwar angenommen, aber nicht in unserem Sinn entschieden.

Auch hier war doch die Begründung, das Thema Innere Sicherheit gewesen.

 

Dazu müsste die FvLW, die ja Forumsbetreiber ist, mehr sagen können. Es wurden seinerzeit Spenden eingesammelt, ich glaube da hatte sogar ich etwas gespendet....muss vor meiner Jahrelangen Sperre gewesen sein...LoL

 

Ich denke aber, wenn man die damalige Beschwerde und dessen Inhalt und das dazugehörende Urteil nochmal beleuchtet, kann man schon mal erkennen, wie das BuVerfG auf bestimmte Inhalte reagiert. Kann also hilfreich sein, das ganze.

 

Hier der damalige Thread dazu

 

Hier noch ein Zeitungsbericht dazu

https://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article112138579/Bundesverfassungsgericht-prueft-Waffengesetz.html

 

 

Ich möchte nochmal ein paar Gedanken anführen, die ggf. in die Beschwerde berücksichtigt werden sollten

 

Auch wenn das viele nicht hören wollen, man diese Punkte als Nestbeschmutzend bezeichnen würde, möchte ich folgendes nicht unerwähnt lassen.

Die EU Richtlinie, die ja ein Bestandteil der Gesetzesnovelle darstellt, die Gesetzesnovelle hatte meines Wissens nach drei Standbeine, weshalb die übertriebene Umsetzung kaum greifen wird, richtet sich an den Waffenbesitz als solchen, nicht gegen bestimmte Gruppen von Waffenbesitzern (legale Gruppen). Das bedeutet, dass die Übernahme in nationales Recht auch genauso erfolgen muss, dass die Gesetze für alle Gruppen gleichermaßen zu erfolgen hat. Es darf keine Gruppe bevorzugt oder benachteiligt werden.

 

Aufgrund der drei Standbeine der Novelle, sollte hier haargenau auf juristischer Ebene geprüft werden, welche Bestandteile der Novelle aufgrund der EU Richtlinie und welche aufgrund der Maßgabe "Keine Waffen in die Hände von Extremisten" sich beruhen.

 

Beispiel: Wird die Deckelung der gelben WBK auf 10 Waffen mit Verweis auf die EU Richtlinie begründet, wäre das eine sehr fragwürdige Gesetzesgrundlage, da sie sich einzig gegen eine Gruppe richtet und damit nicht nach der Richtlinie geht. Hier müsste dann das Gesetz genauso die Jäger mit einer Deckelung versehen, ansonsten würde es gegen die Richtlinie gehen. Genauso die Sammler. Immerhin gibt es bei uns einen Sammler, der hat über 1000 Waffen in seiner Sammlung.

 

Ich glaube Ihr versteht was ich meine. Durch diese Vermischung der Themen, kann man sehr schnell aufs Glatteis kommen und schwupps ist eine Begründung in der Beschwerde, die falsch ist, da sie z.B. nichts mit der EU Richtlinie zu tun hat.

 

 

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vor 8 Stunden schrieb Parallax:

Wobei sich mir die Frage stellt, wann man den persönlich betroffen ist?

 

Das sind rechtlich sehr spannende Fragen die wenn man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analysiert meist unmittelbar mit der Begründetheit von Beschwerden zusammenhängen. Generell gilt, so als Faustregel, je fester eine Rechtsposition ist in die du vertraut hast, die besteht, nicht bloß Erwartungen und Wünsche in der Zukunft, in die dann eingegriffen wird, umso wahrscheinlicher ist es dass das Bundesverfassungsgericht die unmittelbare Betroffenheit bejaht.

 

Wenn man nur Pläne hat wird das meist schwierig weil das Gericht künftige Erwartungen nicht schützen möchte.

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vor 3 Stunden schrieb gunvlog:

Ich meine mich zu erinnern, dass eine IG, war es nicht die FvLW gewesen, die eine Verfassungsbeschwerde roundabout 2009 eingereicht hatte?

 

Dazu wurde seinerzeit auch im Forum und einer Abstimmung im Forum, wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz, gegen den § 36 WaffG, also die anlasslose Nachschau, die Beschwerde eingereicht und vom BuVerfG zwar angenommen, aber nicht in unserem Sinn entschieden.

Auch hier war doch die Begründung, das Thema Innere Sicherheit gewesen.

 

Dazu müsste die FvLW, die ja Forumsbetreiber ist, mehr sagen können. Es wurden seinerzeit Spenden eingesammelt, ich glaube da hatte sogar ich etwas gespendet....muss vor meiner Jahrelangen Sperre gewesen sein...LoL

 

Ich denke aber, wenn man die damalige Beschwerde und dessen Inhalt und das dazugehörende Urteil nochmal beleuchtet, kann man schon mal erkennen, wie das BuVerfG auf bestimmte Inhalte reagiert. Kann also hilfreich sein, das ganze.

 

Hier der damalige Thread dazu

 

 

 

Ist aus meiner Erinnerung nicht angenommen worden. Es gab keinen Betroffenen

Bearbeitet von Gast
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Das ist eine komische Thematik, und zeigt auf das viele unser politisch gesellschaftliches System noch nicht so richtig verstanden haben.

Die einen bauen auf Lobbyarbeit in Brüssel.

Das ist schon völlig abstrakt. Den Leuten aus Brüsssel geht die Entwaffnung der Bevölkerung noch nicht schnell genug.

(Das hat damit zu tun das alle, auch die meisten hier ,immer damit einverstanden waren das wir den übelsten Politikerschrott nach Brüssel entsorgt haben und das das dort alles unterschätzt wurde)

Euch allen ist doch wohl klar das die nächste EU Waffenrichtlinie ein Verfahren vor dem BVerfg überlagern wird.

 

Dann mal zu deutschen Situation.

Die Richter des BVerfG sind politische Richter, da haben wir eine Gendertante drinn, einen ehemaligen Ministerpräsidenten der keinerlei juristische Erfahrung hat usw.

Es gibt in Deutschland auch nicht ansatzweise eine Widerstandskultur (außer sie ist extrem links). 

In Deutschland ist selbst die Unterschicht so doof das sie einer Regierungskommision die Ermittlung des Mindeslohns anvertraut als selbst dafür zu kämpfen.

Es gibt in Deutschland nicht einmal eine einzige politische Partei die für ein freies Waffenrecht eintritt, es gibt da so maximal halbherzige Mitnahmeangebote.

 

Dann gibt es massive Unterschiede zwischen dem EU Recht und dem deutschen Recht, das EU Recht gleicht eher dem französischem Rechtsystem der Direktiven.

 

Desweiteren sind das doch alles nur Nebenkriegsschauplätze, mich wundert da immer wieder wie naiv die Deutschen so sind. Im Grunde genommen geht es den meisten noch viel zu gut.

Aber das wird sich ja demnächst rasend schnell ändern,(was ich persönlich auch nicht schlecht finde da viele mal aus ihrer Wohlfühlblase herausgeholt werden müssen).

 

Es gibt schlicht kein Pfund mit dem ein deutscher Waffenbesitzer wuchern könnte, nichts, rein gar nichts, die können sich einwenig aufregen aber das wars.

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